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Massive, weiße Garage mit hellgrauem Tor schräg vor einem weißen Einfamilienhaus unter blauem, leicht bewölktem Himmel. Davor befindet sich eine gepflasterte Zufahrt. Hinter einer Hecke ist ein weiteres Wohnhaus zu sehen.
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Garagenverordnung und Baugenehmigung in Hessen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
3. Juli 2024

Wer eine Garage in Hessen bauen will, muss sich an die ländereigenen Auflagen halten. Nicht bei jeder Garagengröße benötigen Sie eine Baugenehmigung – doch die Bauordnung muss in jedem Fall eingehalten werden. Erfahren Sie, was die Garagenverordnung in Hessen besagt und wie Sie einen korrekten Bauantrag stellen.

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Welche Vorschriften für Garagen gelten in Hessen?

Fast jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen enthält. Am 22. Mai 2024 ist eine neue Version der hessischen Garagenverordnung (GaV) in Kraft getreten, die bis Ende des Jahres 2030 gelten wird.

Beim Garagenbau müssen Sie darüber hinaus die Auflagen der Hessischen Bauordnung (HBO) beachten. Sie enthält zum Beispiel Auflagen für den Brandschutz und zur Standsicherheit.

Wichtig:

Die Auflagen für Garagen unterscheiden sich je nach Größe. Definiert werden Garagen mit einer Nutzfläche

  • bis 100 m² als Kleingaragen,
  • über 100 m² bis 1 000 m² als Mittelgaragen,
  • über 1 000 m² als Großgaragen.

Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, die überwiegend für Eigenheimbesitzer:innen in Frage kommen.

Welche Garagen sind in Hessen genehmigungsfrei?

Ob eine Garage in Hessen genehmigungsfrei gebaut werden kann, entscheidet in erster Linie der Bebauungsplan der jeweiligen Kommune. Sind dort keine Regelungen zu Garagen enthalten oder gibt es keinen Bebauungsplan, fällt der Bau einer Garage unter das Landesrecht. Daher variieren die Vorschriften, ob Sie für eine Garage eine Baugenehmigung einholen müssen oder nicht. In der Landesbauordnung kommt es in der Regel auf die Maße der Garage an. Sie brauchen keine Baugenehmigung für Ihre Garage in Hessen, wenn

  • die Grundfläche der Garage einschließlich Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern usw. nicht größer als 50 Quadratmeter ist und
  • die Zufahrten nicht mehr als 200 Quadratmeter Grundfläche betragen.

Dabei ist es unerheblich, ob Sie eine Massivgarage, Blechgarage oder Fertiggarage planen: Eine Baugenehmigung ist nach der Landesbauordnung von Hessen nicht nötig, wenn Sie die vorgeschriebenen Maße beachten.

Ans Wohnhaus angebaute, weiße Fertiggarage mit weißem Tor, die ohne Abstandfläche zum Nachbargrundstück gebaut wurde
Für viele Standardgrößen von Einzelgaragen brauchen Sie keine Genehmigung.

Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Garage eine Genehmigung brauchen oder nicht – an die geltenden Bauvorschriften und die hessische Garagenverordnung müssen Sie sich in jedem Fall halten. Als Bauherr:in haften Sie für die Einhaltung der Vorschriften.

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Regelungen zu Grenzbebauung und Abstandsflächen in Hessen

Laut HBO dürfen insgesamt höchstens 15 Meter der Grundstücksgrenzen bebaut sein. Die grenzseitige mittlere Wandhöhe über der Geländeoberfläche darf nicht höher als drei Meter und die Wandfläche nicht größer als 25 Quadratmeter sein. Die Grenzbebauung ist bei einer Garage in Hessen bis 100 Quadratmeter Fläche ohne Abstandsflächen möglich. Kleingaragen dürfen also direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden. Das gilt allerdings nicht, wenn der Bebauungsplan oder einer andere bauplanungs- oder bauordnungsrechtliche Satzung bestimmte Abstandsflächen festlegt. In welchen Fällen Sie eine Nachbarzustimmung benötigen, regelt das Hessische Nachbarrechtsgesetz. Nötig ist die Zustimmung der Nachbarn, wenn Sie an eine Grenzwand anbauen wollen.

So stellen Sie einen Bauantrag für eine Garage in Hessen

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Garage in Hessen errichten möchten, müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Das machen Sie gemeinsam mit einem/einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser:in. Dies ist in der Regel ein:e Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Zusammen unterschreiben Sie den Bauantrag und die Bauvorlagen. Den Antrag geben Sie dann in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab. Ob Sie stattdessen einen Online-Dienst in Anspruch nehmen können, erfahren Sie durch die Eingabe Ihrer Postleitzahl im Verwaltungsportal Hessen.

