Um das Eigenheim oder das Grundstück gewinnbringend zu verkaufen, ist es wichtig, alle Einflussfaktoren zu kennen.
Strom, Wasser und Heizung sparsam einzusetzen, verringert Ihre Kosten, reduziert CO2 und macht Sie unabhängiger von Energiepreisen.
Wer im Alter im eigenen Zuhause wohnen bleiben will, muss häufig Umbaumaßnahmen durchführen lassen. Was Sie bei der Planung beachten sollten.
Wer seine Wohnung vermieten möchte, steht vor vielen Fragen: Was gibt es Rechtliches zu beachten? Welche Miethöhe ist angemessen und wie finde ich überhaupt geeignete Mieter:innen? Wir geben Ihnen einen Überblick, worauf Sie im Vorfeld achten müssen, und wie Sie mit möglichst wenig Aufwand Ihre Wohnung vermieten.
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Wer eine Eigentumswohnung vermieten will, sollte zum einen den benötigten Aufwand und die Nebenkosten nicht unterschätzen. Zum anderen muss das Verhältnis von Kaufpreis und Miete stimmen, damit sich die vermietete Wohnung als Kapitalanlage lohnt. Das heißt: Ihre Investitionen in Form von Kaufpreis und nötiger Renovierungsmaßnahmen stehen Ihrem Gewinn aus Mieteinnahmen und möglichen Wertsteigerungen gegenüber. Der Wert, der Kaufpreis und Miete ins Verhältnis setzt, wird Vervielfältiger oder auch Kaufpreisfaktor genannt. Mit diesem Wert können Sie für die erste Orientierung die Rentabilität der Vermietung ermitteln.
So berechnen Sie die Rantabilität:
Kaufpreis ÷ Jahresnettomiete = Vervielfältiger
Der Vervielfältiger sollte nicht über 25 liegen, da sonst eine Überbewertung der Wohnung wahrscheinlich ist.
Beispiel: Sie haben eine Wohnung für 300.000 Euro erworben und wollen sie für eine Jahresnettomiete von 10.000 Euro vermieten. Der Vervielfältiger beträgt 30 (300.000 ÷ 10.000 = 30). Das heißt, dass Sie erst in 30 Jahren den ursprünglichen Kaufpreis ermittelt hätten, womit das Kaufpreis-Mietverhältnis wenig rentabel ist.
Achtung:
Wenn Sie als Wohnungseigentümer:in Ihre Wohnung vermieten wollen, informieren Sie sich am besten im Voraus darüber, ob die jeweilige Gemeinschaftsordnung hierfür die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwalter:innen vorschreibt.
Damit es sich lohnt, die eigene Wohnung zu vermieten, müssen die Mieteinnahmen stimmen. Das heißt, dass Sie einerseits einen für Sie rentablen Quadratmeterpreis kalkulieren müssen. Andererseits sollte dieser nicht zu weit über der ortsüblichen Miete liegen, um einen häufigen Mieterwechsel zu vermeiden. Orientieren Sie sich also im ersten Schritt am lokalen Mietspiegel und ermitteln Sie den Quadratmeterpreis für vergleichbare Wohnungen. Wenn in Ihrer Region die Mietpreisbremse gilt, darf bei einer Neuvermietung der Mietpreis maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ohne Mietpreisbremse sind Vermieter:innen etwas freier, aber dennoch an die Kappungsgrenze gebunden. Demnach dürfen die Mietpreise innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 20 Prozent erhöht werden.
Tipps für die optimale Miethöhe:
Berechnen Sie die Nebenkosten extra
Berücksichtigen Sie für eine rentable Miethöhe nur die Nettokaltmiete. Denn die Nebenkostenpauschale dient lediglich der Begleichung der Nebenkosten und stellt keinen Gewinn für Sie dar. Für potentielle Mieter:innen ist die Warmmiete jedoch entscheidend. Um diese zu ermitteln, addieren Sie folgende Betriebskosten zur Kaltmiete:
Der nächste nötige Schritt, um die eigene Wohnung zu vermieten, ist die Erstellung eines aussagekräftigen Exposés. Vermieter:innen unterschätzen diesen Arbeitsschritt häufig. Doch Inserate mit dunklen Fotos, mangelhaften Informationen oder zu vielen irrelevanten Ausschmückungen wirken unprofessionell und schrecken Interessent:innen ab. Investieren Sie daher Zeit und Geld in eine hochwertige Aufmachung oder überlassen Sie das Immobilien-Exposé gleich professionellen Händen. Die gesamte Vermarktung Ihrer Wohnung inklusive Exposéerstellung ist in vielen Maklerprovisionen enthalten.
