Elektromobil von der Krankenkasse: Voraussetzungen, Zuschuss & Antrag
Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel nach § 33 SGB V. Bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise in der Regel als Leihgabe über ein Sanitätshaus. Voraussetzungen sind eine ärztliche Verordnung und die Listung des Modells im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands.
Voraussetzungen: Wann zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil?
Voraussetzungen der Krankenkasse
Ärztliche Verordnung: Ein Arzt oder eine Ärztin muss Ihnen eine Verordnung für ein Elektromobil ausstellen.
Hilfsmittelnummer: Das Elektromobil muss im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands der Krankenkassen gelistet sein.
Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit: Das Modell muss für den Zweck ausreichend sein, darf aber nicht über das Maß des Notwendigen hinausgehen.
Medizinische Voraussetzungen
Medizinische Notwendigkeit: Die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens können ohne Elektromobil nicht erfüllt werden, da Wegstrecken nur unter Schmerzen, mit fremder Hilfe oder mit einem erheblichen Zeitaufwand bewältigt werden können.
Eingeschränkte Gehfähigkeit: Andere Maßnahmen oder Hilfsmittel wie zum Beispiel Gehstöcke oder Rollatoren können die Behinderung nicht ausgleichen.
Rechtsgrundlage: Der grundsätzliche Anspruch auf ein Hilfsmittel, um eine Behinderung auszugleichen, ist in § 33 SGB V geregelt. Die rechtliche Basis für das Hilfsmittelverzeichnis, in dem die erstattungsfähigen Modelle vom GKV-Spitzenverband gelistet werden, bildet § 139 SGB V.
Kognitive und körperliche Fahrtüchtigkeit
Kognitive Fähigkeiten zum sicheren Fahren: Wahrnehmung (Sehen und Hören), Orientierung und Aufmerksamkeit müssen ausreichend vorhanden sein.
Körperliche Fahrtüchtigkeit: Koordination der Oberkörperbewegungen, Sitzhaltung und Sitzstabilität müssen gegeben sein.
Braucht man einen Pflegegrad für ein Elektromobil?
Nein, ein Pflegegrad ist nicht erforderlich, um ein Seniorenmobil von der Krankenkasse zu bekommen. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung.
Wann lehnt die Krankenkasse ein Elektromobil ab?
Große Entfernungen: Die Krankenkasse übernimmt keine Kosten, wenn das Senioren-Elektromobil nur für Wege gedacht ist, die ein gesunder Mensch üblicherweise nicht zu Fuß gehen würde.
Fehlendes Grundbedürfnis: Eine Kostenübernahme wird in der Regel abgelehnt, wenn Sie das Fahrzeug lediglich für Urlaubsreisen oder weit entfernte Freizeitbeschäftigungen benötigen.
Ausnahme Familienbesuche: Wenn Sie regelmäßig Kinder oder Enkel außerhalb der eigenen Nachbarschaft besuchen möchten, gilt dies als Grundbedürfnis. In diesem Fall zahlt die Krankenkasse ein Elektromobil auch für längere Strecken.
Welche Krankenkassenzuschüsse gibt es für Elektromobile?
Bei Vorliegen einer ärztlichen Verordnung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland in der Regel die kompletten Kosten für ein Elektromobil inklusive der laufenden Kosten. Sie müssen lediglich eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro leisten. Allerdings werden nur Basismodelle finanziert. Diese kosten ca. 1.000 bis 2.500 Euro. Die Differenz für Extras zahlen Sie selbst.
Anschaffungskosten für Elektromobile: Leihgabe vs. Kaufpauschale
Leihgabe: In den meisten Fällen stellt Ihnen die Krankenkasse ein passendes Elektromobil als Leihgabe zur Verfügung. Das heißt, das Elektromobil gehört weiterhin der Krankenkasse oder dem Sanitätshaus. Reparatur und Wartung werden für Sie gezahlt. Wenn Sie das Gerät nicht mehr benötigen, müssen Sie es wieder zurückgeben.
Kaufpauschale: Wenn Sie sich ein Elektromobil mit Extras wünschen, das z. B. schneller oder bequemer sein soll als das Basismodell, kaufen Sie dieses ganz normal beim Händler. Das Gerät geht in Ihren Besitz über. Die Krankenkasse steuert dazu genau den Betrag bei, den sie auch für ein einfaches Standard-Leihgerät bezahlt hätte. Den restlichen Kaufpreis und alle zukünftigen Mehrkosten, falls Ihr Wunschmodell aufwendiger in der Reparatur ist, zahlen Sie selbst.
