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Förderungen für energetische Sanierung 2025

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Auch 2025 gibt es viele staatliche Förderungen für Hausbesitzer:innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten. Vor allem beim Heizungstausch kann gespart werden – wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Auf einem Tisch vor grüner Natur befinden sich ein Modellhaus, Münzen und ein grünes Sparschwein.
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Welche Förderungen für die Haussanierung und die Förderung energetischer Sanierungen gibt es 2025?

Nach langen politischen Diskussionen ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Neben einigen Fördersätzen hat sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise geändert:

  • Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist der Oberbegriff der staatlichen Förderprogramme für energetische Maßnahmen.

  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die Zuschüsse der Heizungsförderung zuständig und vergibt Ergänzungskredite sowie zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen.

  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und die Heizungsoptimierung erhalten.

Folgende Bereiche erhalten auch 2025 Förderungen:

  • Heizungstausch

  • Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik)

  • Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik (z. B. Smart Home, Lüftungsanlagen)

  • Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle (z. B. Wärmedämmung, Fenstertausch)

  • Energiesparendes Bauen und Sanieren

  • Kauf von Wohneigentum

  • Altersgerechter Umbau und Abbau von Barrieren

  • Kauf von Genossenschaftsanteilen

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Welche Förderung für Heizungen gibt es 2025?

Durch die neuen Beschlüsse zum GEG gibt es auch 2025 einige Änderungen, die Sie als Hausbesitzer:in kennen sollten. Vor allem hat sich im Zuge des sogenannten Heizungsgesetzes die Förderung von Heizungen geändert. Die Höhe der Heizungsförderung ist auf höchstens 70 Prozent begrenzt und setzt sich 2025 wie folgt zusammen:

  • Grundförderung: Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.

  • Einkommensbonus: Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer:innen einen Bonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr jährliches Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro liegt.

  • Geschwindigkeitsbonus: Steigen Sie bis Ende 2028 auf erneuerbare Energien um, erhalten Sie 20 Prozent extra. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gewährt wird der Bonus nur für Eigenheimbesitzer:innen, die selbst in der Immobilie wohnen.

  • Effizienzbonus: Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden oder als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten zusätzlich 5 Prozent Förderung.

Infografik zu den Bestandteilen der Heizungsförderung 2025 mit Höhe der Grundförderung, Boni und Fördergrenze

Bei einer Biomasseanlage mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von höchstens 2,5 mg/m3 erhalten Sie pauschal einen Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro. Er wird nicht auf die Förderhöchstgrenze von 70 Prozent angerechnet. Allerdings reduzieren sich die förder­fähigen Gesamt­kosten für die Grund- und Bonus­förderung um 2.500 Euro, wenn Sie ihn in Anspruch nehmen.

Aktuelle Änderungen bei der Heizungsförderung

Der Antrag für die Sanierungsförderung 2025 muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden. Für die Antragstellung ist ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag erforderlich, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Das bedeutet, dass der Vertrag mit dem Fachunternehmen erst wirksam wird, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten. Außerdem muss aus dem Vertrag das voraussichtliche Datum der Umsetzung hervorgehen, das innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen muss. Eine nachträgliche Änderung des Vertrags zur Aufnahme einer solchen Bedingung ist nicht zulässig.

Diese Fördersätze für Heizungen gelten 2025

BEG-Förderungen gibt es 2025 nur noch für klimafreundliche Heizsysteme, die mit 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden können. Das heißt, dass Gas- und Ölheizungen nicht mehr gefördert werden. Lediglich wenn eine Gasheizung wasserstofffähig ist oder es sich um eine gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen handelt, sind die Kosten förderfähig. Die Wärmepumpenförderung zeichnet sich durch einen zusätzlichen Bonus aus. Folgende Förderungen gibt es 2025 für verschiedene Heizungssysteme:

