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Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wollen Sie in Thüringen eine Terrassenüberdachung bauen, müssen Sie nicht viele Auflagen beachten. Die Vorgaben zu ignorieren, kann im schlimmsten Fall aber dazu führen, dass der Bau wieder abgerissen werden muss. Wir zeigen Ihnen, wann Sie für Ihre Terrassenüberdachung eine Genehmigung brauchen und was in Thüringen außerdem gilt.
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Keine Baugenehmigung brauchen Sie in Thüringen für Ihre Terrassenüberdachung, wenn sie eine Fläche von 30 Quadratmetern und eine Tiefe von vier Metern nicht überschreitet. Liegt das Bauvorhaben im Außenbereich, ist laut Thüringer Bauordnung (ThürBO) hingegen immer eine Baugenehmigung nötig.
Überschreiten Sie die Höchstmaße der Landesbauordnung auch nur geringfügig, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Baugenehmigung einholen. Nicht nur die Antragstellung, sondern auch die Genehmigung ist zwingend erforderlich, bevor Sie mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen.
Sind Sie sich nicht sicher, an wen Sie sich wenden müssen, wenn Sie eine Baugenehmigung benötigen, können Sie den Zuständigkeitsfinder auf der Internetseite des Freistaats Thüringen nutzen. Haben Sie das zuständige Amt ausgmacht, müssen Sie für die Genehmigung einer Terrassenüberdachung in der Regel nur ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Die Antragsformulare stehen online bereit, an der Möglichkeit der elektronischen Antragstellung wird gegenwärtig noch gearbeitet. Folgende Unterlagen benötigen Sie außerdem:
Baubeschreibung
Kostenkalkulation für das Bauvorhaben
Statische Berechnungen
Auch wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung die genehmigungsfreien Maße nicht überschreitet, lohnt sich der Gang zum zuständigen Amt, bevor Sie mit der Ausführung beginnen. Hier erhalten Sie zum Beispiel Informationen zum örtlichen Bebauungsplan, gegen den Ihr Bauvorhaben nicht verstoßen darf. Das Amt kann außerdem Auskunft zu folgenden Punkten geben:
In der Regel dürfen Sie einen Abstand von mindestens drei Metern zu den Nachbargrundstücken nicht unterschreiten. Andernfalls brauchen Sie die Zustimmung Ihrer Nachbar:innen, damit Sie problemlos mit dem Bau Ihrer Terrassenüberdachung beginnen können. Die Zustimmungserklärung sollten Sie unbedingt schriftlich festhalten, denn mündliche Zusagen haben im Zweifel keinen Bestand. Verweigern die Nachbar:innen ihr Einverständnis, können Sie in den meisten Fällen nichts unternehmen.
Sprechen Sie vorab mit den Nachbar:innen, ersparen Sie sich spätere Probleme. Auch wenn ihre Zustimmung nicht nötig ist, empfiehlt es sich für ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis, sie über das Bauvorhaben zu informieren.
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.
Häufig gestellte Fragen
Durchlaufen Sie das vereinfachte Genehmigungsverfahren, muss drei Monate nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen eine Entscheidung zu Ihrem Antrag fallen. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann die Entscheidungsfrist um bis zu zwei Monate verlängert werden.
Beginnen Sie nicht innerhalb von drei Jahren mit der Ausführung, erlischt Ihre Baugenehmigung. Gleiches gilt, wenn der Bau länger als zwei Jahre unterbrochen wird.
Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, Sie holen aber keine Genehmigung ein, kann die Verhängung eines Bußgelds folgen. Das zuständige Amt kann außerdem den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen.