Was ist eine energetische Sanierung und lohnt sie sich immer?
Christina Tobias
3. Mai 2022
Das Wichtigste in Kürze
Energetische Sanierungen senken die Energiekosten, erhöhen den Wohnkomfort und schonen das Klima.
Ein:e Energieberater:in kann Sie bei der individuellen Planung der Modernisierungsarbeiten optimal unterstützen.
Unter Umständen sind Sie von der Sanierungspflicht betroffen, wenn Ihre Immobilie vor dem 01. Februar 2002 gebaut wurde.
Viele Einzelmaßnahmen sowie die Sanierung zum Energieeffizienzhaus werden mit staatlichen Förderungen unterstützt.
Bestandsgebäude verfügen oft über eine schlechte Energieeffizienz, da sie zum Beispiel nicht ausreichend gedämmt sind oder mit fossilen Brennstoffen beheizt werden. Eine energetische Sanierung ist ein wirksames Mittel, um Ihre Energiekosten dauerhaft zu senken. Erfahren Sie, welche Maßnahmen möglich sind, mit welchen Preisen Sie rechnen müssen und welche staatlichen Förderungen es gibt.
Eine energetische Sanierung umfasst bauliche Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, und so das Klima schonen sollen. Aufgrund steigender Energiekosten, einem wachsenden Umweltbewusstsein und staatlicher Förderungen sind die Umbauten an Heizung, Warmwasseraufbereitung und Belüftung in den letzten Jahren für viele Eigenheimbesitzer:innen sehr attraktiv geworden.
Maßnahmen, die den Energiebedarf Ihres Zuhauses senken, sind unter anderem:
Wärmedämmung (vorrangig Dämmung des Daches, der Außenwände und Geschossdecken)
Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Unser Tipp:
Den größten Effekt können Sie erreichen, indem Sie verschiedene Maßnahmen miteinander kombinieren. Dabei kommt es auch auf die richtige Reihenfolge an: Beispielsweise ist es sinnvoll, zuerst den Dämmstatus des Gebäudes zu verbessern und im Anschluss eine neue Heizung zu installieren. Die Anlage kann dann nämlich entsprechend geringer dimensioniert werden, da im Falle einer gut gedämmten Immobilie weniger Heizleistung erforderlich ist.
Je nach Maßnahme und Istzustand Ihrer Immobilie können die Sanierungskosten ganz unterschiedlich ausfallen. Unsere Tabelle gibt Ihnen erste Anhaltspunkte zu den Preisen, die Sie für ausgewählte Sanierungsmaßnahmen erwarten:
Welche Förderungen gibt es?
Energetische Sanierungen werden weitreichend mit staatlichen Fördergeldern unterstützt. Es stehen sowohl Zuschüsse als auch zinsgünstige Kredite bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Wohngebäude-Kredit 261/262, Wohngebäude-Zuschuss 461, KfW-Zuschuss Brennstoffzelle 433 sowie Kredit 270 für Strom und Wärme) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Verfügung. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch der Umbau entsprechend einer Effizienzhausstufe. Bezuschusst wird ebenfalls die Konsultation eines Energieberaters oder einer Energieberaterin zur Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Der iSFP selbst bringt ebenfalls einen Vorteil von 5 Prozentpunkten extra auf die förderfähigen Kosten der jeweiligen im Plan festgehaltenen Maßnahme.
Lohnt sich eine energetische Sanierung?
Wenn eine energetische Sanierung fachgerecht durchgeführt wird, lohnt sie sich fast immer. Schließlich sollen die Maßnahmen ja auch Ihre Energiekosten senken, das Klima schonen und den Wohnkomfort erhöhen. Als positiver Nebeneffekt steigert sich außerdem der Wert Ihrer Immobilie, da Energieeffizienz immer mehr nachgefragt wird und ein wichtiges Kaufargument darstellt.
Trotzdem ist es schwierig, pauschal zu beurteilen, wie viel Sie durch die Umbauten genau einsparen und wann sich die Investition amortisiert. Die Kosten können gerade bei in die Jahre gekommenen Altbauten in die Höhe schnellen. Es kommt daher immer darauf an, in welchem individuellen Zustand sich Ihr Gebäude befindet. Deshalb empfiehlt es sich, zunächst einen Energieberater oder eine Energieberaterin zu konsultieren, um zu erfahren, welche Maßnahmen in Ihrem Fall sinnvoll sind und einen individuellen Sanierungsfahrplan zu erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine energetische Sanierung verpflichtend für Sie sein. Verankert ist die Sanierungspflicht in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Betroffen sind dabei Bestandsimmobilien (insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser), die vor dem 1. Februar 2002 gebaut wurden, und dessen Eigentümer:in aufgrund eines Hausverkaufs, einer Schenkung oder eines Erbes gewechselt hat. Der oder die neue Eigentümer:in müssen eine zweijährige Frist einhalten, um das Gebäude entsprechend der neuen energetischen Standards zu modernisieren. Einzige Ausnahme: Eigentümer:innen, die bereits vor dem 1. Februar 2002 in der Immobilie gewohnt haben, sind nicht zur Sanierung verpflichtet.
Die Sanierungspflicht umfasst:
die Dämmung von Rohrleitungen (Heizungs- und Warmwasserleitungen)
den Austausch der alten Heizung: Öl- und Gasheizung dürfen nicht länger als 30 Jahre betrieben werden, wenn es sich um Standard- und Konstanttemperaturkessel handelt. Niedertemperatur- und Brennwerttechnik sind ausgeklammert.