Heizungsart

Grundförderung

Einkommensbonus

Klimageschwindigkeitsbonus

Effizienzbonus

Maximaler Fördersatz

Wärmepumpe

30 %

30 %

20 %

5 %

70 %

Solarthermie

30 %

30 %

20 %

70%

Brennstoffzellenheizung

30 %

30 %

20 %

70%

Biomasseheizung

30 %

30 %

20 %

70 %

Innovative Heizungstechnik

30 %

30 %

20 %

70 %

Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten)

30 %

3ß %

20 %

70 %

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

30 %

30 %

20 %

70 %

Stand: 17.09.2025

Die Höhe der förderfähigen Kosten beim Haus Sanieren 2025

Wenn Sie Ihr Haus sanieren, können Sie für verschiedene Maßnahmen eine Förderung energetischer Sanierungen in Anspruch nehmen. In welcher Höhe die Kosten bei der Förderung einer Haussanierung berücksichtigt werden, hängt vom Gebäudetyp ab:

  • Die Grenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch liegt 2025 bei einem Einfamilienhaus bei 30.000 Euro. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent können Sie also einen Zuschuss von höchstens 21.000 Euro für den Heizungstausch erhalten.

  • In Mehrfamilienhäusern ist die Förderhöhe beim Heizungstausch gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit und jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.

  • Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt. Wird die Förderung für eine energetische Sanierung im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrpans (iSFP) beantragt, liegt die Grenze bei 60.000 Euro.

Höchstgrenzen können addiert werden

Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) lassen sich seit 2024 addieren. Die kombinierte Grenze für förderfähige Kosten liegt bei insgesamt 90.000 Euro, wenn Sie zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.

Person mit gelb-schwarz gestreiften Socken wärmt die Füße an einem eingeschalteten Heizkörper, während sie auf einem Holzfußboden sitzt.
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BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen 2025

Sanieren Sie Ihr Wohngebäude, können Sie BEG-Fördergelder über das BAFA beantragen, wenn Sie einzelne energetische Maßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik und zur Heizungsoptimierung durchführen. Außerdem sind die Fachplanung und die Baubegleitung bei diesen Maßnahmen förderfähig.

Wollen Sie lediglich einzelne Maßnahmen durchführen, um Ihr Haus zu sanieren, kann eine Förderung in Höhe von 15 Prozent gewährt werden. Der 5-Prozent-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) bleibt weiterhin erhalten. Daraus ergeben sich folgende Fördersätze für Einzelmaßnahmen:

Einzelmaßnahme

Basisfördersatz

iSFP-Bonus

Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, Austausch von Türen und Fenstern)

15 %

5 %

Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme, Beleuchtung)

15 %

5 %

Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)

15 %

5 %

Maßnahmen zur Emissionsminderung von Biomasseheizungen

50 %

Stand: 17.09.2025

Weitere Regelungen der BEG EM 2025

Für Einzelmaßnahmen gilt bei der Sanierungsförderung 2025 außerdem Folgendes:

  • Beibehalten wird die Neuerung von 2023, dass Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben direkt mit der energetischen Maßnahme verbunden sind. Energieeffizienz-Expert:innen oder Fachunternehmer:innen müssen die fachgerechte Durchführung und die korrekte Angabe der Materialkosten bestätigen.

  • Weiterhin können Sie für Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind die förderfähigen Ausgaben auf 5.000 Euro gedeckelt, bei Mehrfamilienhäusern auf 2.000 Euro je Wohneinheit und insgesamt auf 20.000 Euro.

  • Statt die energetische Sanierung über eine Förderung bezuschussen zu lassen, ist eine Steuerminderung von bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre möglich, mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro pro Gebäude.

KfW: Kredite und Zuschüsse für Hausbau, Umbau und Sanierung ab 2025

Neben den Zuschüssen vom BAFA umfasst die Sanierungsförderung auch 2025 zinsgünstige Kredite und Zuschüsse von der KfW. Den Antrag stellen Sie wie gehabt über Ihre Hausbank.