Stromkosten für Seniorenmobil erstatten lassen (inkl. Antragsvorlage)
Sie können sich die Stromkosten für Ihr Seniorenmobil von der Krankenkasse erstatten lassen, und zwar rückwirkend für vier Jahre. Bei manchen Krankenkassen finden Sie auf der Website ein Antragsformular für die Stromkostenerstattung. Bei anderen Krankenkassen reicht ein formloser Brief. Nutzen Sie dafür ganz einfach unsere Antragsvorlage.
Wenn Ihre Krankenkasse nach dem tatsächlichen Verbrauch abrechnet, sollten Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Stromkostenrechnung beilegen.
Sie benötigen folgende Angaben:
geschätzte Tage im Jahr, an denen das Gerät zum Einsatz kommt
durchschnittliche Anzahl der Stunden, die das Gerät pro Tag zum Einsatz kommt
Stromverbrauch des Geräts pro Stunde in Watt (siehe Betriebsanleitung)
gezahlter Preis für ein Kilowatt Strom (siehe Stromrechnung)
Mit den Angaben können Sie nach folgender Rechnung die Stromkosten Ihres Elektromobils berechnen:
Tage im Einsatz x Stunden im Einsatz x (Stromverbrauch pro Stunde x 1.000) x Preis für ein Kilowatt Strom
Wartungs- und Reparaturkosten für das Elektromobil
Wenn Sie eine ärztliche Verordnung für ein Elektromobil haben, beteiligt sich die Krankenkasse auch an den Wartungs- und Reparaturkosten. Diese liegen bei ca. 200 bis 400 Euro im Jahr.
Vollständige Kostenübernahme: Haben Sie das Basismodell als Leihgabe vom Sanitätshaus bekommen, werden die laufenden Kosten in der Regel vollständig übernommen.
Anteilige Kostenübernahme: Haben Sie sich ein Premium-Modell beim Händler gekauft, übernimmt die Krankenkasse nur den Kostenanteil, der auch bei der Reparatur oder Wartung eines Basismodells angefallen wäre. Die Differenz tragen Sie selbst.
Gesetzliche Zuzahlung und Eigenanteil
Für Ihr Elektromobil von der Krankenkasse zahlen Sie lediglich die gesetzliche Zuzahlung von mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 Prozent des Vertragspreises. Dieser Betrag ist gedeckelt, so dass Sie nie mehr als 10 Euro zuzahlen müssen.
Wenn Sie sich für ein Modell entscheiden, das über die medizinische Notwendigkeit hinausgeht, müssen Sie die Preisdifferenz zum Standardmodell zusätzlich als privaten Eigenanteil selbst tragen.
Was zahlt die Krankenkasse nicht beim Seniorenmobil?
Bestimmte Extras für das Elektromobil zahlt die Krankenkasse nicht. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens sind ausdrücklich von der Versorgungspflicht der Krankenkassen ausgeschlossen. Dazu zählen:
Regencapes
Beinschutzdecken
Einkaufsnetze und Taschen
Taschenhalter und Schirmhalter
Schutzdächer
Kilometerzähler
Nur unter besonderen Umständen und bei medizinischer Notwendigkeit beteiligt sich die Kasse an den Kosten solcher Gebrauchsgegenstände.
Welche Elektromobile übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenkasse übernimmt Elektromobile, die im Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes gelistet sind. Bei diesen Modellen handelt es sich um Basisausführungen, die maximal 6 km/h fahren. Welches Modell Sie tatsächlich erhalten, entscheidet das Vertragssanitätshaus Ihrer Krankenkasse. Dabei handelt es sich meist um das dort verfügbare Standardmodell aus dem Bestand.
Wenn Sie ein spezielles Wunschmodell mit Sonderausstattung oder anderem Design bevorzugen, müssen Sie die Preisdifferenz zum Kassenmodell selbst tragen.
Anforderungen an Seniorenmobile aus dem Hilfsmittelverzeichnis
Folgende Merkmale erfüllen die im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Elektromobile:
Hilfsmittelverzeichnis: Gelistete Modelle finden
Die aktuelle Auflistung der Elektromobile, die von der Krankenkasse gezahlt werden, finden Sie im Hilfsmittelverzeichnis des Krankenkassen-Spitzenverbands. Unter der Produktgruppe 18 Kranken- und Behindertenfahrzeuge und dem Anwendungsort 51 Straßenverkehr finden Sie die Untergruppe Elektromobile.
