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Förderungen und Zuschüsse für den altersgerechten und barrierefreien Umbau

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Ein barrierefreier Umbau wird durch staatliche Förderung deutlich leistbarer. Planen Sie alters- oder behindertengerechte Anpassungen in Ihrem Zuhause, können Sie einen Pflegekassen-Zuschuss von 4.180 Euro und bis zu 50.000 Euro Kredit bei der KfW bekommen. Wir geben einen Überblick über die Förderprogramme und Leistungen, die von Krankenkasse und Pflegekasse übernommen werden.

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
Aktualisiert am
Mann lässt sich Förderungen für altersgerechtes Wohnen erklären
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Welche staatlichen Zuschüsse und Kredite gibt es für den barrierefreien Umbau?

Für altersgerechtes Wohnen gibt es Kredite und Zuschüsse vom Staat. Den zinsgünstigen Kredit 159 können Sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufnehmen, wenn Sie barrierefrei und altersgerecht umbauen wollen. Darüber hinaus erhalten Sie einen Zuschuss zu verschiedenen Hilfsmitteln und Maßnahmen über die Kranken- und Pflegekassen.

Eine Antragstellung für den KfW-Zuschuss 455-B ist 2025 nicht mehr möglich. Über das Programm konnten 10 Prozent der förderfähigen Kosten – bis maximal 2.500 Euro – für einzelne Maßnahmen zum barrierefreien und altersgerechten Umbau bezuschusst werden. Für umfassendere Sanierungen zum Standard „Altersgerechtes Haus“ gab es Zuschüsse von 12,5 Prozent der Kosten, maximal 6.250 Euro.

KfW-Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“

Der Kredit 159 der KfW unterstützt Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in Wohnungen und Häusern, unabhängig vom Alter. Er kann sowohl für Umbauten in bestehenden Wohnräumen als auch für den Erwerb bereits umgebauten Wohnraums genutzt werden. Die maximale Kreditsumme liegt bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Antragsberechtigt sind neben Eigentümer:innen unter anderem auch Mieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften.

  • Laufzeit: 4 bis 30 Jahre

  • Effektiver Jahreszins: 2,30 bis 3,39 % (Stand: 08/2025)

  • Zinsbindung: bis zu 10 Jahre

  • Tilgungsfreie Anlaufzeit: 1 bis 5 Jahre

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Zuschüsse der Pflegekasse für Wohnumfeldverbesserung

  • Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro pro Person für Wohnumfeldverbesserungen übernehmen, wenn ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause stattfindet oder das Pflegepersonal durch Umbaumaßnahmen entlastet wird.

  • Bei mehreren Pflegebedürftigen mit Pflegegrad im gleichen Haushalt kann die Förderung auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden.

Unter anderem können Sie den Pflegekassen-Zuschuss für den Einbau von Treppenliften nutzen. Weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sind die Vergrößerung von Türen, barrierefreie Duschen und rutschfeste Bodenbeläge.

Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen Hilfsmittel, die im Hilfsmittelverzeichnis der GKV zu finden sind. Dazu zählen beispielsweise:

Die Krankenkasse zahlt dabei den überwiegenden Teil der Kosten: Versicherte ab 18 Jahren müssen lediglich eine Zuzahlung von maximal 10 Euro je Hilfsmittel leisten.

Regelungen und Rahmenbedingungen
  • Medizinische Notwendigkeit: Das Hilfsmittel muss erforderlich sein, um eine Behandlung zu unterstützen, eine drohende Behinderung zu verhindern oder eine bestehende Behinderung auszugleichen.

  • Kein Alltagsgegenstand: Es darf sich nicht um einen allgemeinen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens handeln, wie etwa normale Möbel oder Haushaltsgeräte.

  • Ärztliche Verordnung: Ein Rezept ist nur dann nötig, wenn Ihr Arzt die Notwendigkeit des Hilfsmittels neu beurteilen muss – etwa bei einer erstmaligen Versorgung oder wenn sich Ihr Gesundheitszustand verändert hat.

  • Mehrkostenregelung: Wählen Sie ein teureres Modell über das medizinisch Notwendige hinaus, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

  • Leihweise Versorgung: Die Krankenkasse kann Hilfsmittel leihweise bereitstellen, z. B. Pflegebetten oder Rollstühle.

Regionale und kommunale Förderprogramme zum altersgerechten Umbau

Gemeinden und Bundesländer stellen oft ebenfalls Förderungen für altersgerechte Sanierungen in Form von Zuschüssen und Krediten zur Verfügung. Informationen hierzu finden Sie unter anderem bei den Bauministerien sowie Bau- und Wohnungsämtern ihrer Gemeinde. Zusätzlich können kommunale Wohnungsbaugesellschaften Sie beim seniorengerechten Umbau finanziell unterstützen. Einen guten Überblick bietet Ihnen auch die Fördermittelliste nach Bundesländern von unserem Partner co2online.

Förderungen durch Versicherungen für den barrierefreien Umbau

Nicht immer qualifiziert sich ein behinderten- oder altersgerechter Umbau für einen Zuschuss durch die Pflegekasse. Mögliche Gründe können sein, dass kein Pflegegrad vorliegt oder die Vorversicherungszeit nicht erfüllt ist. Je nach Situation können jedoch andere Stellen einspringen:

  • Private Unfallversicherung: bei Unfällen mit bleibender Behinderung

  • Haftpflichtversicherung: wenn ein Unfall von einer anderen Person verursacht wurde

  • Berufsgenossenschaft: bei Arbeitsunfällen, die den Umbau erforderlich machen

Daneben fördern verschiedene Stiftungen, etwa die Elsa-Krauschitz-Stiftung, barrierefreie Umbauten oder Hilfsmittel für ältere Menschen oder Personen mit Behinderungen.

Steuerliche Vorteile beim alters- und behindertengerechten Umbau

Beim barrierefreien Umbau Ihres Eigenheims haben Sie zwei Möglichkeiten der steuerlichen Absetzung. Sie können beide kombinieren, müssen aber darauf achten, dass die Kosten nicht doppelt abgesetzt werden.

  • Außergewöhnliche Belastung: Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Attest oder ein Nachweis einer Behinderung, der bestätigt, dass der Umbau aus medizinischer Sicht notwendig war – zum Beispiel aufgrund einer Erkrankung oder altersbedingter Einschränkungen.

  • Handwerkerleistungen: Unabhängig von einer medizinischen Notwendigkeit können Sie 20 Prozent der Arbeits- und Fahrtkosten, maximal 1.200 € pro Jahr, von der Steuer absetzen. Materialkosten sind nicht absetzbar.

Welche Umbau-Maßnahmen zur Barrierefreiheit werden von der KfW gefördert?

  • Wege zum Gebäude: Wege verbreitern, Stufen vermeiden, barrierefreie Stellplätze

  • Eingangsbereich & Wohnungszugang: Barrieren am Eingang abbauen, Bewegungsfläche vergrößern

  • Treppen & Stufen: Treppenlift oder Aufzug installieren, Handläufe anbringen, Rampen anlegen

  • Raumaufteilung & Schwellen: Wände versetzen, Türen verbreitern, Schwellen abbauen

  • Badezimmer: Umbau der Badewanne zur Dusche, Badewanne mit mobilem Liftsystem, Raumaufteilung anpassen

  • Orientierung & Kommunikation: Notrufsysteme, Beleuchtung, Gegensprechanlagen, Smart-Home-Anwendungen

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Welche Voraussetzung gibt es für eine KfW-Förderung des Umbaus?

  • Antragstellung vor Maßnahmenbeginn: Der Kredit muss vor Beginn der Umbauarbeiten beantragt werden. Ausnahme: Bei Vereinbarung einer aufschiebenden Bedingung darf der Kaufvertrag bzw. Liefer- und Leistungsvertrag bereits vor Antragstellung abgeschlossen werden. Die Zahlung bzw. Ausführung darf allerdings erst nach Antragstellung erfolgen.

  • Liefer- und Leistungs­verträge vor Antragstellung: Sie können bereits vor Antragstellung bei der KfW Liefer- und Leistungs­verträge abschließen, wenn zuvor ein Beratungsgespräch mit dem Finanzierungs­partner stattgefunden hat und dieses dokumentiert wurde.

  • Fachunternehmen: Alle Arbeiten müssen durch ein Fachunternehmen durchgeführt werden. Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

  • Nachweis der Kosten: Die Kosten müssen über Rechnung des Fachunternehmens nachgewiesen werden.

