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Ist für eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern eine Baugenehmigung nötig?

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Eine Terrassenüberdachung ist in Mecklenburg-Vorpommern genehmigungsfrei, wenn sie bis zu 30 Quadratmeter groß, bis zu 3 Meter tief ist und der Grenzabstand von 3 Metern gewahrt wird. Erfahren Sie, welche Ausnahmen es geben kann, wie viel eine Baugenehmigung in MV kostet und was Sie sonst noch beim Bau eines Terrassendachs beachten müssen.
Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
12.09.2023, 00:00 Uhr
Eine überdachte Terrasse mit  transparentem Glasdach und gemütlicher Lounge-Ecke. Die Terrasse ist mit einem braunen Sichtschutzzaun vom Nachbargrundstück abgetrennt.

Wann kann man in Mecklenburg-Vorpommern eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung bauen?

Sie können eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern in vielen Fällen ohne Baugenehmigung bauen, wenn sie eine Grundfläche von 30 Quadratmetern und Tiefe von 3 Metern nicht überschreitet. Darüber hinaus muss das Terrassendach einen Abstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten.

Für eine Pergola brauchen Sie keine Baugenehmigung in MV, egal wie groß sie diese planen. Dagegen ist für einen Wintergarten in Mecklenburg-Vorpommern immer eine Baugenehmigung erforderlich.

Ob Sie eine Pergola, eine angebaute oder eine freistehende Terrassenüberdachung planen – es kann immer Einschränkungen im Ortsrecht geben. Sie sollten sich daher vor Baubeginn in jedem Fall beim zuständigen Bauamt erkundigen, ob es zum Beispiel andere Auflagen im örtlichen Bebauungsplan gibt. Denn als Bauherr:in haften Sie für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

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Welche Verordnungen und Vorschriften gelten für Terrassendächer in MV?

Wollen Sie eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern bauen, müssen Sie sich in erster Linie an Ihren örtlichen Bebauungsplan und gegebenenfalls den Denkmalschutz halten. Darüber hinaus gilt die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns (LBauO M-V), denn die Vorschriften zu Baugenehmigungen von Terrassendächern sind von Bundesland zu Bundesland verschieden.

Im Folgenden stellen wir Ihnen die wichtigsten Vorgaben für Terrassenüberdachungen der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommerns vor. Diese müssen Sie auch einhalten, wenn Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist.

Bauvorschriften für Terrassendächer

Bei der Errichtung einer Terrassenüberdachung sind nicht nur die Maße zu beachten. Die Landesbauordnung in Mecklenburg-Vorpommern enthält auch baurechtliche Vorgaben, die für Terrassendächer relevant sind:

  • Gestaltung: Form, Größe, Materialien und Farben der Terrassenüberdachung sollten generell harmonisch wirken und dürfen das Gesamterscheinungsbild der Straße oder Landschaft nicht stören.

  • Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss standfest gebaut werden und darf die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen oder die Tragfähigkeit des Baugrunds benachbarter Grundstücke nicht gefährden.

  • Schutz gegen schädliche Einflüsse: Terrassendächer müssen so beschaffen sein, dass sie weder durch Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge noch durch andere Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen hervorbringen.

  • Bauprodukte: Das Material von Terrassenüberdachungen muss gewährleisten, dass die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Instandhaltung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und gebrauchstauglich bleibt.

Brandschutz

In der Landesbauordnung von Mecklenburg-Vorpommern finden Sie auch einige Vorgaben zum Brandschutz, die Sie bei der Planung und dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung berücksichtigen müssen:

  • Terrassenüberdachungen müssen so gebaut und instand gehalten werden, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch vermieden werden.

  • Im Brandfall müssen eine sichere Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sein.

Abstand der Terrassenüberdachung zum Nachbarn

Wer ein Terrassendach plant, muss in Mecklenburg-Vorpommern einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken einhalten. Ist das nicht möglich, ist eine Baugenehmigung erforderlich.

Die Eigentümer:innen des benachbarten Grundstücks werden bei einer Grenzbebauung informiert und erhalten eine Frist, um gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Halten Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften ein, können die Nachbar:innen die Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern jedoch nicht verbieten.

Tipp

Möchten Sie eine Terrassenüberdachung an Ihrem Reihenhaus oder Ihrer Doppelhaushälfte in Mecklenburg-Vorpommern bauen, ist der Abstand zum Nachbarn oft schwer einzuhalten. In solchen Fällen werden dürfen Sie häufig Ihr Terrassendach ohne Grenzabstand in MV bauen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Baubehörde.

