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Zuschüsse für den Hausnotruf: Kostenübernahme der Krankenkasse

Lina Strauss, Online-Redakteurin bei Aroundhome
Lina Strauss
30. Januar 2023

Ein Hausnotruf gibt Menschen die Sicherheit, trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin allein im geliebten Zuhause zu leben. Doch was kosten Notrufsysteme und welche finanzielle Unterstützung gibt es? Wir geben einen Überblick über die Voraussetzungen, die für die Hausnotruf-Kostenübernahme erfüllt sein müssen. Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag bei der Krankenkasse stellen und dafür ganz einfach unsere Antragsvorlage nutzen.

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Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für den Hausnotruf?

Wenn eine Person nachweislich pflegebedürftig ist, kann eine Kostenübernahme für den Hausnotruf bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie sich für einen Notrufsystem-Anbieter entscheiden: Egal welches Modell – ob Halskette mit Notrufknopf oder Notfallarmband – die Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro für das Notrufsystem Ihrer Wahl gewähren. Mit dem Betrag werden die monatlichen Gebühren des Basistarifs fast aller Anbieter abgedeckt. Im besten Fall zahlen Sie also nichts aus eigener Tasche für Ihren Hausnotruf. Nur Zusatzleistungen zahlen Sie extra, wenn sie die 25,50 Euro übersteigen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Kasse:

  • Es wurde ein Pflegegrad anerkannt – egal welcher.
  • Die Nutzerin oder der Nutzer des Notrufsystems lebt überwiegend allein oder
  • lebt mit einer Person zusammen, die im Notfall nicht zuverlässig in der Lage wäre, Hilfe zu holen.
  • Aufgrund des Krankheits- bzw. Pflegezustandes (z. B. Gleichgewichts- und Bewusstseinsstörungen, Herzanfälle) könnte jederzeit eine Notsituation eintreten.
  • In der Notsituation wäre es nur mithilfe des Hausnotrufsystems (und nicht mit handelsüblichen Telefonen) möglich, einen Notruf abzusetzen.
  • Der ausgewählte Anbieter des Notrufsystems ist bei der Pflegekasse gelistet.

Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse?

Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig nicht zwischen Krankenkasse und Pflegekasse unterschieden, denn beide agieren unter einem Dach. Ihrer Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen und wer gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist dementsprechend auch pflegeversichert. Allerdings unterscheiden sich Kranken- und Pflegekasse in ihrer Leistung:

  • Die Krankenkasse übernimmt nur Kosten für medizinische Behandlungen und zur Linderung von Beschwerden oder zur Vermeidung oder Heilung von Erkrankungen.
  • Die Pflegekasse übernimmt dagegen die Kosten für Pflegeleistungen. Menschen, die pflegebedürftig sind und einen Pflegegrad haben, bekommen also Unterstützung in Form von Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Wie beantrage ich ein Hausnotrufsystem?

Einen Zuschuss für Hausnotrufsysteme bei der Pflegekasse beantragen Sie in wenigen Schritten:

  1. Sie stellen sicher, dass Sie über einen Pflegegrad verfügen.
  2. Sie oder Ihr ausgewählter Anbieter für Notrufsysteme stellen schriftlich einen Antrag auf Kostenübernahme bei der zuständigen Kasse. Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse oder Sie laden sich unsere Antragsvorlage für Hausnotruf-Kostenübernahme herunter.
  3. Ihre Pflegekasse prüft den Antrag auf Grundlage der ihr vorhandenen Daten. Sind diese nicht ausreichend, ist gegebenenfalls noch ein Gutachten des medizinischen Dienstes erforderlich.
  4. Die Pflegekasse erteilt Ihnen oder Ihrem ausgesuchten Hausnotruf-Anbieter schriftlich eine Kostenübernahmeerklärung oder eine Ablehnung.
  5. Wurde die Kostenübernahme bewilligt, prüft Ihr Notrufanbieter die technischen Voraussetzungen, installiert Ihr Hausnotrufsystem und weist Sie in den Gebrauch des Gerätes ein.
Angehörige helfen bei der Antragstellung auf Zuschuss für Hausnotruf bei Krankenkasse
Als Angehörige können Sie bei der Antragstellung helfen.

