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Förderungen für energieeffizientes Wohnen ab 2024: Das sollten Sie wissen

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
29. Februar 2024

Auch 2024 gibt es viele staatliche Förderungen für Hausbesitzer:innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten. Vor allem beim Heizungstausch kann gespart werden – wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.

Welche staatlichen Förderungen gibt es 2024?

Nach langen politischen Diskussionen ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Neben einigen Fördersätzen hat sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise geändert:

  • Nach wie vor ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Oberbegriff.
  • Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist für die Zuschüsse der Heizungsförderung zuständig und vergibt weiterhin zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen.
  • Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können Sie weiterhin Zuschüsse zu Gebäudehülle, Gebäudetechnik und Heizungsoptimierung erhalten.

Folgende Bereiche sollen auch 2024 Förderungen erhalten:

  • Heizungstausch
  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen der Anlagentechnik (Smart Home, Lüftungen etc.)
  • Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle (Dämmung, Fenstertausch etc.)
  • Bau, Umbau oder Kauf von Wohneigentum
  • energiesparendes Bauen und Sanieren
  • Altersgerechter Umbau und Genossenschaftsanteile
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Welche Förderung für Heizungen gibt es 2024?

Durch die neuen Beschlüsse zum GEG, besser bekannt als das Heizungsgesetz, gibt es 2024 einige Änderungen, die Sie als Hausbesitzer:in kennen sollten. Vor allem hat sich die Förderung von Heizungen geändert:

  • Grundförderung: Statt unterschiedlicher Fördersätze gibt es eine einheitliche Grundförderung von 30 Prozent für den Heizungstausch.
  • Einkommensbonus: Zusätzlich können selbstnutzende Eigentümer:innen einen Bonus von 30 Prozent erhalten, wenn ihr jährliches Haushaltseinkommen bei höchstens 40.000 Euro liegt.
  • Geschwindigkeitsbonus: Steigen Sie bis Ende 2028 auf Erneuerbare Energien um, erhalten Sie 20 Prozent extra. Ab 2029 sinkt der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte. Gewährt wird der Bonus nur für Eigenheimbesitzer:innen, die selbst in der Immobilie wohnen.
  • Effizienzbonus: Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel verwenden oder als Wärmequelle Wasser, das Erdreich oder Abwasser nutzen, erhalten zusätzlich 5 Prozent Förderung.
  • Emmissionsminderungszuschlag: Pauschal 2.500 Euro bekommen Sie bei einer Biomasseanlage mit einem Emissionsgrenzwert für Staub von höchstens 2,5 mg/m3.
Grafik zur Höhe der Förderung eines Heizungstauschs über die KfW im Jahr 2024 inklusive der möglichen Boni

Ab wann können Anträge für die Förderungen gestellt werden?

Die Antragsstellung bei der KfW für die Heizungsförderung für Eigenheimbesitzer:innen, die selbst im Einfamilienhaus wohnen, ist ab sofort möglich. Für Mehrfamilienhäusern ist die Antragsstellung ab Mai geplant, für Vermieter:innen und gewerbliche Antragssteller:innen ab August. Der Heizungstausch kann jedoch trotzdem schon in Auftrag gegeben und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. Der Förderantrag kann bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.

Zudem gilt ab dem 01. September 2024, dass für die Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag eingereicht werden muss, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. So gilt mit demFachunternehmen die Vereinbarung, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förder­zusage für Ihr Vorhaben erhalten haben.

