Das müssen Sie beachten, wenn Sie Ihre vermietete Wohnung verkaufen wollen
Anika Wegner
25. September 2020
Das Wichtigste in Kürze
Als Käufer kommen Privatpersonen mit Eigenbedarf und Kapitalanleger in Betracht.
Ein Verkauf ist trotz Grundschuld möglich.
Die Spekulationsfrist ist nach zehn Jahren erloschen.
Die Nebenkostenabrechnung übernimmt die Person, die am Ende des Abrechnungszeitraums der Eigentümer ist.
Dem Mieter darf nur ein Besichtigungstermin pro Woche aufgebürdet werden.
Wenn Sie Ihre vermietete Wohnung verkaufen wollen, müssen Sie sich nicht mit einem niedrigeren Verkaufspreis zufrieden geben. Denn aufgrund der Immobilienknappheit investieren auch immer mehr Kapitalanleger in sichere Sach- und Immobilienwerte. Sie können also selbst entscheiden, ob Sie Ihre Wohnung lieber an eine Privatperson oder einen Investoren verkaufen möchten. Wir verraten Ihnen, auf was Sie beim Verkauf achten müssen.
Freie Wohnungen lassen sich deutlich einfacher verkaufen, da die potenziellen Käufer selbst entscheiden können, ob sie die Wohnung vermieten oder selbst nutzen wollen. Tatsächlich verringert sich der Preis je Quadratmeter statistisch um vier Prozent, wenn die Wohnung bereits vermietet ist. Es kommen dafür zwei Käufergruppen in Betracht:
Privatpersonen
Privatpersonen, die eine Wohnung kaufen möchten, wollen diese auch selbst nutzen. Wenn die Wohnung bereits vermietet ist, wirkt das abschreckend auf diese Käufergruppe. Zwar hätte der Käufer das Recht, dem derzeitigen Mieter aufgrund von Eigenbedarf zu kündigen, der Prozess ist in der Praxis aber dennoch sehr langwierig.
Trotz dem dürfte diese Käufergruppe lukrativer für Sie sein. Käufer mit Eigenbedarf sind generell bereit, mehr für eine Wohnung zu zahlen. Sie vergleichen nicht nur den Kaufpreis, sondern auch die individuellen Vorzüge, die eine Wohnung mit sich bringt. Dazu zählen unter anderem eine attraktive Lage, besondere Ausstattungen und viel Freiraum bei der Wohnraumgestaltung.
Kapitalanleger
Kapitalanleger können Investoren oder Immobiliengesellschaften sein, die lediglich an der erzielbaren Rendite interessiert sind. Von den individuellen Vorteilen der Eigentumswohnung lassen sie sich fast nie beeindrucken. Entscheidend sind möglichst berechenbare Erträge. Daher kommt es sogar vor, dass diese Käufergruppe eine Wohnung ohne eine vorherige Besichtigung kauft .
Auf besondere Ausstattungen, wie einen Balkon mit Blick ins Grüne, achten Käufer mit Eigenbedarf.
Wie legen Sie den Verkaufspreis fest?
Um den Angebotspreis für Ihre vermietete Wohnung zu ermitteln, müssen Sie zunächst eine Renditekalkulation aus der Sicht eines potenziellen Käufers durchführen. Beachten Sie dabei auch die preisliche Entwicklung ähnlicher Wohnungen in der näheren Umgebung. Vor allem der übliche Quadratmeterpreis der Region ist entscheidend. Je mehr Rendite der Käufer erwarten kann, desto höher können Sie den Verkaufspreis ansetzen. Ein Makler kann Sie bei der Immobilienbewertung unterstützen.
Welche Unterlagen benötigen Sie für den Verkauf?
Für den Wohnungsverkauf müssen Sie zum Einen allgemeine Unterlagen parat haben, die bei einem Immobilienverkauf wichtig sind. Zum Anderen benötigen Sie auch spezielle Unterlagen für den Verkauf von vermieteten Eigentumswohnungen. Bei Fragen kann Ihnen ein Makler ausführliche Informationen dazu geben.
Allgemeine Unterlagen, die für einen Immobilienverkauf benötigt werden:
Miteigentümerliste bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Protokoll der Eigentümerversammlung
Beschlüsse der Eigentümer (vorzugsweise der letzten drei Jahre)
Nebenkostenabrechnung inkl. Nachweis über Instandhaltungsrücklagen (vorzugsweise der letzten drei Jahre)
Eventuelle Sondervertragsdaten (z. B. Wartungsverträge, Antennenverträge usw.)
Besonderheiten beim Verkauf einer vermieteten Wohnung
Kaufvertrag
Achten Sie beim Verkauf darauf, dass im Kaufvertrag ein paar Besonderheiten stehen müssen:
Vermerken Sie im Kaufvertrag deutlich, dass es sich um eine vermietete Wohnung handelt.
Alle Rechte und Pflichten des neuen Vermieters müssen aufgelistet sein. Dazu zählen auch offene Mietschulden.
Notieren Sie auch alle vereinbarten Regelungen bezüglich der Betriebskostenabrechnung (mit den Zählerständen) und der Übergabe beziehungsweise Rückzahlung der Kaution.
Nebenkostenabrechnung
Für die Nebenkostenabrechnung ist die Person zuständig, die am Ende des Zeitraums als Eigentümer im Grundbuch steht. Diese Person ist ebenfalls für eventuelle Nachzahlungen verantwortlich.
