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Wann benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Bremen?

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
14. September 2023

Bevor Sie Ihre Terrasse mit einer Überdachung ausstatten, sollten Sie sich über die geltenden Bauvorschriften informieren. Wir zeigen Ihnen, in welchen Fällen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Bremen nötig ist und welche Regelungen Sie in der Hansestadt außerdem beachten müssen.

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Welche Terrassenüberdachungen sind genehmigungsfrei?

Wer für eine Terrassenüberdachung in Bremen eine Baugenehmigung braucht, ist durch die Bremische Landesbauordnung (BremLBO) geregelt. Das Landesgesetz legt eindeutig fest, welche Bauvorhaben verfahrensfrei sind: „Terrassen einschließlich möglicher Überdachungen sowie überwiegend verglaste, nur zum vorübergehenden Aufenthalt bestimmte Vorbauten (Veranden, Wintergärten) bis zu einer Grundfläche von 30 m2 und einer Tiefe bis 3,50 m.

In allen anderen Fällen ist ein Bauantrag bei der zuständigen Behörde zu stellen. Vor Baubeginn ist es notwendig, auf einen positiven Bescheid zu warten - die bloße Antragstellung genügt nicht.

Wie beantragen Sie eine Baugenehmigung?

Eine Terrassenüberdachung zählt in Bremen zu den Bauvorhaben, bei denen in der Regel nur ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchlaufen werden muss. Die Stadt Bremen betreibt ein Serviceportal, in dem Sie sich über die Beantragung einer Baugenehmigung und die zuständigen Stellen informieren können. Hier finden Sie neben dem auszufüllenden Bauantragsformular auch Anlagen zum Bauantrag. Dazu zählen zum Beispiel das Antragsformular für mögliche Abweichungen von bauordnungsrechtlichen Vorschriften und das Formular für die nachbarschaftliche Zustimmung.

Welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen, kann Ihnen das zuständige Bauamt sagen. Üblicherweise werden folgende Unterlagen verlangt:

  • Antragsformular
  • Lageplan auf Grundlage des Liegenschaftskatasters
  • Bauzeichnung
  • Bau- und Betriebsbeschreibung
  • Nachweis zur Statik
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Was ist außerdem zu beachten?

Auch wenn die Maße Ihrer geplanten Terrassenüberdachung keine Genehmigung nötig machen, sollten Sie sich vor Baubeginn beim Bauamt in Bremen informieren, welche Auflagen Sie außerdem berücksichtigen müssen. Gewisse öffentlich-rechtlichen Anforderungen müssen Sie mit Ihrem Bauvorhaben immer erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel die Einhaltung des örtlichen Bebauungsplans und die Orientierung an der Gestaltungssatzung.

Außerdem gibt es regional unterschiedliche Regelungen zu folgenden Punkten:

  • Denkmalschutz
  • Statik
  • Schneelastgrenzen
  • Brandschutz
  • Belüftung

Grenzabstände zu den Nachbargrundstücken

Generell sind bei Terrassenüberdachungen in Bremen nachbarschaftliche Abstände von 2,5 Metern einzuhalten. Handelt es sich bei Ihrem Bauvorhaben um eine Grenzbebauung, benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde die Eigentümer:innen der benachbarten Grundstücke vor der Erteilung einer Genehmigung dieser Abweichung. Sie können ihr Einverständnis dann der Behörde direkt mitteilen. Alternativ ist es möglich, die Nachbar:innen das im Serviceportal der Stadt bereitgestellte Zustimmungsformular vorab ausfüllen zu lassen und es gemeinsam mit dem Bauantrag einzureichen.

Die Zustimmungerklärung zum Bauvorhaben gilt unwiderruflich und auch für die künftigen Eigentümer:innen des nachbarschaftlichen Grundstücks. Dem Formular ist ein aktueller Grundbuchauszug beizufügen.

Fachfirmen für Terrassenüberdachungen finden

Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange ist eine Baugenehmigung in Bremen gültig?

Eine Baugenehmigung erlischt in Bremen, wenn Sie nicht innerhalb von drei Jahren nach der Erteilung der Genehmigung mit dem Bau beginnen. Das ist auch der Fall, wenn der Bau länger als ein Jahr unterbrochen wird.

Wie lange dauert es, bis die Baugenehmigung erteilt ist?

Haben Sie den Bauantrag für Ihre Terrassenüberdachung vollständig gemeinsam mit allen benötigten Unterlagen eingereicht, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde in Bremen innerhalb von drei Monaten über die Genehmigung.

Wie viel kostet eine Baugenehmigung in Bremen?

Reichen Sie einen Bauantrag für eine Terrassenüberdachung ein, fallen in Bremen mindestens 69 Euro für die Genehmigung an. Das gilt für ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren. Ein umfängliches Genehmigungsverfahren kostet mindestens 113 Euro.