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Photovoltaik Förderung Berlin 2025

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Um das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, zu erreichen, wurde in Berlin der „Masterplan Solarcity“ auf den Weg gebracht. Mit dem Landesförderprogramm SolarPLUS wird der Einbau von Photovoltaik und Batteriespeichern unterstützt. Lesen Sie, wie die Förderung in Berlin genau aussieht.

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Aktualisiert am
Das Bild zeigt ein Haus mit blauer Fassade und roten Dachziegeln, auf dem mehrere Solarmodule installiert sind. Im Hintergrund ist ein klarer, blauer Himmel zu sehen.
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Solarförderung in Berlin im Überblick

Förderprogramm

Region

Was wird gefördert?

Art und Höhe der Förderung

SolarPLUS

Stadtgebiet Berlin

Photovoltaikanlagen (Sonderanlagen), Batteriespeicher, Steckersolargeräte, Messplätze, Gutachten, Steuerberatung

- Zuschuss

- Denkmalgerechte und Gründach PV Anlagen bis 15.000 Euro

- PV Anlagen an Fassade bis 30.000 Euro

- Batteriespeicher bis 15.000 Euro

- Steckersolargeräte bis 250 Euro

- Messplätze bis 10.000 Euro

- Zusammenlegung von Hausanschlüssen bis 5.000 Euro

- Dachgutachten, Zähler- und Messkonzepte bis 5.000 Euro

- Machbarkeitsstudien bis 15.000 Euro

- 226,10 Euro für Steuerberatung

Stand: 17.06.2025

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Förderprogramm SolarPLUS für Batteriespeicher, PV Anlagen und Steckersolargeräte in Berlin

Für Photovoltaik gibt es eine landesweite Förderung in Berlin: das Programm SolarPLUS. Es ersetzt das Förderprogramm „EnergiespeicherPLUS“, das am 31.08.2022 ausgelaufen ist. Seit dem 21. März 2025 können wieder Anträge gestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie über das Programm auch einen Zuschuss zu einer PV-Anlage erhalten.

Was wird gefördert?

Die Photovoltaik Förderung des Landes Berlin umfasst mehrere Module:

  • Modul A beinhaltet die Förderung von Dachgutachten und Machbarkeitsstudien zur Umsetzung von Photovoltaik-Projekten, Zähler- und Messkonzepte für Mieterstromprojekte sowie die Steuerberatung zu PV-Anlagen.

  • Modul B fördert die Hauselektrik, z. B. Messplätze und Zählerschränke für den Betrieb von PV-Anlagen. Im Rahmen von Mieterstromprojekten kann auch das Zusammenlegen von Hausanschlüssen gefördert werden.

  • Modul C umfasst die Förderung von Stromspeichern. Bezuschusst werden die Investitionskosten für den Speicher, dazugehörige Energiemanagementsysteme, Batteriewechselrichter und die Installation. Auch die Pacht und das Leasing von Stromspeichern sind förderfähig.

  • Modul D deckt PV-Anlagen ab, wenn diese auf denkmalgeschützten Gebäuden oder im Umfeld eines Denkmals errichtet werden. Hier können die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage gefördert werden, z. B. für Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, solare Dachbahnen oder farblich angepasste PV-Anlagen – vorausgesetzt, die Denkmalschutzbehörde stimmt zu.

  • Modul E ermöglicht die Förderung von Steckersolargeräten (Balkonkraftwerken).

Wie hoch ist die Förderung?

Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte: Hier beträgt der Zuschuss 65 Prozent der förderfähigen Kosten.

  • Für Dachgutachten sowie Zähler- und Messkonzepte liegt die maximale Förderung bei 5.000 Euro.

  • Machbarkeitsstudien werden mit bis zu 15.000 Euro gefördert.

  • Steuerberatungen werden pauschal mit 226,10 Euro bezuschusst.

Messplätze und Hauselektrik: Für Messplätze (z. B. Zählerschränke) erhalten Sie ebenfalls 65 Prozent Förderung, höchstens jedoch 10.000 Euro.

Hausanschlüsse (Zusammenlegung): Das Zusammenlegen von Hausanschlüssen wird mit 65 Prozent der Kosten bezuschusst, maximal 5.000 Euro.

Stromspeicher:

  • In Ein- oder Zweifamilienhäusern beträgt der Fördersatz 300 Euro pro kWh Speicherkapazität, höchstens 15.000 Euro.

  • In Mehrfamilienhäusern liegt die maximale Fördersumme bei 30.000 Euro.

  • Auch die Pacht und das Leasing von Stromspeichern sind förderfähig, zu den gleichen Konditionen.

PV-Anlagen (Sonderfälle):

  • Für denkmalgerechte Anlagen oder Anlagen in Kombination mit einem Gründach werden 65 Prozent der Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage gefördert, maximal 15.000 Euro.

  • Die Mehrkosten einer Fassadenanlage können mit bis zu 30.000 Euro gefördert werden.

Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke): Hier beträgt der Zuschuss aktuell bis zu 250 Euro.

Wer wird gefördert?

Die Antragsberechtigung hängt vom jeweiligen Modul ab:

  • Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie durch Wohnungseigentümergemeinschaften bevollmächtigte Hausverwaltungen können Anträge für die Förderung einer Steuerberatung stellen.

  • Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden können außerdem die Kosten für Messplätze, Stromspeicher, denkmalgerechte PV- und Fassadenanlagen fördern lassen.

  • Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte, das Zusammenlegen von Hausanschlüssen und Gründach-PV können Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden fördern lassen.

  • Steckersolargeräte können Eigentümer:innen selbstgenutzten Wohneigentums und Mieter:innen mit Erstwohnsitz in Berlin bezuschussen lassen. Soll das Gerät im Garten installiert werden, müssen Antragsteller:innen Pächter:innen eines Gartens in Berlin sein.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie die Photovoltaik Förderung in Berlin nutzen können, müssen Sie online einen Antrag bei der IBB Business Team GmbH stellen. Als eingereicht gilt er erst, wenn er vollständig ausgefüllt und abgesandt wurde und wenn alle nötigen Unterlagen beiliegen. Wurde der Antrag übermittelt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. In dieser finden Sie auch den Hinweis, dass Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Projekts beginnen können. Das bedeutet auch, dass Sie den Auftrag an eine Fachfirma erst erteilen dürfen, wenn Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.

Was wird nicht gefördert?

Die Solarförderung in Berlin lässt sich nicht für den Kauf einer herkömmlichen PV-Anlage nutzen. Bei Sonderanlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden, bei Fassadenanlagen und bei der Kombination mit einer Dachbegrünung können lediglich die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage gefördert werden.

Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage

Bundesweit können Sie eine Förderung für eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher über den Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme erhalten. Beantragen lässt sie sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zudem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Schließlich wurden durch das EEG 2023 die Vergützungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.

Diese Seite wurde zuletzt am 17.06.2025 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.

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