Die Spekulationssteuer wird nach § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) auf die Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften erhoben. Sie ist somit die Einkommensteuer auf den Verkaufsgewinn. Die... weiterlesen
Wenn Ihr Grundstück als Bauland ausgewiesen ist, lohnt es sich oft, es zu verkaufen. Besonders in stadtnahen Gegenden sind die Möglichkeiten für einen Verkauf aktuell sehr gut. Je nach Lage, Größe und Preis sollte eine individuelle Verkaufsstrategie entwickelt werden, um die passenden Käufer zu erreichen und den bestmöglichen Preis zu erzielen.
Die Preisermittlung ist der wichtigste Aspekt beim Grundstücksverkauf. Ein realistischer Preis ist notwendig, um Ihr Grundstück erfolgreich verkaufen zu können. Die Wertermittlung Ihres Baugrundstücks erfolgt in der Regel durch einen Gutachter. Der Bodenrichtwert spielt dabei eine zentrale Rolle.
Der Bodenrichtwert ist ein regional unterschiedlicher Durchschnittswert zur Bestimmung des Grundstückswerts. Er wird ermittelt aus dem durchschnittlichen Verkaufspreis von anderen Grundstücken der Region, unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustands. Die Bodenrichtwerte werden in jedem Bundesland mindestens alle zwei Jahre an einem Stichtag ermittelt und veröffentlicht. Einsehen können Sie die Bodenrichtwertkarte in der zugehörigen Gemeinde. Ausgehend vom Bodenrichtwert ist es einem Gutachter möglich, den reellen Wert eines Grundstücks in der Gemeinde zu ermitteln.
Jedes Grundstück muss individuell betrachtet werden, um seinen tatsächlichen Wert und damit den Verkaufspreis ermitteln zu können. Schon kleine Abweichungen können im Einzelfall großen Einfluss auf den Wert haben. So kann ein nach Süden ausgerichtetes Baugrundstück einen höheren Preis erzielen als ähnliche Objekte mit einer Ausrichtung nach Norden oder Osten. Ein Gewerbemakler kennt die Preise der Region am besten und kann Sie bei der Preisermittlung unterstützen. Denken Sie auch daran, den neuen Eigentümer des Grundstücks über die Höhe der Grundsteuer zu informieren, die für das Baugrundstück jährlich an die Gemeinde fällig wird. Und während beispielsweise eine gute Infrastruktur ein Bonus ist, wird die Nähe zu Gewerbe und Industrie aufgrund der Lärmbelastung eher negativ beurteilt. Unter anderem spielen folgende Faktoren eine Rolle:
Für den Käufer ist es besonders wichtig, die Nutzbarkeit des Grundstücks in Erfahrung zu bringen. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan geben darüber Auskunft. Sind keine eindeutigen Pläne vorhanden, macht es Sinn, eine Bauvoranfrage zu stellen. Reichen Sie dafür Vorschläge einer möglichen Bebauung beim Bauamt ein und Sie erhalten einen rechtsverbindlichen Bescheid, der drei Jahre gültig ist und Auskunft über die Bebaubarkeit gibt. Die Investition in die Bauvoranfrage lohnt sich: Ein Grundstück, das mit mehreren Etagen bebaut werden kann, ist für potenzielle Käufer wesentlich attraktiver und daher auch mehr wert als ein nur teilweise oder gar nicht bebaubares Stück Land.
Die Erschließungskosten eines Grundstücks umfassen in der Regel alle anfallenden Anschlusskosten für Gas, Wasser, Strom, Telefon und Internet. Ist Ihr Grundstück nicht erschlossen, kommen sehr hohe Erschließungskosten auf den Käufer zu, was Einfluss auf den Verkaufspreis hat. In der Regel werden diese Kosten mit dem Gesamtpreis des Grundstücks verrechnet, je nach Nutzungsplan ist dies jedoch nicht zwingend erforderlich.
Grundsätzlich kommen zwei verschiedene Zielgruppen als Käufer für Ihr Grundstück infrage. Zum einen Privatpersonen, die den Grund selbst als Baufläche nutzen oder Bauträger und Investoren, die gewerbliche Bauvorhaben verwirklichen wollen.
Um den Wert eines unbebauten oder bebauten Grundstücks zu ermitteln, gibt es unterschiedliche Verfahren. Welche Methode angewendet wird, hängt von der Art des Grundstücks ab. Folgende Methoden gibt es:
Beim Verkauf des eigenen Grundstücks gibt es zahlreiche rechtliche Vorausetzungen. So muss verpflichtend ein Notar eingeschaltet werden, der als neutraler Mittler zwischen Verkäufer und Käufer auftritt. Er kümmert sich um Angelegenheiten wie den Grundstückskaufvertrag, den Eintrag ins Grundbuch und hält alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten fest. Eine zweite wichtige Verpflichtung im Falle eines Verkaufs ist der Gang zum Finanzamt: Sie benötigen den Eigentumstitel, eine Eintragungsbescheinigung vom Landesregisteramt sowie eine eidesstattliche Versicherung, dass das Baugrundstück in den letzten fünf Jahren keine Einnahmen erbracht hat oder diese versteuert wurden. Nur mit den erforderlichen Unterlagen ist der Verkauf auch rechtmäßig. Außerdem sind folgende Unterlagen erforderlich:
Benötigtes Dokument | Wo bekommen Sie es her? |
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Flurkarte / Liegenschaftskarte | Liegenschaftskataster |
Grundbuchauszug | Grundbuchamt |
Baulastenverzeichnis | Fachbereich für Stadtentwicklung der Gemeinde |
Bebauungsplan | Fachbereich für Stadtentwicklung der Gemeinde |
Die professionelle und seriöse Wertermittlung Ihres Grundstücks ist das A und O. Hierfür sollten Sie idealerweise einen Grundstücksmakler beauftragen, um kein Verlustgeschäft zu riskieren. Aber auch im weiteren Verlauf des Verkaufsprozesses werden immer wieder Situationen auf Sie zukommen, in denen Sie den Rat eines Maklers benötigen. Ein erfahrener und seriöser Makler kann Sie mit seinem Wissen sowie Kontakten beim Verkauf Ihres Grundstücks unterstützen. Er hilft Ihnen, einen solventen Käufer zu finden und steht Ihnen beratend zur Seite.
Mit Aroundhome finden Sie den passenden Makler, um Ihr Grundstück zu verkaufen. Füllen Sie dafür einfach unseren Fragebogen aus und wir vermitteln Ihnen Immobilienmakler aus Ihrer Region.
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