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Kaputtes Fenster - wer bezahlt den Schaden?

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Ob durch Abnutzung die Fenstermechanik defekt ist, etwas beim Einbau schiefgeht oder eine Fensterscheibe durch Eigen- oder Fremdverschulden zu Bruch gegangen ist: Szenarien, in denen ein Fenster kaputtgehen kann, gibt es viele. Die Frage ist, wer für die Kosten des zerstörten Fensters aufkommt. Wir zeigen Ihnen, an wen Sie sich in den verschiedenen Situationen wenden können.

Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
Aktualisiert am
Zerbrochene Glasscheibe – Nahaufnahme eines gesprungenen Fensters
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Wer zahlt bei einem kaputten Fenster?

Ob Sie die Kosten für eine kaputte Fensterscheibe selbst tragen müssen oder ob eine Versicherung einspringt, hängt von zwei Faktoren ab.

  • Wer hat den Schaden verursacht?

  • Sind Sie Mieter:in oder Eigentümer:in?

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: Wer den Schaden verschuldet, muss zahlen. In vielen Fällen kann jedoch eine passende Versicherung (z. B. Glas-, Haftpflicht- oder Gebäudeversicherung) die Kosten übernehmen.

Schadensfall

Zuständige Versicherung

Was ist abgedeckt?

Eigenverschulden von Mieter:in (z. B. Ball gegen die Scheibe, falsche Reinigung)

evtl. Glasversicherung

Reparatur oder Austausch der Scheibe

Fremdverschulden (z. B. Besucher:innen, Nachbarskinder)

Privathaftpflicht von Verursacher:in

Kosten für Reparatur oder Austausch

Materialfehler oder Verschleiß

Vermieter:in bzw. Eigentümer:in

Austausch/ Reparatur, evtl. Gewährleistung durch Hersteller

Wetterschäden (Sturm ab Stärke 8, Hagel)

Gebäudeversicherung von Eigentümer:in /Vermieter:in

Reparatur oder Austausch, inkl. Rahmen bei schweren Schäden

Einbruch

Hausratversicherung (Mieter:in) oder Gebäudeversicherung (Eigentümer:in)

Reparatur der Scheibe, ggf. Beseitigung weiterer Schäden

Nicht gemeldeter Schaden oder Eigenreparatur ohne Absprache

keine

Mieter:in trägt Kosten selbst

Kostenübernahme bei Wetterschäden und höherer Gewalt

In das Gebäude eingebaute Bestandteile wie Türen und Fenster sind über die Wohngebäudeversicherung gegen Schäden abgesichert. Dabei zählen in den meisten Policen nur Schäden, die durch Feuer, Leitungswasser und einen Sturm ab Windstärke 8 entstanden sind. Geht ein Fenster durch Hagel kaputt, werden die Kosten meist auch übernommen.

Nahaufnahme von Hagelkörnern – Verschiedene Größen und Formen
Geht ein Fassaden- oder Dachfenster durch Hagel kaputt, zahlt die Gebäudeversicherung.

Gebäudeversicherungen legen in ihren Tarifbestimmungen genau fest, in welchen Fällen Sie mit einer Zahlung rechnen können und welche Schadenfälle ausgeschlossen sind. Geht zum Beispiel durch einen Sturm unter der Stärke 8 eine Fensterscheibe kaputt, werden die Kosten nicht von der Versicherung übernommen. Wollen Sie Ihre Fenster gegen Schäden durch Überschwemmungen, Erdbeben oder Schlammlawinen absichern, brauchen Sie eine Elementarschadenversicherung. Dabei handelt es sich um einen Zusatzbaustein in der Wohngebäudeversicherung.

Unser Tipp

Sie können auch im Rahmen einer Hausratversicherung eine Glasbruchversicherung abschließen. Mit so einer Police sind aber nur Schäden an den verglasten Gegenständen in Ihrem Haushalt abgesichert. Dazu können etwa Duschkabinen, Spiegel und Cerankochfelder zählen. Für ein kaputtes Fenster zahlt die Hausratversicherung nicht.

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Wer zahlt nach einem Einbruch oder Vandalismus?

Nach einem Einbruch übernimmt die Hausratversicherung die Reparatur des beschädigten Fensters, sofern der Einbruch gewaltsam erfolgt ist – etwa durch eingeschlagene Scheiben oder Hebelspuren. Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn entsprechende Zusatzbausteine enthalten sind.

Liegt Fahrlässigkeit vor, etwa weil ein Fenster während Ihrer Abwesenheit gekippt war, kann die Versicherung die Kostenübernahme verweigern.

Vandalismusschäden im Zusammenhang mit einem Einbruch sind meist mitversichert. Wird ein Fenster dagegen mutwillig zerstört, ohne dass ein Einbruch vorliegt, ist die Gebäudeversicherung zuständig – vorausgesetzt, Vandalismus oder eine Glasversicherung sind im Tarif eingeschlossen.

