Im Grundbuch stehen die Rechtsverhältnisse Ihres Grundstücks.
Für einen Immobilienverkauf oder -kredit benötigen Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug.
Sie können einen Grundbuchauszug sowohl persönlich als auch schriftlich beantragen.
Um Einsicht in das Grundbuch zu erhalten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse mit entsprechenden Unterlagen nachweisen können.
Ein Grundbuchauszug, auch Grundbuchausdruck, wie er aktuell genannt wird, ist zwingend notwendig für einen Immobilienverkauf. Der Antrag dafür ist aber einfacher als Sie vielleicht glauben. Wir zeigen Ihnen, auf was Sie achten müssen, wie viel ein Grundbuchauszug kostet und wer ihn außer Ihnen noch einsehen darf.
In einem Grundbuch stehen die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks. Dazu gehören unter anderem:
Eigentumsverhältnisse,
Rechte (z. B. Durchfahrtsrecht),
Belastungen (z. B. Grundschuld) und
Größe des Grundstücks.
Grundsätzlich werden Grundbücher nach einem einheitlichen Muster geführt:
Aufschrift: Auf diesem Deckblatt stehen der Name des zuständigen Amtsgerichts, der Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblattes.
Bestandsverzeichnis: Hier stehen diverse Angaben zu Ihrem Grundstück, etwa die Lage, Größe, Rechte und Nutzungsart.
Abteilung I: Hier werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Dazu zählen der Name des Eigentümers sowie das Datum und der Grund der Eintragung, wie zum Beispiel Erbe oder Zwangsversteigerung.
Abteilung II: Die Lasten und Beschränkungen des Grundstücks, zum Beispiel Reallasten, Vorkaufsrechte oder das Erbbaurecht, werden hier festgehalten.
Abteilung III: Dieser Teil ist vor allem für Banken interessant, denn hier stehen alle Grundpfandrechte wie beispielsweise Grundschulden, Hypotheken oder Rentenschulden.
Grundbücher sind nicht öffentlich zugänglich. Sie können lediglich eine Einsicht beantragen und sich von einem Auszug eine Abschrift geben lassen.
Im Grundbuchamt erhalten Sie einen beglaubigten Grundbuchauszug.
Für was wird ein Grundbuchauszug gebraucht?
Immobilienverkauf
Für den Verkauf Ihrer Immobilie benötigen Sie einen aktuellen und beglaubigten Grundbuchauszug. Potenzielle Käufer bekommen so eine Einsicht, ob Ihr Grundstück lastenfrei ist. Ein beglaubigter Grundbuchauszug hat zudem den Vorteil, dass er rechtlich unanfechtbar ist.
Beleihungsprüfung
Für einen Immobilienkredit ist ebenfalls ein beglaubigter Grundbuchauszug notwendig. In der Regel bestehen die Banken sogar darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden. Wenn Sie als Kreditnehmer Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen sollten, werden dann bei einer Zwangsversteigerung die Banken als Gläubiger zuerst bedient.
Erbfall
Wenn Sie eine Immobilie geerbt haben, sollten Sie unbedingt einen Grundbuchauszug beantragen. Mit Ihrem neuen Besitz gehen auch sämtliche Verbindlichkeiten und Belastungen des Grundstücks auf Sie über.
Wann ist ein unbeglaubigter Grundbuchauszug ausreichend?
Eine einfache Kopie des Grundbuchauszugs reicht nur für Ihre persönlichen Zwecke aus. Sobald Sie Geschäfte mit einer anderen Partei machen möchten, wie beispielsweise bei einem Verkauf, ist eine beglaubigte Kopie unerlässlich.
Die Einsicht in ein Grundbuch können Sie direkt im Grundbuchamt des zuständigen Amtsgerichts vornehmen. Den Antrag dazu können Sie persönlich oder schriftlich stellen. Achten Sie dabei aber auf die Sprechzeiten. An manchen Tagen kann es eingeschränkte Sprechzeiten geben, bei denen keine Akteneinsichten gewährt werden. Mit der Einsicht dürfen Sie auch eine Abschrift bekommen.
Unser Tipp:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Amtsgericht für Ihr Grundstück zuständig ist, kann Ihnen das Justizportal des Bundes und der Länder weiter helfen. Füllen Sie einfach das Formular aus und Ihnen wird das zuständige Amtsgericht angezeigt.
Online-Bestellung
An manchen Amtsgerichten haben Sie zudem die Möglichkeit, einen Grundbuchauszug online zu beantragen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrem zuständigen Amtsgericht.
Darüber hinaus können Sie bei diversen Anbietern online einen Grundbuchauszug bestellen. Diese Dienstleistung ist aber meist doppelt so teuer wie die Gebühr beim Grundbuchamt.
So fordern Sie einen Grundbuchauszug an
Wer darf anfordern?
Als Grundstückseigentümer dürfen Sie eine Grundbucheinsicht uneingeschränkt beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie:
Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts sind, oder
Sie eine schriftliche Bevollmächtigung vom Grundstückseigentümer für die Einsicht haben.
Wenn Sie nicht zu dieser Gruppe gehören, kann Ihnen eine Einsicht nur mit dem Nachweis eines berechtigten Interesses erteilt werden. Je nach Grund dürfen Sie auch nur einzelne Abteilungen des Grundbuchs sichten. Diese Gründe können unter anderem sein, dass Sie
Gläubiger des Grundstückseigentümers werden wollen,
als Gläubiger eine Zwangsvollstreckung durchsetzen wollen,
als Mieter den tatsächlichen Vermieter der Immobilie ermitteln wollen,
oder ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sind.
Form und Inhalt des Antrags
Sie können einen Grundbuchauszug bei Ihrem zuständigen Grundbuchamt auf zwei verschiedene Arten beantragen:
Bei einem persönlichen Antrag müssen Sie in der Grundbucheinsichtenstelle des Gerichts erscheinen und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung vorlegen.
Einen schriftlichen Antrag zur Vorbereitung der Einsichtnahme können Sie formlos per Post oder per Fax schicken.
Zudem müssen in Ihrem Antrag folgende Angaben stehen:
Grundstücksbezeichnung (Straße und Hausnummer, wenn möglich auch Grundbuchbezirk und Blattnummer im Grundbuch)
Angaben zum Grundstückseigentümer (sofern bekannt)
Benötigte Unterlagen
Um die Einsicht in ein Grundbuch zu erhalten, sind neben Ihrem Antrag diese Unterlagen erforderlich, um Ihr berechtigtes Interesse nachzuweisen:
Vollmacht im Original
Mietvertrag
Kreditvertragsentwurf
Kaufvertrag oder Kaufvertragsentwurf
Vollstreckungstitel
Klageschrift gegen den Eigentümer
So viel kostet der Grundbuchauszug
Die Einsicht in das Grundbuch ist kostenfrei. Eine einfache Abschrift eines Grundbuchauszugs kostet beim Grundbuchamt circa 10 Euro. Für einen amtlich beglaubigten Ausdruck müssen Sie in der Regel 20 Euro zahlen.
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