Wintergarten Baugenehmigung in Bayern
In den meisten Bundesländern bedarf der Bau eines Wintergartens einer Baugenehmigung, so auch in Bayern. Hier benötigen Sie auch für die Errichtung eines Kaltwintergartens eine Genehmigung.
Wintergarten ohne Baugenehmigung in Bayern
Welche Baumaßnahmen in Bayern ohne Baugenehmigung durchgeführt werden können, ist im Art. 57 der Bayerische Bauordnung, kurz BayBO, festgelegt. Unter anderem sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu drei Metern genehmigungsfrei. Über Wintergärten steht in Art. 57 der BayBo nichts geschrieben, weswegen davon auszugehen ist, dass diese immer genehmigungspflichtig sind.
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Wintergarten einfach ohne Genehmigung bauen?
Was passiert, wenn Sie in Bayern einen Wintergarten einfach ohne Baugenehmigung errichten? Im schlimmsten Fall müssen Sie den Anbau abreißen und alles komplett zurückbauen. Zudem drohen hohe Bußgelder bei einem ungenehmigten Wintergartenbau. Um das zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig noch vor Beginn Ihres Wintergartenbaus das Bauamt in Kenntnis setzen.
In Ausnahmefällen kann es möglich sein, dass Ihnen die Baugenehmigung noch nachträglich erteilt wird. Dies gilt allerdings nur dann, wenn der Bau vorher schon genehmigungsfähig war. Entscheidend ist am Ende jedoch das aktuelle Recht. So kann es passieren, dass Sie für die Genehmigung eventuell nachträglich noch Anpassungen vornehmen müssen.
Auch einfachere Wintergärten sind in Bayern genehmigungspflichtig.
Allgemeine Vorschriften für Wintergärten
Neben den Landesbauvorschriften gelten für Wintergärten auch allgemeine Regelungen, welche Sie ortsunabhängig einhalten müssen. Dabei handelt es sich um Bauvorschriften für
Weitere Informationen finden Sie in unserem Artikel zur Baugenehmigung bei Wintergärten.
Kosten für die Wintergarten-Baugenehmigung in Bayern
Im Allgemeinen gilt, dass Baubehörden häufig eine Mindestgebühr zwischen 100 bis 200 Euro je Antrag berechnen. Dabei bleibt es meist jedoch nicht. Wie hoch die Kosten für eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Bayern ausfallen, hängt unter anderem vom Bauwert des Anbaus ab. So variieren die Gebühren für einen Bauantrag stark zwischen 1 und 25 Prozent des Bauwerts.
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
Für einen reibungslosen Ablauf vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung für Ihren Wintergarten in Bayern sollten folgende Unterlagen vorhanden sein:
Formblatt zum Bauantrag für einen Wintergarten
amtlich anerkannter Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500
Berechnungen zu Gebäude und Grundstück
Bauzeichnungen des Wintergartens (werden meist von den Hersteller:innen geliefert)
zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am Wohnhaus (Maßstab 1:100)
statische Berechnungen Baubeschreibung von Hersteller:innen
Nachweis zum Wärmeschutz
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