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Das benötigen Sie für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung

Wenn Sie eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern benötigen, müssen Sie bei Ihrer Baubehörde einen Bauantrag stellen. Meistens genügt hierfür das vereinfachte Genehmigungsverfahren. Im Serviceportal für Baugenehmigungen in Mecklenburg-Vorpommern finden Sie die für Ihren Wohnsitz zuständige Stelle.

Folgende Unterlagen müssen Sie bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern einreichen:

  • Bauantragsformular: Das Formular enthält die Grundinformationen zum Bauvorhaben und ist beim Bauamt oder oft online erhältlich.

  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Zeigt die genauen Grundstücksgrenzen und kann beim Kataster- oder Vermessungsamt angefordert werden.

  • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros: Zeigt die genaue Lage des Bauvorhabens und benachbarter Grundstücke, erstellt von einem Vermessungsbüro.

  • Baubeschreibung und Bauzeichnungen: Beschreiben das Bauprojekt und enthalten Maße und Materialien; werden von Architekt:innen oder bei Bausätzen oft vom Hersteller zur Verfügung gestellt.

  • Ggf. Standsicherheitsnachweis: Belegt die Stabilität der Konstruktion und wird von Statiker:innen oder Ingenieur:innen erstellt.

  • Ggf. Brandschutzkonzept: Dokumentiert Brandschutzmaßnahmen, besonders bei speziellen Anforderungen; erstellt von Brandschutzexpert:innen.

  • Ggf. Weitere Bauvorlagen: Abhängig vom Projekt können zusätzliche Unterlagen wie Umweltgutachten nötig sein; das zuständige Bauamt informiert Sie dazu.

Erfragen Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Zuständigkeitsbereich, welche Unterlagen Sie für Ihr Vorhaben konkret einreichen müssen.

Wichtig

Bauen Sie eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in MV, kann Ihnen ein Bußgeld in Höhe von mehreren Hundert bis Tausend Euro verhängt werden. Schlimmstenfalls kann die Behörde den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen.

Das kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Kosten für eine Baugenehmigung Ihrer Terrassenüberdachung liegen in Mecklenburg-Vorpommern bei mindestens 60 Euro. Laut der Baugebührenverordnung (BauGebVO M-V) des Bundeslandes beträgt die Gebühr für ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren 0,8 Prozent der Baukosten, der Mindestsatz liegt aber bei 60 Euro. Die Gebühren berechnen sich also nach den Kosten für eine Terrassenüberdachung in MV.

Beispiel: Für einen Bauantrag einer Terrassenüberdachung im Wert von 8.000 Euro müssten Sie eine Gebühr von 64 Euro zahlen.

  • Rechnung: 8.000 Euro × 0,8 Prozent = 64 Euro

Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den passenden Fachbetrieb in Ihrer Region zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und den Bauvorschriften in Mecklenburg-Vorpommern beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.

Terrasse eines Einfamilienhauses mit einer Terrassenüberdachung aus Metall. Unter dem Dach stehen gemütliche Rattan-Sessel und ein großer Holztisch mit Stühlen. Der gepflegte Rasen und die umliegende Natur schaffen eine entspannte Atmosphäre.
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Baugenehmigungen für Terrassendächer in anderen Bundesländern

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Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich in Mecklenburg-Vorpommern für eine Baugenehmigung wenden?

Wollen Sie eine Baugenehmigung in Mecklenburg-Vorpommern beantragen, wenden Sie sich an die Untere Bauaufsichtsbehörde, die in Ihrem Landkreis zuständig ist. Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar haben jeweils eigene Untere Bauaufsichtsbehörden.

Wie viel kostet die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in MV?

Die Kosten für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern betragen mindestens 60 Euro, berechnen sich jedoch prozentual nach den Baukosten der Überdachung im vereinfachten Genehmigungsverfahren.

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung in M-V sein?

In Mecklenburg-Vorpommern darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung bis zu 30 Quadratmeter groß und drei Meter tief sein, solange ein Abstand von drei Metern zum Nachbargrundstück eingehalten wird.

Kann der Nachbar die Zustimmung für die Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern verweigern?

Nein, der Nachbar kann die Zustimmung für die Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern nicht verweigern, wenn alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

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