Das müssen Sie beachten:

Ist in Bayern eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung Pflicht?

Anika Wegner
15. Juni 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Terrassendächer mit einer max. Fläche von 30 m² und einer max. Tiefe von 3 Metern sind in Bayern genehmigungsfrei.

  • Zu den Nachbargrenzen muss ein Abstand von mind. 3 Metern eingehalten werden.

  • Es gelten beim Bau zudem die Vorschriften der Bayerischen Bauordnung.

Der Bau einer Terrassenüberdachung scheint auf den ersten Blick keine komplexe Aufgabe zu sein, dennoch müssen einige Auflagen gemäß der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden. Erfahren Sie auf Aroundhome, welche Vorschriften in Bayern gelten und ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen.