Photovoltaik-Förderung Berlin 2026
Um das Ziel, bis 2045 klimaneutral zu sein, zu erreichen, wurde in Berlin der „Masterplan Solarcity“ auf den Weg gebracht. Mit dem Landesförderprogramm SolarPLUS wird der Einbau von Photovoltaik und Batteriespeichern unterstützt. Lesen Sie, wie die Förderung in Berlin genau aussieht.
Solarförderung in Berlin im Überblick
Stand: 06.01.2026
Förderprogramm SolarPLUS für Batteriespeicher, PV-Anlagen und Steckersolargeräte in Berlin
Für Photovoltaik gibt es eine landesweite Förderung in Berlin: das Programm SolarPLUS. Es ersetzt das Förderprogramm „EnergiespeicherPLUS“, das am 31.08.2022 ausgelaufen ist. Das überarbeitete Programm wird ab dem 8. Januar 2026 mit einer neuen Förderstruktur wieder für neue Anträge geöffnet Alle Anträge, die bis zum 31. Oktober 2025 bei der IBB Business Team GmbH eingegangen sind, werden weiterbearbeitet.
Hinweis: Die Förderung für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke) endet am 8. Januar 2026.
Neue Förderstruktur ab Januar 2026
Ab dem 8. Januar 2026 gliedert sich SolarPLUS in zwei Förderbereiche:
SolarPLUS S – für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Reihenhäuser
SolarPLUS L – für größere Dächer wie Mehrfamilienhäuser, Gewerbehallen und Industriebauten
Was wird gefördert?
Die Photovoltaik-Förderung des Landes Berlin umfasst mehrere Module:
Modul A beinhaltet die Förderung von Dachgutachten und Machbarkeitsstudien zur Umsetzung von Photovoltaik-Projekten, Zähler- und Messkonzepte für Mieterstromprojekte sowie die Steuerberatung zu PV-Anlagen.
Modul B fördert die Hauselektrik, z. B. Messplätze und Zählerschränke für den Betrieb von PV-Anlagen. Im Rahmen von Mieterstromprojekten kann auch das Zusammenlegen von Hausanschlüssen gefördert werden.
Modul C umfasst die Förderung von Stromspeichern. Bezuschusst werden die Investitionskosten für den Speicher, dazugehörige Energiemanagementsysteme, Batteriewechselrichter und die Installation. Auch die Pacht und das Leasing von Stromspeichern sind förderfähig.
Modul D deckt PV-Anlagen ab, wenn diese auf denkmalgeschützten Gebäuden oder im Umfeld eines Denkmals errichtet werden. Hier können die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage gefördert werden, z. B. für Solardachziegel, Indach-PV-Anlagen, solare Dachbahnen oder farblich angepasste PV-Anlagen – vorausgesetzt, die Denkmalschutzbehörde stimmt zu.
Wie hoch ist die Förderung?
Modul A
Dachgutachten, Zähler- und Messkonzepte: 65 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 €
Machbarkeitsstudien: 65 %, max. 15.000 €
Steuerberatung: pauschal 226,10 €
Modul B
Messplätze/Hauselektrik (z. B. Zählerschränke): 65 %, max. 10.000 €
Zusammenlegen von Hausanschlüssen: 65 %, max. 5.000 €
Modul C
Ein-/Zweifamilienhäuser: 300 € pro kWh Speicherkapazität, max. 15.000 €
Mehrfamilienhäuser: max. 30.000 €
Pacht/Leasing: zu den gleichen Konditionen förderfähig
Modul D
Denkmalgerecht oder Gründach: 65 % der Mehrkosten, max. 15.000 €
Fassaden-PV: Mehrkosten bis max. 30.000 €
Wer wird gefördert?
Die Antragsberechtigung hängt vom jeweiligen Modul ab:
Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie durch Wohnungseigentümergemeinschaften bevollmächtigte Hausverwaltungen können Anträge für die Förderung einer Steuerberatung stellen.
Eigentümer:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern, Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden können außerdem die Kosten für Messplätze, Stromspeicher, denkmalgerechte PV- und Fassadenanlagen fördern lassen.
Dachgutachten, Machbarkeitsstudien, Zähler- und Messkonzepte, das Zusammenlegen von Hausanschlüssen und Gründach-PV können Eigentümer:innen von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden fördern lassen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Sie die Photovoltaik-Förderung in Berlin nutzen können, müssen Sie online einen Antrag bei der IBB Business Team GmbH stellen. Als eingereicht gilt er erst, wenn er vollständig ausgefüllt und abgesandt wurde und wenn alle nötigen Unterlagen beiliegen. Wurde der Antrag übermittelt, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. In dieser finden Sie auch den Hinweis, dass Sie auf eigenes Risiko mit der Umsetzung des Projekts beginnen können. Das bedeutet auch, dass Sie den Auftrag an eine Fachfirma erst erteilen dürfen, wenn Sie die Eingangsbestätigung erhalten haben.
Was wird nicht gefördert?
Standard-PV-Anlagen (Kauf) werden nicht bezuschusst
Bei Sonderanlagen (Denkmalschutz, Fassade, Gründach) sind nur die Mehrkosten gegenüber einer Standardanlage förderfähig
Ab dem 8. Januar 2026: keine Förderung mehr für Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)
Haben Sie ein Förderprogramm entdeckt, das in unserer Übersicht fehlt? Oder ist eine aufgeführte Förderung nicht mehr verfügbar? Dann schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an editorial@aroundhome.de. Wir freuen uns über Ihre Mithilfe, um unsere Artikel für Solarförderungen stets auf dem neuesten Stand zu halten.
Bundesweite Förderungen für Ihre Solaranlage
Bundesweit können Sie eine Förderung für eine Photovoltaikanlage und einen Batteriespeicher über den Erneuerbare-Energien-Kredit 270 für Strom und Wärme erhalten. Beantragen lässt sie sich bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zudem fördert der Staat Photovoltaik über steuerliche Entlastungen: Seit Januar 2023 fällt keine Mehrwertsteuer beim Kauf einer PV-Anlage mehr an. Rückwirkend seit Januar 2022 entfällt außerdem die Einkommensteuer beim Betrieb einer Anlage bis 30 kWp Leistung. Schließlich wurden durch das EEG 2023 die Vergützungssätze für die Stromeinspeisung ins öffentliche Netz erhöht.
Diese Seite wurde zuletzt am 06.01.2026 aktualisiert. Die Informationen in diesem Beitrag basieren auf gründlichen Recherchen der Redaktion. Leider können sich die rechtlichen Bestimmungen regelmäßig ändern, sodass Aroundhome für die Aktualität der im Artikel gemachten Angaben keine Verantwortung tragen kann.
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