So beantragen Sie Zuschüsse und Förderungen für den barrierefreien Umbau

KfW-Kredit 159 beantragen

  1. Planen Sie die Umbaumaßnahme und nutzen Sie Wohnberatungsstellen zur Unterstützung.

  2. Prüfen Sie mögliche Kombinationen mit anderen Förder­ungen.

  3. Sprechen Sie mit Ihrem Finanzierungspartner, z. B. mit Ihrer Hausbank, über Ihr Vorhaben und lassen Sie das Beratungsgespräch mit einem KfW-Formular dokumentieren.

  4. Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen einen Liefer- bzw. Leistungs­vertrag mit auf­schiebender Bedingung ab.

  5. Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab.

  6. Warten Sie auf die Förderzusage der KfW und beginnen Sie dann mit den Arbeiten.

Zuschuss bei der Pflegekasse oder Krankenkasse beantragen

Um den Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen zu erhalten, stellen Sie einen Antrag direkt bei Ihrer zuständigen Pflegekasse. Das ist telefonisch oder schriftlich per Anschreiben möglich. Wichtig ist, dass der Antrag vor Beginn der Arbeiten eingereicht wird.

Wollen Sie bei der Krankenkasse die Kostenübernahme für ein Hilfsmittel beantragen, benötigen Sie ein Rezept von Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin, auf dem die Hilfsmittelnummer vermerkt ist. Damit können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um das Hilfsmittelverzeichnis sowie eine Liste der vertraglichen Leistungspartner, wie Sanitätshäuser, anzufordern.

Lassen Sie einen Kostenvoranschlag für das gewünschte Hilfsmittel erstellen und reichen Sie diesen zusammen mit dem Rezept, einem Anschreiben und einer Stellungnahme zu Ihrer persönlichen Situation bei Ihrer Krankenkasse ein. In der Regel erhalten Sie innerhalb von drei bis fünf Wochen eine Antwort.

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Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Welche Zuschüsse gibt es für den altersgerechten Umbau?

Zuschüsse für einen alters- und behindertengerechten Umbau können Sie über die Pflegekasse beantragen, wenn es sich dabei um eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme handelt. Die KfW-Förderung für einen barrierefreien Umbau ist nur noch als Kredit möglich.

Wer bezahlt einen barrierefreien Umbau?

Die Kosten für einen barrierefreien Umbau tragen Sie selbst. Handelt es sich um eine anerkannte Wohnumfeldverbesserung, können Sie jedoch einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro berechtigte Person von der Pflegekasse erhalten.

Wer kann Sie zum Thema Zuhause wohnen im Alter beraten?

Sachverständige aus dem Handwerk oder von der Bundesarchitektenkammer helfen Ihnen bei der Planung Ihrer barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen. Außerdem gibt es bundesweit viele Expert:innen der Wohnraumanpassung, die für Beratungen zur Verfügung stellen und sich speziell an Senior:innen, Menschen mit Behinderung und deren Familie und Angehörige richten. Wohnberatungsstellen finden Sie zum Beispiel über die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. (BAG Wohnungsanpassung).

Was kann ich tun, wenn mein Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wurde?

Wenn der Antrag auf den Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen abgelehnt wird, ist die Pflegekasse nach § 35 Abs. 1 SGB X dazu verpflichtet, Ihnen einen Bescheid inklusive einer Begründung zukommen zu lassen. Lehnen Sie die Einwände ab, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch bei der Pflegekasse einzulegen. Eventuell kann eine rechtliche Beratung Sinn ergeben.

Wie oft kann man wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen?

Den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können Sie für jede einzelne Maßnahme stellen. Sollte sich der Zustand der pflegebedürftigen Person ändern und dadurch weitere Umbauten erforderlich werden, können Sie erneut einen Antrag auf Bezuschussung durch die Pflegekasse einreichen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen dazu beitragen, die Pflege zu Hause zu erleichtern oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu unterstützen.

Kann ich behindertengerechten Umbau steuerlich geltend machen?

Ja, Sie können die Kosten als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung angeben. Arbeitskosten von Fachfirmen lassen sich außerdem bis zu einer Höhe von 1.200 Euro jährlich absetzen.

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