Förderprogramm

Details

KfW-Wohn­eigentums­programm Kredit 124

Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims

- Förderkredit bis zu 100.000 Euro

- ab 3,45 % effektivem Jahreszins

Förderung genossenschaftlichen Wohnens Kredit 134

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

- Förderkredit bis zu 100.000 Euro

- ab 0,01 % effektivem Jahreszins

- 7,5 % Tilgungszuschuss

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

- Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter

- ab 2,21 % effektivem Jahreszins

Wohngebäude-Kredit 261

Für energieeffizientes Sanieren von Haus und Wohnung

- Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus

- ab 2,24 % effektivem Jahreszins

- zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss

- 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Sanierung eines „Worst Performing Buildings“

- 15 % Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung

- zusätzliche Förderung der Baubegleitung

Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

- Förderkredit bis zu 100 % der Investitionskosten

- ab 3,25 % effektivem Jahreszins

Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Kredit 296

Für energie- und flächeneffizienten Bau von Haus und Wohnung

- Förderkredit bis zu 100.000 Euro je Wohneinheit

- ab 1,04 % effektivem Jahreszins

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude-Kredit 297, 298

Für energieeffizienten und nachhaltigen Bau von Haus und Wohnung

- Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Wohneinheit

- ab 2,23 % effektivem Jahreszins

Wohneigentum für Familien – Kredit 300

Für klimafreundliche Bauvorhaben von Familien mit Kindern

- Förderkredit bis zu 220.000 Euro für die Förderstufe klimafreundliches Wohngebäude

- Förderkredit bis 270.000 Euro für die Förderstufe klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

- ab 0,46 % effektivem Jahreszins

Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (Jung kauft Alt) – Kredit 308 Für Familien mit Kindern, die eine bestehende Wohnimmobilie kaufen und energieeffizient sanieren

- Förderkredit von höchstens 100.000 bis 150.000 Euro, je nach Anzahl der Kinder

- ab 0,28 % effektivem Jahreszins

Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit 358,359

Für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Wohngebäudesanierung

- Förderkredit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit

- ab 0,01 % effektivem Jahreszins

- zusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro

Zuschüsse der KfW:

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Zuschuss 458

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

- Zuschuss bis zu 70 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 Euro bei einem Einfamilienhaus

- für Eigentümer:innen von bestehenden Wohngebäuden

Barriere­reduzierung Investitions­zuschuss 455-B (aktuell ausgeschöpft)

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

- Zuschuss von 10 % der förderfähigen Kosten, bis zu 2.500 Euro für Einzelmaßnahmen

- Zuschuss von 12,5 % der förderfähigen Kosten, bis zu 6.250 Euro für den Standard Altersgerechtes Haus

Stand: 17.09.2025

Hinweis zum KfW-Zuschuss 455-B

Für das Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) können aktuell keine Anträge mehr gestellt werden. Bereits genehmigte Zuschüsse werden weiterhin ausgezahlt.

Fördergelder für Komplettsanierungen

Wollen Sie eine Erneuerung des gesamten Hauses vornehmen und erreichen Sie durch die Maßnahmen eine Effizienzhausstufe, können Sie den Wohngebäude-Kredit 261 bei der KfW beantragen. Diese Förderung ist nicht nur für die energetische Sanierung, sondern auch für den Kauf eines Effizienzhauses und die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche nutzbar. Beim Kauf einer frisch sanierten Immobilie wird die Maß­nahme der energe­tischen Sanierung gefördert, wenn die Kosten gesondert aus­gewiesen sind. Je höher die erreichte Effizienzhausstufe ist, desto besser sind die Konditionen der Sanierungsförderung. 2025 gibt es folgende Tilgungszuschüsse und maximale Kreditbeträge:

