Wann ist eine Terrassenüberdachung in Hessen genehmigungspflichtig?
Tatsächlich ist Hessen das einzige Bundesland Deutschlands, bei dem Sie generell keine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung einholen müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass es sich um eine erdgeschossige Terrasse handelt, was bei Privatpersonen hauptsächlich der Fall ist. Nichtsdestotrotz müssen Sie sich beim Bau an die Verordnungen gemäß der Hessischen Bauordnung halten.
Ebenso genehmigungsfrei sind diese ähnlichen Bauvorhaben:
- Pergolen
- Balkonüberdachungen bis 30 m²
- Überdachungen des Hauseingangsbereiches
Welche Verordnungen müssen Sie in Hessen einhalten?
In der Hessischen Bauordnung finden Sie die Vorschriften, die Sie beim Bau Ihrer Terrassenüberdachung einhalten müssen.
Bauvorschriften
Da Terrassenüberdachungen zu den kleineren Bauvorhaben zählen, gibt es lediglich Vorschriften für das Trägerwerk und das Dach:
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Stützen: Die tragenden Stützen der Terrassenüberdachung müssen im Brandfall ausreichend lang und standsicher sein.
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Dach: Das Dach muss widerstandsfähig gegen einen Brand von außen, gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein. Abweichend davon sind lichtdurchlässige Bedachungen aus brennbaren Baustoffen zulässig, wenn eine Brandentstehung nicht zu befürchten ist oder Sie entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Lichtdurchlässige Bedachungen müssen zudem so gebaut werden, dass das Feuer bei einem Brandfall nicht auf andere Gebäudeteile oder Nachbargrundstücke übertragen werden kann.
Brandschutz
Neben den Bauvorschriften müssen Sie auch weitere Verordnungen bzgl. des Brandschutzes beachten. Eine Terrassenüberdachung müssen Sie laut Hessischer Bauordnung so errichten und instand halten, dass der Entstehung eines Brandes und deren Ausbreitung vorgebeugt wird. Auch wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren müssen möglich sein.
Grenzabstand
Zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und der Grenze zum Nachbargrundstück müssen Sie einen Abstand von mindestens 3 Meter einhalten. Sollte dies nicht möglich sein, wie das z. B. bei Reihenhäusern der Fall ist, können Sie auch Ihre Nachbar:innen um Erlaubnis bitten. Lassen Sie sich deren Einverständnis unbedingt schriftlich geben, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommen kann.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Bauantrag?
Möchten Sie eine nicht erdgeschossige Terrasse überdachen lassen, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt stellen. Für eine Baugenehmigung benötigen Sie diese Unterlagen:
- Bauantragsformular
- Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)
- Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)
- Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)
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