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Energieausweis beim Hausverkauf: Welcher ist Pflicht und wie bekommt man ihn?

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Der Energieausweis ist beim Verkauf eines Hauses grundsätzlich erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift und nicht bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Er gibt Auskunft über die energetischen Eigenschaften des Gebäudes und dient als Orientierung für mögliche Einsparpotenziale bei Heiz- und Energiekosten.

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Aktualisiert am
Energieausweis
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Was ist ein Energieausweis?

Ein Energieausweis, auch Energiepass genannt, gibt Auskunft über den energetischen Zustand von Häusern und Wohnungen. Bei Wohngebäuden zeigt er unter anderem den Energiebedarf oder -verbrauch und die Energieeffizienzklasse des Gebäudes an. Zusätzlich kann der Energieausweis Empfehlungen für Modernisierungsmaßnahmen enthalten. Der Energieausweis ermöglicht allerdings nur einen überschlägigen Vergleich. Die tatsächlichen Heizkosten hängen unter anderem vom individuellen Heizverhalten, vom Wetter, vom Energieträger und von dessen Preis ab.

Ist ein Energieausweis bei einem Hausverkauf Pflicht?

Hinweis zum Rechtsstand

Im Juli 2026 wurde das frühere Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) abgelöst. Für Energieausweise gelten bis zum 31. Dezember 2026 jedoch weiterhin die bisherigen Ausweisregeln. Ab Januar 2027 treten neue Vorschriften für Energieausweise in Kraft. Bestehende Ausweise behalten allerdings auch darüber hinaus ihre Gültigkeit bis zu ihrem Ablaufdatum.

Ein Energieausweis ist grundsätzlich erforderlich, wenn ein Haus oder eine Wohnung vermietet, verpachtet oder verkauft werden soll. Ein neuer Ausweis muss jedoch nicht erstellt werden, wenn bereits ein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Ausnahmen gelten insbesondere für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche und in bestimmten Fällen für Baudenkmäler.

Der Energieausweis muss spätestens bei der ersten Besichtigung der Immobilie unaufgefordert vorgelegt bzw. deutlich sichtbar ausgehängt oder ausgelegt werden. Nach Abschluss des Kaufvertrags ist er den Käufer:innen unverzüglich zu übergeben. Auf die gesetzliche Pflicht zur Vorlage und Übergabe des Energieausweises kann grundsätzlich nicht verzichtet werden, auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien.

Welche Angaben müssen im Exposé stehen?

Beim Inserieren der Immobilie müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis im Exposé veröffentlicht werden, sofern der Ausweis bereits vorliegt. Für Energieausweise, die bis zum 31. Dezember 2026 nach den bisherigen Regeln ausgestellt werden, gehören dazu bei Wohngebäuden:

  • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)

  • Endenergiebedarf bzw. -verbrauch

  • wesentliche Energieträger für die Heizung

  • Baujahr

  • Energieeffizienzklasse

Bei Nichtwohngebäuden müssen die Endenergieangaben für Wärme und Strom getrennt aufgeführt werden. Fehlende oder falsche Pflichtangaben können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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Braucht man einen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis beim Hausverkauf?

Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen für das Haus, die beide rechtsgültig sind: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Sie unterscheiden sich in der Ermittlung der Energiekennwerte.

Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis

Bedarfsausweis

Verbrauchsausweis

Grundlage

Berechnete energetische Eigenschaften des Gebäudes

Erfasster, witterungsbereinigter Energieverbrauch

Berücksichtigt

Gebäudehülle und Anlagentechnik

Verbrauchsdaten aus einem zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 36 Monaten

Aussage

Rechnerischer Energiebedarf

Verbrauch der bisherigen Nutzung

Aufwand

Höher

Geringer

Kosten

Höher

Niedriger

  • Beim Energiebedarfsausweis wird der rechnerische Energiebedarf des Gebäudes ermittelt. In die Berechnung fließen unter anderem die Gebäudehülle, Fenster, Türen, Dämmung und Anlagentechnik ein. Der ermittelte Wert ist unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch der Bewohner:innen.

