Baugenehmigung für Wintergärten in Niedersachsen: das ist zu beachten
Undine Tackmann
2. August 2022
Das Wichtigste in Kürze
In Niedersachsen bedarf der Bau eines Wintergartens in der Regel einer Baugenehmigung.
Eine Baugenehmigung kostet Sie etwa 5 Prozent der Baukosten für den Wintergarten.
Es gelten allgemeine Vorschriften für Wintergärten zum
Heizsystem, zur Verglasung sowie für Lüftungs- und Beschattungssysteme.
Einen Wintergarten in Niedersachsen zu bauen ist in der Regel genehmigungspflichtig. Ausnahmen gelten unter bestimmten Voraussetzungen für Terrassenüberdachungen. Informieren Sie sich jetzt über aktuelle Vorschriften rund um Ihren neuen Anbau.
Ein Blick in die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) zeigt, dass für sogenannte „Baumaßnahmen" eine Baugenehmigung verpflichtend ist (§ 59 Abs. 1 NBauO). Wintergärten sind hierbei nicht explizit aufgelistet, in der Regel jedoch als Baumaßnahmen zu verstehen.
Wintergarten ohne Baugenehmigung in Niedersachsen
Welche Baumaßnahmen keiner Baugenehmigung unterliegen, sind dem Anhang 1 der NBauO zu entnehmen. Ausnahmen gelten beispielsweise für Terrassenüberdachungen mit maximal 30 m² Grundfläche und nicht mehr als drei Metern Tiefe (Ziff. 1.8). Wintergärten sind im Anhang allerdings nicht explizit aufgeführt. Sie könnten unter „Sonstige bauliche Anlagen und Teile baulicher Anlagen“ fallen (Ziff. 14), eindeutig ist dies jedoch nicht.
Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Planung und dem Bau Ihres Wintergartens von einer Fachfirma in Niedersachsen beraten zu lassen. Diese wissen ganz genau, welche Vorschriften einzuhalten sind und welche Möglichkeiten es für Ihren Wintergarten gibt. Bis zu drei Empfehlungen für Fachfirmen aus Ihrer Nähe erhalten Sie kostenlos und unverbindlich* durch unser Online-Formular. Alternativ wenden Sie sich an Ihre Gemeinde bzw. zuständiges Landesbauamt.
Ein Wintergarten lädt zum Wohlfühlen und Verweilen ein.
Weitere Vorschriften für Wintergärten in Niedersachsen
Im Allgemeinen können Sie davon ausgehen, dass Sie beim Bau eines Wintergartens in Niedersachsen dieselben Vorschriften einhalten müssen wie für Wohngebäude. Das gilt insbesondere für Warm- bzw. Wohnwintergärten.
Wichtige Bauvorschriften für Wintergärten:
Die notwendigen Grenzabstände zu Nachbargrundstücken betragen in Niedersachsen drei Meter.
Der Wintergarten ist in seiner Form, im Maßstab, im Verhältnis der Baumassen und Bauteile zueinander, im Werkstoff einschließlich der Art seiner Verarbeitung und in der Farbe so zu erbauen, dass er weder verunstaltet wirkt noch das seine Gestaltung bestehende oder geplante Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild verunstaltet.
Auf den Brandschutz muss geachtet werden.
Pflicht für Belüftung und Tageslicht
Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens ein Achtel der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien betragen.
Es muss ein an Nutzung und klimatischen Verhältnissen angepasster Wärmeschutz bei der Planung des Wintergartens berücksichtigt werden. Aktuelle Anforderungen finden Sie im Gebäudeenergiegesetz.
Ein an die Lage und der Nutzung entsprechender Schallschutz sowie Schutz gegen Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche oder tierische Schädlinge muss berücksichtigt werden.
Allgemeine Vorschriften für Wintergärten
Neben den Landesbauvorschriften gelten für Wintergärten auch allgemeine Regelungen, welche Sie in jedem Fall einhalten müssen. Dabei handelt es sich um Bauvorschriften für
Terrassenüberdachungen als genehmigungsfreie Alternative?
Sie möchten die Baugenehmigung für einen Wintergarten umgehen und überlegen deswegen, stattdessen eine einfache Terrassenüberdachung zu installieren? Diese ist in Niedersachsen nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigungsfrei:
Bautiefe bis zu 3 Meter
max. Größe 30 m²
3 Meter von Nachbarschaftsgrenze entfernt
Beachten Sie: Sollten Sie eine etwas größere Terrassenüberdachung planen oder diese etwas über den Mindestabstand zur Nachbarsgrenze hinausragen, muss in der Regel ein Bauantrag gestellt werden. Sind die Nachbarn unmittelbar betroffen, muss zudem eine Nachbareinverständniserklärung beigefügt werden.
Kosten Baugenehmigung für Wintergarten in Niedersachsen
Wie viel Sie für Ihre Baugenehmigung für einen Wintergarten in Niedersachsen bezahlen müssen, hängt in erster Linie von den errechneten Baukosten bzw. den Rohbaukosten ab. In der Baugebührenordnung (BauGo) für Niedersachsen sind Wintergärten nicht explizit aufgeführt. Richtwerte könnten jedoch sein:
Je angefangene 500 Euro des Rohbauwertes fällt eine Gebühr von 5,50 Euro an, mindestens jedoch 75 Euro insgesamt.
Ist der Rohbauwert schwer bestimmbar, gelten je angefangene 500 Euro des Herstellungswertes eine Gebühr von 3,80 Euro, mindestens jedoch 75 Euro insgesamt.
Im Allgemeinen gilt, dass Baubehörden eine Mindestgebührzwischen 100 bis 200 Euro je Antrag berechnen. Dabei bleibt es meist jedoch nicht.
Rechenbeispiel
Als Faustformel können Sie von 5 Prozent der Bausumme ausgehen. Fallen für Ihren Wintergarten Baukosten in Höhe von ca. 10.000 Euro an, können Sie mit etwa 500 Euro für die Baugenehmigung rechnen. (10.000 x 0,05 = 500)
Notwendige Unterlagen für den Bauantrag
Den Bauantrag für Ihren Wintergarten stellen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt. Halten Sie dazu folgende Unterlagen griffbereit:
Formblatt zum Bauantrag für einen Wintergarten
amtlich anerkannter Lageplan des Grundstücks im Maßstab 1:500
Berechnungen zu Gebäude und Grundstück
Bauzeichnungen des Wintergartens (werden meist von den Hersteller:innen geliefert)
zusätzliche Bauzeichnungen bei Veränderungen am Wohnhaus (Maßstab 1:100)
statische Berechnungen Baubeschreibung von Hersteller:innen
Ist ein Wintergarten in Niedersachsen genehmigungspflichtig?
Laut der Landesbauordnung für Niedersachsen sind Anbauten wie Wintergärten in der Regel genehmigungspflichtig.
Was kostet eine Baugenehmigung für einen Wintergarten in Niedersachsen?
Die Höhe der Kosten für eine Baugenehmigung hängt vom Rohbauwert des Wintergartens ab. Grob können Sie mit ungefähr fünf bis zehn Prozent der Baukosten für den Bauantrag rechnen.
Wie weit muss ein Wintergarten vom Nachbargrundstück entfernt sein?
Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück für Wintergärten in Niedersachsen beträgt drei Meter.