Schnellere Elektromobile (bis 15 oder 25 km/h) – zahlt die Kasse?
Nein, nur Basismodelle bis 6 km/h werden von der Krankenkasse gezahlt. Diese kosten zwischen 1.000 und 2.500 Euro. Wünschen Sie sich ein Elektromobil, das 10, 15 oder 20 km/h fährt, müssen Sie die Mehrkosten selbst tragen. Premium-Modelle kosten bis zu 10.000 Euro.
Elektromobil bei der Krankenkasse beantragen – Schritt für Schritt
Ärztliche Bescheinigung: Klären Sie zunächst, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit für ein Elektromobil bestätigt.
Elektromobil auswählen: Lassen Sie sich bei einem Fachhändler, am besten bei einem Vertragssanitätshaus Ihrer Krankenkasse beraten. Wählen Sie ein Kassenmodell aus und notieren Sie sich die Hilfsmittelnummer.
Ärztliche Verordnung einholen: Lassen Sie sich das Rezept inklusive der Hilfsmittelnummer in Ihrer Hauspraxis ausstellen. Die Verordnung muss innerhalb von 28 Tagen bei der Krankenkasse eingereicht werden.
Antragstellung: Geben Sie das Rezept beim Fachhändler ab. Dieser reicht es zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein.
Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MD): Gegebenenfalls beauftragt die Krankenkasse den MD, um die Notwendigkeit des Elektromobils zu prüfen. Dazu gibt es einen Begutachtungstermin bei Ihnen zu Hause.
Bewilligung oder Ablehnung: Nach 3 bis 5 Wochen erhalten Sie den Bescheid. Bei Bewilligung wird Ihnen das E-Mobil geliefert. Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Antrag auf Zuschuss zu Seniorenmobil abgelehnt? So legen Sie Widerspruch ein
Es kommt häufig vor, dass die Kostenübernahme für Hilfsmittel wie ein Elektromobil im ersten Versuch von der Krankenkasse abgelehnt wird. In vielen Fällen lohnt es sich, dagegen Widerspruch einzulegen.
Häufige Ablehnungsgründe
Lesen Sie im ersten Schritt den Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse sorgfältig durch. Darin müssen klare Gründe genannt werden, warum Ihnen kein Seniorenmobil bewilligt wird. Häufige Ablehnungsgründe sind:
Die medizinische Notwendigkeit ist nicht zweifelsfrei geklärt.
Oft wird argumentiert, dass ein einfacheres Hilfsmittel wie ein Rollator ausreicht, um Ihre Grundbedürfnisse zu decken.
Es wurde nicht deutlich, dass Sie das Elektromobil für zwingende Alltagswege, wie Einkäufe oder Arztbesuche, benötigen.
Es bestehen Zweifel, ob Sie körperlich oder geistig in der Lage sind, das Elektromobil sicher zu bedienen.
Der Hilfsmittelantrag wies formale Fehler auf. Beispielsweise fehlten Pflichtangaben oder die ärztliche Verordnung ging erst nach 28 Tagen bei der Krankenkasse ein.
Widerspruch einlegen – Fristen und Tipps
Einen Monat Frist: Reichen Sie Ihren schriftlichen Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids ein. Die ausführliche Begründung sowie weitere Unterlagen können Sie später nachreichen.
Per Einschreiben versenden: Versenden Sie den Widerspruch am besten per Einschreiben mit Rückschein, um das genaue Zustelldatum nachweisen zu können.
Korrekt adressieren: Senden Sie Ihr Schreiben an die Stelle, die im Ablehnungsbescheid für den Widerspruch angegeben ist. Fehlt diese Info, fragen Sie bei der Krankenkasse nach.
Ablehnungsgründe entkräftigen: Lesen Sie den Ablehnungsbescheid sorgfältig und gehen Sie genau auf alle Gründe ein.
Ärztliche Bescheinigungen: Lassen Sie sich die Notwendigkeit des Elektromobils am besten nicht nur von Ihrer Hausarztpraxis, sondern auch von behandelnden Fachärzt:innen oder Therapeut:innen bescheinigen.
