Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet eine breite Auswahl an Programmen, die Sie bei der Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten Ihrer Immobilie mit Fördermitteln unterstützen.
Die hier genannten KfW-Programme 151, 430, 431 und 167 „Energieeffizient Sanieren“ können Sie nur noch bis zum 30.06.2021 beantragen! Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung und startet zum 01.07.2021 mit neuen Förderkrediten und Zuschüssen, welche die oben genannten ersetzen werden. Einen ersten Überblick über die neuen Förderbestimmungen hat die KfW bereits zusammen gestellt. Weitere Details sollen im April 2021 folgen.
Beim Kredit „Energieeffizient Sanieren“ (151) der KfW profitieren Sie von einem verbilligten Zinssatz und einem Tilgungszuschuss für alle Arbeiten, die Ihr Haus energieeffizienter gestalten. Ihnen können bis zu 120.000 Euro für eine Wohneinheit genehmigt werden oder 50.000 Euro für Einzelmaßnahmen, wie eine Wärmedämmung. Je mehr Sie Ihren Energieverbrauch senken können, desto billiger wird das Darlehen für Sie, da die KfW Ihnen einen Teil der Tilgung erlässt.
Für die energetische Sanierung Ihres Hauses vergibt die KfW zudem den Investitionszuschuss „Energieeffizient Sanieren“ (430). Für die Komplettsanierung können Sie bis zu 48.000 Euro erhalten.
Für einzelne Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle können Sie zudem von dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss in Höhe von bis zu 60.000 Euro.
Mit dem Ergänzungskredit „Energieeffizient Sanieren“ (167) können Sie sich bei der Installation von thermischen Solarkollektoranlagen oder Biomasseanlagen finanzielle Unterstützung holen, wenn die bisherige Heizungsanlage vor dem 1. Januar 2009 eingebaut wurde. Es ist ein Kredit von bis zu 50.000 Euro möglich.
Speziell für den Einbau eines stationären Brennstoffzellensystems vergibt die KfW außerdem den Investitionszuschuss „Energieeffizient Sanieren“ (433). Hier können Sie bis zu 28.200 Euro je Brennstoffzelle erhalten.
Die BAFA fördert zudem den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern (z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie) und die Heizungsoptimierung zur Erhöhung der Energieeffizienz mit bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit.
Wenn Sie altersgerechte Umbauten vornehmen lassen wollen, um Ihr Objekt auch für ältere Menschen attraktiv zu gestalten, bekommen Sie ebenfalls von der KfW finanzielle Unterstützung durch den Kredit „Altersgerecht umbauen“ (159). Dieser deckt unter anderem den Einbau von Treppenliften sowie den Umbau von Bädern und die Einrichtung von Assistenz- und Notrufsystemen ab.
Mit dem Programm „Barrierereduzierung“ (455-B) vergibt die KfW zudem einen Zuschuss für den Abbau von Barrieren, wie z. B. den Einbau von altersgerechten Bedienungs- und Antriebssystemen für Rollläden, Türkommunikation, Heizungstechnik etc. Hier sind Gelder von bis zu 6.250 Euro möglich.
Mit dem Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ (270) vergibt die KfW Kredite an Eigentümer, die Photovoltaik- oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen bei sich einrichten wollen. Auch wenn Sie eine gebrauchte Anlage aufbauen oder erweitern wollen, können Sie Unterstützung von der KfW bekommen. Dabei gilt jedoch die Einschränkung, dass Sie durch die Umbauten eine Leistungssteigerung erzielen können.
Große Modernisierungsarbeiten und Umbauten lohnen sich vor dem Immobilienverkauf nicht immer. Gerade wenn der Preis sehr hoch ist, sollten Sie genau abwägen, ob sich die Investition für Sie rentiert. Wann genau das der Fall sein wird, lässt sich sehr schwer einschätzen. Es hängt stark davon ab, wie gefragt die Lage Ihrer Immobilie momentan ist, und wie die Häuser und Wohnungen, die in der Umgebung liegen, ausgestattet sind. Steht Ihre Wohnung zum Beispiel in einer Universitätsstadt und könnte für den potenziellen Verkäufer vor allem für eine spätere Vermietung an Studierende attraktiv sein, reicht eine einfache Ausstattung aus und Sie müssen keine luxuriösen Umbaumaßnahmen planen. Folgende Umgestaltungen sind verhältnismäßig günstig, haben aber oftmals einen preissteigernden Wert.
