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Baugenehmigung für Wintergärten in Niedersachsen: das ist zu beachten

Undine Tackmann
2. August 2022

Das Wichtigste in Kürze

  • In Niedersachsen bedarf der Bau eines Wintergartens in der Regel einer Baugenehmigung.
  • Eine Baugenehmigung kostet Sie etwa 5 Prozent der Baukosten für den Wintergarten.
  • Es gelten allgemeine Vorschriften für Wintergärten zum

    Heizsystem, zur Verglasung sowie für Lüftungs- und Beschattungssysteme.

Einen Wintergarten in Niedersachsen zu bauen ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Terrassenüberdachungen. Informieren Sie sich jetzt über aktuelle Vorschriften rund um Ihren neuen Anbau.