Was kostet der altersgerechte, barrierefreie Umbau?
Der barrierefreie oder altersgerechte Umbau kostet im Durchschnitt zwischen 3.400 und 24.000 Euro. Typische Maßnahmen sind Türverbreiterungen, schwellenlose Hauseingänge, Badsanierungen und der Einbau eines Treppenlifts. Lesen Sie im Überblick, wie viel die Maßnahmen für den barrierefreien Umbau kosten und welche Förderungen es gibt.
Durchschnittliche Kosten für den barrierefreien Umbau
Die durchschnittlichen Kosten für einen altersgerechten oder barrierefreien Umbau liegen zwischen 3.400 Euro für Sicherheits- und Notrufsysteme und 23.600 Euro für eine Komplettsanierung zum Standard „Altersgerechtes Haus“. Zu diesem Ergebnis kommt eine Evaluationsstudie des Instituts Wohnen und Umwelt, die im Auftrag der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erstellt wurde.
Die Studie untersucht, welche Maßnahmen bei Eigenheimbesitzer:innen und Mieter:innen wie häufig und in welcher Höhe gefördert werden. Am häufigsten, nämlich in 79 Prozent der Fälle, werden Badsanierungen gefördert. Die durchschnittlichen Kosten dafür liegen bei 10.700 Euro. Die Förderkosten entsprechen etwa den tatsächlichen Maßnahmenkosten, da der Kredit oft die volle Investition abdeckt.
Quelle: Institut Wohnen und Umwelt
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten?
Die Kosten für einen altersgerechten, barrierefreien Umbau hängen von mehreren Faktoren ab:
Bausubstanz und Zustand der Immobilie: Ältere Häuser mit vielen Treppen oder engen Fluren erfordern größere bauliche Anpassungen als moderne Gebäude.
Umfang der Barrierefreiheit: Wird nur das Badezimmer altersgerecht angepasst oder das gesamte Haus rollstuhlgerecht umgebaut?
Individuelle Bedürfnisse und Komfortstandard: Unterfahrbare Möbel, automatische Türöffner, Notrufsysteme oder spezielle Sicherheitsvorrichtungen erhöhen die Kosten, bieten aber mehr Sicherheit und Komfort.
Technische Anforderungen und gesetzliche Vorgaben: Standards wie die DIN 18040-2 oder weitere Vorschriften wirken sich auf die notwendigen Maßnahmen und ihre Kosten aus.
Förderfähigkeit: Wer sich frühzeitig über staatliche Förderprogramme informiert, kann Teile der Umbaukosten sparen.
Kostenbeispiele für typische Maßnahmen beim altersgerechten bzw. barrierefreien Umbau
Was kostet eine altersgerechte, barrierefreie Badsanierung?
Die durchschnittlichen Kosten für einen altersgerechten Badumbau liegen laut der KfW-Evaluationsstudie bei 7.949 Euro. Typische Barrieren im Bad sind zu wenig Platz für Gehhilfen, fehlende Haltegriffe und Sitzmöglichkeiten. Die WC- oder Wannennutzung erfordert zu viel Kraft oder ist ohne fremde Hilfe nicht möglich. Zusätzlich besteht ein erhöhtes Risiko, auszurutschen oder zu stürzen. Bereits mit kleineren Handgriffen können Sie den barrierefreien Badumbau angehen. Mit einer vollständigen Sanierung erhalten Sie ein barrierefreies Badezimmer.
Kosten für kleine Maßnahmen der Badsanierung:
* Preise sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Kosten für einen seniorengerechten Badumbau:
* Preise sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Was kostet der Umbau zu barrierefreien und seniorengerechten Wohnräumen?
Kleine Sicherheitsmaßnahmen in Wohnräumen, wie Anti-Rutsch-Streifen auf der Treppe, sind bereits ab 50 Euro erhältlich. Umfangreichere Maßnahmen wie Türverbreiterungen kosten ca. 500 bis 1.000 Euro. Der Einbau eines Treppenlifts kostet mindestens 5.000 Euro. Mit einer altersgerechten Wohnraumsanierung können Sie typische Barrieren wie Treppen, zu enge Türen oder zu schmale Durchgänge beseitigen.
