In Berlin sind Terrassenüberdachungen bis 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis 3 Metern in vielen Fällen genehmigungsfrei. Außerdem muss der Grenzabstand von 3 Metern eingehalten werden. Ob Sie eine angebaute oder frei stehende Terrassenüberdachung planen, spielt für die Baugenehmigung keine Rolle.
Für eine Pergola brauchen Sie laut der Bauordnung in Berlin keine Baugenehmigung, egal wie groß diese ist. Strengere Regelungen gibt es für Wintergarten-Baugenehmigungen in Berlin.
Der Bebauungsplan oder andere örtliche Verordnungen können jedoch Einschränkungen enthalten. Daher sollten Sie sich vor dem Bau der Terrassenüberdachung bei Ihrer Baubehörde informieren, was in Ihrem individuellen Fall gilt. Denn als Bauherr:in haften Sie, wenn die öffentlich-rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten werden.
Ihr Bauvorhaben darf nicht die Rechte der Nachbar:innen verletzen oder dem örtlichen Bebauungsplan entgegenstehen. Ein Gang zum Bauamt ist deswegen auch dann zu empfehlen, wenn Sie die Höchstmaße der Landesbauordnung einhalten. Eine regionale Fachfirma kann Sie genau beraten, welche Terrassenüberdachung die Anforderungen erfüllt.
Die Genehmigungsfreiheit von Terrassenüberdachungen ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Ob Sie eine Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung brauchen, ist vom örtlichen Bebauungsplan und gegebenenfalls dem Denkmalschutz abhängig. Gibt es keinen Bebauungsplan für Ihren Wohnort oder enthält er keine Regelungen für Terrassendächer, gilt in der Hauptstadt die Bauordnung für Berlin (BauO Bln).
Sie finden online eine Übersicht der zuständigen Bauämter der Berliner Bezirke. Auch bei genehmigungsfreien Überdachungen müssen Sie einige Vorschriften in Berlin einhalten. Die wichtigsten Regelungen zur Baugestaltung, zum Brandschutz und zum Grenzabstand stellen wir Ihnen im Folgenden vor.
Für bauliche Anlagen wie Terrassenüberdachungen gelten in Berlin u.a. folgende Bauvorschriften:
Gestaltung: Bauliche Anlagen müssen so gestaltet sein, dass sie in Form, Material und Farbe weder verunstaltet wirken noch das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild beeinträchtigen.
Standsicherheit: Die Terrassenüberdachung muss standsicher sein, ohne die Stabilität anderer Anlagen oder die Tragfähigkeit des Baugrunds, auch nicht von Nachbargrundstücken, zu gefährden.
Schutz gegen schädliche Einflüsse: Eine Terrassenüberdachung in Berlin muss so beschaffen sein, dass keine Gefahren oder unzumutbare Belästigungen durch Wasser, Feuchtigkeit, Schädlinge oder andere schädliche Einflüsse entstehen.
Bauprodukte: Es darf nur ein gebrauchstaugliches Material für Terrassenüberdachungen verwendet werden, mit dem die bauliche Anlage bei ordnungsgemäßer Pflege über eine angemessene Zeit hinweg den gesetzlichen Anforderungen entspricht und funktionsfähig bleibt.
Die Bauordnung für Berlin enthält einige Brandschutz-Vorgaben, die auch für Terrassenüberdachung relevant sind:
Terrassenüberdachungen müssen in Berlin so geplant, gebaut und instand gehalten werden, dass die Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird.
Im Brandfall müssen die Rettung von Menschen und Tieren sowie Löscharbeiten möglich sein.
Bei einer Terrassenüberdachung müssen Sie in Berlin einen Abstand von mindestens 3 Metern zu den Nachbargrundstücken einhalten. Können Sie den Grenzabstand nicht wahren, benötigen Sie eine Baugenehmigung und müssen einen Bauantrag stellen.
Bei einer Grenzbebauung werden die Nachbar:innen über das Bauvorhaben informiert. Sie erhalten meist vier Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen, der je nach Sachlage geprüft wird. Wenn Sie jedoch alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben einhalten, können Ihre Nachbar:innen den Bau der Terrassenüberdachung in Berlin nicht verbieten.
