Welche Förderungen gibt es für Heizungen?
Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Fördergeldern und -krediten. Mit der Reform im Juli 2026 zur Anpassung an das Gebäudemodernisierungsgesetz haben sich jedoch einige wichtige Fördersätze geändert. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, wie hoch die Förderbeträge aktuell sind und was Sie beim Beantragen beachten müssen.
Welche Heizungsanlagen werden von der KfW 2026 gefördert?
Für den klimafreundlichen Heizungstausch gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auch 2026 eine attraktive Heizungsförderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Investitionskostenzuschuss mit einem Förderhöchstsatz von bis zu 80 Prozent. Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie neben der Grundförderung auch einen Bonus erhalten.
Zusätzlich gewährt die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungskredit über maximal 120.000 Euro für bereits bezuschusste energetische Einzelmaßnahmen. Antragsberechtigt sind sowohl selbst nutzende Eigentümer:innen sowie Vermieter:innen von Wohnimmobilien als auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum umgesetzt wird.
Folgende Heizsysteme werden 2026 gefördert:
Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau; Stand: 14.07.2026
Zu den nicht förderfähigen Heizungsanlagen zählen unter anderem Ölheizungen, Gasheizungen, Kohleheizungen, Elektroheizungen und Nachtspeicherheizungen.
Welche Boni gibt es für den Heizungstausch?
Neben der Grundförderung in Höhe von 30 Prozent können Sie sich mit den richtigen Voraussetzungen einen zusätzlichen Förderbonus sichern. Folgende Boni enthält die Förderung für Heizungen ab 21. Juli 2026:
Gestaffelter Einkommensbonus: Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von maximal 30.000 Euro erhalten einen Bonus von 40 Prozent. Bei einem Einkommen bis 40.000 Euro gibt es 30 Prozent und bei einem Einkommen bis 50.000 Euro noch 10 Prozent Bonus.
Familienzuschlag: Um Familien zu entlasten, reduziert sich das für die Bonus-Berechnung maßgebliche Einkommen einmalig pauschal um 10.000 Euro, sofern mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt.
Klimageschwindigkeitsbonus: Wenn Sie frühzeitig auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten Sie einen Bonus von 16 Prozent. Ab dem 1. Februar 2027 verringert sich dieser Bonus alle sechs Monate um weitere vier Prozentpunkte.
Insgesamt ist ein Förderhöchstsatz von 80 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt und sinken ab Februar 2027 halbjährlich um weitere 750 Euro. Die maximal mögliche Fördersumme liegt ab Juli 2026 bei 22.400 Euro für die erste Wohneinheit. Die Basisförderung von 30 Prozent beträgt maximal 8.400 Euro.
KfW-Ergänzungskredit zum Heizungstausch
Wenn Sie bereits einen Förderzuschuss für einen Heizungstausch von der KfW und/oder einen Zuschuss für eine energetische Sanierungsmaßnahme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten haben, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit 358/359 der KfW beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen eine zinsgünstige Finanzierung bis zu maximal 120.000 Euro je Wohneinheit und tilgungsfreier Anlaufzeit. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der Zuschusszusage der KfW und/oder aus dem Bewilligungsbescheid des BAFA. Die Auszahlung des Kredits erfolgt in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank.
Wichtiges zum Ergänzungskredit - Plus (358):
Förderzusage der KfW für den Heizungstausch und/oder einen Zuwendungsbescheid für Einzelmaßnahmen des BAFA muss vorhanden sein
für Privatpersonen, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen
zinsvergünstigter Kredit bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro
Antragstellung erfolgt über eigenen Finanzierungspartner
Welche Förderungen für die Heizungsoptimierung von der BAFA gibt es?
Im Rahmen einer Heizungsoptimierung werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen gefördert, die die Heizungsanlage energieeffizienter machen. Die Voraussetzung ist, dass die Anlagen älter als zwei Jahre sind bzw. bei Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas nutzen, nicht älter als 20 Jahre sind. Es werden auch Maßnahmen gefördert, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse (Nennleistung mindestens 4 Kilowatt) um mindestens 80 Prozent reduzieren.
Außerdem gibt es einen Bonus von 5 Prozent, wenn die Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) umgesetzt wird. Mit der Reform ab 21.07.2026 wird der Bonus erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Zudem wird der Bonus nur für den Betrag berechnet, der dieses Mindestinvestitionsvolumen übersteigt.
Quelle: BAFA
Welche Maßnahmen sind förderfähig?