Kleinere Maßnahmen und Kosten für eine altersgerechte Wohnraumanpassung:
* Preise sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Umfangreichere Maßnahmen und Kosten für eine altersgerechte Wohnraumanpassung:
* Preise sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Was kostet ein barrierefreier Eingangs- und Außenbereich?
Sie können Ihren Außenbereich mit wenigen Maßnahmen für unter 1.000 Euro von Barrieren befreien. Ein Handlauf ist ab 90 Euro erhältlich und sorgt für mehr Sicherheit. Treppenstufen lassen sich mit einer mobilen Rampe ab 200 Euro leichter überwinden. Für den Bau einer festen Rampe müssen Sie mit mindestens 2.000 Euro rechnen, ein Rollstuhllift kostet mindestens 10.000 Euro.
Kleinere Maßnahmen und Kosten für eine altersgerechte Wohnraumanpassung:
Umfangreichere Maßnahmen und Kosten für eine altersgerechte Wohnraumanpassung:
Kosten für die alters- und behindertengerechte Küche
Eine komplette barrierefreie Küche ist ab etwa 10.000 Euro erhältlich. Doch auch mit kleineren Umbaumaßnahmen können Sie Ihre Küche altersgerechter gestalten. Der Einbau einer unterfahrbaren Arbeitsplatte kostet mindestens 1.500 Euro, ein höhenverstellbarer Tisch und ein rückenfreundlicher Hochschrank kosten jeweils ca. 400 Euro. Platzieren Sie häufig benötigte Gegenstände in bequemer Greifhöhe. Das reduziert das Sturzrisiko, das beim Greifen über Kopf oder beim Suchen in tiefen Unterschrankecken entsteht.
Kurzfristige Maßnahmen und Kosten:
Langfristige Maßnahmen und Kosten:
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse für barrierefreie, altersgerechte Umbauten
Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt einen Förderkredit von bis zu 50.000 Euro für einen alters- und behindertengerechten Umbau. Den Kredit können Sie unabhängig vom Alter beantragen. Ebenso wird damit der Kauf von umgebautem Wohnraum gefördert.
Zuschuss Nr. 455-B „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss“ der KfW: Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Sie den Zuschuss wieder beantragen. Einzelmaßnahmen werden voraussichtlich mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst, der Standard „Altersgerechtes Haus“ mit bis zu 6.250 Euro.
Zuschuss der Pflegekassen für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bei einem Pflegegrad ab 1 können Sie von Ihrer Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Person erhalten. Der Zuschuss gilt für Anpassungsmaßnahmen, die häusliche Pflege ermöglichen, erheblich erleichtern oder eine selbstständigere Lebensführung zulassen. Die maximale Zuschusshöhe liegt bei 16.720 Euro pro Haushalt bei vier antragsberechtigten Personen.
Kostenübernahme der Krankenkasse für Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis: Wenn Sie eine ärztliche Verordnung haben, können Sie Kosten für notwendige Hilfsmittel wie Haltegriffe, Badewannenlifte oder Elektromobile von Ihrer Krankenkasse ganz oder anteilig erstattet bekommen.
Im Video sehen Sie, wie Sie den Antrag für den KfW-Förderkredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“ stellen.
Was bedeutet barrierefreier Umbau?
Ein barrierefreier Umbau bedeutet, Hindernisse in Haus oder Wohnung so weit wie möglich zu beseitigen. Ziel ist es, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung ein sicheres, komfortables und selbstbestimmtes Wohnen zu ermöglichen. Durch angepasste Räume können sie sich freier bewegen, Stürze vermeiden und ihren Alltag länger ohne fremde Hilfe gestalten.
