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Wichtige Informationen zur Baugenehmigung für Wintergärten in Nordrhein-Westfalen

Undine Tackmann
2. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • Genehmigungsfrei sind eingeschossige Wintergärten mit einer Grundfläche von bis zu 30m².
  • Eine Baugenehmigung kostet Sie etwa 5 Prozent der Baukosten für den Wintergarten.
  • Es gelten allgemeine Vorschriften für Wintergärten zum

    Heizsystem, zur Verglasung sowie für Lüftungs- und Beschattungssysteme.

Sie wohnen in Nordrhein-Westfalen und planen einen Wintergarten? Dann kann der Anbau unter bestimmten Voraussetzungen für Sie genehmigungsfrei sein! Informieren Sie sich jetzt zu den Bauvorschriften und Genehmigungspflichten für Wintergärten in NRW und planen Sie Ihren Traumwintergarten.