Richtig bauen

Baugenehmigung & Vorschriften für einen Wintergarten in Bayern

Undine Tackmann
2. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • In Bayern benötigen Sie in der Regel immer eine Baugenehmigung für einen Wintergarten.
  • Die Gebühren für eine Baugenehmigung variieren in Bayern zwischen 1 und 25 Prozent des Bauwerts Ihres Wintergartens.
  • Es gelten allgemeine Vorschriften für Wintergärten zum

    Heizsystem, zur Verglasung sowie für Lüftungs- und Beschattungssysteme.

Möchten Sie einen Wintergarten in Bayern errichten, erfordert das in der Regel eine Baugenehmigung. Einzige Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Terrassenüberdachungen. Informieren Sie sich jetzt über aktuelle Vorschriften und Kosten für einen Wintergarten in Bayern.