Angehörige von einem rechtzeitigen altersgerechten Umbau zu überzeugen, ist jedoch oft nicht leicht. Viele Menschen schieben das Thema auf, bis die Einschränkungen groß sind. Dabei ist ein frühzeitiger Umbau meist günstiger, stressfreier und sorgt dafür, dass Betroffene im Ernstfall bestens vorbereitet sind.
Barrierefrei, Altersgerecht, Behindertengerecht – Definitionen und Unterschiede
Barrierefreies Umbauen folgt klaren Standards, die hauptsächlich in der DIN 18040‑2 geregelt sind. Wer Fördermittel nutzen will, muss diese Vorgaben einhalten. Alle Bereiche der Wohnung oder des Hauses müssen für Menschen mit Behinderung uneingeschränkt nutzbar sein – unabhängig vom Alter.
Altersgerecht bedeutet, das Zuhause so anzupassen, dass ältere Menschen ihren Alltag leichter bewältigen können. Der Fokus liegt auf Sturzprävention, Bewegungsfreiheit und selbstbestimmtem Wohnen. Es gibt keine festen Vorschriften bei der Umsetzung eines altersgerechten Umbaus.
Ein behindertengerechter Umbau beschreibt Maßnahmen, die auf individuelle Einschränkungen zugeschnitten sind. Dazu zählen zum Beispiel spezielle Badlösungen, niedrige Arbeitsflächen oder leicht zu bedienende Türen und Fenster.
Für wen ist ein barrierefreier Umbau sinnvoll?
Ein barrierefreier Umbau lohnt sich für Sie, wenn:
Sie langfristig selbstständig in Ihrem Zuhause wohnen möchten.
Sie bereits Mobilitätseinschränkungen haben oder auf Gehhilfen bzw. einen Rollstuhl angewiesen sind.
Sie für unvorhergesehene Situationen vorsorgen möchten (z.B. nach Operationen oder Unfällen).
Sie den Immobilienwert steigern wollen.
Mit einem barrierefreien Umbau reduzieren Sie Stolperfallen, erhöhen die Sicherheit im Alltag und erweitern den Kreis potenzieller Käufer:innen.
Bei der Planung und Umsetzung helfen Ihnen erfahrene Fachfirmen. Diese kennen die aktuellen Standards, wissen worauf bei der Sanierung zu achten ist und beraten Sie zu den Möglichkeiten in Ihrem Zuhause. Mit dem kostenlosen Anbietervergleich von Aroundhome finden Sie schnell und unkompliziert passende Fachfirmen in Ihrer Region – für alle Arbeiten rund ums Haus.
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Häufig gestellte Fragen
Welche Zuschüsse gibt es für den altersgerechten Umbau?
Ab Frühjahr 2026 gibt es wieder den KfW-Zuschuss Nr. 455-B Barrierereduzierung – Investitionszuschuss. Über die KfW können Sie außerdem einen zinsgünstigen Kredit aufnehmen, wenn Sie Barrieren reduzieren wollen. Für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen zahlt die Pflegekasse bis zu 4.180 Euro pro Person. Kosten für Produkte aus dem Hilfsmittelverzeichnis übernimmt die Krankenkasse in vielen Fällen vollständig.
Wer muss einen behindertengerechten Umbau bezahlen?
Die Kosten für einen behindertengerechten Umbau trägt in der Regel die betroffene Person. Sie können jedoch finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse, von staatlichen Förderbanken, Versicherungen, Berufsgenossenschaften oder Stiftungen erhalten.
Kann ich einen behindertengerechten Umbau steuerlich geltend machen?
Ja, die Kosten für einen behindertengerechten Umbau können Sie steuerlich geltend machen. Sie können medizinisch notwendige Maßnahmen wie den Einbau eines Treppenlifts steuerlich absetzen, wenn sie als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG zählen. Arbeitskosten für Handwerkerleistungen sind bis zu 20 Prozent steuerlich absetzbar. Allerdings können Sie nur die Kosten geltend machen, die durch keine andere Förderung abgedeckt wurden.