Wünschen Sie sich eine Terrassenüberdachung an Ihrem Reihenhaus oder einer Doppelhaushälfte, ist es oft nicht möglich, den Abstand von 3 Metern zum Nachbarn einzuhalten. In solchen Fällen können Ausnahmeregelungen gewährt werden, so dass Sie ohne Grenzabstand bauen können. Fachfirmen können Ihnen auch bei wenig Platz Lösungen zeigen, welche Terrassenüberdachungen passen würden.
Müssen Sie für Ihre geplante Terrassenüberdachung eine Genehmigung in Berlin beantragen, können folgende Unterlagen erforderlich sein:
Bauantrag: Formular zur Beantragung des Genehmigungsverfahrens; online beim Bauamt erhältlich.
Amtlicher Lageplan: Zeigt das Grundstück und angrenzende Bereiche; beim Katasteramt oder Vermessungsamt erhältlich.
Außenanlagenplan: Darstellung geplanter Außenbereiche wie Wege und Grünflächen; meist von Landschaftsarchitekt:innen erstellt.
Objektbezogener Plan: Projektspezifischer Plan mit Bau-Details; von Architekt:innen oder dem Hersteller der Terrassenüberdachung erstellt.
Bauzeichnungen: Detaillierte Pläne des Vorhabens; von Ingenieur:innen oder dem Hersteller erstellt.
Baubeschreibung: Erläutert das Bauprojekt und die Materialien; meist zusammen mit den Bauzeichnungen erstellt.
Ggfs. Weitere Bauvorlagen: Zusätzliche Dokumente, falls spezielle Anforderungen wie bei der Denkmalpflege bestehen; vom Bauamt vorgegeben.
Vom zuständigen Bauamt erfahren Sie, welche Unterlagen Sie in Ihrem konkreten Fall einreichen müssen. Ist Ihre Terrassenüberdachung in Berlin genehmigungsfrei, sollten Sie sich bei Ihrer Baubehörde erkundigen, ob Sie eine Bauanzeige stellen müssen. Dafür müssen Sie Ihr Bauvorhaben anmelden sowie die erforderlichen Unterlagen vollständig einreichen.
Wenn Sie keine Genehmigung vor Baubeginn einholen, obwohl Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig ist, droht Ihnen in Berlin eine Strafe. Es können Bußgelder fällig werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie Ihr neu gebautes Terrassendach umbauen oder wieder abreißen.
Die Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung kostet in Berlin mindestens 150 Euro. Ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren kostet laut der Berliner Baugebührenordnung (BauGebO) 0,26 Prozent der Herstellungskosten, aber mindestens 150 Euro. Wie hoch die Gebühren sind, richtet sich also nach den Kosten der Terrassenüberdachung.
Beispiel: Für eine Terrassenüberdachung im Wert von 12.000 Euro würde sich bei einem vereinfachten Genehmigungsverfahren eine Gebühr von 31,20 Euro ergeben (12.000 Euro × 0,26 % = 31,20 Euro). Da dies unter dem Mindestbetrag liegt, müssten Sie eine Gebühr von 150 Euro für die Baugenehmigung zahlen.
Sie wollen wissen, ob Ihre Wunsch-Terrassenüberdachung in Berlin genehmigungsfrei ist? Wir helfen Ihnen, die passende Fachfirma aus Ihrer Region zu finden, die Sie zu Kosten und Bauvorschriften beraten kann.
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Ist Ihre Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig, Sie holen aber keine Genehmigung ein, kann die Verhängung eines Bußgelds folgen. Das zuständige Amt kann außerdem den Rückbau bzw. den Abriss der Überdachung verlangen.
Eine Terrassenüberdachung darf in Berlin ohne Genehmigung bis zu 30 m² groß, 3 Meter tief sein und muss einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Einschränkungen können sich aus öffentlich-rechtlichen Vorgaben ergeben.
Ja, Nachbar:innen dürfen ihre Zustimmung für eine geplante Terrassenüberdachung verweigern. Wenn Sie alle öffentlich-rechtlichen Vorgaben einhalten, können sie das neue Terrassendach aber nicht verbieten.
In Berlin benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung, wenn diese größer als 30 m², tiefer als 3 Meter ist, der Grenzabstand von 3 Metern nicht eingehalten wird oder wenn der örtliche Bebauungsplan oder Denkmalschutz weitere Einschränkungen enthält.
In der Berliner Bauordnung ist keine Größeneinschränkung für eine Pergola enthalten, sodass sie ohne Baugenehmigung errichtet werden kann. Ausnahmen können im örtlichen Bebauungsplan stehen.