Klage vor dem Sozialgericht als letzter Schritt
Sollte die Krankenkasse auch Ihren Widerspruch zurückweisen, bleibt Ihnen als letzter rechtlicher Schritt die Klage vor dem Sozialgericht. Dieser Weg zur Durchsetzung Ihres Anspruchs auf ein Elektromobil ist für gesetzlich Versicherte in der Regel gerichtskostenfrei. Lassen Sie sich am besten vorab anwaltlich beraten. Auch Sozialverbände helfen Ihnen weiter.
Elektromobil und private Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Kostenübernahme von Elektromobilen. Grundsätzlich ist ebenfalls eine ärztliche Verordnung über die medizinische Notwendigkeit erforderlich. Sie erhalten in der Regel keine Leihgabe, sondern kaufen oder leihen ein Elektromobil selbst und bekommen die Kosten erstattet. Ob und in welchem Umfang die PKV die Kosten für ein Elektromobil trägt, hängt von den individuell vereinbarten Bedingungen Ihres Tarifs ab.
So beantragen Sie die Kostenübernahme bei der PKV
Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder kontaktieren Sie direkt den Kundenservice Ihrer Versicherung.
Lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung für ein Elektromobil ausstellen.
Holen Sie anschließend im Fachhandel einen Kostenvoranschlag ein und reichen Sie diesen zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer PKV ein, bevor Sie den Kaufvertrag unterschreiben.
Warten Sie die schriftliche Kostenzusage ab und kaufen Sie erst dann das Elektromobil.
Alternativen zu den E-Mobilen der Krankenkassen
Sollte die Krankenkasse nicht für Ihr Elektromobil aufkommen, gibt es weitere Möglichkeiten der Finanzierung. Folgende Optionen kommen je nach Ihrer persönlichen Situation infrage:
Unfallversicherung: Sie übernimmt die Kosten, wenn Ihre Einschränkung Folge eines Arbeitsunfalls, Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit ist.
Sozialamt: Sind Sie unter 65 Jahre alt und haben einen Schwerbehindertenausweis, können Sie Unterstützung beantragen, wenn das Elektromobil für die gesellschaftliche oder berufliche Teilhabe zwingend nötig ist.
Stiftungen und Vereine: Organisationen wie die Aktion Mensch oder regionale Stiftungen gewähren häufig individuelle Hilfen. Es kann sich daher lohnen, einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für ein dringend benötigtes Seniorenmobil zu stellen.
Finanzamt: Wenn Sie das Elektromobil selbst zahlen, können Sie die Ausgaben mit einem ärztlichen Attest als „außergewöhnliche Belastung“ in der Steuererklärung absetzen.
Wer übernimmt die Kosten für ein Elektromobil nicht?
Die Pflegekasse: Diese ist nur für Pflegehilfsmittel im häuslichen Bereich zuständig, nicht aber für Mobilitätshilfen zur medizinischen Rehabilitation.
Förderprogramme für altersgerechtes Wohnen: Zuschüsse für die Wohnumfeldverbesserung z. B. von der KfW greifen in der Regel nur bei festen Umbauten wie einem Treppenlift, nicht bei Fahrzeugen wie einem E-Mobil.
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Häufig gestellte Fragen
Wann bekommt man ein Elektromobil von der Krankenkasse?
Wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin es als notwendig erachtet, dass Sie eine Mobilitätshilfe im Alltag benötigen, um Ihre Grundbedürfnisse zu stillen (Einkaufen gehen, Arztbesuche, soziale Treffen etc.), können Sie eine Verordnung für ein Elektromobil bekommen. Dann erhalten Sie ein Seniorenmobil bis 6 km/h von der Krankenkasse gestellt.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse beim Elektromobil?
1. Die Anschaffungskosten, indem die Krankenkasse meistens ein Elektromobil zur Verfügung stellt.
2. Die Stromkosten, die das Seniorenmobil verbraucht.
3. Wartungskosten, falls das geliehene Elektromobil kaputt ist, neue Ersatzteile braucht oder es ganz ersetzt werden muss. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass eine ärztliche Verordnung eingereicht wurde.
Was tun, wenn das Seniorenmobil von der Krankenkasse abgelehnt wurde?
Legen Sie Widerspruch ein und erklären Sie ausführlich, warum Sie ein Elektromobil dringend im Alltag benötigen, um Ihre Grundbedürfnisse zu erfüllen.