Das müssen Sie beim Grundstücksverkauf beachten
Der Grundstücksverkauf sowie die dafür notwendigen Prozesse sind nicht zu unterschätzen. Auch wenn kein Gebäude bewertet werden muss, handelt es sich beim Verkauf eines Grundstücks um eine komplexe Angelegenheit, bei der sowohl bürokratische, rechtliche, steuerliche und finanzielle Fragen auf die Verkäufer:innen zukommen. Wir zeigen Ihnen, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen wollen. Besonders einfach wird es mit der professionellen Unterstützung von spezialisierten Immobilienmakler:innen.
Wie ermittle ich den Wert meines Grundstücks?
Beim Verkauf des eigenen Grundstücks steht an erster Stelle die Wertermittlung. Ist Ihr Grundstück als Bauland ausgewiesen oder besteht eine konkrete Möglichkeit zur Bebauung, kann ein Verkauf besonders interessant sein. Insgesamt ist die Marktlage regional sehr unterschiedlich, aber vor allem in stadtnahen und infrastrukturell gut angebundenen Gegenden kann eine hohe Nachfrage bestehen. Bei der Wertermittlung müssen Sie mehrere Aspekte berücksichtigen.
Nicht bebaubare Grundstücke sind oft wertlos. Es gilt im Allgemeinen: Je mehr Wohn- oder Gewerbefläche zu realisieren ist und je besser später damit gewirtschaftet wird, desto mehr steigt der Wert des Grundstücks.
Grundstückswert
Die Immobilienbewertung und die Ermittlung des Angebotspreises sind die wichtigsten Aspekte, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen wollen. Denn ein realistischer Preis ist notwendig, um geeignete Interessent:innen anzusprechen und unnötig lange Vermarktungszeiten zu vermeiden.
Der durchschnittliche Preis für ein baureifes Grundstück in Deutschland lag laut statistischem Bundesamt im ersten Quartal 2026 bei etwa 273 Euro pro Quadratmeter, allerdings gibt es erhebliche regionale Unterschiede. Um den Wert Ihres Baugrundstücks zu ermitteln, können Sie Makler:innen mit Grundstückserfahrung oder Gutachter:innen beauftragen.
Bodenrichtwert
Der Bodenrichtwert gibt an, welchen Wert der Boden in einer bestimmten Lage durchschnittlich hat. Er bezieht sich auf ein typisches Grundstück innerhalb einer sogenannten Bodenrichtwertzone und gilt daher nicht automatisch für jedes einzelne Grundstück in dieser Zone. Ausgehend vom Bodenrichtwert und unter Berücksichtigung der konkreten Grundstücksmerkmale kann der Bodenwert Ihres Grundstücks von Gutachter:innen ermittelt werden.
Gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) werden die Bodenrichtwerte grundsätzlich zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt, sofern die Länder keine zusätzlichen Ermittlungszeitpunkte vorsehen. Die Werte können Sie online über die jeweiligen Bodenrichtwertportale der Bundesländer einsehen.
Der Bodenrichtwert sollte nicht als feste Vorgabe, eher als Orientierung für den Verkaufspreis dienen. Oft weicht der tatsächlich erzielbare Preis weit vom Richtwert ab, da Grundstücke sich individuell unterscheiden und viele subjektive Faktoren in die Wertermittlung hineinspielen.
Verfahren der Wertermittlung eines Grundstücks
Um den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Verfahren. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Art des Grundstücks, der Nutzung, der Datenlage und dem Bewertungszweck ab. Folgende Methoden gibt es:
Vergleichswertverfahren: Hierbei wird der Wert eines Grundstücks anhand einer ausreichenden Anzahl geeigneter Vergleichspreise oder vergleichbarer Marktdaten ermittelt. Das Verfahren eignet sich insbesondere für unbebaute Grundstücke und wird auch bei privat genutzten Wohngrundstücken angewendet.
Ertragswertverfahren: Dieses Verfahren kommt vor allem bei Grundstücken zum Einsatz, bei denen die nachhaltig erzielbaren Erträge für den Wert maßgeblich sind. Beispiele dafür sind zum Beispiel Mietwohngrundstücke und Geschäftsgrundstücke.