Muster zum Antrag: Zuschüsse für Notrufsysteme von der Krankenkasse

Laden Sie sich einfach unser Musterformular zur Antragstellung für einen Zuschuss für Ihren Senioren-Notrufknopf der Krankenkasse herunter. Sie finden die Formulare auch bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem ausgewählten Notrufsystem-Anbieter.

Was tun, wenn der Zuschuss für das Hausnotrufsystem abgelehnt wird?

Wenn die Kasse Ihren Antrag auf die Kostenübernahme eines Hausnotrufs im ersten Versuch ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Denn Gründe für die Ablehnung gibt es viele. Beispielsweise kann der Antrag falsch ausgefüllt, die Pflegebedürftigkeit zu gering eingeschätzt worden sein oder es waren nicht alle Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt.

Prüfen Sie also Ihren eingereichten Antrag auf Vollständigkeit. Dann reichen Sie den Widerspruch schriftlich und fristgerecht ein und begründen Ihr Anliegen ausführlich.

Nachhaken lohnt sich

Bedenken Sie, dass über die Bewilligung eines Zuschusses für Hausnotrufsysteme bei der Krankenkasse in der Regel am Schreibtisch entschieden wird. Die zuständige Person kann sich also nur auf Grundlage der ihr vorliegenden Aktenlage ein Bild machen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, kann es sich also lohnen, die Lebensumstände und Gefahrensituation der pflegebedürftigen Person nochmals eindringlich darzulegen.

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Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ab Stufe 1, also der geringsten Stufe, ist die Voraussetzung dafür, dass die Kosten für ein Hausnotrufsystem, wie zum Beispiel ein Notrufarmband, die Krankenkasse übernimmt. So erhalten Sie einen Pflegegrad:

  1. Sie stellen einen Antrag auf Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse.
  2. Daraufhin begutachtet der medizinische Dienst Ihre persönliche Lebenssituation hinsichtlich der noch vorhandenen Selbstständigkeit oder Pflegebedürftigkeit.
  3. Die Pflegekasse prüft den Antrag und das Gutachten und genehmigt den Pflegegrad oder lehnt den Antrag ab.

Pflegegrad

Bedeutung

Zuschuss für Hausnotruf

Pflegegrad

1

Bedeutung

geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Zuschuss für Hausnotruf

Pflegegrad

2

Bedeutung

erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Zuschuss für Hausnotruf

Pflegegrad

3

Bedeutung

schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Zuschuss für Hausnotruf

Pflegegrad

4

Bedeutung

schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten

Zuschuss für Hausnotruf

Pflegegrad

5

Bedeutung

schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Zuschuss für Hausnotruf

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Häufig gestellte Fragen

Wann zahlt die Krankenkasse den Hausnotruf?

Bereits ab Pflegegrad 1 werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzungen sind, dass die Person allein lebt oder mit einer Person zusammen, die nicht zuverlässig in der Lage wäre, Hilfe zu holen. Außerdem muss jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen sein und ein handelsübliches Telefon im Notfall nicht bedient werden können.

Was kostet ein Hausnotruf bei Pflegestufe 2 oder 3?

Die Pflegekasse zahlt für alle Pflegegrade gleich viel für einen Hausnotruf, nämlich 25,50 Euro im Monat.

Wie hoch sind die Zuzahlungen der Pflegekasse für einen Hausnotruf?

Seit 2021 zahlen die Pflegekassen statt ursprünglich 23 Euro nun 25,50 Euro pro Monat für Hausnotrufgeräte als Pflegehilfsmittel. Damit erhöhte der GKV-Spitzenverband die Bezuschussung für Notrufsysteme um 2,50 Euro.