Auch 2024 gibt es viele staatliche Förderungen für Hausbesitzer:innen, die ihre Gebäude energetisch sanieren oder erneuerbare Energien nutzen möchten. Vor allem beim Heizungstausch kann gespart werden – wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.
Nach langen politischen Diskussionen ist die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in wesentlichen Teilen in Kraft getreten. Neben einigen Fördersätzen hat sich auch die Zuständigkeit der Förderinstitutionen teilweise geändert:
Folgende Bereiche sollen auch 2024 Förderungen erhalten:
Durch die neuen Beschlüsse zum GEG, besser bekannt als das Heizungsgesetz, gibt es 2024 einige Änderungen, die Sie als Hausbesitzer:in kennen sollten. Vor allem hat sich die Förderung von Heizungen geändert:
Ab wann können Anträge für die Förderungen gestellt werden?
Die Antragsstellung bei der KfW für die Heizungsförderung für Eigenheimbesitzer:innen, die selbst im Einfamilienhaus wohnen, ist ab sofort möglich. Für Mehrfamilienhäusern ist die Antragsstellung ab Mai geplant, für Vermieter:innen und gewerbliche Antragssteller:innen ab August. Der Heizungstausch kann jedoch trotzdem schon in Auftrag gegeben und der Förderantrag nachgereicht werden. Diese Übergangsregelung gilt für Vorhaben, die bis zum 31. August 2024 begonnen wurden. Der Förderantrag kann bis zum 30. November 2024 eingereicht werden.
Zudem gilt ab dem 01. September 2024, dass für die Antragstellung ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag eingereicht werden muss, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. So gilt mit demFachunternehmen die Vereinbarung, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten haben.
GEG-Förderungen gibt es 2024 nur noch für klimafreundliche Heizsysteme, die mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie betrieben werden können. Das heißt, dass Gas- oder Ölheizungen weiterhin nicht gefördert werden. Lediglich wenn Sie eine Gasheizung so umrüsten, dass sie mit Wasserstoff betreibbar ist (H2-Ready), sind die zusätzlichen Kosten dafür förderfähig. Folgende Förderungen gibt es derzeit für Heizungssysteme:
Heizungsart | Grundförderung | Einkommensabhängiger Bonus | Klima-Geschwindigkeitsbonus | Innovationsbonus | Maximaler Fördersatz |
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Grundförderung 30 % | Einkommensabhängiger Bonus 30 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus max. 20 % | Innovationsbonus 5 % | Maximaler Fördersatz 70 % | |
Grundförderung 30 % | Einkommensabhängiger Bonus 30 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus max. 20 % | Innovationsbonus | Maximaler Fördersatz 70% | |
Brennstoffzelle (mit grünem Wasserstoff oder Biomethan) | Grundförderung 30 % | Einkommensabhängiger Bonus 30 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus max. 20 % | Innovationsbonus | Maximaler Fördersatz 70% |
Grundförderung 30 % | Einkommensabhängiger Bonus 30 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus max. 20 % | Innovationsbonus | Maximaler Fördersatz 70 % | |
Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbarer Energien | Grundförderung 30 % | Einkommensabhängiger Bonus 30 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus max. 20 % | Innovationsbonus | Maximaler Fördersatz 70 % |
Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz | Grundförderung 30 % | Einkommensabhängiger Bonus 30 % | Klima-Geschwindigkeitsbonus max. 20 % | Innovationsbonus | Maximaler Fördersatz 70 % |
Stand: 09.01.2024
Seit 2024 gibt es einige Änderungen bei den förderfähigen Kosten:
Neu: Höchstgrenzen können addiert werden
Über eine Neuerung können sich Eigentümer:innen freuen: Die Höchstgrenze beim Heizungstausch (30.000 Euro) und die Höchstgrenze für weitere Effizienzmaßnahmen (60.000 Euro) lassen sich ab 2024 addieren. Die kombinierte Grenze für förderfähige Kosten liegt bei insgesamt 90.000 Euro, wenn Sie zum Beispiel eine Ölheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen und zusätzlich die Wände dämmen wollen.
