In Thüringen können Sie eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten, wenn sie eine Fläche von 30 Quadratmetern und eine Tiefe von vier Metern nicht überschreitet und einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück wahrt. Das gilt nicht, wenn Sie Ihre Terrassenüberdachung im Außenbereich errichten wollen. Der Außenbereich umfasst Gebiete außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Siedlungsflächen, wie beispielsweise landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Naturschutzgebiete. Im Außenbereich ist eine Terrassenüberdachung in Thüringen immer genehmigungspflichtig.
Für eine Pergola ist in Thüringen keine Baugenehmigung erforderlich, unabhängig von der Größe. Allerdings kann für einen Wintergarten eine Baugenehmigung in Thüringen notwendig sein.
Einschränkungen dieser Regeln können im Ortsrecht, wie zum Beispiel im Bebauungsplan, enthalten sein. Daher sollten Sie sich immer bei der zuständigen Baubehörde informieren, welche Auflagen für Sie gelten.
Auch genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen müssen in Thüringen bestimmten Vorgaben entsprechen. Als Bauherr:in haften Sie bei Verstößen. Um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, sollten Sie Ihre Terrassenüberdachung zusammen mit einer regionalen Fachfirmen planen. Wir helfen Ihnen dabei, die passenden Anbieter zu finden.
Wenn Sie eine Terrassenüberdachung in Thüringen errichten möchten, sollten Sie sich zunächst über die örtlichen Vorschriften informieren. Dazu gehören zum Beispiel Denkmalschutz- oder Naturschutzverordnungen sowie der örtliche Bebauungsplan.
Darüber hinaus hat jedes Bundesland eine eigene Landesbauordnung. DieThüringer Bauordnung (ThürBO) enthält u. a. Regelungen zu Baugenehmigungen von Terrassendächern sowie zu genehmigungsfreien Überdachungen.
Die Thüringer Bauordnung enthält folgende Bauvorschriften, die auch für genehmigungsfreie Terrassenüberdachungen gelten:
Gestaltung: Beim Design Ihres Terrassendachs sind in Thüringen Grenzen gesetzt. In § 9 der ThürBO heißt es: „Bauliche Anlagen müssen nach Form, Maßstab, Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, Werkstoff und Farbe so gestaltet sein, dass sie nicht verunstaltet wirken. Bauliche Anlagen dürfen das Straßen-, Orts- und Landschaftsbild nicht verunstalten.“
Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss standsicher sein, ohne die Standsicherheit anderer Bauten oder den Baugrund der Nachbargrundstücke zu gefährden.
Schutz vor schädlichen Einflüssen: Terrassenüberdachungen müssen so beschaffen und angeordnet sein, dass sie Feuchtigkeit, Schädlingen und anderen Umwelteinflüssen standhalten, ohne Gefahren oder Belästigungen zu verursachen.
Bauprodukte: Die Materialien für Terrassenüberdachungen sollten bei einer ordnungsgemäßen Instandhaltung dafür sorgen, dass die Vorrichtung gebrauchtstauglich bleibt und die gesetzlichen Vorgaben erfüllt.
Für den Brandschutz der Terrassenüberdachung ist der § 14 der Thüringer Bauordnung relevant. Dort heißt es: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Eine Terrassenüberdachung muss in Thüringen mit einem Abstand von mindestens drei Metern zum Nachbargrundstück errichtet werden. Andernfalls handelt es sich um eine Grenzbebauung, für die Sie die schriftliche Zustimmung Ihrer Nachbar:innen benötigen.
Wenn die Eigentümer:innen des Nachbargrundstücks nicht mit dem verminderten Grenzabstand der Terrassenüberdachung einverstanden sind, können sie ihren Einspruch innerhalb einer gewissen Frist der Baubehörde mitteilen. Wenn Sie jedoch alle Auflagen erfüllen oder eine Baugenehmigung erhalten, können die Nachbar:innen die Terrassenüberdachung in Thüringen nicht verbieten.
