Der erste Schritt bei der Planung Ihres Wintergartens ist, die Baugenehmigung einzuholen. Je nach Bundesland variieren die Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen (die sog. Bauvorlagen). Der Bauantrag wird mit allen Bauvorlagen schriftlich bei der zuständigen Verwaltungsstelle eingereicht und von dort an die Baubehörde weitergegeben.
Bauvorlagen:
Nachbarn fragen!
Neben der Genehmigung vom Amt ist es auch immer angebracht, die Nachbarn in Ihre Bauvorhaben einzuweihen. Bei einer Grenzbebauung oder mangelnden Abstandsflächen sind Sie auf das Wohlwollen der Nachbarn angewiesen. Oft verlangt man beim Bauamt auch eine schriftliche Einverständniserklärung.
Unter Umständen benötigen manche Glashaus-Konstruktionen keine Genehmigung vom Amt. Ein Gewächshaus, das man im Garten aufstellt oder das als sogenanntes Anlehnhaus errichtet wird, ist oft genehmigungsfrei. Entscheidend ist die Verbindung zum Haus, mit der sich die Bestimmungen ändern.
Da ein Wintergarten in der Regel mindestens phasenweise von Menschen bewohnt wird, unterliegt der zusätzlich geschaffene Wohnraum den gleichen Wärmeschutzverodnungen wie das Wohnhaus. Die sogenannte Energieeinsparverordnung (EnEV) bestimmt genau, welche Höchstwerte einzuhalten sind.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten: Die Arbeit dem Fachmann überlassen oder den Wintergarten selbst bauen. Die erste Variante bringt natürlich vor allem eines mit sich: Die Gewissheit, dass am Ende alles sitzt und steht, wo es sollte. Die Montagekosten belaufen sich aber im Durchschnitt auf ca. 3.000 bis zu 5.000 Euro. Wer sich das sparen möchte, kann zum Beispiel auch einen Wintergarten-Bausatz in Eigenleistung errichten. Wichtig ist auf jeden Fall eins: Die umfangreiche Beratung im Voraus durch erfahrenes Fachpersonal.
Statistische und wärmetechnische Gründe erfordern Tragfähigkeit, Frostschutz und ideale Wärmedämmung: In der Regel muss das Fundament mindestens 80 bis 100 cm tief sein, um den Anforderungen zu genügen. Das Fundament trägt natürlich auch die baulichen Lasten in den Untergrund ab, muss also Hand in Hand mit der Statik geplant werden um Stabilität zu gewährleisten. Das Fundament spielt in vielerlei Hinsicht eine enorm wichtige Rolle:
Info:
Fundamentbau inklusive? Das Fundament gehört nicht automatisch zu den Regelleistungen der Wintergartenbauer. Oft werden Sie jedoch an seriöse Partnerfirmen vermittelt, die als externe Dienstleister die Bodenarbeiten übernehmen. Auch eine Fundamentlegung in Eigenregie ist möglich, bedarf aber einiger Kenntnisse und ebenfalls spezieller Beratung.
Kann ich eine vorhandene Terrasse als Fundament nutzen?
Eine bestehende Terrasse als Fundament für den Wintergarten zu benutzen, ist für viele Bauherren naheliegend. Erfahren Sie hier, welche Möglichkeiten eines Terrassenanbaus es gibt. In den meisten Fällen genügt der Untergrund aber nicht den Anforderungen für einen vollwertigen Wohnwintergartens, es fehlt:
Das Grundgerüst eines Wintergartens soll viele Anforderungen erfüllen: Stabilität, Langlebigkeit und pflegeleichte Handhabung sind nur einige davon. Was die Konstruktion betrifft, hat man als Bauherr grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Die Pfosten-Riegel-Konstruktion oder das Rahmentragwerk:
Pfosten-Riegel-Konstruktion
Rahmentragwerk
Diese Konstruktion besteht aus tragenden Pfosten und Querriegeln ohne tragende Funktion.
Der geringe Querschnitt der Querriegel ermöglicht sehr filigrane Bauten. Fester, Dreh- oder Kipptüren werden ins Raster integriert.
Ein Rahmen übernimmt bei dieser Konstruktion die tragende Funktion. Bei dieser Variante werden weniger senkrechte Pfosten benötigt, so können große Öffnungselemente wie Schiebetüren integriert werden.
Wer den Bau eines Wintergartens plant, sollte sich unter allen Umständen individuell beraten lassen. Vom Fundament über das Material, Verglasung, Beschattung, Belüftung und Heizung: Alles muss perfekt aufeinander abgestimmt sein. Fehler in der Planung können am Ende Mängel nachziehen, die sich nur mit enormem Kostenaufwand wieder ausgleichen lassen.
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