Zustimmung WEG-Verwalter
Ob Sie bei einem Verkauf die Zustimmung des WEG-Verwalters oder der anderen Wohnungseigentümer der Immobilie benötigen, steht in Ihrer Teilungserklärung oder Ihrem Teilungsvertrag. Diese Aufgabe kann Ihnen auch ein Makler abnehmen.
Der Mieter Ihrer Eigentumswohnung genießt bei einem Verkauf einen gesetzlichen Kündigungsschutz. So ist der Käufer dazu verpflichtet, den Mietvertrag unverändert zu übernehmen. Eine Kündigung des Vertrages, um eine Mieterhöhung oder bessere Konditionen durchzusetzen, ist ihm nicht gestattet.
Lediglich wenn der Käufer die Wohnung selbst nutzen und Eigenbedarf geltend machen will, ist eine Kündigung möglich. Eigenbedarf besteht auch für einen Familienangehörigen oder eine zu dem Hausstand gehörende Person des Käufers. Hierbei gelten je nach Mietdauer bestimmte Kündigungsfristen:
bis zu 5 Jahren Mietdauer: 3 Monate Kündigungsfrist
5 bis 8 Jahre Mietdauer: 6 Monate Kündigungsfrist
mehr als 8 Jahre Mietdauer: 9 Monate Kündigungsfrist
Vorkaufsrecht
Laut § 577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist der Mieter nur dann zum Vorverkauf berechtigt, wenn die Wohnung während seines Mietverhältnisses in eine Eigentumswohnung umgewandelt und verkauft werden soll. Wenn sie bereits eine Eigentumswohnung war, als der Mietvertrag geschlossen wurde, hat der Mieter kein Vorkaufsrecht. Auch wenn der potenzielle Käufer der Wohnung ein Familienmitglied des derzeitigen Besitzers ist, besteht kein Vorkaufsrecht.
Besichtigungstermine
Als Besitzer der Eigentumswohnung dürfen Sie selbstverständlich Kaufinteressenten zur Besichtigung in die Wohnung einladen. Aber hier hat Ihr Mieter auch vollumfassende Rechte. So müssen Sie ihm jeden Besichtigungstermin vorschlagen und er hat trotzdem die Option abzulehnen. Er muss lediglich einem Besichtigungstermin pro Woche zustimmen, welcher nicht länger als zwei Stunden dauern darf.
Darüber hinaus gibt es bestimmte Besichtigungstermine, für welche Sie das ausdrückliche Einverständnis des Mieters benötigen:
an Sonn- und Feiertagen
wenn der Mieter verreist ist
früh am Morgen
am späten Abend
Lassen Sie sich vor dem Verkauf ausführlich von einem Makler beraten.
Das ist finanziell beim Verkauf wichtig
Grundschuld
Wenn auf Ihrer Wohnung noch eine Grundschuld lastet, ist ein Verkauf trotzdem möglich. Ihnen stehen dabei zwei Optionen offen:
Übertragung der Grundschuld
Der Käufer kann die Grundschuld und dementsprechend auch den Eintrag im Grundbuch einfach übernehmen. Ebenso ist es möglich, dass der Käufer die Konditionen des alten Darlehens übernimmt und Sie als Kreditnehmer ablöst. Dafür ist aber die Zustimmung der Bank und die Beglaubigung eines Notars notwendig.
Löschung der Grundschuld
Eine Grundschuldlöschung ist möglich, wenn Sie das Darlehen vollständig zurückgezahlt haben und keine offenen Forderungen gegen Sie vorliegen. Dann stellt Ihnen Ihr ursprünglicher Kreditgeber eine Löschungsbewilligung aus, welche Sie nur noch von einem Notar beglaubigen lassen müssen. Der Notar reicht das Dokument an das Grundbuchamt weiter, das die Grundschuldlöschung dann vornimmt.
Spekulationssteuer
Wenn zwischen der Anschaffung Ihrer Eigentumswohnung und dem Verkauf mindestens zehn Jahre liegen, ist die Spekulationsfrist erloschen. Nach zehn Jahren müssen Sie dementsprechend keine Spekulationssteuer mehr zahlen. Ist die Spekulationsfrist allerdings unterschritten, müssen Sie den Verkauf in Ihrer Einkommensteuererklärung als privates Veräußerungsgeschäft angeben.
Werbungskosten
Die Aufwendungen für den Verkauf Ihrer vermieteten Wohnung können Sie leider nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Laut einem Urteil des Finanzgerichts Köln (21.03.2018, Az. 3 K 2364/15) ist das nur möglich, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, mit der Sie keine Einkünfte erzielt haben, um danach den Erlös in den Kauf einer zu vermietenden Eigentumswohnung zu stecken. Zu den Aufwendungen würden sowohl die angefallenen Makler-, als auch die Rechtsanwalts- und Notarkosten zählen.
Vermarktung nur mit dem richtigen Makler
Achten Sie darauf, den passenden Makler für Ihre bevorzugte Käufergruppe auszuwählen. Gerade bei Kapitalanlegern ist es wichtig, einen Makler zu beauftragen, der regelmäßig Kapitalanlagen verkauft. Er kann die Renditekalkulation für Sie übernehmen und ist in Verkaufsgesprächen mit dieser Käufergruppe geübt. So können Sie sicher sein, dass der Makler einen guten Verkaufspreis für Sie erzielt.
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