Haben Sie ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte in Thüringen und möchten eine Terrassenüberdachung bauen? Oft ist es hier schwierig, den vorgeschriebenen Abstand zu Nachbar:innen einzuhalten. Doch in vielen Fällen dürfen Sie Ihr Terrassendach auch ohne den üblichen Grenzabstand errichten. Fragen Sie bei Ihrer Baubehörde nach – dort erfahren Sie, welche Ausnahmen in Ihrem Fall möglich sind. Mithilfe einer Fachfirma können Sie auch bei wenig Platz Lösungen für eine Terrassenüberdachung finden.
Um eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Thüringen zu erhalten, müssen Sie einen Bauantrag bei Ihrer zuständigen Baubehörde stellen. Je nach Fall und Behörde können unterschiedliche Unterlagen für den Bauantrag erforderlich sein. Häufig müssen Sie folgende Bauvorlagen einreichen:
Bauantrag: Offizielles Antragsformular; erhältlich bei der Baubehörde oder online.
Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne des Vorhabens; erstellt von Fachplaner:innen oder beim Hersteller eines Terrassendach-Bausatzes erhältlich.
Baubeschreibung: Erläuterung des Bauprojekts; vom Fachplaner:innen oder dem Hersteller erhältlich.
Lageplan: Darstellung des Grundstücks und der Umgebung; erstellt vom Vermessungsamt.
Auszug aus der Liegenschaftskarte: Amtliche Grundstücksdarstellung; erhältlich beim Vermessungsamt.
Bautechnische Nachweise: z. B. Statik, Brandschutz; erstellt von Fachingenieur:innen.
Statistischer Erhebungsbogen: Formular für die amtliche Statistik; online oder bei der Baubehörde erhältlich.
Mit dem Zuständigkeitsfinder auf der Internetseite des Freistaats Thüringen können Sie Ihre zuständige Baubehörde finden. Ist Ihre geplante Terrassenüberdachung genehmigungsfrei, kann es in Thüringen dennoch erforderlich sein, dass Sie eine Bauanzeige stellen müssen.
Wer in Thüringen eine genehmigungspflichtige Terrassenüberdachung ohne die erforderliche Genehmigung errichtet, muss mit einem Bußgeld rechnen. Im schlimmsten Fall kann die zuständige Behörde sogar den Umbau oder den vollständigen Abriss der Überdachung anordnen.
Die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kostet in Thüringen mindestens 75 Euro. Die Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand, der jeweiligen Baubehörde und den Kosten der Terrassenüberdachung. Laut der Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) betragen die Gebühren im Vereinfachten Baugenehmigungsverfahren 6 Euro je 1.000 Euro anrechenbarem Bauwert.
Beispiel: Die Genehmigungsgebühren für eine Terrassenüberdachung im Wert von 8.000 Euro können Sie wie folgt berechnen: (8.000 ÷ 1.000) × 6 Euro = 48 Euro. Da die berechnete Gebühr unter dem Mindestbetrag liegt, wird in diesem Fall die Mindestgebühr von 75 Euro fällig.
Wünschen Sie sich Hilfe bei der Planung der Terrassenüberdachung oder der Beantragung der Genehmigung in Thüringen? Viele Fachfirmen bieten einen Bauantragsservice an. Wir helfen Ihnen, den passenden Fachbetrieb für Ihre Terrassenüberdachung zu finden, der Sie auch zu den regionalen Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Fragebogen aus.
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Baden-Württemberg
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Mecklenburg-Vorpommern
Baugenehmigung für Terrassenüberdachung in Nordrhein-Westfalen
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In Thüringen darf eine Terrassenüberdachung ohne Genehmigung eine Fläche bis zu 30 Quadratmetern und eine Tiefe von maximal 4 Metern haben, sofern sie einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhält, nicht im Außenbereich errichtet wird und das Ortsrecht keine Einschränkungen enthält.
In Thüringen muss eine Terrassenüberdachung einen Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Ausnahmen kann es z.B. bei Doppelhaushälften oder Reihenhäusern geben.
Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, Sie holen aber keine Genehmigung ein, kann die Verhängung eines Bußgelds folgen. Das zuständige Amt kann außerdem den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen.
Nach der Thüringer Bauordnung gibt es keine Größenbeschränkung für Pergolen. Einschränkungen können sich aus dem Ortsrecht wie dem Bebauungsplan oder Denkmalschutz ergeben.