Unser Tipp:
Größere Modernisierungsarbeiten lohnen sich besonders, wenn Sie noch ein paar Jahre in der entsprechenden Immobilie wohnen bleiben wollen, bevor Sie sie verkaufen. So profitieren Sie nicht nur von dem gesteigerten Verkaufspreis, sondern auch von den positiven Effekten der Umbauten, wie Strom- oder Heizkostenersparnisse.
Kleine Schönheitsfehler, die Ihre Immobilie aufweist, sollten Sie vor dem Verkauf beheben. Ein gepflegtes Haus macht immer einen guten Eindruck und lässt sich leichter weiterverkaufen. Was Sie immer beseitigen sollten, ist ein Schimmelbefall. Dieser wirkt sich stark wertmindernd auf Ihre Immobilie aus und kann schwere Schäden am Gebäude verursachen. Wenn Sie den Schimmel nicht selbst beseitigen können oder wollen, sollten Sie ihn dem Kaufinteressenten nicht verschweigen. Wird der Schimmel nämlich nach dem Vertragsabschluss entdeckt, kann der Kaufvertrag angefochten, und Schadensersatz eingefordert werden.
Im Juni 2019 urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), dass Sanierungen, die nicht vorher mit der Eigentümergemeinschaft abgestimmt wurden, vom Eigentümer selbst getragen werden müssen. Jede Maßnahme muss prinzipiell vorher gemeinsam beschlossen werden, wenn die Kosten von der Gemeinschaft mitfinanziert werden sollen.
Sind die Räumlichkeiten eher dunkel oder haben exzentrische Muster an der Wand, lohnt es sich, die Umgebung etwas neutraler zu gestalten. Weiße Wände lassen die Zimmer hell, offen und freundlich wirken. Das erhöht die Chancen, die Immobilie schneller zu verkaufen. Diese Arbeiten können Sie entweder selbst durchführen oder einen Maler engagieren.
Kleine Investition, große Wirkung: Der Begriff „Home Staging“ meint das gezielte Herrichten einer Immobilie, um sie zu einem besseren Preis verkaufen zu können. Dabei geht es vorrangig darum, dem potenziellen Käufer ein Gefühl dafür zu geben, wie sein zukünftiges Zuhause aussehen, und wie er die einzelnen Zimmer einrichten könnte. Viele Makler arbeiten mit professionellen Home Stagern zusammen. Fragen Sie gleich, wenn Sie einen Makler beauftragen, ob er diesen Service ebenfalls anbietet.
Wer seine Immobilie vor dem Verkauf noch renoviert, möchte im Idealfall eine Wertsteigerung erreichen. Da aber jeder Käufer seine ganz eigenen Vorstellungen hat, ist es nicht immer empfehlenswert, Umbaumaßnahmen vorzunehmen. Der Einbau einer neuen Küche, zum Beispiel, lohnt sich oft nicht. Wenn Sie eine Hochglanz-Küche einbauen lassen, aber der zukünftige Käufer den Landhausstil bevorzugt, haben Sie keine verkaufsfördernden Argumente auf Ihrer Seite. Ausnahme: Sie wollen die Wohnung nur vermieten. Hier wird eine Einbauküche häufig als sehr attraktiv wahrgenommen.
Auch das Aussuchen neuer Fliesen für das Bad sollten Sie den zukünftigen Besitzern überlassen, und keine Wände einreißen, um größere Zimmer zu kreieren. Schließlich können Sie nicht wissen, welche Raumaufteilung die Kaufinteressenten bevorzugen. So entstehen Ihnen unnötige Kosten, die den Wert der Immobilie höchstwahrscheinlich nicht erhöhen.