Wintergarten-Förderung 2026: aktuelle Zuschüsse und Programme
Ein Wintergarten kann als Teil einer energetischen Maßnahme gefördert werden. Je nach Ausgangslage kommen BAFA-Zuschüsse, KfW-Kredite und steuerliche Vergünstigungen infrage, teils auch in Kombination. In der folgenden Übersicht erfahren Sie, welche Optionen und Förderhöhen es gibt, welche Voraussetzungen gelten und wie der Ablauf aussieht, damit Sie den Antrag rechtzeitig vor Baubeginn stellen.
Das Wichtigste in Kürze
Wintergärten werden meist nicht „als Wintergarten“ gefördert, sondern über energetische Einzelmaßnahmen oder barrierereduzierende Umbauten.
Neubau/Erstkauf: Bei KfW 297 kann ein Wintergarten Teil eines förderfähigen klimafreundlichen Neubaus sein.
Bestand: Über BAFA (BEG EM) sind typischerweise 15 % Zuschuss, mit iSFP bis 20 % möglich, wenn die Maßnahme die technischen Mindestanforderungen erfüllt und der Wintergarten zum beheizten Wohnbereich gehört.
Antrag immer vor Auftrag/Start stellen. Rückwirkend ist es meist ausgeschlossen.
Finanzierung ergänzen: KfW 358/359 ist ein Ergänzungskredit und setzt einen BAFA-/KfW-Zuschussbescheid voraus.
Steuerbonus: § 35c oder § 35a sind möglich, aber nicht zusätzlich für dieselbe Maßnahme neben BAFA/KfW.
Welche Förderungen gibt es für Wintergärten? Ein Überblick
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über gängige bundesweite Förderwege für Wintergärten. Spezifische regionale Förderprogramme nur für Wintergärten gibt es derzeit nicht.
Stand: Juni 2026
Warm- vs. Kaltwintergarten – was wird gefördert?
Ein Warmwintergarten ist ein beheizter Wintergarten, der zur thermischen Gebäudehülle gehört. In diesem Fall kann eine Förderung möglich sein, meist über energetische Maßnahmen wie eine neue Wärmeschutzverglasung, wenn die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.
Ein Kaltwintergarten ist unbeheizt und zählt nicht zur thermischen Hülle, daher ist er aktuell nicht förderfähig.
BAFA-Förderung für Wintergärten (BEG Einzelmaßnahmen)
Die BAFA fördert im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle bestehender Wohngebäude. Ein Wintergarten als solcher ist kein eigenständig förderfähiger Posten. Entscheidend ist, ob er thermisch an das Gebäude angebunden ist und zur Energieeffizienz beiträgt.
Welche Wintergärten werden von der BAFA gefördert?
Konkret förderfähig sind:
Neue Verglasung und Fenster des Wintergartens, sofern dieser als beheizter, dauerhaft genutzter Wohnraum gilt und thermisch an das Gebäude angeschlossen ist.
Dämmmaßnahmen an angrenzenden Bauteilen wie z. B. Außenwand zwischen Haus und Wintergarten, wenn sie Teil der Gebäudehüllensanierung sind.
Erneuerung von Türen zwischen Wohngebäude und Wintergarten (als thermische Trennung).
Förderhöhe und förderfähige Kosten
Grundförderung: 15 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss; nicht rückzahlbar
iSFP-Bonus: 5 Prozent zusätzlich, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt; insgesamt bis zu 20 Prozent
Maximale förderfähige Kosten: bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit für Gebäudehüllenmaßnahmen
Maximale Fördersumme: bis zu 6.000 Euro
Zu den förderfähigen Kosten zählen u. a.:
Material- und Einbaukosten für neue Verglasungen/Rahmen
Lohn- und Montagekosten durch Fachbetrieb
Kosten für Energieeffizienz-Experten (iSFP oder Fachplanung)
Baunebenkosten z. B. Gerüst, Entsorgung alter Bauteile
Nicht förderfähig sind nicht beheizbare Kaltwintergärten
Voraussetzungen für die BAFA-Förderung
Damit Verglasungs- oder Hüllenmaßnahmen am Wintergarten förderfähig sind, müssen bestimmte technische Mindestwerte (TMA) eingehalten werden:
Die Verglasung des Wintergartens muss mindestens einer Dreifachverglasung entsprechen, um die Anforderungen zu erfüllen.
U-Werte für Fenster und Verglasungen (BEG EM):
Fenster/Fenstertüren: Uw \leq 0,95 W/(m²K)
Verglasungen (nur Glas): Ug \leq 0,60 W/(m²K)
Dachflächenfenster/Wintergartendach: Uw \leq 1,00 W/(m²K)
Rahmen: Uf \leq 1,0 W/(m²K)
Weitere Voraussetzungen:
Beauftragung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten für die Fachplanung und Baubegleitung
Ausführung durch einen Fachbetrieb
Antragstellung vor Auftragserteilung
Wintergarten muss Teil des beheizten Wohnbereichs sein
KfW-Förderungen für Wintergärten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für Wintergärten genutzt werden können. Diese Wintergarten-Förderungen der KfW sind vor allem auf energieeffiziente Neubauten und Sanierungen ausgerichtet.
KfW-Kredit 261 – BEG Wohngebäude Kredit (Energetische Sanierung)
Welche Wintergärten werden gefördert?