Einbruch mit Brecheisen an Fenster – Nahaufnahme mit Handschuhen
Einbruchschäden werden nur von der Versicherung reguliert, wenn der Zugang gewaltsam war.
Unser Tipp

Gegen Einbruchsversuche können Sie sich mit Verbundsicherheitsglas und Sicherheitsbeschlägen schützen. So erschweren Sie es Eindringlingen, die Fenster aufzuhebeln oder aufzustemmen und die Scheibe einzuschlagen. Auch spezielle Fensterfolien schaffen Abhilfe: Gegen Gewalteinwirkung und Vandalismus können Sie Ihre Fenster zum Beispiel mit Splitterschutz- oder Kratzschutzfolien absichern. Auch Folien mit Anti-Graffiti-Beschichtung lassen sich leicht anbringen.

Kostenübernahme bei Eigenverschulden

Wenn Hauseigentümer:innen einen Fensterschaden selbst verschulden, beispielsweise durch Unachtsamkeit, eine falsche Reinigung, Verschleiß oder altersbedingte Abnutzung, müssen sie die Kosten für die Reparatur oder den Austausch selbst tragen. Eine reguläre Wohngebäudeversicherung deckt solche Fälle nicht ab. Nur wenn eine separate Glasversicherung besteht, kann diese einspringen.

Anders ist es, wenn der oder die Verursacher:in benannt werden kann. In diesem Fall übernimmt deren Privathaftpflichtversicherung den Schaden, beispielsweise wenn beim Spielen ein Ball die Scheibe zerstört hat.

Kostenübernahme bei Herstellungs- und Einbaufehlern

Wenn Sie Risse oder Sprünge im Fensterglas entdecken, ohne dass ein klarer Schadenhergang erkennbar ist, kann ein Herstellungs- oder Einbaufehler die Ursache sein. Häufige Beispiele hierfür sind eine zu straffe Montage im Rahmen oder ein Kantenschlag, der bereits beim Einbau entstanden ist.

Prüfen Sie zunächst, ob noch Garantie- oder Gewährleistungsansprüche bestehen. Suchen Sie dazu Ihre Unterlagen heraus und kontaktieren Sie den Fachbetrieb, der das Fenster geliefert oder eingebaut hat. Falls nötig, kann ein unabhängiger Sachverständiger den Schaden begutachten und feststellen, ob ein Fehler des Herstellers oder der Montage vorliegt. In diesem Fall sind der Hersteller bzw. der ausführende Betrieb verpflichtet, die Reparatur oder den Austausch auf eigene Kosten vorzunehmen. Wichtig: Melden Sie Schäden zeitnah, um Fristen nicht zu versäumen.

Kaputtes Fenster in der Mietwohnung: Wer ist verantwortlich?

Für Mieter:innen gilt: Wenn ein Fenstergriff defekt ist oder der Schließmechanismus nicht mehr funktioniert, muss der/die Vermieter:in für die Reparatur sorgen – vorausgesetzt, der Schaden wurde nicht selbst verursacht. Prüfen Sie im Mietvertrag, ob eine Kleinreparaturklausel enthalten ist. Diese kann Sie dazu verpflichten, kleinere Reparaturen bis zu einer festgelegten Höchstsumme selbst zu zahlen, beispielsweise bei Rollladengurten oder Fenstergriffen. Für Glasbruch gilt diese Klausel jedoch nicht: Wenn eine Scheibe zu Bruch geht und Sie nicht verantwortlich sind, dürfen die Kosten nicht auf Sie abgewälzt werden.

Wichtig: Melden Sie Einbruch, Vandalismus oder Schäden durch Dritte immer umgehend dem/der Vermieter:in – zusätzlich zur Meldung bei Polizei oder Versicherung. So stellen Sie sicher, dass notwendige Schritte schnell eingeleitet und mögliche Versicherungsansprüche gewahrt werden.

Hand öffnet weißes Kunststofffenster – Nahaufnahme des Fenstergriffs
Ist ein Fenster in einer Mietwohnung kaputt, tragen nicht immer die Vermieter:innen die Kosten.

Kaputtes Fenster: Welche Versicherung zahlt?

  • Glasversicherung: Zahlt bei eigenverschuldetem Glasbruch (z. B. Missgeschick, Unachtsamkeit), sofern abgeschlossen. Oft auch als Glasbaustein in Hausrat- oder Gebäudeversicherung enthalten.

  • Privathaftpflichtversicherung: Deckt Schäden ab, die Sie oder mitversicherte Personen (z. B. Kinder) verursachen. Bei minderjährigen Kindern tritt die Haftpflicht der Eltern ein.

  • Gebäudeversicherung: Deckt Schäden durch Sturm ab Stärke 8 oder Hagel.

