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Wie viel kostet ein Aufzug in einem Mehrfamilienhaus?

Claudia Mühlbauer, Online-Redakteurin
Claudia Mühlbauer
27. September 2019

Ein Personenaufzug in einem Mehrfamilienhaus verschafft allen Mietern einen verbesserten Wohnkomfort und Barrierefreiheit. Selbst ein nachträglicher Einbau des Fahrstuhls ist häufig problemlos möglich. Erfahren Sie, was Sie bei der Planung und beim Kauf beachten sollten sowie mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Planung und Einbau eines Aufzugs

Die Fachfirmen für Aufzüge können passgenau auf den zur Verfügung stehenden Platz eingehen und selbst auf kleinem Raum Fahrstühle montieren. Für den Fall, dass ein Innenaufzug nicht möglich ist, kann eine Anlage von außen angebracht werden.

Vor dem Kauf eines Personenaufzugs sollten Sie einige Aspekte berücksichtigen. Diese wichtigen Punkte sollten Sie unbedingt bei der Planung mit Ihrem Aufzug-Anbieter besprechen:

Personenaufzug
  • Wie viele Personen sollen maximal mit dem Aufzug befördert werden? Danach errechnet sich die nötige Tragkraft des Aufzugs.
  • Wünschen Sie den Einbau eines barrierefreien Aufzugs? Denken Sie dabei nicht nur an die derzeitige, sondern auch an die zukünftigen Generationen.
  • Wie viele Stockwerke sollen bedient werden?
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Wir finden die passenden Fachfirmen für Sie.

Einen Aufzug nachrüsten

Wenn Sie ein bestehendes Mehrfamilienhaus modernisieren möchten, bieten sich grundsätzlich zwei Möglichkeiten für die Nachrüstung eines Personenaufzugs an: Entweder eine Installation im Treppenhaus oder ein Außenanbau.

Installation im Treppenhaus

Personenaufzug Treppenhaus

Ist im Treppenhaus ausreichend Platz vorhanden, kann die Installation der Fahrstuhlanlage im Treppenauge erfolgen. Das ist der Raum, der von der Treppe umschlossen wird und sich über alle Stockwerke erstreckt.

Einige Hersteller bieten Modelle an, die auch in besonders engen Treppenhäusern installiert werden können.

Anbau an die Außenfassade

Personenaufzug Außenfassade

Für einen Anbau an die Außenfassade eines Gebäudes sind in der Regel nur geringe Umbaumaßnahmen notwendig. Dies ist in vielen Fällen die günstigere und einfachere Version des Einbaus.

Eine wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass die Außenfassade ausreichend tragfähig ist, da das Trägergerüst des Personenaufzugs am Haus befestigt werden muss.

Aufzugpflicht für Mehrfamilienhäuser

Unter bestimmten Umständen ist der Einbau eines Aufzugs bei Neubauten Pflicht. Dies kann von der Höhe des Gebäudes und der Anzahl der Stockwerke abhängen. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht. Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt nach, welche Bestimmungen in Ihrem Bundesland gelten.

Preise und Finanzierung für Aufzüge in Mehrfamilienhäusern

Der Preis für einen Lift in einem Mehrfamilienhaus hängt von mehreren Faktoren ab und lässt sich nicht pauschal nennen. Fachfirmen für Aufzüge können Ihnen bei der Planung helfen und Ihnen passend zu Ihren Wünschen ein konkretes Angebot erstellen. Folgende Aspekte eines Aufzugs bestimmen den Preis:

  • Gewünschte Tragkraft
  • Größe der Fahrkabine
  • Material
  • Höhe des Gebäudes und Anzahl der Haltestellen
  • Antrieb
  • Ausstattung und Design

Preisbeispiel

Kostenpunkt

Faktoren

Beförderung

4 Personen

Haltestellen

3

Förderhöhe

10 - 12 Meter

Anbau

Außenfassade

Gesamtkosen

ca. 25.000 - 40.000 Euro

Zusätzliche Kosten

Neben den Anschaffungskosten entstehen im laufenden Aufzugbetrieb weitere Kosten, die berücksichtigt werden müssen:

  • Regelmäßige Prüfung sowie Funktionstest durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Wartungskosten
  • Reinigungskosten
  • Strom

Förderung mit staatlichen Mitteln

Der Einbau oder die Modernisierung eines Aufzugs kann von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden, wenn damit der Wohnraum barrierefrei gestaltet wird. Das KfW-Programm 159 unterstützt den altersgerechten Umbau mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 50.000 Euro. Mit dem KfW-Programm 455-B können Sie auch einen Investitionszuschuss von bis zu 10 Prozent der Kosten (bis zu 2.500 Euro) für die Maßnahme zur Barrierereduzierung erhalten.

Hinweis zum Zuschuss 455-B

Mit sofortiger Wirkung wurde am 23.11.2023 ein Antrags- und Zusagestopp für das Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) der KfW beschlossen. Bis auf Weiteres können keine neuen Anträge für das Förderprogramm gestellt werden und eingereichte Anträge werden nicht mehr bewilligt. Bereits genehmigte Zuschüsse sollen weiterhin ausgezahlt werden.

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