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Garagenverordnung: Brauchen Sie eine Baugenehmigung für Ihre Garage in Hessen?

Redaktionsbild von der Autorin
Undine Tackmann
13. Oktober 2021

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Garagenverordnung enthält bau- und betriebstechnische Bestimmungen für den Bau einer Garage.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen brauchen Sie keine Baugenehmigung für eine Garage in Hessen.
  • Für den Bauantrag rechnen Sie mit Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme.

Benötigen Sie eine Baugenehmigung für eine Garage in Hessen und was besagt die Garagenverordnung? Informieren Sie sich jetzt über aktuelle Richtlinien. Sichern Sie sich außerdem wertvolle Tipps für einen reibungslosen Bauantrag!

Inhalt der Garagenverordnung

Die Garagenverordnung, kurz GarVO, GaVO oder GaStellV gibt Ihnen Auskunft, welche bau- und betriebstechnischen Bestimmungen für die Genehmigung einzuhalten sind und welche Angaben der Bauantrag enthalten sollte.

Unabhängig vom Modell und dem Material Ihrer Garage müssen Sie sich an die Garagenverordnung halten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine frei stehende Garage handelt oder diese als Anbau an das Wohngebäude errichtet wird.

Garage ohne Baugenehmigung bauen in Hessen

Der Bau einer Garage fällt unter das Baurecht und ist somit Ländersache. So variieren beispielsweise die Vorschriften, ob Sie für eine Garage eine Baugenehmigung einholen müssen oder nicht. Dabei kommt es in der Regel auf die Maße an.

Wenn Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten möchten, gelten laut hessischem Landesrecht folgende Richtlinien:

Was sagt die Garagenverordnung für Elektrofahrzeuge in Hessen?

In Hessen gilt: Für Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die auf Stellplätzen oder in Garagen errichtet werden, muss keine Baugenehmigung eingeholt werden. Gleiches gilt für Stellplätze bis zu einer Grundfläche von 50 m², auf denen eine Ladesäule installiert wird.

Achtung!

Sollte Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei sein, haften Sie dennoch als Bauherr:in für die Einhaltung aller Vorgaben. Die Nichteinhaltung kann zu einem Rückbau der Garage führen!

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Wir finden die passenden Fachfirmen für Sie.

Was gibt es bei der Baugenehmigung zu beachten?

Genehmigungspflicht und Auflagen richten sich vor allem nach der Einhaltung folgender Parameter:

  • Größe der Grundfläche oder des Rauminhalts
  • Grenzbebauung
  • Wandhöhe
  • Grenzabstand

Brandschutz beachten!

Auch der Brandschutz spielt bei der Garagenverordnung eine wichtige Rolle, wird jedoch von Bundesland zu Bundesland individuell geregelt. In Hessen müssen Sie beispielsweise nicht immer Brandwände verbauen. Verschärfte Maßnahmen gelten in der Regel für Mittel- und Großgaragen.

Auch wenn Ihr Bauvorhaben laut Landesbaurecht genehmigungsfrei ist, empfehlen wir Ihnen, sich vor Baubeginn bei Ihrer Baubehörde rückzuversichern. Hier reicht in der Regel eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages. Beim Bauamt wird Ihnen außerdem gesagt, ob Ihre Garage nach den eigenen Vorstellungen umsetzbar ist.

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Kleinere Garagen sind vom rechtlichen Aufwand her unkomplizierter zu errichten.

Wichtige Hinweise zum Bauantrag

Wenn Sie eine Garage errichten möchte, welche einer Baugenehmigung bedarf, müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Das machen Sie gemeinsam mit einem/einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser:in. Dies ist in der Regel ein:e Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Zusammen unterschreiben Sie den Bauantrag und die Bauvorlagen.

Zusätzlich dazu sollten Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • Bauantragsformular mit Baubeschreibung
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung des Baugrundstücks
  • Lageplan mit den angrenzenden Grundstücken (lassen Sie die Eigentümer der Nachbargrundstücke als Zeichen Ihrer Zustimmung unterschreiben)
  • Grundriss der Garage (bei einer Fertiggarage genügt ein Prospekt)
  • Plan der Außenanlagen mit allen Abständen und Zufahrtswegen

Was kostet ein Bauantrag für eine Garage in Hessen?

Für den Bauantrag müssen Sie mit Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme rechnen. Kostet Ihre Garage 10.000 Euro, wäre das in diesem Fall eine Gebühr von ca. 50 Euro. Die Gebühr haben Sie auch dann zu zahlen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird. Achten Sie deswegen unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Unser Tipp:

Manche Garagenanbieter bieten auch einen Bauantragsservice an, bei dem sie sich um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt kümmern. Außerdem steht Ihnen Ihre Garagenfachfirma beratend zur Seite. Aroundhome vermittelt Ihnen gerne unverbindlich und kostenlos* bis zu drei Garagenanbieter aus Ihrer Region.