Fördersätze für Heizungen ab 2024

GEG-Förderungen gibt es 2024 nur noch für klimafreundliche Heizsysteme, die mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden können. Das heißt, dass Gas- oder Ölheizungen weiterhin nicht gefördert werden. Lediglich wenn Sie eine Gasheizung so umrüsten, dass sie mit Wasserstoff betreibbar ist (H2-Ready), sind die zusätzlichen Kosten dafür förderfähig. Folgende Förderungen gibt es derzeit für Heizungssysteme:

Heizungsart

Grundförderung

Einkommensabhängiger Bonus

Klima-Geschwindigkeitsbonus

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

Grundförderung

30 %

Einkommensabhängiger Bonus

30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

max. 20 %

Innovationsbonus

5 %

Maximaler Fördersatz

70 %

Grundförderung

30 %

Einkommensabhängiger Bonus

30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

max. 20 %

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

70%

Brennstoffzelle (mit grünem Wasserstoff oder Biomethan)

Grundförderung

30 %

Einkommensabhängiger Bonus

30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

max. 20 %

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

70%

Grundförderung

30 %

Einkommensabhängiger Bonus

30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

max. 20 %

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

70 %

Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Grundförderung

30 %

Einkommensabhängiger Bonus

30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

max. 20 %

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

70 %

Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

Grundförderung

30 %

Einkommensabhängiger Bonus

30 %

Klima-Geschwindigkeitsbonus

max. 20 %

Innovationsbonus

Maximaler Fördersatz

70 %

Stand: 09.01.2024

Neue Regelung der förderfähigen Kosten ab 2024

Seit 2024 gibt es einige Änderungen bei den förderfähigen Kosten:

  • Die Grenze der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch im Einfamilienhaus sinkt 2024 von derzeit 60.000 Euro auf 30.000 Euro. Bei einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent können Sie also einen Zuschuss von höchstens 21.000 Euro für den Heizungstausch erhalten.
  • Bei Eigentümergemeinschaften wird die Förderhöhe gestaffelt: 30.000 Euro für die erste Wohneinheit; je 15.000 für die zweite bis sechste Wohneinheit; je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit.
  • Die neue Grenze von 30.000 Euro gilt nur für den Heizungstausch; für andere Maßnahmen wie Dämmung, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung soll die Grenze weiterhin bei 60.000 Euro liegen.
  • Weiterhin sind 60.000 Euro nur im Rahmen eines Sanierungsfahrplans möglich. Ohne Sanierungsfahrplan sind die förderfähigen Kosten auf 30.000 Euro begrenzt.

Neu: Höchstgrenzen können addiert werden

Über eine Neuerung können sich Eigentümer:innen freuen: Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) lassen sich ab 2024 addieren. Die kombinierte Grenze für förderfähige Kosten liegt bei insgesamt 90.000 Euro, wenn Sie zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.

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Neue BEG-Förderungen für Einzelmaßnahmen 2024

Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt. Der 5-Prozent-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) bleibt weiterhin erhalten. Daraus ergeben sich folgende Fördersätze für Einzelmaßnahmen:

Einzelmaßnahme

Basisfördersatz

iSFP-Bonus

Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern)

Basisfördersatz

15 %

iSFP-Bonus

5 %

Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme, Beleuchtung)

Basisfördersatz

15 %

iSFP-Bonus

5 %

Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen)

Basisfördersatz

15 %

iSFP-Bonus

5 %

Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

Basisfördersatz

50 %

iSFP-Bonus

Stand: 09.01.2024

Weitere Neuerungen für BEG EM 2024 geplant

Neben der neuen Fördersätze soll im Bereich der Förderung für Einzelmaßnahmen 2024 Folgendes gelten:

  • Beibehalten wird die Neuerung von 2023, dass wieder Materialkosten bei Eigenleistungen gefördert werden, um auf den Handwerkermangel zu reagieren.
  • Weiterhin können Sie für Fachplanung und Baubegleitung 50 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst bekommen (bei Ein- und Zweifamilienhäusern bis zu 5.000 Euro, bei Mehrfamilienhäusern bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit)
  • Statt Zuschüssen ist auch weiterhin eine Steuerminderung von bis zu 20 Prozent der Sanierungskosten über drei Jahre möglich (max. 40.000 Euro pro Gebäude).

Kredite für Hausbau, Umbau und Sanierung ab 2024

Neben den Zuschüssen von der BAFA können Sie auch 2024 weiterhin zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW bekommen. Teilweise können sich die Konditionen noch ändern. Den Antrag stellen Sie wie gehabt über Ihre Hausbank.

