Das erwartet Sie beim Einbau Ihres Lifts oder Aufzugs
Der Einbau von Aufzügen ist bei fast jedem Gebäude möglich und gestaltet sich dank innovativer Technologien einfacher als gedacht. Sollte innerhalb des Hauses nicht genügend Platz für die Installation sein, haben Sie alternativ die Möglichkeit, den Lift an der Hausfassade anzubringen. Wir informieren Sie über verschiedene Liftmodelle, die Möglichkeiten des Einbaus und welche Kosten auf Sie zukommen.
Aufzugsanlagen im Neubau
In großen Mehrfamilienhäusern, Büros und öffentlichen Gebäuden gehören Aufzüge in der Regel zur standardmäßigen Ausstattung. Aber auch in Einfamilien- und Privathäusern werden Aufzüge immer häufiger eingebaut. Idealerweise wird eine Aufzugsanlage für einen Neubau von Anfang an in die Bauplanung einbezogen, um genügend Platz im Haus oder auf dem Außengelände einzukalkulieren. In diesem Fall können die Hersteller die Aufzüge individuell an die Bedürfnisse des Bauherrn sowie an die Architektur und Bauweise des jeweiligen Objekts anpassen. Da moderne Fahrstühle sehr platzsparend sind, ist aber auch noch ein nachträglicher Einbau möglich.
Nachträglicher Einbau von Aufzügen
Ein Aufzug wird meist nachträglich eingebaut, um das Haus barrierefrei oder altersgerecht umzugestalten. Für den Einbau können jedoch auch Aspekte wie Benutzerkomfort und Wertsteigerung des Wohnobjekts relevant sein. Bei der Nachrüstung von Aufzügen sollten Sie folgende Aspekte bedenken:
Wird der Aufzugsschacht als Außenaufzug an der Hausfassade angebaut, sind Wanddurchbrüche zum Flur für die verschiedenen Haltestellen nötig. Gegebenenfalls müssen Sie auch eine Baugenehmigung einfordern. Diese erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt. Sie muss immer vor dem Bau eingeholt werden.
Wird der Aufzugsschacht im Hausflur installiert, sind dort räumliche Umgestaltungen und Deckendurchbrüche notwendig. Eventuell müssen auch Geschossdecken abgesenkt werden. Außerdem können Umbauarbeiten im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro anfallen.
Moderne Personenaufzüge können nahezu in jedem Gebäude nachgerüstet werden.
Aufzugseinbau bei Gemeinschaftseigentum
Sind Sie Eigentümer eines Mehrfamilienhauses, haben die Wohnungseigentümer laut Wohnungseigentumsgesetz die Beschlusskompetenz für Modernisierungsmaßnahmen oder bei einer Anpassung des Gemeinschaftseigentums an den Stand der Technik. Eine Modernisierungsmaßnahme liegt vor, wenn
der Wert des Gemeinschaftseigentums gesteigert wird,
die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessert, oder
Energie oder Wasser nachhaltig eingespart werden können.
Der Einbau eines Aufzugs fällt meist in eine dieser Kategorien. Um den Aufzug einbauen zu können, müssen drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer dem Beschluss zustimmen und dabei mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Gegebenenfalls kann auch hier eine Baugenehmigung fällig sein, die Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt einfordern können.
Einbaumöglichkeiten von Aufzügen
Der Aufzug kann inner- oder außerhalb des Hauses montiert werden. Der Einsatzort hängt maßgeblich von den Platzverhältnissen ab:
Bei wenig Platz ist ein Seilaufzug ohne Maschinenraum für Sie geeignet. Für dieses Liftsystem benötigen Sie eine Mindestfläche von etwa 1 - 2 m x 1,25 - 1,4 m. Seilaufzüge sind für große Förderhöhen und einen schnellen Betrieb geeignet, beispielsweise wenn Sie über mehrere Etagen fahren oder einen Rollstuhl mitnehmen möchten.
Bei ausreichend Platz können Sie auch einen Aufzug mit hydraulischen Antrieb wählen. Dazu sind etwa 1,0 - 1,4 m x 1,0 - 2,4 m Raumfläche nötig. Ein Hydraulikantrieb ist dann sinnvoll, wenn Sie nur ein bis drei Etagen überwinden müssen.
Seil- oder Hydraulikantrieb?
