Der Bau einer Terrassenüberdachung scheint auf den ersten Blick keine komplexe Aufgabe zu sein, dennoch müssen einige Auflagen gemäß der Bayerischen Bauordnung eingehalten werden. Erfahren Sie auf Aroundhome, welche Vorschriften in Bayern gelten und ob Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Baugenehmigung benötigen.
Kann eine Terrassenüberdachung in Bayern ohne Baugenehmigung gebaut werden?
Eine Terrassenüberdachung gehört zwar zu den genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, bis zu einer bestimmten Größe benötigen Sie aber keine Baugenehmigung. In Bayern zählen Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und einer max. Tiefe von 3 Metern als genehmigungsfrei. Alles, was darüber hinausgeht, ist genehmigungspflichtig.
Beim Bau einer Terrassenüberdachung müssen Sie die Auflagen gemäß der Bayerischen Bauordnung einhalten – das gilt auch für genehmigungsfreie Terrassendächer!
Bauvorschriften
Für Terrassenüberdachungen gibt es nur wenige Auflagen, die beim Bau berücksichtigt werden müssen. Dennoch ist es wichtig, diese einzuhalten. Bei Nichtbeachtung können Ihnen Bußgelder oder sogar der Abriss des Terrassendaches drohen!
Diese Vorschriften müssen Sie einhalten:
Stützen: Die tragenden Stützen des Terrassendaches müssen im Falle eines Brandes ausreichend lang standsicher sein.
Dach: Bedachungen müssen hart genug sein, um bei einem Brand von außen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme ausreichend lang widerstandsfähig zu sein. Diese Vorschrift gilt allerdings nicht bei lichtdurchlässigen Bedachungen aus nicht brennbaren Baustoffen.
Brandschutz
Neben den Vorschriften an das Bauwerk müssen zudem weitere Dinge zum Brandschutz beachtet werden. Eine bayerische Terrassenüberdachung muss so angeordnet werden, dass der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorgebeugt wird. Zudem müssen wirksame Löscharbeiten möglich sein. Darüber hinaus ist es notwendig, dass lichtdurchlässige Bedachungen so angeordnet werden, dass kein Feuer auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann.
Grenzabstand
Der Abstand zwischen Ihrer Terrassenüberdachung und der Grenzen zu den Nachbargrundstücken muss mind. 3 Meter betragen. Wenn Sie näher zur Grenze bauen wollen, müssen Sie die entsprechenden Nachbar:innen um Erlaubnis bitten. Lassen Sie sich diese Erlaubnis unbedingt schriftlich geben, damit es später nicht zu Konflikten kommen kann.
Das müssen Sie über den Bauantrag für Ihr Terrassendach wissen
Sollte Ihre gewünschte Terrassenüberdachung größer als die genehmigungsfreie Größe sein, müssen Sie eine Baugenehmigung bei zuständigen Bauamt in Ihrer Gemeinde beantragen. Dazu müssen Sie einen Bauantrag mit den folgenden Unterlagen einreichen:
Bauantragsformular
Grundriss und Baubeschreibung (ist meistens im Prospekt enthalten)
Auszug aus der Flurkarte (erhältlich im Katasteramt)
Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (erhältlich im Katasteramt)
Wie viel kostet ein Bauantrag?
Für eine Terrassenüberdachung betragen die Kosten für einen Bauantrag ca. 60 bis 120 Euro.
Häufig gestellte Fragen
Ist eine Terrassenüberdachung in Bayern genehmigungspflichtig?
Terrassenüberdachung sind generell genehmigungspflichtige Bauvorhaben. Allerdings dürfen Sie in Bayern Terrassenüberdachungen bis zu einer Fläche von 30 Quadratmetern und bis zu einer Tiefer von 3 Metern ohne Baugenehmigung bauen.
Welchen Abstand müssen Terrassenüberdachungen in Bayern bei Doppelhaushälften haben?
In Bayern muss ein Abstand von mind. 3 Metern zur Nachbargrenze eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, wie z. B. bei Doppelhaushälften, müssen Sie Ihre Nachbar:innen um Erlaubnis bitten, um Ihre Terrassenüberdachung trotzdem bauen zu dürfen.
Droht mir beim Bau einer Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung eine Strafe?
Wenn Ihre bayerische Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist und Sie vor dem Bau aber keine Baugenehmigung beim Bauamt einholen, droht Ihnen eine Strafe. Diese reicht von einem Bußgeld bis hin zum Abriss des Terrassendaches.