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Baugenehmigung und Garagenverordnung in Hessen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
20. Juli 2023

Wer eine Garage in Hessen bauen will, muss sich an die ländereigenen Auflagen halten. Nicht bei jeder Garagengröße benötigen Sie eine Baugenehmigung – doch die Bauordnung muss in jedem Fall eingehalten werden. Erfahren Sie, was die Garagenverordnung in Hessen besagt und wie Sie einen korrekten Bauantrag stellen.

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Welche Garagen-Vorschriften gibt es in Hessen?

Fast jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen enthält. Die aktuelle Version der hessischen Garagenverordnung (GaV) vom 15. November 2022 ist eine Zwischenlösung, die bis zum 31. Dezember 2024 gültig ist. Danach soll eine überarbeitete Fassung in Kraft treten. Beim Garagenbau müssen Sie darüber hinaus die Auflagen der Hessischen Bauordnung (HBO) beachten. Sie enthält zum Beispiel Auflagen für den Brandschutz und zur Standsicherheit.

Wichtig:

Die Auflagen für Garagen unterscheiden sich je nach Größe. Definiert werden Garagen mit einer Nutzfläche

  • bis 100 m² als Kleingaragen,
  • über 100 m² bis 1 000 m² als Mittelgaragen,
  • über 1 000 m² als Großgaragen.

Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, die überwiegend für Eigenheimbesitzer:innen in Frage kommen.

Wie groß darf eine Garage in Hessen ohne Baugenehmigung sein?

Der Bau einer Garage fällt unter das Baurecht und ist somit Ländersache. So variieren beispielsweise die Vorschriften, ob Sie für eine Garage eine Baugenehmigung einholen müssen oder nicht. Dabei kommt es in der Regel auf die Maße an. Sie brauchen keine Baugenehmigung für Ihre Garage in Hessen, wenn

  • die Grundfläche der Garage einschließlich Gebäude zum Abstellen von Fahrrädern usw. nicht größer als 50 Quadratmeter ist und
  • die Zufahrten nicht mehr als 200 Quadratmeter Grundfläche betragen.
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Für viele Standardgrößen von Einzelgaragen brauchen Sie keine Genehmigung.

Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Garage eine Genehmigung brauchen oder nicht – an die hessische Garagenverordnung müssen Sie sich in jedem Fall halten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine frei stehende Garage handelt oder diese als Anbau an das Wohngebäude errichtet wird.

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Was gilt für Solaranlagen und Ladestationen in Garagen?

In Hessen gilt: Sie brauchen keine Baugenehmigung für Wallboxen, den Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die auf Stellplätzen oder in Garagen errichtet werden. Denken Sie am besten bereits bei der Garagenbauplanung an die dafür nötigten Stromleitungen. Mit einer eigenen Solaranlage auf dem Garagendach können Sie Ihren Strom ganz einfach selbst produzieren und so beim Laden Ihrer E-Fahrzeuge Kosten sparen. In Hessen können Sie Solaranlagen ebenfalls genehmigungsfrei errichten.

Achtung!

Sollte Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei sein, haften Sie dennoch als Bauherr:in für die Einhaltung aller Vorgaben. Die Nichteinhaltung kann zu einem Rückbau der Garage führen!

So stellen Sie einen Bauantrag in Hessen

Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Garage in Hessen errichten möchten, müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Das machen Sie gemeinsam mit einem/einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser:in. Dies ist in der Regel ein:e Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Zusammen unterschreiben Sie den Bauantrag und die Bauvorlagen. Den Antrag geben Sie dann in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab.

Zusätzlich dazu sollten Sie folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung beifügen:

  • Bauantragsformular
  • Bauzeichnungen
  • Lageplan (gemäß Katasteramt)
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen
  • Gegebenenfalls Zustimmungserklärung der Nachbarn
  • Gegebenenfalls weitere Unteragen (je nach Gemeinde)

Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden

Auch wenn Ihr Bauvorhaben laut Landesbaurecht genehmigungsfrei ist, empfehlen wir Ihnen, sich vor Baubeginn bei Ihrer Baubehörde rückzuversichern. Hier reicht in der Regel eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages. Beim Bauamt wird Ihnen außerdem gesagt, ob Ihre Garage nach den eigenen Vorstellungen umsetzbar ist.

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Was kostet ein Bauantrag für eine Garage in Hessen?

Für den Bauantrag müssen Sie mit Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme rechnen. Kostet Ihre Garage 10.000 Euro, wäre das in diesem Fall eine Gebühr von ca. 50 Euro. Die Gebühr haben Sie auch dann zu zahlen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird. Achten Sie deswegen unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.

Unser Tipp:

Manche Garagenanbieter bieten auch einen Bauantragsservice an, bei dem sie sich um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt kümmern. Außerdem steht Ihnen Ihre Garagenfachfirma beratend zur Seite, welche Auflagen für Garagen in Hessen gelten.

Was besagt die Garagenverordnung in Hessen?

  • Zu- und Abfahrten: Zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen müssen Zu- und Abfahrten von mindestens 3 Meter Länge vorhanden sein. Dies gilt nicht, wenn Sie eine offene Kleingarage haben, da genug Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche gegeben ist.
  • Einstellplatz: Ein Einstellplatz ist die Fläche, die dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs in einer Garage oder auf einem Stellplatz dient. Er muss mind. 5 Meter lang und 2,40 Meter breit sein. Ein behindertengerechter Einstellplatz muss mind. 3,50 Meter breit sein.
  • Wände: Für Kleingaragen sind tragende Wände, Pfeiler und Stützen und Decken ohne Feuerwiderstand zulässig. Trennwände und Decken zwischen geschlossenen Kleingaragen und anderen Räumen müssen feuerhemmend sein und aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen. Für offene Kleingaragen ist eine Gebäudeabschlusswand nicht erforderlich; dies gilt auch für angebaute Abstellräume mit nicht mehr als 20 Quadratmeter Grundfläche.
  • Lüftung: Für offene Garagen genügt die natürliche Lüftung. In Kleingaragen genügen Lüftungsöffnungen in den Außentüren mit einem freien Querschnitt von insgesamt mindestens 150 cm² je Garageneinstellplatz.
  • Lagerung: Aus Brandschutzgründen dürfen in Kleingaragen lediglich bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und geeigneten Behältern aufbewahrt werden.
  • Grenzbebauung: Laut HBO darf die grenzseitige mittlere Wandhöhe nicht höher als 3 Meter und die Wandfläche größer als 25 Quadratmeter sein. Insgesamt dürfen höchstens 15 m der Grundstücksgrenzen bebaut sein.

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Häufig gestellte Fragen

Wie groß darf eine Garage ohne Baugenehmigung in Hessen sein?

In Hessen können Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten, wenn die Grundfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist und die Zufahrten nicht mehr als 200 Quadratmeter Grundfläche betragen.

Wie weit muss eine Garage in Hessen von der Grundstücksgrenze entfernt sein?

Eine Garage oder ein Carport dürfen in Hessen direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.

Was darf in die Garage in Hessen?

Laut HBO dürfen in der Garage nur Autos, Motorräder und Ersatzreifen sowie notwendiges Zubehör untergebracht werden. Fahrräder werden üblicherweise geduldet, solange ausreichend Platz für ein Auto vorhanden ist.