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Das müssen Sie beachten:

Ist für eine Terrassenüberdachung in Hamburg eine Baugenehmigung nötig?

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
5. November 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer Tiefe von drei Metern sind Terrassenüberdachungen in Hamburg genehmigungsfrei.

  • Der Abstand zu Nachbargrundstücken muss mindestens 2,5 Meter betragen.

  • Welche Regelungen für den Bau der Überdachung gelten, erfahren Sie beim zuständigen Bauamt.

Für den gemütlichen Aufenthalt auf der Terrasse ist auch der passende Sonnenschutz ein wichtiger Faktor. Wer ein Terrassendach anbringen will, nimmt eine bauliche Veränderung vor und muss daher einige Auflagen beachten. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung brauchen und was in Hamburg dabei beachtet werden muss.

Welche Terrassenüberdachung braucht eine Baugenehmigung?

In Hamburg können Sie beispielsweise ein Sonnensegel oder eine einfache Markise an Ihrer Terrasse anbringen, ohne dafür eine Genehmigung einholen zu müssen. Solcher Sonnenschutz gilt nicht als bauliche Veränderung am Gebäude.

Anders sieht es aus, wenn es sich um eine feste Überdachung handelt, die Sie an der Hauswand anbringen wollen. Auch für freistehende Terrassenüberdachungen, die direkt am Haus oder im Garten aufgestellt werden können, gelten bestimmte Regeln.

Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung müssen Sie in Hamburg einholen, sobald sie eine Fläche von mehr als 30 Quadratmetern und eine Tiefe von über drei Metern hat. Kleinere Überdachungen sind genehmigungsfrei. Für Vordächer, die sich zum Beispiel über einem Hauseingang befinden, benötigen Sie ebenfalls keine Genehmigung. Geregelt ist das in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO).

Wichtig:

Bei einem Neubau ist keine eigene Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung nötig. Weil sie ein Bestandteil des Gebäudes ist, brauchen Sie nur eine Genehmigung, die für das gesamte Haus gilt.

Was gibt es zu beachten?

Vorstellung beim Bauamt

Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall ein Bauantrag für die Terrassenüberdachung nötig ist? Das in Hamburg zuständige Bauamt kann Ihnen bei offenen Fragen behilflich sein. Auch bei genehmigungsfreien Überdachungen gibt es einige Vorschriften, die Sie einhalten müssen. Die nötigen Informationen erhalten Sie beim Amt. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall selbiges vor dem Bau aufzusuchen. Beispielsweise gibt es Regelungen zu:

  • dem örtlichen Bebauungsplan

  • der Gestaltungssatzung

  • dem Denkmalschutz

  • dem Brandschutz

  • Statik und Schneelastgrenzen

  • Belüftung und Belichtung dahinterliegender Gebäuderäume

Halten Sie die geltenden Vorgaben nicht ein, müssen Sie Ihre neu gebaute Terrassenüberdachung schlimmstenfalls wieder abreißen.

Hamburg Baugenehmigung Terrassenüberdachung
Vor dem Bau der Überdachung lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Bauamt.

Grenzabstände

Im Regelfall dürfen Sie einen Mindestabstand von 2,5 Metern zu den Nachbargrundstücken nicht unterschreiten. Sollte das doch nötig sein, müssen Sie das Bauvorhaben allerdings nicht aufgeben. Sie benötigen dann aber die Zustimmung Ihrer Nachbarn zum Bau Ihrer Terrassenüberdachung. Diese müssen Sie auf jeden Fall in schriftlicher Form einholen. Mündliche Zusagen haben keinen Bestand. In einigen Fällen kann es nötig sein, eine Baulast in das Grundbuch des Nachbargrundstücks einzutragen.

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Nötige Unterlagen für den Bauantrag

Ist die Größe Ihres Terrassendachs genehmigungspflichtig, müssen Sie eine Baugenehmigung beantragen. Für den Bauantrag einer Terrassenüberdachung sind in Hamburg folgende Unterlagen nötig:

  • Bauantragsformular

  • Beschreibung des Bauvorhabens

  • statische Berechnungen

  • Auszug aus der Flurkarte

  • Lageplan des Baugrundstücks

  • ggf. weitere örtlich notwendige Unterlagen

Das Antragsformular für die Bauaufsichtsbehörde können Sie auf der Internetseite der Stadt Hamburg herunterladen und zu Hause ausfüllen. Auch steht Ihnen ein Online-Service zur Verfügung, mit dem Sie Ihren Bauantrag auf digitalem Weg stellen können.

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