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Welche Förderungen gibt es für Heizungen?

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Die Bundesregierung unterstützt den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Fördergeldern und -krediten. Dies gilt auch für den Tausch alter Heizungssysteme gegen neue, umweltfreundlichere Varianten. Erfahren Sie, welche Programme zur Auswahl stehen, wie hoch die Förderbeträge sind und was Sie beim Beantragen beachten müssen.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Kfw Heizung
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Welche Heizungsanlagen werden von der KfW gefördert?

Möchten Sie Ihre alte Heizung durch ein modernes, energieeffizientes Modell tauschen, können Sie von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) profitieren, die auch eine Heizungsförderung beinhaltet. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet einen Investitionskostenzuschuss mit einem Förderhöchstsatz von bis zu 70 Prozent. Wie hoch Ihre Förderung ausfällt, hängt davon ab, ob Sie neben der Grundförderung auch einen Bonus erhalten. Zusätzlich gewährt die KfW einen zinsgünstigen Ergänzungs­kredit über maximal 120.000 Euro für bereits bezuschusste energetische Einzel­maßnahmen. Antragsberechtigt sind sowohl selbst nutzende Eigentümer:innen sowie Vermieter:innen von Wohn­immobilien als auch Wohnungs­eigentümer­gemein­schaften (WEG), sofern der Heizungstausch im Gemeinschaftseigentum um­gesetzt wird. Einen Überblick, welche Heizung 2025 gefördert wird, verschafft Ihnen die folgende Tabelle:

Heizungsart

Grundförderung

Klimageschwindigkeitsbonus

Einkommensbonus

Effizienzbonus

Max. Fördersatz (gedeckelt)

Solarthermie

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Biomasse

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Wärmepumpe

30 %

max. 20 %

30 %

5 %

70 %

Brennstoffzelle

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Wasserstofffähige Heizung

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Innovative Heizungstechnik

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Errichtung, Umbau, Erweiterung eines Gebäudenetzes

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Anschluss an ein Gebäudenetz

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Anschluss an ein Wärmenetz

30 %

max. 20 %

30 %

-

70 %

Quelle: Kreditanstalt für Wiederaufbau

Welche Heizungen werden nicht mehr gefördert?

Zu den nicht förderfähigen Heizungsanlagen zählen unter anderem Ölheizungen, Gasheizungen, Kohleheizungen, Elektroheizungen und Nachtspeicherheizungen.

Welche Boni gibt es für den Heizungstausch?

Neben der Grundförderung in Höhe von 30 Prozent können Sie sich mit den richtigen Voraussetzungen einen zusätzlichen Förderbonus sichern. Folgende Boni enthält die Förderung für Heizungen 2025:

  • Einkommensbonus: Bei einem Haushaltseinkommen von weniger als 40.000 Euro besteht die Möglichkeit, einen Bonus in Höhe von 30 Prozent zu erhalten.

  • Geschwindigkeitsbonus: Wenn Sie auf erneuerbare Energien umstellen, erhalten Sie einen Bonus von 20 Prozent. Ab 2028 verringert sich der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte.

  • Effizienzbonus für Wärmepumpen: Den auch als Innovationsbonus bekannten Zuschlag von 5 Prozent erhalten Sie, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel genutzt wird.

Infografik zu den Bestandteilen der Heizungsförderung 2025 mit Höhe der Grundförderung, Boni und Fördergrenze
Übersicht zu Fördersätzen beim Heizungstausch 2025.

Insgesamt ist ein Förderhöchstsatz von 70 Prozent möglich. Die förderfähigen Kosten pro Wohneinheit sind auf 30.000 Euro gedeckelt - also liegt die maximale Förderung bei 21.000 Euro. Die Basisförderung beträgt maximal 9.000 Euro. Wenn Sie bei einer Biomasseanlage nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5mg/m3 einhalten, gibt es einen zusätzlichen Zuschlag von 2.500 Euro. Dann beträgt die maximal Fördersumme 23.500 Euro.

