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Ist für eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung nötig?

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
13. September 2023

Wer eine Terrassenüberdachung plant, kommt in Mecklenburg-Vorpommern unter Umständen nicht um eine Baugenehmigung herum. Es gibt aber verfahrensfreie Größen, die von dieser Regel ausgenommen sind. Lesen Sie, was Sie vor dem Bau beachten müssen und was Sie für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung in MV brauchen.

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Welches Terrassendach muss genehmigt werden?

Die Genehmigungsfreiheit von Terrassenüberdachungen unterscheidet sich je nach Bundesland. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, entscheidet in Mecklenburg-Vorpommern die Landesbauordnung (LBauO M-V).

Keine Genehmigung brauchen Sie, wenn Ihre Überdachung eine Fläche von 30 Quadratmetern und eine Tiefe von drei Metern nicht überschreitet. Darüber hinaus legt die Landesbauordnung fest, dass Gebäudeteile mit einer mittleren Wandhöhe bis zu drei Metern genehmigungsfrei sind.

Terrassenüberdachung mit Lamellen auf großer Holzterrasse
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Regelungen zur Baugenehmigung von Terrassenüberdachungen

Auch wenn Sie die verfahrensfreien Maße mit Ihrem Terrassendach nur geringfügig überschreiten, ist eine Baugenehmigung nach LBauO M-V nötig.

Was benötigen Sie für den Bauantrag?

Müssen Sie einen Bauantrag stellen, können Sie sich über das Serviceportal des Landesministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung darüber informieren, welches Amt für Sie zuständig ist. Ob Sie den Antrag online stellen können, unterscheidet sich je nach Region und Behörde. In jedem Fall sind die für die Baugenehmigung der Terrassenüberdachung nötigen Formulare in ganz Mecklenburg-Vorpommern über das Serviceportal downloadbar. Neben dem ausgefüllten Antragsformular gehören zu den einzureichenden Unterlagen in der Regel folgende:

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte

  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
  • Baubeschreibung und Bauzeichnungen

  • ggf. Standsicherheitsnachweis

  • ggf. Brandschutzkonzept

Erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Zuständigkeitsbereich, welche Unterlagen Sie für Ihr Vorhaben konkret einreichen müssen.

Terrassenüberdachung mit Glaswändern
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Welche Regelungen gibt es außerdem?

Bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung sind nicht nur die Maße zu beachten. Auch wenn Sie Ihr Terrassendach mit einer Größe planen, für die keine Baugenehmigung nötig ist, müssen Sie unterschiedliche Vorschriften einhalten. Sie beziehen sich zum Beispiel auf die Einhaltung des örtlichen Bebauungsplans und der Gestaltungssatzung. Auch gibt es Regelungen zur Statik, zum Brandschutz und zur Belüftung, zu denen Sie sich einerseits bei einer Fachfirma aus der Region informieren können, andererseits aber auch bei der zuständigen Behörde.

Eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Genehmigung zu bauen, kann dazu führen, dass Sie ein Bußgeld zahlen müssen. Schlimmstenfalls kann die Behörde den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen. Die Kosten tragen Sie in so einem Fall selbst.

Welche Grenzabstände gelten?

Wer ein Terrassendach plant, muss in Mecklenburg-Vorpommern einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken einhalten. Ist das nicht möglich, handelt es sich um eine Grenzbebauung und Sie brauchen das Einverständnis der jeweiligen Nachbar:innen zum Bau. Damit dieses im Zweifel Bestand hat, sollte es in jedem Fall schriftlich eingeholt werden. Eine Zustimmung zum Bau kann auch beidseitig erfolgen, indem Sie den Nachbar:innen gleichzeitig Ihr Einverständnis für ein ähnliches Bauvorhaben geben. Unter Umständen lassen sie sich so eher dazu bewegen, Ihrem Terrassendach zuzustimmen. Bei einem Versagen der Zustimmungserklärung können Sie in den meisten Fällen allerdings nichts unternehmen.

Hamburg Baugenehmigung Terrassenüberdachung
Die einzuhaltenden Grenzabstände sind in der Landesbauordnung geregelt.

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Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.

Häufig gestellte Fragen

An wen muss ich mich in Mecklenburg-Vorpommern für eine Baugenehmigung wenden?

Wollen Sie eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen, wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde, die in Ihrem Landkreis zuständig ist. Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar haben jeweils eigene Untere Bauaufsichtsbehörden.

Wie viel kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in MV?

Die Kosten einer Baugenehmigung hängen von den erwarteten Kosten des Bauvorhabens und vom Aufwand für die Prüfung Ihres Bauantrags ab. Mindestens fallen 60 Euro an.