Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Die Berechnung der Grundsteuer basiert auf Grundstückswerten, die mehrere Jahrzehnte alt sind. Für die alten und neuen Bundesländer gelten nicht nur unterschiedliche Bemessungsgrundlagen, auch die Wertentwicklung von Grundstücken und Gebäuden war unterschiedlich. Die steuerliche Ungleichbehandlung, die daraus folgt, soll mit der Grundsteuer-Reform ab 2025 der Vergangenheit angehören. Für die Grundsteuer-Neuberechnung mussten Sie bis Ende Januar 2023 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben.
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Neue Grundsteuer: Was war zu tun?
Als Grundstücks- bzw. Immobilienbesitzer:in mussten Sie im Zuge der Grundsteuer-Reform eine „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ bei Ihrem Finanzamt einreichen. Damit die neue Grundsteuer ermittelt werden kann, mussten Sie Angaben zu folgenden Punkten machen:
Die Abgabe der Erklärung war verpflichtend und musste elektronisch über die Plattform Elster erfolgen. Die Formulare zur Ermittlung der Grundsteuer wurden ab Juli 2022 in digitaler Form bereitgestellt. Abgabefrist war Ende Januar 2023, nur in Bayern wurde die Frist bis Ende April 2023 verlängert.
Privatpersonen mit einfachen Eigentumsverhältnissen konnten alternativ eine unkomplizierte Grundsteuererklärung für Privateigentum abgeben, wenn sie nicht in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen oder Niedersachsen wohnen. Den neuen Grundsteuerwertbescheid bekommen Sie in jedem Fall bis Ende 2024 zugeschickt.
Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Kommunalsteuer, die auch als Grundbesitzsteuer bezeichnet wird. Durch sie können die Kommunen das Eigentum an Grundstücken und die darauf stattfindende Bebauung besteuern. Daher wird die Grundsteuer auf Zwei- und Einfamilienhäuser sowie auf Eigentumswohnungen erhoben, aber auch auf unbebaute Grundstücke.
Zu zahlen ist sie von den jeweiligen Eigentümer:innen. Bei einem Immobilienverkauf ist die Person zahlungspflichtig, die am 01. Januar des Jahres im Grundbuch eingetragen ist. Findet der Verkauf im laufenden Jahr statt, muss der neue Eigentümer oder die neue Eigentümerin die Steuer also erst im neuen Jahr bezahlen. Im Fall eines vermieteten Mehrfamilienhauses ist es möglich, die Grundsteuer auf die Mieter:innen umzulegen.
Wichtig:
Das aktuell geltende Bewertungssystem hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 als verfassungswidrig eingestuft. Das hat eine Grundsteuer-Reform nötig gemacht, die 2019 beschlossen wurde und ab 2025 gelten wird. Hintergrund der Änderung ist, dass die Bemessungsgrundlage in den alten und neuen Bundesländern momentan unterschiedlich geregelt ist und gleichwertige Grundstücke dadurch nicht gleich behandelt werden.
Die Regelungen für die Erhebung der Grundsteuer sind im Grundsteuergesetz (GrStG) zu finden. Aktuell gibt es die Grundsteuer A und die Grundsteuer B:
Nach der Grundsteuer-Neuregelung wird außerdem eine weitere Kategorie wiedereingeführt, die bis 1964 bereits als sogenannte Baulandsteuer existiert hat: die Grundsteuer C. Damit soll der Spekulation mit Bauland entgegengewirkt werden, die den Wohnungsmangel vor allem in Ballungsgebieten weiter verschärft. Baureife Grundstücke können dadurch von den Gemeinden höher besteuert werden, wenn sie zu Spekulationszwecken gehalten werden und keine Bebauung erfolgt.
Für Zahlungen bis 31. Dezember 2024 gilt übergangsweise die alte Berechnung der Grundsteuer. Dabei sind der Einheitswert, die Steuermesszahl und der Hebesatz wichtig.
Um die Grundsteuer zu berechnen, wird folgende Formel angewendet: Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz
Die neue Grundsteuer, die ab 2025 erhoben wird, basiert auf der Rechnung Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz. Um den Wert des Grundbesitzes zu ermitteln, werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Die Grundsteuermesszahlen werden auf etwa ein Zehntel des bisherigen Durchschnitts gesenkt und bundesweit vereinheitlicht. Die Hebesätze können von den Gemeinden angepasst werden. Damit soll vermieden werden, dass sich das jährliche Grundsteueraufkommen zu stark verändert, denn die durchschnittliche Belastung für Wohnungen soll gleich bleiben. Ob durch die neue Grundsteuer mehr an das Finanzamt zu zahlen ist oder der Steuerbetrag sich verringert, hängt für Einzelpersonen vor allem von der Neubewertung ihres Grundstücks ab.
Eine Immobilie zu veräußern, erfordert weitreichende Kenntnisse über die aktuelle Marktlage und die bürokratischen Erfordernisse. Bei allen Aufgaben rund um den Immobilienverkauf können professionelle Makler:innen Sie mit Ihrer Erfahrung bestmöglich unterstützen.