Förderprogramm

Details

Förderprogramm

KfW-Wohn­eigentums­programm Kredit 124

Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims

Details

  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
  • ab 3,83 % effektivem Jahreszins

Förderprogramm

Förderung genossenschaftlichen Wohnens Kredit 134

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

Details

  • Förderkredit bis zu 100.000 Euro
  • ab 1,01 % effektivem Jahreszins
  • 7,5 % Tilgungszuschuss

Förderprogramm

Altersgerecht Umbauen – Kredit 159

Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz

Details

  • Förderkredit bis zu 50.000 Euro, unabhängig vom Alter
  • ab 2,7 % effektiven Jahreszins

Förderprogramm

Wohngebäude-Kredit 261

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Details

  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • 10 % Extra-Tilgungszuschuss für Sanierung eines „Worst Performing Buildings“
  • 15 % Extra-Tilgungszuschuss für eine serielle Sanierung
  • zusätzliche Förderung der Baubegleitung

Förderprogramm

Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270

Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher

Details

  • Bis zu 100 % der Investitionskosten werden gefördert
  • ab 5,21% effektivem Jahreszins

Förderprogramm

Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude-Kredit 297, 298

Eigenheim energieeffizient und nachhaltig bauen

Details

  • Förderkredit bis zu 150.000 Euro je Haus oder Wohnung
  • ab 1,63 % effektivem Jahreszins

Förderprogramm

Wohneigentum für Familien – Kredit 300

Für klimafreundliche Bauvorhaben von Familien mit Kindern

Details

  • Neu: Der Kredit­höchst­betrag wurde von auf 170.000 bis zu 270.000 Euro angehoben.
  • Neu: Die Grenze des zu versteuernden Jahreseinkommens wurde für eine Familie mit einem Kind von 60.000 auf 90.000 Euro angehoben.
  • Mit jedem weiteren Kind steigt die Einkommensgrenze um 10.000 Euro.

Förderprogramm

Details

  • Förderkredit bis zu 120.000 Euro für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden
  • von bis zu 90.000 Eurozusätzlicher Zinsvorteil bei einem Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro
  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre
  • ab 0,01 % effektivem Jahreszins

Förderprogramm

Zuschüsse der KfW:

Details

Förderprogramm

Barriere­reduzierung Investitions­zuschuss 455-B

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Details

  • Neu: Förderfähige Investitionskosten wurden von 50.000 auf 25.000 Euro reduziert.
  • Zuschuss bis zu 6.250 Euro, unabhängig vom Alter

Förderprogramm

Heizungsförderung für Privatpersonen - Zuschuss 458

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Details

  • bis zu 23.500 Euro Zuschuss, maximal 70 % Förderhöhe
  • für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst­genutzten Einfamilienhäusern

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Häufig gestellte Fragen

Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?

Ja, Sie können auch 2024 eine Förderung für Wärmepumpen beantragen. Die möglichen Förderhöchstsätze für Wärmepumpen beträgt 70 % der förderfähigen Kosten also maximal 21.000 Euro Zuschuss. Desweiteren können Sie ab 2024 für den Heizungstausch zusätzlich einen Ergänzungskredit der KfW in Anspruch nehmen.

Werden Ölheizungen 2024 noch gefördert?

Nein, fossile Heizungen wie Ölheizungen werden 2024 nicht gefördert. Förderungen können ausschließlich Heizungen erhalten, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.

Welche neuen Förderungen gibt es 2024?

Vor allem die Förderung für Heizungen haben sich in 2024 ändern. So liegt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Variante.Dazu gibt es verschiedene Boni, mit denen sich der Förderhöchstsatz auf 70 Prozent steigern lässt. Zusätzlich wurde ein Ergänzungskredit der KfW für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt, der nur mit den BEG-Zuschussen für die energetische Sanierung des BAFA und der KfW-Heizungsförderung kombiniert werden kann.