Folgende Unterlagen sollten Sie Ihrem Bauantrag in dreifacher Ausführung beifügen:

  • Bauantragsformular
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan (gemäß Katasteramt)
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen
  • Gegebenenfalls Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Gegebenenfalls weitere Unteragen (je nach Gemeinde)

Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden

Auch wenn Sie Ihre Garage genehmigungsfrei bauen können, empfehlen wir Ihnen, sich vor Baubeginn bei Ihrer zuständigen Baubehörde in Hessen rückzuversichern. Hierfür reicht eine einfache Bauanzeige statt eines Bauantrags. Beim Bauamt wird Ihnen außerdem gesagt, ob Ihre Garage nach Ihren Vorstellungen umsetzbar ist.

Was kostet eine Baugenehmigung für eine Garage in Hessen?

Für die Baugenehmigung einer Garage fallen in Hessen Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme an. Kostet Ihre Garage 10.000 Euro, wäre das in diesem Fall eine Gebühr von ca. 50 Euro. Die Gebühr haben Sie auch dann zu zahlen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird. Achten Sie deswegen unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen. Manche Garagenanbieter bieten auch einen Bauantragsservice an, bei dem sie sich um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt kümmern.

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Welche Brandschutz- und Bauvorschriften gelten in Hessen?

  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens drei Meter Länge vorhanden sein. Dies gilt nicht, wenn Sie eine offene Kleingarage haben, da genug Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche gegeben ist.
  • Einstellplatz: Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient. Er muss mind. 5 Meter lang und 2,30 Meter breit sein. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mind. 3,50 Meter breit sein.
  • Wände: Für Kleingaragen sind tragende Wände, Pfeiler, Stützen und Decken ohne Feuerwiderstand zulässig. Trennwände und Decken zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen müssen feuerhemmend sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Für offene Kleingaragen ist eine Gebäudeabschlusswand nicht erforderlich; dies gilt auch für angebaute Abstellräume mit nicht mehr als 20 Quadratmetern Grundfläche.
  • Lüftung: Für offene Garagen genügt die natürliche Lüftung. In Kleingaragen genügen Lüftungsöffnungen in den Außentüren mit einem freien Querschnitt von insgesamt mindestens 150 cm² je Garageneinstellplatz.

Welche Lagerung und Nutzung einer Garage sind in Hessen erlaubt?

Garagen sind in erster Linie zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt. Zusätzlich können Reifen und Fahrzeugzubehör wie Dachboxen, Fahrradträger oder Kindersitze gelagert werden, wenn die Nutzbarkeit des Stellplatzes dadurch nicht beeinträchtigt wird. Unter den gleichen Voraussetzungen werden auch Fahrräder in der Garage geduldet. Die HBO legt darüber hinaus nicht direkt fest, welche konkreten Nutzungen von Kleingaragen erlaubt sind. Spezifische Regelungen zur Nutzung von Kleingaragen sind allerdings häufig in örtlichen Satzungen und Verordnungen der Gemeinden oder Städte enthalten.

Lagerung von brennbaren Stoffen

Damit der Brandschutz in der Garage gewährleistet ist, dürfen Sie in Hessen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern aufbewahren.

Was gilt für Elektroautos und Ladestationen in Garagen in Hessen?

In Hessen gilt: Sie brauchen keine Baugenehmigung für eine Wallbox, die auf Stellplätzen oder in Garagen errichtet wird. Denken Sie am besten bereits bei der Garagenbauplanung an die dafür benötigten Stromleitungen. Mit einer eigenen Solaranlage auf dem Garagendach können Sie Ihren Strom ganz einfach selbst produzieren und so beim Laden Ihrer E-Fahrzeuge Kosten sparen. In Hessen können Sie Solaranlagen ebenfalls genehmigungsfrei errichten.

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Häufig gestellte Fragen

Sind Garagen in Hessen genehmigungspflichtig?

In erster Linie hängt das davon ab, was der Bebauungsplan Ihrer Kommune sagt. Gibt es keinen oder beinhaltet er keine Regelungen dazu, gilt die Landesbauordnung von Hessen. Danach können Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten, wenn die Grundfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist und die Zufahrten nicht mehr als 200 Quadratmeter Grundfläche betragen.

Wie weit muss eine Garage in Hessen von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Eine Garage oder ein Carport können Sie in Hessen direkt an die Grundstücksgrenze bauen. Insgesamt dürfen allerdings höchstens 15 Meter der Grundstücksgrenzen bebaut werden.

Was darf in Hessen in der Garage gelagert werden?

Laut HBO dürfen in der Garage nur Autos, Motorräder und Ersatzreifen sowie notwendiges Zubehör untergebracht werden. Fahrräder werden üblicherweise geduldet, solange ausreichend Platz für ein Auto vorhanden ist.

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