  • Elementarschadenversicherung: Ergänzt die Gebäudeversicherung und springt bei Naturkatastrophen wie Überschwemmungen oder einem Erdrutsch ein.

  • Hausratversicherung: Zahlt bei Einbruch oder Diebstahl (bei Mieter:innen).

Mit welchen Kosten muss ich bei einem kaputten Fenster rechnen?

Ein Fenstertausch kostet im Schnitt zwischen 420 und 2.450 Euro pro Fenster, Ausbau des alten und Einbau des neuen Fensters inklusive. Der Preis hängt stark von der Fenstergröße, dem Material des Fensterrahmens, der Verglasung sowie Extras wie Schallschutz oder Wärmedämmung ab.

Die Kosten für ein Dreh-Kipp-Fenster mit Zweifachverglasung in der Größe 1.300 mm x 1.300 mm liegen je nach Material zwischen 270 Euro und 2.150 Euro.

Typische Zusatzkosten:

  • Demontage des alten Fensters: ca. 50 bis 100 Euro

  • Arbeitskosten: ca. 40 bis 60 Euro/h pro Handwerker, meist zwei Personen nötig

  • Material für die Montage (Schaum, Dichtungsbänder, Schrauben): abhängig von der Qualität

  • Anfahrt: teils 10 Euro pro An- und Abfahrt, oft frei bis zu einer bestimmten Entfernung

  • Entsorgung alter Fenster: ca. 20 bis 30 Euro

  • Fassadenarbeiten (Putz, Wärmedämmung, Neuanstrich): variabel, nur falls nötig.

Die regionalen Preisunterschiede sind erheblich. Holen Sie deshalb mehrere Kostenvoranschläge ein und vergleichen Sie nicht nur die Material-, sondern auch die Montagekosten des Fensters.

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Was tun, wenn das Fenster kaputt ist?

  1. Bei Einbruch oder Vandalismus sofort die Polizei informieren und Anzeige erstatten.

  2. Versicherung (z. B. Hausrat-, Gebäude-, Haftpflicht- oder Glasversicherung) sowie – bei Mietwohnungen – die Vermieter:innen umgehend benachrichtigen.

  3. Schaden dokumentieren: Machen Sie aussagekräftige Fotos oder Videos und notieren Sie die Schadensursache. Falls vorhanden, halten Sie Kaufbelege, Garantien oder Versicherungsunterlagen bereit.

  4. Gefahrenstelle sichern: Entfernen Sie lose Glassplitter vorsichtig, um Verletzungen zu vermeiden.

  5. Fenster provisorisch abdecken – etwa mit stabiler Folie, Pappe oder einer Pressspanplatte – allerdings erst nach Beweissicherung für die Versicherung. So erfüllen Sie Ihre Sorgfaltspflicht und schützen das Gebäude vor Witterung.

  6. Fachfirma beauftragen (z. B. Glaser:in oder Glasnotdienst), jedoch erst, nachdem das weitere Vorgehen mit der Versicherung und ggf. dem/der Vermieter:in abgestimmt ist. Bei kleineren Schäden wie Rissen oder Sprüngen kann in manchen Fällen eine Reparatur mit Spezialharz statt eines Komplettaustauschs möglich sein – diese Arbeit sollte aber stets ein Fachbetrieb übernehmen.

Information

Wenn Sie möchten, dass die Versicherung für den Schaden aufkommt, sollten Sie keine Reparatur eigenmächtig in Auftrag geben. Gleiches gilt, wenn eine Fensterscheibe kaputt ist und Sie in einer Mietwohnung leben. Denn gemäß Mietrecht müssen Sie kaputte Fenster nicht selbst reparieren lassen. Sprechen Sie das Vorgehen immer zuerst ab.

Das ist Aroundhome

Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.

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Häufig gestellte Fragen

Wer übernimmt die Kosten, wenn ein Fenster kaputt geht?

Die Kosten für ein kaputtes Fenster trägt die Person, die den Schaden verursacht hat. Bei Eigenverschulden müssen Sie die Kosten selbst tragen, es sei denn, eine passende Glas- oder Hausratversicherung deckt den Schaden ab. Bei Fremdverschulden, Einbruch, Unwetter oder Materialfehler können je nach Fall die Haftpflichtversicherung des Verursachers, die Gebäude- oder Hausratversicherung, der/die Vermieter:in oder der Hersteller die Kosten übernehmen.

Sind Fenster in der Gebäudeversicherung versichert?

Ja, grundsätzlich sind Fenster in der Gebäudeversicherung mitversichert. Die Versicherung zahlt jedoch nur bei Schäden durch die im Vertrag genannten Gefahren, wie beispielsweise Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke 8, Hagel oder – je nach Vertrag – Vandalismus und Einbruch. Für Schäden durch Eigenverschulden, Materialermüdung oder einfachen Glasbruch ist meist eine zusätzliche Glasbruchversicherung nötig.

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