Darum brauchen Sie beim Hausverkauf einen Energieausweis
Jessica Tomala
13. September 2019
Bei jedem Hausverkauf ein Muss – der Energieausweis! Aroundhome verrät Ihnen, welche Dokumente Sie brauchen, woher Sie Ihren Energieausweis bekommen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.
Der Energiepass sorgt für Kostentransparenz und Empfehlungen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohn- und Nichtwohngebäuden – sowohl für die Eigentümer als auch für die Nutzer einer Immobilie.
Er liefert den Eigentümern erste Informationen zum energetischen Zustand der Immobilien und zeigt auf, wo Sanierungen und Modernisierungen erfolgen sollten, um den Energieverbrauch zu senken.
Er informiert Verbraucher, Kaufinteressenten, Mieter oder Leasingnehmer über die Energiemenge, die in einem Gebäude pro Quadratmeter genutzter Fläche in einem Jahr verbraucht wird (Energieverbrauchskennwert in kWh/m2a).
Er wird durch EU-Richtlinien für jedes Wohngebäude und zahlreiche Nicht-Wohngebäude gefordert. In Deutschland wird die Richtlinie durch die Energieeinsparverordnungen umgesetzt.
Rechtliche Vorgaben
Bereits seit der Energieeinsparverordnung 2007, war der Energieausweis oder auch Energiepass zunächst ein freiwilliges Dokument, was dem Interessenten auf Verlangen unverzüglich vorgelegt werden musste, damit er sich über den Energieverbrauch des Objektes informieren konnte.
Wir zeigen Ihnen die ungefähren Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche in den entsprechenden Energieeffizienzklassen.
Seit der Veröffentlichung der Energieeinsparverordnung 2014 muss er nun unaufgefordert vorgezeigt werden – und zwar spätestens bei der ersten Besichtigung des Objekts. Außerdem sind bereits beim Inserieren alle notwendigen Pflichtangaben zu veröffentlichen, sofern der Gebäudeenergieausweis zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegt. Das umfasst:
die Art des Energieausweises (bedarfs- oder verbrauchsbasiert)
den jeweiligen Endenergiebedarfs- bzw. Endenergieverbrauchswert
die wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes
bei Wohngebäuden: das Baujahr und die Energieeffizienzklasse
Kein Verzicht auf den Energieausweis
Anders als noch bei der vorherigen Energiesparverordnung kann grundsätzlich nicht auf den Energieausweis verzichtet werden – auch nicht bei gegenseitigem Einvernehmen beider Parteien.
In diesen Fällen ist nach EnEV §16 ein Energieausweis notwendig:
wenn ein Gebäude neu errichtet wird,
wenn die Nutzfläche um mehr als die Hälfte erweitert wird,
wenn am Gebäude Türen, Fenster und Verglasungen ersetzt, erneuert oder erstmalig eingebaut werden,
wenn Mauerwerk ersetzt, erneuert, verschalt oder gedämmt wird,
wenn Vorhangfassaden gesetzt oder verändert werden,
wenn Dächer ersetzt, erneuert, modernisiert oder innen/außen verschalt werden,
bei neuem Eigentümer,
bei Wechsel in Mieter-, Pacht- und Leasingverhältnissen,
bei Behörden und Gebäuden für öffentliche Dienstleistungen über 1.000 m2.
Ausnahmen & Ordnungswidrigkeit
Ausnahmen bestehen für Gebäude (unter 50 m2) und Baudenkmäler. Ein fehlender Gebäudeenergieausweis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 geahndet werden.
Wird ein Energieausweis ausgestellt, erhält er eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), das alle Energieausweise bundeszentral registriert. Es kann daher damit gerechnet werden, dass im Verlauf der nächsten Jahre die ausgestellten Energieausweise auf ihre Richtigkeit hin kontrolliert werden.
Bedarfsorientiert oder verbrauchsorientiert – die Varianten
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Energieausweisen, die beide rechtsgültig sind: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Unterschiede sowie ihre Vor- und Nachteile bestehen vor allem in der Ermittlung der Energiekennzahlen.
Der Energieausweis ist beim Verkauf einer Immobilie inzwischen zur Pflicht geworden.
Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarf des Gebäudes wird mithilfe einer Analyse aller Baumaterialien, Fenster, Türen sowie der verbauten Haustechnik errechnet. Der so ermittelte Wert ist unabhängig von dem tatsächlichen Energiebedarf im Falle einer Nutzung und lässt sich für alle Wohngebäude und bestimmte Nichtwohngebäude erstellen.
Nutzerverhalten ist ausgeschlossen höhere Rechtssicherheit für alte und neue Nutzer zeitaufwendig in der Erstellung, da alle Wände, Fenster und Türen erfasst werden müssen vollständige Unterlagen und/oder ein Vor-Ort-Besuch sind notwendig
Besondere Anforderungen für Nicht-Wohngebäude
Für viele Nicht-Wohngebäude gelten besondere Anforderungen. Maßgeblich ist hier die DIN 18599, die festlegt, dass alle öffentlich, gewerblich und industriell genutzten Gebäude ein vollständiges energetisches Modell aller Bauteile sowie der Gebäudetechnik aufweisen müssen. Zudem besteht die Pflicht der Veröffentlichung: Der Energiebedarfsausweis muss an einer gut sichtbaren Stelle dauerhaft ausgehängt werden.
Energieverbrauchsausweis
Der Energieverbrauchsausweis dagegen basiert auf den Angaben der tatsächlichen Nutzung eines Gebäudes: Anhand der Nachweise über den Energieverbrauch der letzten drei Jahre sowie den Gebäudeabmessungen wird hier der durchschnittliche Energieverbrauchswert des Gebäudes erstellt.
einfach und preiswert zu erstellen Ausweise sind nur schwer vergleichbar nur für Wohngebäude bis vier Wohneinheiten und mit Bauantrag nach dem 1.11.1977 wählbar
Getrennte Energieausweise
Bei einer gemischten Nutzung eines Objektes werden zwei getrennte Energieausweise nötig – einer für die bewohnte Fläche und einer für die öffentlich, gewerblich oder industriell genutzten Räume des Gebäudes.
Nötige Unterlagen für die Erstellung des Energieausweises
Je nachdem, ob Sie einen Energie-Bedarfsausweis erstellen lassen oder die Energie-Verbrauchswerte ermitteln wollen, benötigen Sie jeweils spezielle Unterlagen. Zur leichten Orientierung finden Sie hier einen Überblick aller benötigten Dokumente für die zwei unterschiedlichen Varianten.
Unterlagen für den Energie-Bedarfsausweis:
Bauzeichnungen aus der Baubeschreibung, um den Schnitt und Grundriss aller Etagen feststellen zu können
Nachweis über die Wohnfläche (ebenfalls aus der Baubeschreibung)
Lageplan zur Bestimmung der Orientierung des Gebäudes (Himmelsrichtung)
Bemaßung aller Fenster und Türen
Bauteilbeschreibung der thermischen Hülle, d. h. alle Bauteile, die die beheizte von der unbeheizten Zone trennen (Wände, Dach, Fenster, Türen, Böden)
Unterlagen zur verbauten Anlagentechnik (Lüftung, Heizung)
Unser Tipp:
Achten Sie darauf, alle baulichen Besonderheiten des Wohnraums zu dokumentieren, die für die Ermittlung des Energiebedarfs relevant sind. Dazu gehört vor allem Wohnraum, der direkt an den Außenbereich angrenzt, z. B.:
unter einem Balkon
als Vorsprung über dem Eingangsbereich
mit direkter Wand zur Garage
nicht unterkellerter Wohnraum
in Keller, Dachgeschoss oder Spitzboden
Fehlen Ihnen wichtige Unterlagen, ermittelt der Energieberater gegen einen Aufpreis vor Ort alle nötigen Maße und Daten.
Bauzeichnungen aus der Baubeschreibung, um den Schnitt und Grundriss aller Etagen feststellen zu können
Nachweis über die Wohnfläche (ebenfalls aus der Baubeschreibung)
Lageplan zur Bestimmung der Orientierung des Gebäudes (Himmelsrichtung)
Unterlagen der Anlagentechnik/optional Schornsteinfegerprotokoll für die Wärme- und Warmwasserversorgung
Nachweis des Öl- oder Gasverbrauchs der letzten 3 Jahre (Abrechnungen des Energieversorgers)
Wer kann einen Energieausweis ausstellen?
Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, regelt die EnEV genau, welche Qualifikationen notwendig sind, um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen. Voraussetzung für die Qualifikation sind entweder ein Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen während des Studiums oder zweijährige Berufserfahrung sowie eine erfolgreiche Fortbildung zum energiesparenden Bauen. Folgende Personengruppen dürfen Energieausweise erstellen:
(Innen-)Architekten
Bauingenieure oder Bautechniker
Gebäudeenergieberater im Handwerk
ausgebildete Energieberater
Schornsteinfeger, Maschinenbauer oder Elektrotechniker mit entsprechender Fortbildung
Grundsätzlich unterliegt der Preis für die Erstellung eines Energiepasses keinen Regularitäten und kann frei zwischen Eigentümer und Berater verhandelt werden. Daher lohnt es sich durchaus, unterschiedliche Energieberater und ihre Honorare miteinander zu vergleichen. Geld sparen können Sie auch, indem Sie alle notwendigen Unterlagen selbst besorgen und vorlegen können. Zuletzt entscheidet natürlich auch die Art des Energieausweises über die anfallenden Kosten: So ist ein verbrauchsorientierter Energiepass immer deutlich preisgünstiger als die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.
Typische Richtwerte für einen bedarfsorientierten Energieausweis betragen:
zwischen 200 und 400Euro Honorar, bei großen Gebäuden mehr
150 bis 200Euro, wenn der Hauseigentümer die notwendigen Daten selbst zusammenstellt.
Richtwerte für einen verbrauchsorientierten Energieausweis liegen bei 50 bis 150Euro Honorar pro Gebäude (je nach Anbieter und Objekt ). Der Energiepass gilt 10 Jahre und für alle Wohnungen eines Hauses.
Preisbeispiel:
Energieausweis bedarfsorientiert
(Wohngebäude mit 1 Wohnung, Keller, Dachgeschoss | Berechnung des Energiebedarfs | Erstellung eines Wärmeflussmodells | inkl. Hinweise für die energetische Sanierung | ohne Ortsbegehung | alle Bauunterlagen müssen vorgelegt werden)
290 Euro
Energieausweis bedarfsorientiert
(wie oben, mit Ortsbegehung ca. 1 Std. | alle Unterlagen werden vor Ort kopiert)
350 Euro
+ zusätzliche Berechnungseinheit
(je zusätzliche Wohneinheit | je zusätzliche Etage | bei komplexer Geometrie oder Sonderbauteilen | Rabatte bei identischen Etagen)
Energieausweis verbrauchsorientiert
(Berechnung des Energieverbrauchs)
120 Euro
Nehmen Sie Abstand von Energieausweisen zu Schnäppchen-Preisen, wie sie häufig im Internet zu finden sind. Laut Verbraucherzentrale werden bei über 90 Prozent der Online-Angebote nicht alle gesetzlichen Pflichtdaten abgefragt – damit sind die so erstellten Energieausweise nicht gültig. Erkundigen Sie sich stattdessen beim Anbieter, ob günstige Pauschalpreise existieren, z. B. für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser bis vier Wohnungen.
Hausverkauf mit Energieausweis – richtig vorgehen
Ob verbrauchs- oder bedarfsorientierter Energiepass: Egal, für welchen Energieausweis Sie sich entscheiden – planen Sie ausreichend Zeit ein, um alle benötigten Unterlagen zusammenzustellen und lassen Sie den Energieausweis rechtzeitig und fachgerecht erstellen. So sind Sie nicht nur rechtlich auf der sicheren Seite und umgehen eine saftige Bußgeldzahlung. Sie vermitteln auch einen seriösen Eindruck und erhöhen damit Ihre Erfolgschancen für den Hausverkauf.
Für den Fall, dass Sie Ihre Immobilien nicht selbst verkaufen, sondern einen Immobilienmakler damit beauftragen, wird auch dieser den Energieausweis von Ihnen einfordern. Denn nur anhand der Daten im Energiepass kann der Makler eine Anzeige mit allen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben schalten. Vertrauen Sie daher nur einem Makler Ihren Hausverkauf an, der über die Notwendigkeit des Energiepasses informiert ist und Sie bei Fehlen auch darauf hinweist. Denn kommt es zu einer Bußgeldzahlung, weil kein Energieausweis vorliegt, muss stets der Eigentümer die Strafe zahlen, nicht der Makler.
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