Wer eine Garage in Hessen bauen will, muss sich an die ländereigenen Auflagen halten. Nicht bei jeder Garagengröße benötigen Sie eine Baugenehmigung – doch die Bauordnung muss in jedem Fall eingehalten werden. Erfahren Sie, was die Garagenverordnung in Hessen besagt und wie Sie einen korrekten Bauantrag stellen.
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Fast jedes Bundesland hat eine eigene Garagenverordnung, die Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Garagen und Stellplätzen enthält. Die aktuelle Version der hessischen Garagenverordnung (GaV) vom 15. November 2022 ist eine Zwischenlösung, die bis zum 31. Dezember 2024 gültig ist. Danach soll eine überarbeitete Fassung in Kraft treten. Beim Garagenbau müssen Sie darüber hinaus die Auflagen der Hessischen Bauordnung (HBO) beachten. Sie enthält zum Beispiel Auflagen für den Brandschutz und zur Standsicherheit.
Wichtig:
Die Auflagen für Garagen unterscheiden sich je nach Größe. Definiert werden Garagen mit einer Nutzfläche
Die folgenden Vorschriften beziehen sich auf Kleingaragen, die überwiegend für Eigenheimbesitzer:innen in Frage kommen.
Der Bau einer Garage fällt unter das Baurecht und ist somit Ländersache. So variieren beispielsweise die Vorschriften, ob Sie für eine Garage eine Baugenehmigung einholen müssen oder nicht. Dabei kommt es in der Regel auf die Maße an. Sie brauchen keine Baugenehmigung für Ihre Garage in Hessen, wenn
Unabhängig davon, ob Sie für Ihre Garage eine Genehmigung brauchen oder nicht – an die hessische Garagenverordnung müssen Sie sich in jedem Fall halten. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um eine frei stehende Garage handelt oder diese als Anbau an das Wohngebäude errichtet wird.
In Hessen gilt: Sie brauchen keine Baugenehmigung für Wallboxen, den Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die auf Stellplätzen oder in Garagen errichtet werden. Denken Sie am besten bereits bei der Garagenbauplanung an die dafür nötigten Stromleitungen. Mit einer eigenen Solaranlage auf dem Garagendach können Sie Ihren Strom ganz einfach selbst produzieren und so beim Laden Ihrer E-Fahrzeuge Kosten sparen. In Hessen können Sie Solaranlagen ebenfalls genehmigungsfrei errichten.
Achtung!
Sollte Ihr Bauvorhaben genehmigungsfrei sein, haften Sie dennoch als Bauherr:in für die Einhaltung aller Vorgaben. Die Nichteinhaltung kann zu einem Rückbau der Garage führen!
Wenn Sie eine genehmigungspflichtige Garage in Hessen errichten möchten, müssen Sie vor Baubeginn einen Bauantrag beim zuständigen Bauamt einreichen. Das machen Sie gemeinsam mit einem/einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser:in. Dies ist in der Regel ein:e Mitarbeiter:in der von Ihnen beauftragten Baufirma. Zusammen unterschreiben Sie den Bauantrag und die Bauvorlagen. Den Antrag geben Sie dann in Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung ab.
Zusätzlich dazu sollten Sie folgende Unterlagen in dreifacher Ausführung beifügen:
Genehmigungsfreies Bauvorhaben melden
Auch wenn Ihr Bauvorhaben laut Landesbaurecht genehmigungsfrei ist, empfehlen wir Ihnen, sich vor Baubeginn bei Ihrer Baubehörde rückzuversichern. Hier reicht in der Regel eine einfache Bauanzeige statt eines Antrages. Beim Bauamt wird Ihnen außerdem gesagt, ob Ihre Garage nach den eigenen Vorstellungen umsetzbar ist.
Für den Bauantrag müssen Sie mit Kosten von etwa 0,5 Prozent der kompletten Bausumme rechnen. Kostet Ihre Garage 10.000 Euro, wäre das in diesem Fall eine Gebühr von ca. 50 Euro. Die Gebühr haben Sie auch dann zu zahlen, wenn Ihr Bauantrag abgelehnt wird. Achten Sie deswegen unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen.
Unser Tipp:
Manche Garagenanbieter bieten auch einen Bauantragsservice an, bei dem sie sich um die Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und deren Einreichung beim Bauamt kümmern. Außerdem steht Ihnen Ihre Garagenfachfirma beratend zur Seite, welche Auflagen für Garagen in Hessen gelten.
Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen zu Ihrem Garagenprojekt? Dann füllen Sie unseren kurzen Fragebogen aus, um passende Fachfirmen für Garagen in Ihrer Nähe zu finden!
Häufig gestellte Fragen
In Hessen können Sie Ihre Garage genehmigungsfrei errichten, wenn die Grundfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist und die Zufahrten nicht mehr als 200 Quadratmeter Grundfläche betragen.
Eine Garage oder ein Carport dürfen in Hessen direkt auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Laut HBO dürfen in der Garage nur Autos, Motorräder und Ersatzreifen sowie notwendiges Zubehör untergebracht werden. Fahrräder werden üblicherweise geduldet, solange ausreichend Platz für ein Auto vorhanden ist.