Der Bau einer Terrassenüberdachung bedarf in den meisten Bundesländern einer Genehmigung - auch in Berlin. Erfüllen Sie bestimmte Voraussetzungen, gilt diese Pflicht aber nicht. Wir zeigen Ihnen, wann Sie eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung in Berlin brauchen.
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Terrassenüberdachungen gehören zu den kleinen Bauvorhaben, deren Genehmigungsfreiheit bundesweit nicht einheitlich geregelt ist. Ob Sie in der Hauptstadt eine Baugenehmigung für Ihre Terrassenüberdachung brauchen, gibt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln) vor.
Genehmigungsfrei sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 3 Metern. Damit gelten in Berlin die gleichen Freigrößen wie in mehreren anderen Bundesländern. Überschreiten Sie die Maße, müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Bau einholen.
Ihr Bauvorhaben darf nicht die Rechte der Nachbar:innen verletzen oder dem örtlichen Bebauungsplan entgegenstehen. Ein Gang zum Amt ist deswegen auch dann zu empfehlen, wenn Sie die Höchstmaße der Landesbauordnung einhalten.
Sind Sie unsicher, ob in Ihrem Fall ein Bauantrag für die Terrassenüberdachung nötig ist? In Berlin sind die Bauämter der Bezirke zuständig und können Ihnen bei der Klärung Ihrer Fragen behilflich sein. Ist Ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig, müssen Sie Ihre neu gebaute Terrassenüberdachung schlimmstenfalls wieder abreißen, wenn Sie keine Genehmigung von Baubeginn einholen. Aber auch bei genehmigungsfreien Überdachungen müssen Sie einige Vorschriften einhalten, zu denen Ihnen das Amt Auskunft geben kann. Sie beziehen sich zum Beispiel auf folgende Punkte:
den örtlichen Bebauungsplan
die Gestaltungssatzung
den Denkmalschutz
den Brandschutz
die Statik
In der Regel dürfen Sie einen Mindestabstand von drei Metern zu den Nachbargrundstücken nicht unterschreiten. Sollte das doch nötig sein, benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Nachbarn zum Bau Ihrer Terrassenüberdachung. Es ist wichtig, diese in schriftlicher Form einholen und festzuhalten, denn mündliche Zusagen haben keinen Bestand. Verweigern die Nachbar:innen ihre Zustimmung, können Sie in den meisten Fällen nichts unternehmen.
Je nach Fall ist es mitunter notwendig, eine Baulast in das Grundbuch des Nachbargrundstücks einzutragen. Das zuständige Bauamt kann Sie über das geltende Nachbarrecht und die Grenzbebauung informieren.
Müssen Sie für Ihre geplante Terrassenüberdachung eine Genehmigung beantragen, ist in Berlin in der Regel ein Antrag für ein vereinfachtes Baugenehmigunsverfahren nötig. Auf den Internetseiten der Bezirksämter können Sie sich dazu weiterführend informieren. Hier finden Sie auch Zugänge zum Online-Service, bei dem Sie Ihren Antrag einfach stellen können. Die Bauaufsichtsbehörde Ihres Bezirks ist dann zuständig. Üblicherweise benötigen Sie neben dem Antragsformular folgende Unterlagen:
Beschreibung des Bauvorhabens
professionelle statische Berechnung
Kostenkalkulation
Lageplan des Baugrundstücks
Sie sind sich unsicher, welche Terrassenüberdachung am besten zu Ihrer Immobilie passt? Wir helfen Ihnen, den geeigneten Fachbetrieb zu finden, der Sie zu Ihren Möglichkeiten und zu den Bauvorschriften beraten kann. Füllen Sie dazu einfach unseren Online-Fragebogen aus.
Häufig gestellte Fragen
Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, Sie holen aber keine Genehmigung ein, kann die Verhängung eines Bußgelds folgen. Das zuständige Amt kann außerdem den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen.
Das ist nur dann der Fall, wenn Sie die vorgegebenen Abstände zu den Nachbargrundstücken nicht einhalten können. So eine Zustimmung sollte in der Regel beidseitig erfolgen. Benötigen Sie die Zustimmung Ihrer Nachbar:innen, können Sie ihnen gleichzeitig Ihre Zustimmung für ein ähnliches Bauvorhaben anbieten. Die Vereinbarungen müssen schriftlich festgehalten werden.