Ergänzungskredit zum Heizungstausch

Wenn Sie bereits einen Förderzuschuss für einen Heizungstausch von der KfW und/oder einen Zuschuss für eine energetische Sanierungsmaßnahme des Bundes­amtes für Wirt­schaft und Ausfuhr­kontrolle (BAFA) erhalten haben, können Sie zusätzlich den Ergänzungskredit 358/359 der KfW beantragen. Dieser ermöglicht Ihnen eine zinsgünstige Finanzierung bis zu maximal 120.000 Euro je Wohneinheit und tilgungsfreier Anlaufzeit. Die genaue Kredithöhe ergibt sich aus der Zuschusszusage der KfW und/oder aus dem Bewilligungsbescheid des BAFA. Die Auszahlung des Kredits erfolgt in einer Summe oder in Teilbeträgen. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner, beispielsweise die Hausbank.

Wichtiges zum Ergänzungskredit - Plus (358):

  • Förderzusage der KfW für den Heizungs­tausch und/oder einen Zuwendungs­bescheid für Einzelmaßnahmen des BAFA muss vorhanden sein

  • für Privatpersonen, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen

  • zinsvergünstigter Kredit bei einem Haushaltsjahreseinkommen bis zu 90.000 Euro

  • Antragstellung erfolgt über eigenen Finanzierungspartner

Welche Förderungen für die Heizungsoptimierung von der BAFA gibt es?

Im Rahmen einer Heizungsoptimierung werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Maßnahmen gefördert, die die Heizungsanlage energieeffizienter machen. Die Voraussetzung ist, dass die Anlagen älter als zwei Jahre sind bzw. bei Heizungen, die fossile Brennstoffe wie Öl oder Gas nutzen, nicht älter als 20 Jahre sind. Es werden auch Maßnahmen gefördert, die die Staubemissionen von Feuerungsanlagen für feste Biomasse (Nennleistung mindestens 4 Kilowatt) um mindestens 80 Prozent reduzieren.

Fördermaßnahme

Fördergegenstand

Fördersatzhöhe

Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung

- hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage inkl. der Einstellung der Heizkurve

- Austausch von Heizungspumpen sowie Anpassung von Vorlauftemperatur und Pumpenleistung

- Maßnahmen zur Absenkung der Rücklauftemperatur bei Gebäudenetzen

- Dämmung von Rohrleitungen

- Einbau von Flächenheizungen, von Niedertemperaturheizkörpern und Wärmespeichern

- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

- Einbau von Systemen auf Basis temperaturbasierter Verfahren des hydraulischen Abgleichs

- BEG-Zuschuss: 15 %

- 5 % als Sanierungsmaßnahme im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)

Heizungsoptimierung zur Emissionsminderung

- Einbau von elektrostatischer Staubabscheidung

- Katalytische Nachverbrennung

- Systeme vollautomatischer Verbrennungsregelung

- Staubemissionsmessungen vor und nach der Umsetzung der Maßnahme

- BEG-Zuschuss: 50 %

Quelle: BAFA

Welche Maßnahmen sind förderfähig?

Prinzipiell werden vom Kauf über den Einbau bis hin zur Inbetriebnahme alle notwendigen Maßnahmen für die Ausführung und Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage gefördert. Dazu zählen:

  • Investitionen: Zu förderfähigen Investitionskosten zählen neben den Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers auch die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes sowie der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz). Außerdem werden auch die Kosten für Installation und Inbetriebnahme gefördert.

  • Materialien: Kaufen Sie das Material separat, können Sie die Materialkosten nur dann als Teil der förderfähigen Kosten ansetzten, wenn die Anbringung oder der Einbau durch ein Fachunternehmen durchgeführt wird.

  • Einbau und Verarbeitung durch Fachunternehmen: Förderbedingung ist der Einbau oder die Verarbeitung der Materialien durch ein Fachunternehmen. Eigenleistungen werden nicht gefördert.

  • Notwendige Nebenarbeiten: Bei sogenannte „Umfeldmaßnahmen“ handelt es sich um Nebenkosten für Arbeiten oder Investitionen, welche unmittelbar zur Vorbereitung, Umsetzung, Ausführung oder Funktionstüchtigkeit der neuen Heizungsanlage notwendig sind oder zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen. Das sind zum Beispiel Materialien und der fachgerechte Einbau und die Verarbeitung von Maler- oder Fliesenarbeiten.