  • Der Energieverbrauchsausweis basiert dagegen auf dem erfassten Energieverbrauch des Gebäudes. Dafür werden geeignete Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate benötigt. Die jüngste Abrechnungsperiode darf höchstens 18 Monate zurückliegen. Die Daten werden witterungsbereinigt und auf die Gebäudenutzfläche bezogen.

Entscheidungshilfe: Welchen Energieausweis brauche ich für den Hausverkauf?

Welcher Energieausweis beim Hausverkauf erforderlich ist, hängt unter anderem vom Baujahr, der Anzahl der Wohnungen, dem energetischen Zustand und den vorhandenen Verbrauchsdaten ab.

Gebäude bzw. Situation

Welcher Energieausweis?

Ein-/Zweifamilienhaus (Bauantrag vor dem 1. November 1977, nicht auf den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht)

Bedarfsausweis vorgeschrieben

Ein-/Zweifamilienhaus (Bauantrag vor dem 1. November 1977, auf den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 gebracht)

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis möglich, sofern die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis erfüllt sind

Ein-/Zweifamilienhaus (Bauantrag nach dem 1. November 1977)

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis möglich, sofern die Voraussetzungen für einen Verbrauchsausweis erfüllt sind

Mehrfamilienhaus (mindestens 5 Wohneinheiten)

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis möglich; in der Praxis wird häufig ein Verbrauchsausweis verwendet, sofern die Voraussetzungen dafür erfüllt sind

Wer erstellt den Energieausweis beim Hausverkauf?

Energieausweise dürfen nur Personen ausstellen, die nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz dazu berechtigt sind. Dazu gehören je nach Ausbildung und Qualifikation unter anderem:

  • (Innen-)Architekt:innen

  • Bauingenieur:innen und bestimmte Bautechniker:innen

  • Schornsteinfeger:innen

  • Maschinenbauer:innen und Elektrotechniker:innen mit entsprechender Zusatzqualifikation

  • Gebäudeenergieberater:innen im Handwerk

  • entsprechend qualifizierte Energieberater:innen

Die gesetzlichen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Berufsabschluss. Ein Studium oder eine Berufsausbildung allein reicht nicht in jedem Fall aus. Teilweise sind zusätzliche Fortbildungen, Berufserfahrung oder Prüfungen erforderlich.

Unser Tipp:

In diesem Verzeichnis finden Sie rund 13.000 Adressen von Energie-Experten, die Energieausweise erstellen dürfen.

Wie viel kostet ein Energieausweis für ein Haus?

Die Kosten für die Erstellung eines Energieausweises sind nicht gesetzlich festgelegt. Der Preis kann zwischen Eigentümer:in und Energieberater:in frei vereinbart werden. Daher lohnt es sich, verschiedene Anbieter und ihre Honorare zu vergleichen.

  • Ein Verbrauchsausweis für ein Einfamilienhaus kostet ungefähr 50 bis 120 Euro.

  • Für einen Bedarfsausweis fallen meist zwischen 300 und 500 Euro an.

  • Bei größeren oder komplizierteren Gebäuden sind die Kosten entsprechend höher.

  • Unter Umständen fallen die Kosten geringer aus, wenn die Eigentümer:innen die erforderlichen Daten und Unterlagen vollständig selbst zusammenstellen.

Wichtig

Nehmen Sie Abstand von Energieausweisen zu Schnäppchen-Preisen (z. B. 25 Euro), wie sie häufig im Internet zu finden sind. Laut Verbraucherzentrale werden bei über 90 Prozent der Online-Angebote nicht alle gesetzlichen Pflichtdaten abgefragt – damit sind die so erstellten Energieausweise nicht gültig. Erkundigen Sie sich stattdessen beim Anbieter, ob günstige Pauschalpreise existieren, z. B. für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis vier Wohnungen.

Wann ist ein Energieausweis für das Haus notwendig?