Prinzipiell werden vom Kauf über den Einbau bis hin zur Inbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage gefördert. Dazu zählen:
Investitionen: Zu förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers auch die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz). Außerdem werden auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme gefördert.
Materialien: Kaufen Sie das Material separat, können Sie die Materialkosten nur dann als Teil der förderfähigen Kosten ansetzten, wenn die Anbringung oder der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird.
Einbau und Verarbeitung durch Fachunternehmen: Förderbedingung ist der Einbau oder die Verarbeitung der Materialien durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.
Notwendige Nebenarbeiten: Bei sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten oder Investitionen, welche unmittelbar zur Vorbereitung, Umsetzung, Ausführung oder Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage notwendig sind oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das sind zum Beispiel Materialien und der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung von Maler- oder Fliesenarbeiten.
Führen Sie im Rahmen der Sanierung noch weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durch, müssen Sie förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln. Zum Teil kann es hierbei zu Minderungen der Investitionskosten kommen. Zudem reduzieren in Anspruch genommene Rabatte, Skonto und vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung die anrechenbaren Investitionskosten.
Welche regionalen Förderungen für Heizungen gibt es?
In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es regionale Heizungsförderungen. Diese können in der Regel mit der Bundesförderung kombiniert werden, sind aber separat zu beantragen. Planen Sie eine neue Heizung, lohnt es sich, z. B. bei der Förderdatenbank des Bundes nach regionalen Förderprogrammen zu suchen. Auch viele Heizungsfachfirmen kennen sich mit regionalen Förderungen aus und können Ihnen Tipps geben.
Erhöhung der Fördersätze durch iSFP-Bonus
Sie können sich einen zusätzlichen Förderbonus sichern, wenn die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Rät Ihnen ein Energieberater oder eine Energieberaterin im Zuge dessen beispielsweise zu einer Geschossdämmung, können Sie zusätzlich zu den normalen Fördersätzen noch einen iSFP-Bonus von fünf Prozent erhalten. Er greift allerdings erst bei Sanierungskosten von über 30.000 Euro und gilt nur für die Summe darüber hinaus.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll für Ihr Eigenheim sind, lassen Sie sich von einem Energieberater oder einer Energieberaterin helfen. Diese Fachpersonen erstellen Ihnen einen individuellen, speziell auf Ihr Eigenheim zugeschnitten Sanierungsfahrplan.
Den iSFP-Bonus können Sie nur für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung erhalten sowie für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Für den reinen Heizungsaustausch gilt der Bonus nicht.
Wo können Förderkredite und Zuschüsse beantragt werden?
Die KfW ist für die Heizungsförderung und die Vergabe von Förderkrediten, wie den Wohngebäudekrediten 261, 297 und 298 sowie den Ergänzungskredit 358/359, zuständig. Für Förderungen im Bereich der Heizungsoptimierung wenden Sie sich an das BAFA.
Um den Zuschuss und/oder den Ergänzungskredit für den Heizungstausch zu beantragen, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. So tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten haben.
Aktuell gibt es eine zeitlich befristete Förderung von der KfW für das Effizienzhaus 55 Plus. Förderfähig sind Neubauten und der Ersterwerb im Standard Effizienzhaus 55 Plus. Der zinsgünstige Kredit liegt bei bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit. Voraussetzung ist, dass das Haus zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt wird. Sobald das Budget ausgeschöpft ist, endet auch die Förderung.
Die Voraussetzung für eine Heizungsförderung ist, dass die Maßnahmen von einer Fachfirma umgesetzt werden. Viele Anbieter helfen auch beim Förderantrag. Mit Aroundhome finden Sie schnell und einfach verfügbare Heizungsfachfirmen in Ihrer Region.
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
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Häufig gestellte Fragen
Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?
Sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim BAFA muss der Förderantrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Mit Vorhabensbeginn ist dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gemeint. Um den Antrag stellen zu können, benötigen Sie für den Heizungstausch eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihnen ein:e Expert:in für Energieeffizienz oder ein Fachbetrieb ausstellt. Um den Zuschuss der KfW zu beantragen, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer sogenannten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen - damit tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Um den BAFA-Zuschuss reichen Angebote von Fachfirmen aus. Die einzige Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.
Wie lange dauert es, bis das BAFA zahlt?
Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge, in der sie eingehen. Teilweise dauert es zwischen sechs und acht Wochen, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin eingeht. Rein theoretisch kann direkt nach der Antragstellung schon mit den Baumaßnahmen begonnen werden, da das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgebend ist. Wer nicht wartet, bis das Geld auf dem Konto eingeht, trägt allerdings das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird.