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Gaspreisbremse ab März 2023: Welche Entlastungen können Sie erwarten?

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
2. Februar 2023

Gute Nachrichten für Verbraucher:innen: ab März 2023 tritt die Gaspreisbremse der Bundesregierung in Kraft. Durch den Abwehrschirm gegen die hohen Gaspreise verringern sich die Heizkosten vieler privater Haushalte. Wie sieht die Umsetzung der Gaspreisbremse konkret aus und wie viel können Sie sparen?

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Wie wird die Gaspreisbremse konkret aussehen?

Ab März 2023 wird die Gaspreisbremse greifen - rückwirkend zum Januar 2023. Faktisch profitieren Sie also bereits jetzt von den gesenkten Gaspreisen. Konkret wird es einen subventionierten Grundbedarf für Verbraucher:innen geben, innerhalb dessen ein vergünstigter Gaspreis gilt. Das wird aus technischen Gründen für jeden Haushalt – unabhängig vom Einkommen – der Fall sein. So soll auch eine schnelle Auszahlung ermöglicht werden.

Das Grundkontingent wird bei 80 Prozent Ihrer aktuellen Jahresverbrauchsprognose aus dem Vorjahr liegen, die der Netzbetreiber erstellt. Solange Sie diese 80-Prozent-Marke nicht überschreiten, liegt Ihr Gaspreis bei maximal 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Haushalte, in denen kein herkömmlicher Gaszähler, sondern ein intelligentes Messsystem verbaut ist, wird der Basisverbrauch anhand des Verbrauchs im Jahr 2021 bestimmt. Überschreiten Sie den Grundbedarf, zahlen Sie für den weiteren Verbrauch den Preis, den Sie mit Ihrem Gasanbieter vertraglich vereinbart haben.

Die Gaspreisbremse wird voraussichtlich bis Ende April 2024 gelten. Finanziert wird sie mit 200 Milliarden Euro. Dafür nimmt die Bundesregierung neue Kredite auf, die dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zufließen.

Welche Umlagen auf den Gaspreis gibt es?

Seit dem 01. Oktober 2022 kommen drei Umlagen zum Tragen, die zuvor nicht erhoben wurden. Sie sind auch mit Einführung der Gaspreisbremse relevant, wenn Sie über die 80-Prozent-Marke Ihres Vorjahresverbrauchs kommen und dadurch nicht der gesamte Gasverbrauch gedeckelt wird. Für die oberen Prozente des normalen Verbrauchs gilt dann weiter der normale Marktpreis, der sich durch die Erhebung der drei Gasumlagen seit Oktober erhöht hat.

Gasspeicherumlage

Die Bundesregierung gibt vor, wie hoch der Füllstand der deutschen Gasspeicher sein soll. Die Kosten für die Gasspeicherung sollen ebenfalls auf die Verbraucher:innen umgelegt werden. Die Höhe der Umlage beträgt aktuell 0,059 Cent/kWh. Sie wird für drei Monate festgelegt.

Bilanzierungsumlage

Die Bilanzierungsumlage gab es schon, bisher wurden dafür aber keine Kosten erhoben. Ihr Zweck ist es, den kurzfristigen Gaszukauf zu erleichtern. Für Privathaushalte beträgt sie 0,57 Cent/kWh, Gewerbe- und Industriekunden zahlen 0,39 Cent/kWh. Sie wird für 12 Monate festgesetzt.

Konvertierungsumlage

Die Konvertierungsumlage wird für die technische Umwandlung verschiedener Gasarten erhoben. Es handelt sich nicht um eine neue Umlage, bisher hatten Gaskund:innen dafür aber keine Extrakosten. Seit Oktober werden 0,038 Cent/kWh fällig. Die Höhe der Umlage gilt jeweils für ein Jahr.

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Beispielrechnung ohne Gaspreisbremse

Ein durchschnittlicher Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh und einem älteren Gasliefervertrag mit einem Gaspreis von 20 Cent/kWh zahlt bisher jährlich 4.000 Euro. Durch die drei Umlagen werden Mehrkosten von etwa 134 Euro fällig.

Da die Mehrwertsteuer befristet bis April 2024 auf 7 Prozent gesenkt wurde, fallen hierfür statt 785 Euro nur noch zusätzliche Kosten von etwa 289 Euro an. Insgesamt würden sich ohne Gaspreisbremse jährlich Mehrkosten von ungefähr 423 Euro ergeben.

Jahresverbrauch

20.000 kWh

Kosten pro kWh

20 Cent

Kosten ohne Umlagen

4.000 Euro

Gasspeicherumlage

12 Euro

Bilanzierungsumlage

114 Euro

Konvertierungsumlage

8 Euro

Mehrwertsteuer

289 Euro

Gesamtkosten

4.423 Euro

Beispielrechnung mit Gaspreisbremse

Ändert sich der Jahresverbrauch im Jahr 2023 nicht, würden sich nur noch 20 Prozent dieses Verbrauchs nach dem bisherigen Muster berechnen. Dafür würden in der Beispielrechnung inklusive Mehrwertsteuer 885 Euro anfallen. Die übrigen 80 Prozent sind der gedeckelte Basisverbrauch, in dem 12 Cent pro Kilowattstunde gelten. Die Umlagen sind damit abgegolten. Dafür würden Sie inklusive Mehrwertsteuer 2.054 Euro zahlen. Insgesamt kämen Sie so auf jährliche Kosten von 2.939 Euro.

Jahresverbrauch

20.000 kWh

Kosten pro kWh (Basisverbrauch)

12 Cent

Kosten (16.000 kWh)

2.054 Euro

Kosten pro kWh (weiterer Verbrauch)

20 Cent

Kosten (4.000 kWh)

885 Euro

Gesamtkosten

2.939 Euro

Wie entwickeln sich die Gaspreise?

Die Energiepreisentwicklung ist nach wie vor der größte Treiber der Inflation. So lagen die Preise für Energieprodukte im Dezember 2022 insgesamt 24,4 Prozent über dem Niveau vom Dezember 2021. Erdgas war 26,1 Prozent teurer als im Vorjahresmonat. Dass der Anstieg im Vergleich zu den vorherigen Monaten verhältnismäßig stark zurückgegangen ist, lag vor allem an der Auszahlung der „Dezember-Soforthilfe“, womit die monatliche Abschlagszahlung für viele Haushalte einmalig entfiel.

Im Schnitt kostet eine Kilowattstunde Gas für Neukund:innen laut dem Vergleichsportal Verivox aktuell etwa 9 Cent (Stand: 18.09.2023). Im Vergleich zum vergangenen Herbst sind die Preise damit wieder stark zurückgegangen - im September 2022 gab es zeitweise Durchschnittspreise von mehr als 40 Cent pro Kilowattstunde. Dennoch sind die Preise noch deutlich höher als um diese Zeit im Jahr 2021: Damals lag der Durchschnittspreis für Neukund:innen bei gerade einmal 4,6 Cent pro Kilowattstunde.

Gaspreis für Neukund:innen Stand Februar 2023

Von der Gaspreisbremse profitieren Sie dann, wenn Ihr regulärer Gaspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Das ist nicht nur bei den meisten Verträgen, die während des letzten Jahres abgeschlossen wurden, der Fall. Auch bei vielen Altverträgen gab es teils deutliche Preisanpassungen. Mittlerweile kann sich ein Anbieterwechsel wieder lohnen. Sichern Sie sich einen niedrigen Vertragspreis, zahlen Sie auch für den Teil Ihres Verbrauchs, der nicht von der Gaspreisbremse abgedeckt ist, weniger.

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Häufig gestellte Fragen

Entfällt mit der Gaspreisbremse der Anreiz zum Sparen?

Nein. Es wird ein Grundkontingent beim Gasverbrauch geben, das subventioniert wird. Dafür wird der Preis zwar sinken, für den Verbrauch, der darüber hinaus geht, aber nicht. Daher gibt es weiterhin einen Anreiz zum Sparen, um nicht über den Basisverbrauch von 80 Prozent der aktuellen Jahresverbrauchsprognose hinauszukommen.

Gibt es genug Gas für den Winter?

Die Gasspeicher sind aktuell zu etwa 80 Prozent gefüllt. Käme ab jetzt kein neues Gas mehr hinzu, würden die Vorräte damit etwa 54 Tage lang reichen. Das Ziel, dass der Füllstand der Gasspeicher am 01. Februar 2023 noch bei 40 Prozent liegt, wurde weit übertroffen. Ein Gasmangel ist für den verbleibenden Winter nicht mehr zu erwarten.

Bleibt die Mehrwertsteuer auf Gas gesenkt?

Auch mit dem Wegfall der Gasumlage bleibt die Mehrwertsteuersenkung auf 7 Prozent bestehen. Das soll nach aktuellem Stand bis April 2024 gelten.

Wird es einen EU-weiten Preisdeckel für Gas geben?

Ja, der Gaspreisdeckel der EU wird ab dem 15. Februar 2023 greifen. Er soll dazu dienen, die stark schwankenden Gaspreise zu kontrollieren, und gilt nicht für die Endverbraucher:innen, sondern für den Einkauf im Großhandel. Der Gaspreis soll künftig auf einen Preis von 180 Euro pro Megawattstunde begrenzt werden. Sollten sich Engpässe ankündigen, kann der Deckel wieder aufgehoben werden.