Wichtige Informationen zur Baugenehmigung für Wintergärten in Nordrhein-Westfalen
Undine Tackmann
2. August 2022
Das Wichtigste in Kürze
Genehmigungsfrei sind eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 30m².
Eine Baugenehmigung kostet Sie etwa 5 Prozent der Baukosten für den Wintergarten.
Es gelten allgemeine Vorschriften für Wintergärten zum
Heizsystem, zur Verglasung sowie für Lüftungs- und Beschattungssysteme.
Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen und planen einen Wintergarten? Dann kann der Anbau unter bestimmten Voraussetzungen für Sie genehmigungsfrei sein! Informieren Sie sich jetzt zu den Bauvorschriften und Genehmigungspflichten für Wintergärten in NRW und planen Sie Ihren Traumwintergarten.
Wintergarten Baugenehmigung NRW: Das besagt die Bauvorschrift
Wintergärten sind in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. Planen Sie einen Warmwintergarten mit einem Heizsystem, müssen Sie in der Regel immer einen Bauantrag stellen und eine Bauvorlage vorlegen. Grund dafür ist, dass Wohnwintergärten aufwendiger zu erbauen und mehr Regelungen unterlegen sind.
Wintergarten ohne Baugenehmigung in NRW
In Nordrhein-Westfalen können Sie sich jedoch unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen. Genaue Details entnehmen Sie bitte der Landesbauordnung für NRW. Unter folgenden Voraussetzungen können Sie Ihren Wintergarten ggf. genehmigungsfrei errichten:
max. 30 m² Brutto-Grundfläche bei Gebäuden der Gebäudeklassen eins bis drei
Zudem sind eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 25 m² von einer Bauvorlage befreit. In der Regel muss für die Errichtung und Änderung von Gebäuden zuvor eine Bauvorlage von Entwurfsverfasser:innen unterschrieben werden (§§ 62,67 BauO NRW).
Weitere Bauvorschriften für Anbauten und Wintergärten in NRW
Darüber hinaus gelten immer folgende Vorschriften:
Es muss eine Raumhöhe von min. 2,40 m berücksichtigt werden. Ausnahme gilt bei Aufenthaltsräumen der Gebäudeklasse eins und zwei, hier kann eine Höhe von min. 2,30 m gestattet werden.
Belüftung und Tageslicht müssen möglich sein.
Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss min. ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien betragen.
Es muss ein an Nutzung und klimatischen Verhältnissen angepasster Wärmeschutz bei der Planung berücksichtigt werden. Aktuelle Anforderungen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz.
Ein an die Lage und der Nutzung entsprechender Schallschutz muss berücksichtigt werden.
Allgemeine Vorschriften für Wintergärten
Neben der Landesbauvorschriften gelten für Wintergärten auch allgemeine Regelungen, welche Sie in jedem Fall einhalten müssen. Dabei handelt es sich um Bauvorschriften für
Wohnen Sie in einem Reihenhaus und wollen einen Wintergarten anbauen, gelten für Sie die allgemeinen Vorschriften für eine Baugenehmigung in NRW. Da bei Reihenhäusern häufig die Gärten etwas kleiner sind, beachten Sie, dass auch in diesem Fall die Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken eingehalten werden müssen. Zudem dürfen Sie in der Regel nicht Ihr komplettes Grundstück zubauen. Informieren Sie sich sicherheitshalber beim zuständigen Landesbauamt und überprüfen Sie Ihren Kaufvertrag.
Terrassenüberdachungen genehmigungsfrei?
Sie planen keinen richtigen Wintergarten, sondern eine Terrassenüberdachung? Diese ist nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei:
Bautiefe unter 4,5 Meter
max. Größe 30 m²
3 Meter von Nachbarschaftsgrenze entfernt
Wenn Ihre Terrassenüberdachung etwas größer ausfällt oder beispielsweise über den Mindestabstand zur Nachbarsgrenze geht, muss in der Regel ein Bauantrag gestellt werden. Sind die Nachbarn unmittelbar betroffen, muss zudem eine Nachbareinverständniserklärung beigefügt werden.
Bauantrag stellen
Ist Ihr Wintergarten genehmigungspflichtig, stellen Sie den Bauantrag bei Ihrem zuständigen Bauamt. Beachten Sie, dass ggf. selbst für genehmigungsfreie Wintergärten eine Bauvorlage von einem/einer berechtigten Entwurfsverfasser:in unterschrieben werden muss!
Notwendige Unterlagen
Fügen Sie dem Formblatt zum Bauantrag für Ihren Wintergarten folgende Unterlagen bei:
Amtlich anerkannter Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500
Berechnungen zu Gebäude und Grundstück
Bauzeichnungen des Wintergartens (werden meist von den Hersteller:innen geliefert)
zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am Wohnhaus (Maßstab 1:100)
statische Berechnungen
Baubeschreibung von Hersteller:innen
Nachweis zum Wärmeschutz
Kosten Baugenehmigung für Wintergarten in NRW
Die Kosten für eine Baugenehmigung in NRW sind von Ihrem geplanten Wintergarten abhängig. Die Baubehörden nehmen in der Regel eine Mindestgebührzwischen 100 bis 200 Euro je Antrag. Dabei bleibt es meist jedoch nicht. Als Faustformel können Sie von 5 Prozent der Bausumme ausgehen.
Rechenbeispiel: Fallen für Ihren Wintergarten Baukosten in Höhe von ca. 10.000 Euro an, können Sie mit etwa 500 Euro für die Baugenehmigung rechnen. (10.000 x 0,05 = 500)
Wie groß darf ein Wintergarten ohne Baugenehmigung sein?
Genehmigungsfrei sind eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 25m² (§§ 62,67 BauO NRW).
Wann brauche ich eine Baugenehmigung in NRW?
Prinzipiell gilt: Eine Baugenehmigung ist für jegliche Art einer baulichen Anlage einzuholen. Darunter zählen die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder der Abbruch. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie von der Genehmigungspflicht für Wintergärten in NRW befreit werden.
Wie weit muss ein Wintergarten vom Nachbargrundstück entfernt sein?
Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück für Wintergärten in NRW beträgt drei Meter. Ist der Wintergarten höher als drei Meter, gilt in der Regel die Gebäudehöhe als notwendiger Mindestabstand.