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Die Alternative zum Verkauf

Wohnung vermieten

Alexander Engel
22. November 2018

Wer seine Wohnung vermieten möchte, kommt mit professioneller Hilfe schneller und besser an sein Ziel. Wohnungsmakler:innen helfen Ihnen dabei, den oder die passende/n Mieter:in für Ihre Eigentumswohnung zu finden. Zudem übernehmen sie den gesamten bürokratischen Aufwand der Vermietung. Erfahren Sie bei Aroundhome, wie Sie mit möglichst wenig Aufwand Ihre Wohnung vermieten.

Vermietung von Wohneigentum

Sie wollen Ihre Eigentumswohnung vermieten oder suchen eine/n Nachmieter:in für Ihre Wohnung? Die Vermietung von Wohneigentum kann eine lukrative Einnahmequelle sein. Viele Eigentümer:innen haben jedoch Schwierigkeiten, geeignete Mieter:innen für Ihr Objekt zu finden. Sie fürchten Zahlungsunfähigkeit und scheuen den bürokratischen Aufwand, den eine Vermietung mit sich bringt.

Bei der Aufgabe, den passenden Mieter oder die passende Mieterin für Ihr Wohneigentum zu finden und eine reibungslose formelle Abwicklung der Vermietung sicherzustellen, unterstützen Sie erfahrene Immobilienmakler:innen. Ein/e Makler:in zur Wohnungsvermietung übernimmt zahlreiche Aufgaben, die über die reine Vermittlung hinausgehen:

  • Verantwortung für die Präsentation der Wohnung
  • Fachmännische und marktgerechte Einschätzung des Immobilienwerts
  • Erstellung von Exposés
  • Steuerung sämtlicher Marketingaktivitäten
  • Funktion als kompetente und seriöse Ansprechperson sowie als persönliche/r Interessenvertreter:in
  • Bearbeitung bürokratischer Aufgaben (z. B. Sichtung von Bauakten)
  • Suche nach Mietinteressent:innen und Bonitätsprüfung
  • Termingestaltung, bringt Mieter:innen und Vermieter:innen zusammen

Mit einem Wohnungsmakler oder einer Wohnungsmaklerin finden sie schneller, zuverlässiger und unkomplizierter solvente Mieter:innen für Ihr Wohneigentum.

Achtung:

Wenn Sie als Wohnungseigentümer:in Ihre Wohnung vermieten wollen, sollten Sie sich im Voraus darüber informieren, ob die jeweilige Gemeinschaftsordnung (Satzung, die grundlegende Rechte und Pflichten von Eigentümern innerhalb der Gemeinschaft festlegt) hierfür die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder der Hausverwalter:innen vorschreibt.

Fragen an zukünftige Mieter:innen

Verlassen Sie sich bei der Entscheidung für Ihre Mieter:innen nicht allein auf Ihre Menschenkenntnis. Stellen Sie dem/der zukünftigen Mieter:in vor Mietvertragsabschluss die folgenden Fragen:

  • Wie viele Personen sollen in der Wohnung leben?
  • Sollen Haustiere gehalten werden?
  • Spielen Sie oder andere Bewohner:innen Musikinstrumente?
  • Weshalb endet Ihr bisheriges Mietverhältnis?
  • Wie ist der Name Ihres bisherigen Vermieters oder Vermieterin?
  • Sind Sie mit einer Mieterbonitätsprüfung per Selbstauskunft einverstanden?
  • Ist gegen Sie ein laufendes Konkurs-, Insolvenz- oder Vergleichsverfahren anhängig?

Probleme mit Mieter:innen?

Als Vermieter:in stehen Sie gegenüber anderen Eigentümer:innen für das Tun Ihres Mieters oder Ihrer Mieterin ein. Hält diese/r sich nicht an die Regeln, können Sie ihn oder sie abmahnen und im letzten Schritt die Wohnung kündigen. Grundsätzlich steht dem Vermietenden das Recht auf fristlose Kündigung zu, sobald ein/e Mieter:in zwei Monatsmieten hintereinander schuldig bleibt.

So bestimmen Sie die Miethöhe

Um die Miete für Ihr Wohneigentum in angemessener Höhe festzulegen, helfen Ihnen Mietspiegel für Ihre Stadt oder Region bei der Orientierung. Diese zeigen die aktuellen Mietpreise und deren Veränderung im Vergleich zum Vorjahr an. Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich die Mietpreise vergleichbarer Objekte aus der Nachbarschaft anzuschauen.

So setzen Sie den Vertrag zur Wohnungsvermietung auf

Der Mietvertrag (§ 535 Bürgerliches Gesetzbuch) regelt die Gebrauchsüberlassung an einer fremden Sache gegen Zahlung eines Mietzinses. Wer seine Eigentumswohnung vermietet, muss sich folglich an gewisse Regeln halten. Vermieter:innen sollten stets auf eindeutige Mietverträge achten und folgende Grundsätze berücksichtigen:

  • Beide Mietvertragsparteien müssen namentlich genannt sein.
  • Das Mietobjekt muss genau bezeichnet werden. Hierzu zählen auch vermietete Nebenräume oder Mietgegenstände wie Garage, Gartenanteil, Kellerräume, Autoabstellplatz etc.
  • Die vereinbarte Miethöhe muss benannt und gegebenenfalls in Nettomiete, Höhe der Betriebskostenvorauszahlung sowie die einzelnen Betriebskosten unterteilt werden.
  • Der Beginn und – bei befristeten Mietverträgen – das Ende des Mietverhältnisses müssen aufgeführt sein.

Kaution

Auch die dem/der Vermieter:in zustehende Kaution von üblicherweise drei Kaltmieten wird im Mietvertrag festgehalten. Der Eigentümer oder die Eigentümerin ist verpflichtet, die Summe getrennt von seinem Vermögen auf einem separaten Konto anzulegen.

Wohnung vermieten mit dem passenden Makler oder der passenden Maklerin

Damit die Vermietung Ihrer Wohnung nicht zur mühseligen Aufgabe wird, unterstützt Sie Aroundhome bei der Suche nach professioneller Hilfe. Wohnungsmakler:innen erleichtern Ihnen nicht nur den bürokratischen Aufwand, der mit einem Mietverhältnis einhergeht, sondern nehmen Ihnen die Suche nach passenden, zahlungsfähigen Mieter:innen für Ihr Objekt ab und vertreten Ihre Interessen bei der Vermietung. Ausgehend von Ihren persönlichen Wünschen und Ihrem Mietobjekt stellen wir Ihnen drei Angebote von Immobilienmakler:innen aus Ihrer Nähe zusammen. Diese können Sie unverbindlich prüfen und vergleichen. Auf diese Weise finden Sie schnellstmöglich einen zuverlässigen Partner für die Vermietung Ihrer Wohnung.