Effizienzhausstufe

Tilgungszuschuss und Kredithöhe je Wohneinheit

Effizienzhaus 40

20 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 40 EEK*

25 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 55

15 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 55 EEK*

20 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 70

10 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 70 EEK*

15 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 85

5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus 85 EEK*

10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal

5 % von max. 120.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal EEK*

10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

Effizienzhaus Denkmal NH-Klasse**

10 % von max. 150.000 Euro Kreditbetrag

* Erneuerbare-Energien-Klasse; ** Nachhaltigkeits-Klasse; Stand: 17.09.2025

Komplettsanierungen oft sinnvoller

Wollen Sie einen Altbau energieeffizient sanieren, müssen Sie oft mehrere Maßnahmen kombinieren. Hochdämmende Wärmeschutzfenster in eine schlecht gedämmte Fassade einzusetzen, kann zum Beispiel zu Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung führen. Wird aber gleichzeitig eine Fassadendämmung vorgenommen, passen die Bauteile wieder zusammen. Sie müssen deutlich weniger Energie zum Heizen aufwenden, weil weniger Wärme nach außen entweichen kann. So sparen Sie Heizkosten und verringern Ihren CO2-Fußabdruck.

Voraussetzungen für Förderungen zur energetischen Sanierung

Damit Sie für Ihre energetische Sanierung eine Förderung in Anspruch nehmen können, ist bei den meisten Maßnahmen eine Energieberatung erforderlich. Geeignete Energieeffizienz-Expert:innen finden Sie in der Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena). Diese erstellen eine „Bestätigung zum Antrag (BzA)“, die für den Förderantrag notwendig ist. In einigen Fällen, wie bei umfangreichen Sanierungen, ist zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan erforderlich.

Bis zu 50 Prozent der Kosten für die Energieberatung werden bezuschusst, wenn Sie Ihr Haus sanieren wollen. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern umfasst die Förderung der Beratungskosten pro Kalenderjahr höchstens 5.000 Euro. Den Zuschuss können die Energieeffizienz-Expert:innen selbst beantragen und die Erstattung auf Ihrer Rechnung abziehen. Eine Ausnahme bei der Energieberatungspflicht besteht bei der Heizungserneuerung bzw. -optimierung: Hier kann auch ein Fachunternehmen die erforderliche Bestätigung ausstellen.

Interview

In unserem Interview mit Stefanie Koepsell, Vorstandssprecherin des Deutschen Energieberater-Netzwerks, haben wir über die steigende Nachfrage nach Energieberatungen und die Herausforderungen für Berater:innen in der aktuellen Lage gesprochen.

So stellen Sie einen Förderantrag für einen Zuschuss zur Haussanierung

Um Fördergelder bei der KfW oder beim BAFA erfolgreich zu beantragen, sollten Sie die folgenden Schritte beachten:

  1. Registrierung: Sie registrieren sich im BAFA-Portal bzw. im KfW-Kundenportal „Meine KfW“.

  2. Energieberatung: Bei den meisten Förderungen für die Haussanierung ist die Energieberatung durch eine:n Energieeffizienz-Expert:in erforderlich. Diese:r erstellt die technischen Projektbeschreibungen und die „Bestätigung zum Antrag (BzA)“. Bei der Heizungserneuerung oder -optimierung kann auch ein Fachunternehmen diese Bestätigung ausstellen.

  3. Vertragsabschluss: Vor der Antragstellung schließen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag ab, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage enthält.

  4. Antragstellung: Reichen Sie den Antrag im entsprechenden Portal ein.

  5. Genehmigung: Warten Sie auf den Zuwendungsbescheid vom BAFA bzw. auf die Zuschusszusage von der KfW. Beginnen Sie die Maßnahme erst nach Erhalt dieser Genehmigungen.

  6. Durchführung und Nachweis: Nach Abschluss der Maßnahme muss die ordnungsgemäße Durchführung bestätigt werden. Beim BAFA reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein, bei der KfW benötigen Sie eine „Bestätigung nach Durchführung“.