Sachwertverfahren: Hier wird insbesondere der Wert der baulichen und sonstigen Anlagen berücksichtigt. Es eignet sich vor allem für bebaute Grundstücke, bei denen die Bausubstanz und die Herstellungskosten der Gebäude für die Wertermittlung eine wichtige Rolle spielen.
Preisfaktoren beim Grundstücksverkauf
Jedes Grundstück muss individuell betrachtet werden, um seinen tatsächlichen Wert und damit einen realistischen Angebotspreis zu ermitteln. Schon kleine Abweichungen können im Einzelfall großen Einfluss auf den Wert haben. Ein Grundstück mit guter Belichtung, einem günstigen Zuschnitt und einer hohen Ausnutzbarkeit kann beispielsweise einen höheren Preis erzielen als ein ansonsten ähnlich gelegenes Grundstück mit ungünstigem Zuschnitt oder eingeschränkter Bebaubarkeit.
Makler:innen mit Grundstückserfahrung kennen die üblichen Preise der Region am besten und können Sie bei der Preisfindung unterstützen. Bei einem unbebauten Grundstück sind insbesondere die folgenden Faktoren relevant:
regionale Lage
Größe
Ausrichtung
Zuschnitt
Nutzung und Bebaubarkeit
Bodenbeschaffenheit
Altlasten
Erschließungs- und Anschlusszustand
Infrastruktur
angrenzende Wohn-, Gewerbe- oder Industrieanlagen
Lärm- oder Geruchsbelästigung
Denkmalschutz, Natur- oder Hochwasserschutz
bestehende Miet-, Pacht- oder Nutzungsverhältnisse
Denken Sie auch daran, die neuen Eigentümer:innen des Grundstücks über die Höhe der Grundsteuer zu informieren, die für das Baugrundstück jährlich an die Gemeinde fällig wird.
Bebaubarkeit als Top-Faktor beim Grundstücksverkauf
Für den Wert eines Grundstücks ist entscheidend, was darauf gebaut werden darf. Der Bebauungsplan kann beispielsweise festlegen, welche Gebäude zulässig sind, wie viel Fläche bebaut werden darf und wie viele Geschosse möglich sind. Ist die Bebaubarkeit unklar, können Sie solche Fragen vor dem Verkauf mit einer Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde klären lassen. Sie erhalten dann einen Bauvorbescheid, der die Behörde im Umfang der getroffenen Entscheidung grundsätzlich bindet.
Die Investition in eine Bauvoranfrage kann sich lohnen, denn hiermit erhalten Sie Klarheit über die mögliche Bebauung. Das kann ein Grundstück für potenzielle Käufer:innen attraktiver machen. Eine umfangreichere zulässige Bebauung kann sich außerdem positiv auf den erzielbaren Verkaufspreis auswirken.
Vorsicht bei Erschließungskosten von Grundstücken
Ist Ihr Grundstück noch nicht oder nur teilerschlossen, können zusätzliche Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Erschließungsbeiträge für öffentliche Anlagen sowie Kosten für Leitungen und Hausanschlüsse.
Klären Sie vor dem Grundstücksverkauf bei der Gemeinde oder den zuständigen Versorgungsträgern, ob offene Beiträge bestehen, weitere Erschließungsmaßnahmen geplant sind und welche Anschlusskosten noch anfallen können. Noch offene Kosten können sich auf den erzielbaren Verkaufspreis und die Nachfrage auswirken. Im Kaufvertrag sollte außerdem eindeutig geregelt werden, wer offene oder künftig festgesetzte Beiträge und Anschlusskosten trägt.
Kennen Sie die Zielgruppe für Ihr Grundstück
Grundsätzlich kommen verschiedene Zielgruppen als Käufer:innen für Ihr Grundstück infrage. Dazu gehören Privatpersonen, die das Grundstück selbst bebauen möchten, ebenso wie Bauträger:innen, Projektentwickler:innen und Investor:innen, die größere Wohn- oder Gewerbeprojekte planen. Je nachdem, ob und in welcher Weise auf Ihrem Grundstück gebaut werden darf, ändern sich nicht nur die möglichen Käufer:innen, sondern auch der erzielbare Verkaufspreis und die passende Vermarktungsstrategie.
