Ob Sie eine Baugenehmigung für Ihre geplante Terrassenüberdachung brauchen, regelt im Saarland die Landesbauordnung (LBO). Verfahrens- und damit genehmigungsfrei sind – anders als in anderen Bundesländern – Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 36 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu drei Metern.
Liegen Sie über diesen Freigrenzen, ist ein Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt nötig. Stellen Sie in diesem Fall keinen Genehmigungsantrag vor Baubeginn, kann das ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen. Wollen Sie die Genehmigung dann nachträglich noch einholen, sie wird aber nicht erteilt, kann die Behörde den Rückbau bzw. den Abriss der neuen Überdachung anordnen.
Zuständig für Bauanträge sind im Saarland die Gemeinden bzw. die Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, der Kreis- und Mittelstädte, der Landeshauptstadt sowie des Regionalverbandes Saarbrücken. Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport im Saarland stellt auf seiner Internetseite Informationen zum Baurecht und die nötigen Formulare für einen Bauantrag zur Verfügung. Eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kann im Saarland über das vereinfachte Genehmigungsverfahren erfolgen. Das Antragsformular unterscheidet sich nicht von dem für ein umfängliches Baugenehmigungsverfahren und muss elektronisch in Textform eingereicht werden. Einen digitalen Bauantrag können Sie für die Stadt Saarbrücken und den Regionalverband Saarbrücken stellen.
Die einzureichenden Unterlagen können sich je nach zuständiger Stelle unterscheiden. Informieren Sie sich daher bei Ihrer zuständigen Behörde. In der Regel sind neben dem Antragsformular folgende Anlagen nötig:
Baubeschreibung
Bauzeichnung
Lageplan
Standsicherheitsnachweis
Angaben zu den Nachbargrundstücken bzw. Erklärung der Nachbarschaft
Auszug aus dem Bebauungsplan
In jedem Fall sollten Sie die für Sie zuständige Behörde vor dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung kontaktieren - auch, wenn Sie keine Baugenehmigung brauchen, weil Sie die Freigrenzen aus der Landesbauordnung nicht überschreiten wollen. In jeder Region gelten aber dennoch eigene Regelungen, die Sie beachten müssen.
Sie dürfen mit Ihrem Bau zum Beispiel nicht gegen den örtlichen Bebauungsplan und die Gestaltungssatzung verstoßen. Auch zu Statik und Schneelastgrenzen, Brand- und Denkmalschutz sowie zur Belüftung gibt es jeweils Vorgaben, die Sie kennen müssen. Über die regionalen Vorgaben Bescheid zu wissen, kann die Planung Ihres Terrassendachs deutlich beschleunigen und ist auch hilfreich für eine realistische Kosteneinschätzung des Projekts.
Es gibt regionale Auflagen, die Sie mit Ihrer Überdachung einhalten müssen.
Die Abstandsfläche, die Sie zu den Nachbargrundstücken einhalten müssen, beträgt mindestens drei Meter - andernfalls handelt es sich um eine Grenzbebauung. Dann brauchen Sie die Zustimmung der betroffenen Nachbar:innen, um mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen zu können. Bevor die zuständige Behörde einem Antrag zur Grenzbebauung zustimmt, benachrichtigt sie die Eigentümer:innen der benachbarten Grundstücke. Dieser Punkt entfällt, wenn Sie mit dem Bauantrag eine schriftliche Zustimmungserklärung der Nachbar:innen zu Ihrem Bauvorhaben einreichen.
Wollen Sie der Behörde die Zustimmung der Nachbar:innen nachweisen, nutzen Sie das Formular „Erklärung der Nachbarschaft“, das Sie auf der Internetseite des Landesministeriums für Inneres, Bauen und Sport finden.
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.
Wurde die Baugenehmigung erteilt, ist sie drei Jahre lang gültig. Können Sie erst später mit dem Bau beginnen, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen. Gleiches gilt bei einer geplanten Bauunterbrechung von mehr als einem Jahr.
Haben Sie für eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung keine Baugenehmigung eingeholt, riskieren Sie ein Bußgeld. Im schlimmsten Fall kann von der Behörde der Rückbau bzw. der Abriss des Terrassendachs auf Ihre Kosten angeordnet werden.