Das Bundesbauministerium hat für 2023 neue Fördermittel in Millionenhöhe für den altersgerechten Umbau zur Verfügung gestellt. Doch welche Maßnahmen müssen durchgeführt werden, um den Standard Altersgerechtes Haus zu erreichen? Erfahren Sie, wie hoch die Förderung für ein Umbauprojekt ausfallen kann, wenn die richtigen Anforderungen erfüllt werden.
Der Standard Altergerechtes Haus bezeichnet einen bestimmten Baustandard, der durch die Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) gefördert wird. Ziel ist es, Wohnungen und Häuser so umzubauen oder neu zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden und Barrieren reduziert werden. Um das Qualitätssiegel Altersgerechtes Haus zu erhalten, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Nur in dem Fall gewährt die KfW einen Zuschuss oder Kredit, um Sie bei der Finanzierung des Umbaus zu unterstützen.
Folgende Bereiche müssen berücksichtigt werden:
Kredit 159 - Altersgerecht Umbauen: Eine Möglichkeit, die Umbaumaßnahmen zum Standard Altersgerechtes Haus zu finanzieren, ist der zinsgünstige Kredit 159 der KfW. Damit können Sie unabhängig vom Alter bis zu 50.000 Euro Kredit ab 3,01 Prozent effektiven Jahreszins pro Wohneinheit erhalten.
Mehr Informationen zum KfW-Kredit 159
Investitionszuschuss 455-B zur Barrierereduzierung: Erreichen Sie den Standard Altersgerechtes Haus, können Sie einen Zuschuss von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit von der KfW bekommen. Das sind 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten.
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Förderantrag vorab stellen
Stellen Sie Ihren Antrag auf Fördermittel der KfW unbedingt, bevor Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen. Ansonsten wird Ihr Antrag abgelehnt. Zudem müssen Sie Fachfirmen für die Umsetzung der Maßnahmen beauftragen.
Neben den Anforderungen an den Umbau selbst muss noch eine weitere Voraussetzung erfüllt sein, damit der Standard Altersgerechtes Haus erreicht wird: Sie müssen eine Sachverständige oder einen Sachverständigen beauftragen. Das ist verpflichtend, denn sonst erhalten Sie keine Fördermittel.
Aufgaben des oder der Sachverständigen:
Aufzüge:
Treppenlifte und Treppen:
Rampen:
Küche, Wohn- und Schlafräume:
Türen und Schwellen:
Terrassen, Loggien und Balkone:
Dieser Bereich bezieht sich auf sogenannte baugebundene Altersgerechte Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living – AAL) oder Smart-Home-Anwendungen, wie Bedienungssysteme für Türen, Rollläden, Beleuchtung, Heizung oder Notrufsysteme. Nicht förderfähig sind dagegen Unterhaltungsgeräte wie Smartphones oder Tablets.
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Häufig gestellte Fragen
Bei den Sachverständigen handelt es sich um Personen, die nach Landesrecht bauvorlageberechtigt sind, zum Beispiel Architektinnen und Architekten oder Bauingenieurinnen und Bauingenieure. Es können zudem öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks sein. Sie dürfen nicht bei einem bauausführenden Unternehmen oder Lieferanten angestellt sein.
Nein, Leistungen für die Sie keine Rechnung haben, zählen nicht zu den förderfähigen Kosten.
Nein, auch wenn Ihr Vorhaben mehrere Maßnahmen umfasst, müssen Sie nur einen Antrag bei der KfW stellen.
Die Fördermittel im Rahmen des Standards Altersgerechtes Haus der KfW können sowohl als zinsgünstige Kredite als auch als Zuschüsse gewährt werden. Zuschüsse müssen in der Regel nicht zurückgezahlt werden, während Kredite zu den vereinbarten Konditionen zurückgezahlt werden müssen.