Tipps für den erfolgreichen Grundstücksverkauf
Um ein Grundstück erfolgreich zu verkaufen, ist neben der realistischen Preiskalkulation auch die passende Vermarktungsstrategie entscheidend. Je nach Lage, Größe, Bebaubarkeit und Grundstückswert kann eine unterschiedliche Vorgehensweise sinnvoll sein. Mit den folgenden Tipps können Sie den Verkauf strukturieren und die passenden Käufer erreichen:
Tragen Sie im Vorfeld alle relevanten Unterlagen und Informationen für potenzielle Interessent:innen zusammen.
Erstellen Sie ein ansprechendes Exposé, in dem Sie konkrete Angaben machen, die Vorteile des Grundstücks darstellen und aussagekräftige Fotos hinzufügen.
Nutzen Sie nicht nur gängige Immobiliensuchportale, sondern erkundigen Sie sich auch nach Vermittlungsmöglichkeiten, die auf Ihr Objekt spezialisiert sind.
Bereiten Sie sich auf Besichtigungstermine gut vor, sorgen Sie für ein zugängliches und ordentliches Grundstück und wählen Sie möglichst einen Termin bei guten Sicht- und Wetterverhältnissen.
Prüfen Sie die Bonität potenzieller Käufer:innen und lassen Sie sich vor einer endgültigen Kaufentscheidung gegebenenfalls einen Finanzierungsnachweis vorlegen.
Holen Sie sich Unterstützung von Makler:innen. Diese können Sie unter anderem bei der Preisermittlung, Vermarktung, Auswahl geeigneter Interessent:innen und bei den Verkaufsverhandlungen unterstützen.
Die professionelle und seriöse Wertermittlung Ihres Grundstücks ist entscheidend. Hierfür sollten Sie idealerweise einen oder eine Grundstücksmakler:in beauftragen, um kein Verlustgeschäft zu riskieren. Aber auch im weiteren Verlauf des Verkaufsprozesses werden immer wieder Situationen auf Sie zukommen, in denen Sie den Rat eines oder einer Makler:in benötigen. Erfahrene und seriöse Makler:innen können Sie mit ihrem Wissen sowie Kontakten beim Verkauf Ihres Grundstücks unterstützen. Sie helfen Ihnen, solvente Käufer:innen zu finden und stehen Ihnen beratend zur Seite.
Welche Unterlagen brauchen Sie beim Grundstücksverkauf?
Für den Verkauf sollten Sie die wichtigsten Informationen und Unterlagen zu Ihrem Grundstück zusammenstellen. Dazu gehören üblicherweise:
ein aktueller Grundbuchauszug
die Flurkarte oder Liegenschaftskarte
der Bebauungsplan, sofern vorhanden
Informationen zur Bebaubarkeit und Erschließung
eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Informationen zu Altlasten und möglichen offenen Erschließungskosten
vorhandene Bauvorbescheide oder Baugenehmigungen
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Grundstück und von der zuständigen Gemeinde ab, bei der Sie sich vorab informieren können. Bei der Zusammenstellung können Sie sich von Ihrem Makler oder Ihrer Maklerin unterstützen lassen.
Beim Verkauf eines Grundstücks ist eine notarielle Beurkundung des Kaufvertrags verpflichtend. Notar:innen sind unabhängige und unparteiische Amtsträger:innen. Sie beraten die Beteiligten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben, vertreten aber nicht einseitig die Interessen einer Partei. Sie kümmern sich unter anderem um die Abwicklung des Grundstückskaufvertrags und veranlassen die erforderlichen Schritte beim Grundbuchamt. Die Eigentumsübertragung wird anschließend im Grundbuch eingetragen.
Mit welchen Kosten müssen Sie beim Grundstücksverkauf rechnen?
