Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Nach der Erfassung Ihrer Wünsche verbinden wir Sie mit bis zu drei Fachpartnern.
*Der Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich. Wir finanzieren den Service über die Provision unserer Anbieter.
Das Wichtigste in Kürze
Die Ermittlung eines realistischen Grundstückspreis ist der wichtigste Aspekt beim Grundstücksverkauf.
Die mögliche Nutzbarkeit des Grundstücks ist einer der wichtigsten Preisfaktoren.
Beim Grundstücksverkauf muss verpflichtend ein Notar oder Notarin eingeschaltet werden.
Es können diverse Kosten und Steuern beim Verkauf eines Grundstücks anfallen.
Der Grundstücksverkauf sowie die dafür notwendigen Prozesse sind nicht zu unterschätzen. Auch wenn die Bewertung einer Immobilie wegfällt, stellt der Verkauf eines Grundstücks eine komplexe Angelegenheit dar, bei der sowohl bürokratische, rechtliche als auch finanzielle Fragen auf die Verkäufer:innen zukommen. Bei Aroundhome erfahren Sie, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen wollen.
Wenn Ihr Grundstück als Bauland ausgewiesen ist, lohnt es sich oft, es zu verkaufen. Besonders in stadtnahen Gegenden sind die Möglichkeiten für einen Verkauf aktuell sehr gut. Je nach Lage, Größe und Preis sollte eine individuelle Verkaufsstrategie entwickelt werden, um die passenden Käufer:innen zu erreichen und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Unser Tipp:
Nicht bebaubare Grundstücke sind oft wertlos. Es gilt im Allgemeinen: Je mehr Wohn- oder Gewerbefläche zu realisieren ist und je besser später damit gewirtschaftet wird, desto mehr steigt der Wert des Grundstücks.
Die Preisermittlung ist der wichtigste Aspekt beim Grundstücksverkauf. Ein realistischer Grundstückspreis ist notwendig, um Ihr Grundstück erfolgreich verkaufen zu können. Die Wertermittlung Ihres Baugrundstücks erfolgt in der Regel durch Gutachter:innen. Der Bodenrichtwert spielt dabei eine zentrale Rolle.
Der Bodenrichtwert ist ein regional unterschiedlicher Durchschnittswert zur Bestimmung des Grundstückswerts. Er wird ermittelt aus dem durchschnittlichen Verkaufspreis von anderen Grundstücken der Region, unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustands. Die Bodenrichtwerte werden in jedem Bundesland mindestens alle zwei Jahre an einem Stichtag ermittelt und veröffentlicht. Einsehen können Sie die Bodenrichtwertkarte in der zugehörigen Gemeinde. Ausgehend vom Bodenrichtwert ist es einem Gutachter oder einer Gutachterin möglich, den reellen Wert eines Grundstücks in der Gemeinde zu ermitteln.
Unser Tipp
Der Bodenrichtwert sollte nicht als feste Vorgabe, eher als Orientierung für den Verkaufspreis dienen. Oft weicht der tatsächlich erzielbare Preis weit vom Richtwert ab, da Grundstücke sich individuell unterscheiden und viele subjektive Faktoren in die Wertermittlung hineinspielen. Erhalten Sie in unserem Artikel mehr Informationen zum Thema Grundstücksbewertung.
Um den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Verfahren. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Art des Grundstücks ab. Folgende Methoden gibt es:
Jedes Grundstück muss individuell betrachtet werden, um seinen tatsächlichen Wert und damit den Verkaufspreis ermitteln zu können. Schon kleine Abweichungen können im Einzelfall großen Einfluss auf den Wert haben. So kann ein nach Süden ausgerichtetes Baugrundstück einen höheren Preis erzielen als ähnliche Objekte mit einer Ausrichtung nach Norden oder Osten.
Gewerbemakler:innen kennen die Preise der Region am besten und können Sie bei der Preisermittlung unterstützen. Während beispielsweise eine gute Infrastruktur ein Bonus ist, wird die Nähe zu Gewerbe und Industrie aufgrund der Lärmbelastung eher negativ beurteilt.
