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Sind Terrassenüberdachungen in Baden-Württemberg genehmigungspflichtig?

Redaktionsbild von der Autorin
Undine Tackmann
6. Juni 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Bis zu einer Fläche von 30 m² können Sie Ihre Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg genehmigungsfrei errichten.
  • Es gelten jederzeit die allgemeinen Anforderungen an Bauvorhaben.
  • Die Baugnehmigung müssen Sie vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt beantragen.

Planen Sie für Ihre Terrasse eine Überdachung, benötigen Sie dafür unter Umständen eine Baugenehmigung. In Baden-Württemberg haben Sie den Vorteil, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei bauen dürfen. Erfahren Sie jetzt mehr zu den aktuellen Bauvorschriften.

Wann ist eine Terrasse für Sie genehmigungspflichtig?

Eine Überdachung für Ihre Terrasse ist eine gute Sache. Sie ermöglicht Ihnen mehr Flexibilität und macht Sie unabhängiger von Wind und Wetter. Einfache Systeme bekommen Sie im Baumarkt, wobei das nicht heißen muss, dass Sie deswegen für die Errichtung auch keine Baugenehmigung benötigen.

Laut Landesbauordnung (LBO) für Baden-Württemberg gilt Folgendes:

  • Terrassenüberdachungen sind bis zu einer Fläche von 30 m² genehmigungsfrei.

  • Es muss mindestens ein Abstand von 2,5 Metern zu angrenzenden Nachbargrundstücken eingehalten werden.
  • Auch bei Genehmigungsfreiheit müssen die allgemeinen Anforderungen an Bauausführungen erfüllt werden.
Sicherheitsglas eines Wintergartendaches
Aufwendige Terrassendächer wie ein Glasdach sind eigentlich immer genehmigungspflichtig.

Allgemeine Vorgaben

Unabhängig davon, ob Sie Ihre Terrassenüberdachung mit oder ohne Baugenehmigung errichten dürfen, müssen Sie sich an die sogenannten „Allgemeinen Anforderungen an Bauausführungen" halten. Alle Informationen diesbezüglich finden Sie online in der Landesbauordnung von Baden-Württemberg. Unter anderem gilt:

  • Gestaltung: Alle baulichen Anlagen müssen dem Ortsbild entsprechen bzw. im Einklang mit dem Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild sein.

  • Brandschutz: Ihre Terrassenüberdachung müssen Sie so errichten, dass im Falle eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.

  • Schutz baulicher Anlagen: Die Überdachung muss so beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass sie resistent gegenüber Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie anderer chemischer, physikalischer oder biologischer Einflüsse oder Gefahren ist.

  • Baustelle: Handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung, müssen Sie während der Bauphase an der Baustelle den von der Baurechtsbehörde nach § 59 Abs. 1 erteilten Baufreigabeschein anbringen.

Was kostet eine Baugenehmigung in Baden-Württemberg?

In der Landesbauordnung für Baden-Württemberg steht, dass für die Baugenehmigung eine Wertgebühr in Höhe von 0,6 Prozent der ortsüblich gesetzten Baukosten der Maßnahme erhoben wird. Für einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung können Sie in den meisten Fällen mit Kosten zwischen 60 und 120 Euro rechnen. Hinzu ­kom­men Gebühren, wenn Ihre Baustelle überwacht werden muss. Lassen sich Bauvorhaben nur unter Befreiungen, Ausnahmen oder Abweichungen verwirklichen, fallen ­Ge­büh­ren von mindestens 375 Euro im Einzelfall an.

Die letztlich bei einem Vorhaben anfallenden Verwaltungskosten sind abhängig von dem Verfahren und dem damit verbundenen Aufwand sowie der Zahl der Gebührentatbestände.

Was benötigen Sie für einen Bauantrag?

Sollten Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung einholen müssen, beantragen Sie diese noch vor Baubeginn bei Ihrem zuständigen Bauamt. Die Kosten hierfür fallen je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.

Damit beim Bauamt alles reibungslos abläuft, rufen Sie vorher dort an und erkundigen Sie sich, welche Unterlagen von Ihnen benötigt werden. In der Regel sind das folgende Unterlagen:

  • Ein Bauantragsformular (finden Sie meist online bei Ihrer Behörde).

  • Den Grundriss und eine Baubeschreibung Ihres Vorhabens (ist meistens im Prospekt enthalten).

  • Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt).

  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt).

Vermeiden Sie ein Bußgeld

Selbst wenn Sie davon ausgehen, dass Ihre Terrassenüberdachung genehmigungsfrei ist, empfehlen wir Ihnen, sich beim Bauamt abzusichern. Stellt sich später heraus, dass Sie doch eine Baugenehmigung gebraucht hätten, kann ein Bußgeld verhängt werden oder aber im schlimmsten Fall muss die Terrassenüberdachung abgerissen werden.

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