  7. Prüfung und Auszahlung: Nach Prüfung aller Nachweise wird die Förderung für Ihre energetische Sanierung ausgezahlt.

Die Förderinstitute des Bundes: KfW und BAFA

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW ist eine der führenden Förderbanken weltweit. Im Auftrag des Bundes und der Länder stellt sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verfügung, die die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen verbessern. Im Jahr 2023 wurden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude Zusagen in Höhe von 16,1 Milliarden Euro erteilt. Bis zum dritten Quartal 2024 lag das Neuzusagevolumen des Jahres für private Kund:innen bereits bei 15,3 Milliarden Euro.

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das BAFA ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAFA-Zuschüsse werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude für energetische Einzelmaßnahmen vergeben. 2024 wurden über die BEG-Förderung 5,1 Milliarden Euro ausgezahlt und 3,8 Milliarden Euro bewilligt. Weitere 179,5 Millionen Euro wurden für Energieberatungen ausgezahlt.

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Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Werden Förderungen für energetische Sanierungen bei der KfW oder beim BAFA beantragt?

Komplettsanierungen zum Effizienzhaus werden von der KfW im Rahmen des Kredits 261 gefördert. Die Photovoltaik-Förderung wird über den KfW-Förderkredit 270 abgedeckt. Für den Heizungstausch steht der Zuschuss 458 sowie ein Ergänzungskredit 358/359 der KfW zur Verfügung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik, an Anlagen zur Wärmeerzeugung und zur Heizungsoptimierung werden vom BAFA bezuschusst. Außerdem sind die Fachplanung und die Baubegleitung bei diesen Maßnahmen förderfähig. Darüber hinaus gibt es mitunter länder- und kommunenspezifische Förderungen. Hierzu berät Sie die jeweilige Fachfirma oder ein Energieexperte bzw. eine Energieexpertin. Mitunter können verschiedene Förderungen miteinander kombiniert werden.

Wie lange ist die Förderungszusage gültig?

Haben Sie eine Zusage über einen Zuschuss im Rahmen der BEG-Förderung bekommen, haben Sie 24 Monate Zeit, die Maßnahmen umzusetzen. Einen Kredit können Sie bis zu 12 Monate nach der Zusage abrufen. In beiden Fällen kann die Bewilligungsfrist durch einen begründeten Antrag auf maximal 48 Monate erhöht werden.

Ist eine energetische Sanierung steuerlich absetzbar?

Haben Sie keine Förderung für die energetische Sanierung in Anspruch genommen, ist es möglich, sie steuerlich abzusetzen. Bis zu 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt geltend gemacht werden, maximal 40.000 Euro pro Gebäude. Jeweils 7 % können Sie im ersten und zweiten Jahr absetzen und 6 % im dritten.

Was zählt zur energetischen Sanierung?

Zur energetischen Sanierung zählen alle Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes dauerhaft senken. Dazu gehören etwa die Dämmung des Dachs, der oberen Geschossdecke oder der Fassade, der Austausch von Fenstern und Außentüren, die Modernisierung der Heizungsanlage sowie der Einsatz erneuerbarer Energien wie Solarthermie oder Wärmepumpen.

Was wird alles gefördert in der Sanierung?

Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz. Dazu gehören der Einbau einer nachhaltigen Heizung und die Optimierung eines bestehenden Heizungssystems, etwa durch einen hydraulischen Abgleich, moderne Mess-, Steuer- und Regelungstechnik oder den Austausch von Heizungspumpen. Auch Maßnahmen an der Gebäudehülle wie eine Wärmedämmung oder der Austausch von Fenstern gehören zu den förderfähigen Sanierungen. Gefördert wird außerdem Anlagentechnik, wozu etwa digitale Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung zählen.

Welche Zuschüsse gibt es für eine Haussanierung?

Über die das KfW-Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude – Zuschuss 458“ können Sie einen Zuschuss für den Heizungstausch beantragen. Maximal können dabei 70 % bezuschusst werden. Für die Förderung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Heizungsoptimierung und Anlagentechnik wenden Sie sich an das BAFA. Die Zuschuss-Höhe liegt bei 15 % je Maßnahme.

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