Für ein neu errichtetes Gebäude ist ein Energiebedarfsausweis nach den geltenden energetischen Berechnungsvorschriften auszustellen. Auch bei bestimmten Änderungen an einem bestehenden Gebäude kann ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich werden, wenn für das gesamte Gebäude eine neue energetische Berechnung durchgeführt wird.

Beim Verkauf, bei der Vermietung, Verpachtung oder beim Leasing ist ein Energieausweis erforderlich, sofern nicht bereits ein gültiger Ausweis für das Gebäude vorliegt.

Energieausweis Unterlagen
Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie inzwischen zur Pflicht geworden.

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Nötige Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises

Je nachdem, ob Sie einen Energiebedarfsausweis erstellen lassen oder Verbrauchswerte zugrunde gelegt werden, benötigen Sie unterschiedliche Unterlagen. Welche Angaben und Dokumente im Einzelfall erforderlich sind, hängt unter anderem vom Gebäude und von der vorhandenen Datenlage ab.

Typische Unterlagen für den Energie-Bedarfsausweis:

  • Bauzeichnungen mit Schnitten und Grundrissen aller Etagen

  • Nachweis über die Wohn- bzw. Nutzfläche

  • Lageplan zur Bestimmung der Gebäudeorientierung

  • Maße der Fenster und Türen

  • Angaben zum Aufbau der thermischen Gebäudehülle, etwa von Wänden, Dach, Fenstern, Türen und Böden

  • Unterlagen zur Anlagentechnik, insbesondere Heizung und Lüftung

Typische Unterlagen für den Energieverbrauchsausweis:

  • Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser über mindestens 36 zusammenhängende Monate

  • Abrechnungen des Energieversorgers oder Heizkostenabrechnungen

  • Nachweis oder Angaben zur Gebäudenutzfläche

  • Angaben zur Wärme- und Warmwasserversorgung

Ein Schornsteinfegerprotokoll kann dabei hilfreich sein, ist aber nicht in jedem Fall zwingend erforderlich.

Unser Tipp:

Achten Sie darauf, alle baulichen Besonderheiten des Wohnraums zu dokumentieren, die für die Ermittlung des Energiebedarfs relevant sind. Dazu gehört vor allem Wohnraum, der direkt an den Außenbereich angrenzt, z. B.:

  • unter einem Balkon

  • als Vorsprung über dem Eingangsbereich

  • mit direkter Wand zur Garage

  • nicht unterkellerter Wohnraum

  • in Keller, Dachgeschoss oder Spitzboden

Fehlen Ihnen wichtige Unterlagen, ermitteln Energieberater:innen gegen einen Aufpreis vor Ort alle nötigen Maße und Daten.

Was ist ein guter Wert im Energieausweis?

Ein niedriger Energiekennwert weist grundsätzlich auf einen geringen rechnerischen Energiebedarf bzw. einen geringen erfassten Verbrauch hin. Die Werte von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sind allerdings nicht unmittelbar gleichzusetzen. Bei Wohngebäuden reichen die Energieeffizienzklassen von A+ bis H. Als sehr gute bis gute Energieeffizienz gelten insbesondere die Klassen A+ bis B.

Energieeffizienzklassen in Energieausweisen für Wohngebäude
Die Grafik zeigt die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche in den entsprechenden Energieeffizienzklassen.

Das ist Aroundhome

Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie lange sind Energieausweise gültig?

Energieausweise sind zehn Jahre lang gültig. Danach müssen sie erneuert werden. Sie zu verlängern ist nicht möglich. Unabhängig von einem Verkauf oder einer Neuvermietung müssen Energieausweise immer nach einer Fassadendämmung oder der Erneuerung von 10 Prozent der Fläche eines Außenbauteils neu ausgestellt werden.


Gibt es Unterschiede für Häuser und Wohnungen?

Nein, das Gebäudeenergiegesetz legt fest, dass Energieausweise stets für das gesamte Gebäude gelten. Das heißt, es wird nicht zwischen einzelnen Wohnungen unterschieden. Außerdem wird auch nicht differenziert, ob ein Haus oder eine Wohnung verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll.

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