Jede Antriebsart hat eigene Vor- und Nachteile. Unsere Übersicht der Antriebsarten hilft Ihnen bei der Entscheidung, welchen Antrieb Sie wählen sollten:
Bedenken Sie, dass bei einer Montage an der Außenfassade genügend Platz für den Zugang zum Fahrstuhl und eventuelle Rollstuhlrampen nötig sind. Oft ist ein Seilantrieb für Außenanlagen besser geeignet.
Barrierefreie & behindertengerechte Aufzüge
Zwar können moderne Personenaufzüge mit einer Grundfläche von weniger als ein Quadratmeter konstruiert werden, doch meist ist es empfehlenswert, auch darauf zu achten, dass der Lift behindertengerecht ist. Der Aufwand von Planung und Einbau kann sonst schnell unwirtschaftlich werden und staatliche Förderungen bleiben Ihnen verwehrt. Für einen behindertengerechten Fahrstuhl sind folgende Ausführungen möglich:
Personenaufzug oder Treppenlift?
In Mehrfamilien- oder Geschäftshäusern sowie in großen öffentlichen Gebäuden ist der Einbau eines klassischen Fahrstuhls die häufigste Lösung. Für die barrierefreie oder altersgerechte Gestaltung in Privat- und Einfamilienhäusern kommen aber auch andere Liftmodelle infrage. Falls behinderte Personen liegend transportiert werden müssen, kann beispielsweise der Einbau eines Lastenaufzugs nötig werden. Der Aufwand und die Kosten richten sich dabei nach den anfallenden Umbaumaßnahmen.
Überprüfen Sie, ob auch ein günstigerer Treppenlift für Sie infrage kommen könnte.
Klassischer Personenaufzug
Aufzüge können in einem Schacht aus Mauerwerk, Beton oder Glas geführt werden. Einige Modelle funktionieren ohne Schacht und laufen an einer zentralen Schiene. Ein Aufzug aus Glas sorgt für Licht in den einzelnen Etagen. Darüber hinaus ist das schlichte Design aus Stahl und Glas sehr ansprechend und passt sich gut in den Wohnraum ein. In der Regel haben klassische Personenaufzüge folgende Merkmale:
Treppenlift als Alternative
Informieren Sie sich, ob für Sie auch der Einbau eines Treppenlifts infrage kommt. Diese speziellen Liftarten werden installiert, um Gebäude behinderten- oder altersgerecht nachzurüsten. Der Einbau eines Treppenliftes ist häufig unkomplizierter und kostengünstiger als der einer Aufzuganlage. Für die Montage brauchen Sie keine Baugenehmigung. Unsere Tabelle verschafft Ihnen einen Einblick in die Möglichkeiten für einen Treppenlift:
Preise für Aufzüge
Die Preise variieren je nach Größe, Ausführung und erforderlichen Umbauarbeiten. Die hier aufgeführten Preise sind lediglich Richtwerte und dienen der ersten Orientierung beim Kauf eines Aufzugs.
Inklusive der Installation und Umbaumaßnahmen können Sie für einen klassischen Personenaufzug im Innenbereich eines Einfamilienhauses mit zwei Haltestellen mit Kosten von rund 20.000 Euro rechnen. Wird der Aufzug nicht benutzt, kostet Sie die Anlage trotzdem Strom, denn die Lichtelemente arbeiten rund um die Uhr. Rechnen Sie mit einem jährlichen Stromverbrauch von etwa 1.200 kWh. Außerdem sollte alle zehn Jahre eine größere Wartung durchgeführt werden.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es?
Ist der Aufzug für eine pflegebedürftige Person bestimmt, besteht die Möglichkeit für einen Zuschuss der Pflegekasse. Ab Pflegegrad 1 fördert diese den Einbau eines Fahrstuhls mit bis zu 4.180 Euro pro berechtigter Person.
Alternativ dazu können Sie mit den Förderprogrammen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Unterstützung erhalten. Mit dem Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“ erhalten Sie bis zu 50.000 Euro je Wohnung zu zinsgünstigen Bedingungen.
Auch ein Fachbetrieb kann Ihnen sagen, welche Fördermittel es in Ihrem Bundesland gibt. Aroundhome vermittelt Ihnen bis zu drei Fachfirmen für Personenaufzüge aus Ihrer Nähe, kostenlos und unverbindlich.