Minderung der Investitionskosten

Führen Sie im Rahmen der Sanierung noch weitere, nicht förderfähige Modernisierungen durch, müssen Sie förderfähige und nicht förderfähige Maßnahmen nachvollziehbar aufschlüsseln. Zum Teil kann es hierbei zu Minderungen der Investitionskosten kommen. Zudem reduzieren in Anspruch genommene Rabatte, Skonto und vorgenommene Abzüge bei Nachlass oder Minderung die anrechenbaren Investitionskosten.

Innenansicht eines Heizungsraums mit verschiedenen Komponenten einer modernen Heizungsanlage
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Welche regionalen Förderungen für Heizungen gibt es?

In vielen Bundesländern und Kommunen gibt es regionale Heizungsförderungen. Diese können in der Regel mit der Bundesförderung kombiniert werden, sind aber separat zu beantragen. Planen Sie eine neue Heizung, lohnt es sich, z. B. bei der Förderdatenbank des Bundes nach regionalen Förderprogrammen zu suchen. Auch viele Heizungsfachfirmen kennen sich mit regionalen Förderungen aus und können Ihnen Tipps geben.

Region

Regionale Heizungsförderung

Förderschwerpunkt

Förderhöhe

Baden-Württemberg

Förderprogramme der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg

Energetische Verbesserungen und Sanierungsmaßnahmen

Unterschiedlich, je nach Förderung

Bayern

Bayerisches Modernisierungsprogramm der BayernLabo

Energetische Modernisierung von Mehrfamilienhäusern

Förderfähige Kosten bis zu 60 % (Ausnahmen bis zu 75 %) vergleichbarer Neubaukosten sowie Zuschüsse nach m²

Berlin

Investitionsbank Berlin (IBB) – IBB Wohnraum Modernisieren

Modernisierung/Sanierung, z. B. Heizungserneuerung, Wärmepumpe, Photovoltaik

Zinsgünstiger Kredit von bis zu 100.000 EUR je Wohneinheit

Brandenburg

ILB Förderprogramm Wohneigentum - Nachhaltige Modernisierung und Instandsetzung

Nachhaltige und energetische Modernisierung und Instandsetzung von Wohneigentum

Grundförderung 30.000 € Zuschuss sowie bis zu 230.000 € zinsfreies Darlehen

Hamburg

IFB Hamburg Erneuerbare Wärme

Austausch der Heizungsanlage, Einbau von Wärmepumpen und -speichern, Erschließung der Wärmequellen

Zuschüssen in Höhe von 20 % (max. 9.000 € je Wohneinheit; max. 100.000 € je Mehrfamilienhaus)

Hannover

proKlima Hannover - Förderangebote Wärmeversorgung

Solarwärmeanlage, Wärmepumpe, Wärmenetzanschluss, Heizungsoptimierung

Unterschiedlich, je nach Fördermaßnahme

Niedersachsen

NBank - Eigentumsförderung (Selbst genutztes Wohneigentum)

Erneuerung von Heizungstechnik, Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energieträger, u.a.

Darlehen bis zu 85 % der Gesamtkosten (max. 75.000 €) plus möglichen Zuschuss

Nordrhein-Westfalen

progres.nrw – Landesprogramm

Förderung für Wärmepumpe, Thermischen Solaranlagen, u.a.

Unterschiedlich, je nach Fördermaßnahme

Rheinland-Pfalz

Förderprogramm Wärmeschutz und Heizungstausch der Stadt Landau

Hausübergabestation Fernwärme, Heizungstausch von einer fossil betriebenen Heizung zu einer Wärmepumpe, u.a.

Heizungstausch max. 2.000 €; Dämmung max. 5.000 €; Insgesamt maximal 5.000 €

Saarland

Soziale Wohnraumförderung Förderrichtlinie 2025

Energetische Modernisierung für sozialen Wohnraum mit mindestens 2 Wohneinheiten

Zinsgünstiges Förderdarlehen je Wohnung bis zu 200.000 €

Sachsen

SAB Sachsenkredit Klimafreundlicher Wohnen

Energieeffiziente Heizungsanlagen inkl. Anlagentechnik zur Erhöhung der Energieeffizienz

Zinsvergünstigtes Darlehen von mind. 20.000 € bis max. zur Höhe der Bau- und Planungskosten

Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt MODERN – Energieeffizient Sanieren

Energetische Sanierung, Heizungsoptimierung, Beratung, Planung, Baubegleitung sowie notwendige Nebenarbeiten

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs

Schleswig-Holstein

Wohnimmobilie modernisieren - Programme der IB.SH

Energetische Modernisierung oder Sanierung einer selbstgenutzten Immobilie

Unterschiedlich, je nach Förderprogramm

Stuttgart

Heizungsprogramm der Stadt Stuttgart

Wärmepumpen, Pelletheizungen, Anschlusses an ein Wärmenetz, thermische Solaranlagen, Entsorgung des Öltanks

Maximale Fördersumme beträgt je Fördermaßnahme zwischen 2.000 € und 150.000 €

Thüringen

Thüringer Aufbaubank - EigenheimPlus

Erwerb und/oder die Modernisierung von überwiegend selbst genutztem Wohneigentums

Zinsgünstiger Kredit bis zu 100 % der Kosten, max. 150.000 €

Erhöhung der Fördersätze durch iSFP-Bonus

Sie können sich einen zusätzlichen Förderbonus sichern, wenn die Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Rät Ihnen ein Energieberater oder eine Energieberaterin im Zuge dessen beispielsweise zu einer Geschossdämmung, können Sie zusätzlich zu den normalen Fördersätzen noch fünf Prozent iSFP-Bonus erhalten.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll für Ihr Eigenheim sind, lassen Sie sich von einem Energieberater oder einer Energieberaterin helfen. Diese Fachpersonen erstellen Ihnen einen individuellen, speziell auf Ihr Eigenheim zugeschnitten Sanierungsfahrplan.

Für welche Maßnahmen ist der iSFP-Bonus erhältlich?

Den iSFP-Bonus können Sie nur für die Heizungsoptimierung zur Effizienzverbesserung erhalten sowie für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle oder Anlagentechnik. Für den reinen Heizungsaustausch gilt der Bonus nicht.

Wo können Förderkredite und Zuschüsse beantragt werden?

Die KfW ist für die Heizungsförderung und die Vergabe von Förderkrediten, wie den Wohngebäudekrediten 261, 297 und 298 sowie den Ergänzungskredit 358/359, zuständig. Für Förderungen im Bereich der Heizungsoptimierung wenden Sie sich an das BAFA.

Um den Zuschuss und/oder den Ergänzungskredit für den Heizungstausch zu beantragen, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. So tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn Sie eine Förderzusage der KfW erhalten haben.

Die Voraussetzung für eine Heizungsförderung ist, dass die Maßnahmen von einer Fachfirma umgesetzt werden. Viele Anbieter helfen auch beim Förderantrag. Mit Aroundhome finden Sie schnell und einfach verfügbare Heizungsfachfirmen in Ihrer Region.

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Häufig gestellte Fragen

Wann muss der BAFA-Antrag gestellt werden?

Sowohl bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) als auch beim BAFA muss der Förderantrag vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Mit Vorhabensbeginn ist dabei der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages gemeint. Um den Antrag stellen zu können, benötigen Sie für den Heizungstausch eine Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ihnen ein:e Expert:in für Energieeffizienz oder ein Fachbetrieb ausstellt. Um den Zuschuss der KfW zu beantragen, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag mit einer sogenannten aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen - damit tritt der Vertrag erst in Kraft, wenn Sie die Förderzusage erhalten haben. Um den BAFA-Zuschuss reichen Angebote von Fachfirmen aus. Die einzige Ausnahme: Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Wie lange dauert es, bis das BAFA zahlt?

Das BAFA bearbeitet die Anträge in der Reihenfolge, in der sie eingehen. Teilweise dauert es zwischen sechs und acht Wochen, bis das Geld tatsächlich auf dem Konto des Antragstellers bzw. der Antragstellerin eingeht. Rein theoretisch kann direkt nach der Antragstellung schon mit den Baumaßnahmen begonnen werden, da das Datum des Antragseingangs beim BAFA maßgebend ist. Wer nicht wartet, bis das Geld auf dem Konto eingeht, trägt allerdings das finanzielle Risiko für den Fall, dass der Antrag abgelehnt wird.

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