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Für Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenstererneuerung und Heizungsoptimierung wird ein Basisfördersatz in Höhe von 15 Prozent gewährt. Der 5-Prozent-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans (iSFP) bleibt weiterhin erhalten. Daraus ergeben sich folgende Fördersätze für Einzelmaßnahmen:
Einzelmaßnahme | Basisfördersatz | iSFP-Bonus |
---|---|---|
Gebäudehülle (bspw. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) | Basisfördersatz 15 % | iSFP-Bonus 5 % |
Anlagentechnik (bspw. Lüftungsanlagen, „Efficiency Smart Home“-Systeme, Beleuchtung) | Basisfördersatz 15 % | iSFP-Bonus 5 % |
Heizungsoptimierung (bspw. hydraulischer Abgleich, Austausch von Heizungspumpen) | Basisfördersatz 15 % | iSFP-Bonus 5 % |
Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung | Basisfördersatz 50 % | iSFP-Bonus |
Stand: 09.01.2024
Neben der neuen Fördersätze soll im Bereich der Förderung für Einzelmaßnahmen 2024 Folgendes gelten:
Neben den Zuschüssen von der BAFA können Sie auch 2024 weiterhin zinsgünstige Kredite und Zuschüsse bei der KfW bekommen. Teilweise können sich die Konditionen noch ändern. Den Antrag stellen Sie wie gehabt über Ihre Hausbank.
Förderprogramm | Details |
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Förderprogramm KfW-Wohneigentumsprogramm Kredit 124 Für Kauf, Bau oder Umbau eines Eigenheims | Details
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Förderprogramm Förderung genossenschaftlichen Wohnens Kredit 134 Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen | Details
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Förderprogramm Altersgerecht Umbauen – Kredit 159 Für den Abbau von Barrieren und besseren Einbruchschutz | Details
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Förderprogramm Haus und Wohnung energieeffizient sanieren | Details
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Förderprogramm Erneuerbare Energien nutzen – Kredit 270 Für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze und Speicher | Details
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Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude-Kredit 297, 298 Eigenheim energieeffizient und nachhaltig bauen | Details
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Förderprogramm Wohneigentum für Familien – Kredit 300 Für klimafreundliche Bauvorhaben von Familien mit Kindern | Details
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Förderprogramm | Details
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Förderprogramm Zuschüsse der KfW: | Details |
Förderprogramm Barrierereduzierung Investitionszuschuss 455-B Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort | Details
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Förderprogramm Heizungsförderung für Privatpersonen - Zuschuss 458 Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung | Details
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Häufig gestellte Fragen
Ja, Sie können auch 2024 eine Förderung für Wärmepumpen beantragen. Die möglichen Förderhöchstsätze für Wärmepumpen beträgt 70 % der förderfähigen Kosten also maximal 21.000 Euro Zuschuss. Desweiteren können Sie ab 2024 für den Heizungstausch zusätzlich einen Ergänzungskredit der KfW in Anspruch nehmen.
Nein, fossile Heizungen wie Ölheizungen werden 2024 nicht gefördert. Förderungen können ausschließlich Heizungen erhalten, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden können.
Vor allem die Förderung für Heizungen haben sich in 2024 ändern. So liegt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten für den Tausch einer fossilen Heizung gegen eine klimafreundliche Variante.Dazu gibt es verschiedene Boni, mit denen sich der Förderhöchstsatz auf 70 Prozent steigern lässt. Zusätzlich wurde ein Ergänzungskredit der KfW für energetische Einzelmaßnahmen eingeführt, der nur mit den BEG-Zuschussen für die energetische Sanierung des BAFA und der KfW-Heizungsförderung kombiniert werden kann.