Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Ein Hausnotruf gibt Menschen die Sicherheit, trotz Pflegebedürftigkeit weiterhin allein im geliebten Zuhause zu leben. Doch was kosten Notrufsysteme und welche finanzielle Unterstützung gibt es? Wir geben einen Überblick über die Voraussetzungen, die für die Hausnotruf-Kostenübernahme erfüllt sein müssen. Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den Antrag bei der Krankenkasse stellen und dafür ganz einfach unsere Antragsvorlage nutzen.
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Wenn eine Person nachweislich pflegebedürftig ist, kann eine Kostenübernahme für den Hausnotruf bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Grundvoraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad ab Stufe 1. Liegt ein Pflegegrad vor, können Sie sich für einen Notrufsystem-Anbieter entscheiden: Egal welches Modell – ob Halskette mit Notrufknopf oder Notfallarmband – die Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss in Höhe von 25,50 Euro für das Notrufsystem Ihrer Wahl gewähren. Mit dem Betrag werden die monatlichen Gebühren des Basistarifs fast aller Anbieter abgedeckt. Im besten Fall zahlen Sie also nichts aus eigener Tasche für Ihren Hausnotruf. Nur Zusatzleistungen zahlen Sie extra, wenn sie die 25,50 Euro übersteigen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme der Kasse:
Was ist der Unterschied zwischen Krankenkasse und Pflegekasse?
Im alltäglichen Sprachgebrauch wird häufig nicht zwischen Krankenkasse und Pflegekasse unterschieden, denn beide agieren unter einem Dach. Ihrer Krankenkasse ist eine Pflegekasse angeschlossen und wer gesetzlich oder privat krankenversichert ist, ist dementsprechend auch pflegeversichert. Allerdings unterscheiden sich Kranken- und Pflegekasse in ihrer Leistung:
Einen Zuschuss für Hausnotrufsysteme bei der Pflegekasse beantragen Sie in wenigen Schritten:
Laden Sie sich einfach unser Musterformular zur Antragstellung für einen Zuschuss für Ihren Senioren-Notrufknopf der Krankenkasse herunter. Sie finden die Formulare auch bei Ihrer Krankenkasse oder bei Ihrem ausgewählten Notrufsystem-Anbieter.
Wenn die Kasse Ihren Antrag auf die Kostenübernahme eines Hausnotrufs im ersten Versuch ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Denn Gründe für die Ablehnung gibt es viele. Beispielsweise kann der Antrag falsch ausgefüllt, die Pflegebedürftigkeit zu gering eingeschätzt worden sein oder es waren nicht alle Voraussetzungen für die Bezuschussung erfüllt.
Prüfen Sie also Ihren eingereichten Antrag auf Vollständigkeit. Dann reichen Sie den Widerspruch schriftlich und fristgerecht ein und begründen Ihr Anliegen ausführlich.
Nachhaken lohnt sich
Bedenken Sie, dass über die Bewilligung eines Zuschusses für Hausnotrufsysteme bei der Krankenkasse in der Regel am Schreibtisch entschieden wird. Die zuständige Person kann sich also nur auf Grundlage der ihr vorliegenden Aktenlage ein Bild machen. Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde, kann es sich also lohnen, die Lebensumstände und Gefahrensituation der pflegebedürftigen Person nochmals eindringlich darzulegen.
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Ein Pflegegrad ab Stufe 1, also der geringsten Stufe, ist die Voraussetzung dafür, dass die Kosten für ein Hausnotrufsystem, wie zum Beispiel ein Notrufarmband, die Krankenkasse übernimmt. So erhalten Sie einen Pflegegrad:
Vor dem Kauf oder der Miete eines neuen Notrufsystems sollten Sie Angebote und Preise der Anbieter vergleichen. Dabei hilft Ihnen Aroundhome: In unserem Online-Formular können Sie Ihre Wünsche an das Notrufsystem angeben. Anschließend empfehlen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich* bis zu drei Fachfirmen aus Ihrer Region.
Häufig gestellte Fragen
Bereits ab Pflegegrad 1 werden die Kosten von der Pflegekasse übernommen. Voraussetzungen sind, dass die Person allein lebt oder mit einer Person zusammen, die nicht zuverlässig in der Lage wäre, Hilfe zu holen. Außerdem muss jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen sein und ein handelsübliches Telefon im Notfall nicht bedient werden können.
Die Pflegekasse zahlt für alle Pflegegrade gleich viel für einen Hausnotruf, nämlich 25,50 Euro im Monat.
Seit 2021 zahlen die Pflegekassen statt ursprünglich 23 Euro nun 25,50 Euro pro Monat für Hausnotrufgeräte als Pflegehilfsmittel. Damit erhöhte der GKV-Spitzenverband die Bezuschussung für Notrufsysteme um 2,50 Euro.