Unter anderem spielen folgende Faktoren beim Grundstücksverkauf eine Rolle:
Unser Tipp:
Denken Sie auch daran, die neuen Eigentümer:innen des Grundstücks über die Höhe der Grundsteuer zu informieren, die für das Baugrundstück jährlich an die Gemeinde fällig wird.
Für den oder die Käufer:in ist es besonders wichtig, die Nutzbarkeit des Grundstücks in Erfahrung zu bringen. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan geben darüber Auskunft. Sind keine eindeutigen Pläne vorhanden, macht es Sinn, eine Bauvoranfrage zu stellen. Reichen Sie dafür Vorschläge einer möglichen Bebauung beim Bauamt ein und Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bescheid, der drei Jahre gültig ist und Auskunft über die Bebaubarkeit gibt.
Die Investition in die Bauvoranfrage lohnt sich: Ein Grundstück, das mit mehreren Etagen bebaut werden kann, ist für potenzielle Käufer:innen wesentlich attraktiver und daher auch mehr wert als ein nur teilweise oder gar nicht bebaubares Stück Land.
Die Erschließungskosten eines Grundstücks umfassen in der Regel alle anfallenden Anschlusskosten für Gas, Wasser, Strom, Telefon und Internet. Ist Ihr Grundstück nicht oder nur teilerschlossen, kommen sehr hohe Erschließungskosten auf den oder die Käufer:in zu, was Einfluss auf den Verkaufspreis und die Nachfrage hat. In der Regel werden diese Kosten mit dem Gesamtpreis des Grundstücks verrechnet, je nach Nutzungsplan ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich.
Grundsätzlich kommen zwei verschiedene Zielgruppen als Käufer:innen für Ihr Grundstück infrage. Zum einen Privatpersonen, die den Grund selbst als Baufläche nutzen oder Bauträger:innen und Investor:innen, die gewerbliche Bauvorhaben verwirklichen wollen. Je nachdem, ob und in welcher Weise auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, ändert sich Zielgruppe und den Preis, den Sie erzielen können.
Beim Verkauf des eigenen Grundstücks gibt es zahlreiche rechtliche Vorausetzungen.
Beim Grundstücksverkauf muss verpflichtend ein oder eine Notar:in eingeschaltet werden, welche neutral zwischen Verkäufer:in und Käufer:in vermittelt. Er oder sie kümmert sich um Angelegenheiten wie den Grundstückskaufvertrag, den Eintrag ins Grundbuch und hält alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten fest.
Eine zweite wichtige Verpflichtung im Falle eines Verkaufs ist der Gang zum Finanzamt: Sie benötigen den Eigentumstitel, eine Eintragungsbescheinigung vom Landesregisteramt sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass das Baugrundstück in den letzten fünf Jahren keine Einnahmen erbracht hat oder diese versteuert wurden.
Nur mit den erforderlichen Unterlagen ist der Verkauf auch rechtmäßig. Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich:
Diese Kosten können bei einem Grundstücksverkauf anfallen:
Wenn Sie Ihr unbebautes Grundstück verkaufen wollen, müssen Sie die Spekulationsfrist beachten. Liegt zwischen dem Ankauf und Verkauf des Grundstücks weniger als zehn Jahre, müssen Sie die Spekulationssteuer zahlen. Die Höhe ist dabei abhängig vom Verkaufsgewinn und Ihrem persönlichen Steuersatz. Wenn Sie auf Ihrem bebauten Grundstück die letzten drei Jahre selbst gewohnt haben, entfällt die Spekulationssteuer.
Die professionelle und seriöse Wertermittlung Ihres Grundstücks ist das A und O. Hierfür sollten Sie idealerweise einen oder eine Grundstücksmakler:in beauftragen, um kein Verlustgeschäft zu riskieren.
Aber auch im weiteren Verlauf des Verkaufsprozesses werden immer wieder Situationen auf Sie zukommen, in denen Sie den Rat eines oder einer Makler:in benötigen. Erfahrene und seriöse Makler:innen können Sie mit ihrem Wissen sowie Kontakten beim Verkauf Ihres Grundstücks unterstützen. Sie helfen Ihnen, solvente Käufer:innen zu finden und stehen Ihnen beratend zur Seite.