Tipps für Ihr Wohnungsexposé:
Verlassen Sie sich bei der Entscheidung für Ihre Mieter:innen nicht allein auf Ihre Menschenkenntnis. Stellen Sie potentiellen Mieter:innen vor Vertragsabschluss zum Beispiel die folgenden Fragen:
Probleme mit Mieter:innen?
Als Vermieter:in stehen Sie gegenüber anderen Eigentümer:innen für das Tun Ihrer Mieter:innen ein. Hält sich jemand nicht an die Regeln, können Sie ihn oder sie abmahnen und im letzten Schritt die Wohnung kündigen. Grundsätzlich steht Vermieter:innen das Recht auf fristlose Kündigung zu, sobald Mieter:innen zwei Monatsmieten hintereinander schuldig bleiben.
Der Mietvertrag (§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die Gebrauchsüberlassung an einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses. Wer seine Wohnung vermieten will, muss sich folglich an gewisse Regeln halten. Vermieter:innen sollten stets auf eindeutige Mietverträge achten und folgende Grundsätze berücksichtigen:
Die Vermietung von Wohneigentum kann eine lukrative Einnahmequelle sein. Viele Eigentümer:innen fürchten jedoch Zahlungsunfähigkeit bei den Mieter:innen oder scheuen den bürokratischen Aufwand, den eine Vermietung mit sich bringt. Bei der Aufgabe, passende Mieter:innen zu finden und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen, unterstützen Sie erfahrene Immobilienmakler:innen. Makler:innen übernehmen zahlreiche Aufgaben, die über die reine Vermittlung der Wohnung hinausgehen:
Die Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung gelten auch für Privatpersonen als normales Einkommen und müssen dementsprechend versteuert werden (Anlage V in der Steuererklärung). Allerdings müssen Sie nicht mit dem gesamten Betrag rechnen, sondern können folgende Werbungskosten geltend machen:
Zudem gibt es einen jährlichen Grundfreibetrag, worunter auch die Mieteinkünfte fallen. Der Freibetrag liegt 2023 bei 10.908 Euro für Alleinstehende und bei 21.818 Euro für Verheiratete.
Sie wollen Ihre Wohnung vermieten und suchen professionelle Hilfe? Wohnungsmakler:innen erleichtern Ihnen nicht nur den bürokratischen Aufwand, sondern übernehmen auch die Suche nach passenden, zahlungsfähigen Mieter:innen. Wir unterstützen Sie bei der Suche nach passenden Makler:innen. Füllen Sie einfach unseren Online-Fragebogen aus und Sie erhalten drei Angebote von Immobilienmakler:innen aus Ihrer Nähe.
Häufig gestellte Fragen
Zur ersten Orientierung sollte die Bruttomietrendite mindestens 4 Prozent betragen. Sie wird so berechnet: Jährliche Mieteinnahmen ÷ Kaufpreis = Bruttomietrendite
Beispiel: Wenn Ihre Wohnung jähriche Mieteinnahmen von 6.000 Euro erzielt, der Kaufpreis aber bei 200.000 Euro lag, beträgt die Bruttomietrendite nur 3 Prozent (6.000 ÷ 200.000 = 0,03).
Als Vermieter:in können Sie einen befristeten Mietvertrag nach § 575 des Bürgerlichen Gesetzbuchs aus drei Gründen aufsetzen: 1) Sie oder Ihre Familienangehörigen wollen nach der Frist die Wohnung selbst nutzen; 2) Sie wollen die Wohnung nach der Frist sanieren; 3) Sie wollen die Wohnung nach der Frist an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten.
Wenn Sie Ihre Wohnung als Ferienwohnung vermieten wollen, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Falls Sie im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft vermieten wollen, muss diese der Vermietung an Gäste zustimmen. Klären Sie zudem, ob in der Region Ihrer Immobilie das Zweckentfremdungsverbot herrscht. Wenn ja, ist die Vermietung an Feriengäste untersagt.
Bei der Instandhaltungsrücklage handelt es sich um ein Finanzpolster, das für künftig notwendige Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen angesammelt und von der Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft verwaltet wird. Nach Gesetz wird lediglich eine angemessene Höhe vorgeschrieben, diese muss je nach Alter, Zustand und Ausstattung der Immobilie festgelegt werden. Zur Orientierung wird für den sozialen Wohnbau eine jährliche Rücklage zwischen 7,10 und 12,50 Euro pro Quadratmeter empfohlen.