Diese Kosten beim Immobilienverkauf kommen auf Sie zu, wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen:
Maklerprovision: Die Maklerprovision liegt bei Grundstücksverkäufen meist zwischen 3 und 6 Prozent des Kaufpreises zzgl. Mehrwertsteuer, ist jedoch frei verhandelbar. Die Aufteilung der Provision wird zwischen Käufer:innen und Verkäufer:innen vereinbart.
Wertermittlung: Eine erste Preiseinschätzung durch eine:n Makler:in kann Bestandteil des Maklerauftrags sein. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten oder eine besondere Grundstücksbewertung verursacht dagegen zusätzliche Kosten. Die Höhe hängt von Umfang, Schwierigkeit, Grundstücksart, Lage und Bewertungszweck ab.
Notarkosten: Üblicherweise tragen die Käufer:innen die Kosten der Beurkundung und Eigentumsumschreibung. Verkäufer:innen kommen meist für die Kosten der Löschung eigener Belastungen, etwa einer Grundschuld, auf. Die Höhe der Kosten richtet sich insbesondere nach dem Geschäftswert und dem Umfang der erforderlichen Notar- und Grundbucharbeiten.
Grundbuchauszug: Beim zuständigen Grundbuchamt fallen für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug häufig 10 Euro und für einen beglaubigten Auszug 20 Euro an.
Bauvoranfrage: Die Gebühren für eine Bauvoranfrage richten sich nach dem jeweiligen Landesrecht, dem Umfang der Prüfung und der örtlichen Gebührenordnung.
Vorfälligkeitsentschädigung: Ist die Laufzeit des Darlehens, mit dem Sie Ihr Grundstück finanziert haben, noch nicht verstrichen, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Höhe hängt unter anderem von der Restschuld, der Restlaufzeit und dem vereinbarten Zinssatz ab.
Je nach Einzelfall können außerdem Kosten für Vermessung, Teilung, Lageplan, Baugrunduntersuchung, Altlastenprüfung, Energie- oder Fachgutachten, Rechtsberatung und steuerliche Beratung entstehen.
Welche Steuern fallen beim Grundstücksverkauf an?
Unter Umständen müssen Sie beim Grundstücksverkauf Steuern berücksichtigen. Bei unbebauten Grundstücken ist die Spekulationsfrist besonders wichtig: Wird ein unbebautes Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn verkauft, kann eine Spekulationssteuer auf den Veräußerungsgewinn anfallen. Die Ausnahme für selbst genutzte Immobilien greift hier in der Regel nicht, weil ein unbebautes Grundstück nicht zu eigenen Wohnzwecken bewohnt werden kann. Die Höhe richtet sich unter anderem nach dem Gewinn und Ihrem persönlichen Steuersatz.
Bei einem bebauten Grundstück kann die Spekulationssteuer trotz eines Verkaufs innerhalb der Spekulationsfrist entfallen, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben. Eine weitere Ausnahme gilt, wenn Sie die Immobilie zwischen dem Kauf beziehungsweise der Fertigstellung und dem Verkauf durchgehend selbst bewohnt haben.
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Häufig gestellte Fragen
Was muss ich beachten, wenn ich ein Grundstück verkaufen will?
Eine realistische Preisermittlung steht an erster Stelle beim Grundstücksverkauf. Zudem sollten Sie zum Beispiel mithilfe einer Bauvoranfrage bei der Bauaufsichtsbehörde herausfinden, inwiefern das Grundstück bebaubar ist.
Kann ich ein Grundstück ohne Notar verkaufen?
Nein, für einen Grundstücksverkauf ist die Beauftragung eines Notars oder einer Notarin zwingend erforderlich.
Wo finde ich Makler:innen, die auf Grundstücke spezialisiert sind?
Makler:innen sind in der Regel auf einen Bereich spezialisiert und übernehmen nicht jeden Auftrag. Sie können selbst im Internet recherchieren oder Vermittlungsportale wie Aroundhome nutzen, um spezialisierte Makler:innen zu finden.