Der KfW 261-Wohngebäude Kredit richtet sich an die energetische Sanierung bestehender Wohngebäude, nicht an den Neubau. Ein Wintergarten ist nicht eigenständig förderfähig, kann aber als Teil der Gebäudehüllensanierung z. B. durch eine hochwertige Verglasung in ein förderfähiges Sanierungsvorhaben integriert werden. Voraussetzung ist, dass Energieeffizienz-Expert:innen die Maßnahme bestätigt und das Gebäude nach der Sanierung einen anerkannten Effizienzhaus-Standard erreicht.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kredithöhe richtet sich nach der erreichten Effizienzhaus-Stufe:
Standardstufen (EH Denkmal, 85, 70, 55, 40): bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit
EE-Klasse oder NH-Klasse (z. B. EH 40 EE oder EH 55 NH): bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Zusätzlich, separat förderfähig:
Energetische Fachplanung und Baubegleitung: bis zu 10.000 Euro (Ein-/Zweifamilienhaus) bzw. 4.000 Euro pro WE, max. 40.000 Euro (Mehrfamilienhaus)
Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Klasse): gleiche Beträge wie Fachplanung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden, u. a.:
Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Freiberuflich Tätige
Gemeinnützige Organisationen und Kirchen
Unternehmen, Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
Wohnungsbaugenossenschaften und sonstige juristische Personen des Privatrechts
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Gebäude muss ein bestehendes Wohngebäude sein. Der Bauantrag muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegen.
Nach Abschluss der Sanierung muss das Gebäude einen der anerkannten Effizienzhaus-Standards (EH 40 bis EH 85 oder Denkmal) erreichen.
Es dürfen keine gasbetriebenen Wärmeerzeuger gefördert werden. Nur Wärmeerzeuger auf Basis erneuerbarer Energien sind förderfähig.
Ein Energieeffizienz-Experte muss das Vorhaben begleiten und sowohl die Bestätigung zum Antrag (BzA) als auch die Bestätigung nach Durchführung (BnD) ausstellen.
Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse etc. bei der KfW gestellt werden.
Das sanierte Gebäude muss mindestens 10 Jahre zweckentsprechend zum Wohnen genutzt werden.
KfW-Kredit 297/298 – Klimafreundlicher Neubau
Welche Wintergärten werden gefördert?
Der KfW-Kredit 297 richtet sich an den Neubau von Wohngebäuden, die besonders klimafreundlich sind. Laut KfW werden Gebäude der Effizienzniveaus 40 und 55 gefördert. Ein Wintergarten ist nicht eigenständig förderfähig, kann aber als integraler Bestandteil eines förderfähigen Neubaus mitgefördert werden. Voraussetzung ist, dass das gesamte Gebäude die technischen Anforderungen der jeweiligen Förderstufe erfüllt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Kredithöhe hängt von der erreichten Förderstufe ab:
Klimafreundliches Wohngebäude (Effizienzhaus 40 + THG-Nachweis): bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG (zusätzlich Nachhaltigkeitszertifikat PLUS oder PREMIUM): bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
Effizienzhaus 55 (befristete Förderstufe): bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit
Wer wird gefördert?
Der KfW-Kredit 297 richtet sich ausschließlich an Privatpersonen, die das Wohngebäude oder die Wohneinheit selbst bewohnen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das gesamte Wohngebäude muss die technischen Anforderungen der gewählten Förderstufe erfüllen (Effizienzhaus 40 oder 55).
Ein integrierter Wintergarten muss Bestandteil des Neubaus sein und darf die energetische Qualität des Gebäudes nicht beeinträchtigen.
Energieeffizienz-Expert:innen müssen das Vorhaben begleiten und die Einhaltung der Anforderungen bestätigen.
Der Antrag muss vor Beginn der Bauarbeiten über einen Finanzierungspartner wie Bank, Sparkasse etc. bei der KfW gestellt werden.
KfW-Kredit 159 – Altersgerecht umbauen
Welche Wintergärten werden gefördert?
Der KfW 159-Kredit fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz an bestehenden Wohngebäuden – kein Neubau, keine energetische Sanierung. Ein Wintergarten ist im Rahmen dieses Programms nicht eigenständig förderfähig.
Ein Wintergarten kann jedoch indirekt relevant sein, wenn er mit einer förderfähigen Maßnahme verbunden ist, wie zum Beispiel wenn im Zuge des Wintergartenbaus ein barrierefreier Zugang zu einem Frei- oder Terrassenbereich geschaffen wird. In diesem Fall wären ausschließlich die barrierereduzierenden Maßnahmen selbst förderfähig, nicht der Wintergarten als Ganzes.
Wie hoch ist die Förderung?
Zinsgünstiger Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit
Gefördert werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten
Alternativ zum Kredit ist auch ein Investitionszuschuss über das Produkt 455-B (Barrierereduzierung) oder 455-E (Einbruchschutz) möglich
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Investoren von förderfähigen Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden, u. a.:
Privatpersonen (Selbstnutzer und Vermieter)
Mieter:innen für Maßnahmen am eigenen Mietobjekt, empfohlen mit Modernisierungsvereinbarung
Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Bauträger
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss sich um ein bestehendes Wohngebäude handeln (kein Ferienhaus, kein Wochenendhaus).
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllen (z. B. Mindestbreiten, Schwellenfreiheit, Widerstandsklassen beim Einbruchschutz).
Alle Maßnahmen müssen durch Fachunternehmen ausgeführt werden – Eigenleistungen sind nicht förderfähig.
Der Antrag muss vor Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen über ein Finanzierungsinstitut (Bank, Sparkasse, Finanzvermittler oder Versicherung) bei der KfW gestellt werden.
Bei Einbruchschutzanlagen (z. B. Meldeanlage, Smart-Home-Sicherheitstechnik) ist zusätzlich eine Fachunternehmerbestätigung erforderlich.
KfW-Ergänzungskredit 358/359 – BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit
Welche Wintergärten werden gefördert?
Eine hochwertige Verglasung als Teil der Gebäudehülle könnte im Rahmen einer BAFA-geförderten Einzelmaßnahme förderfähig sein. In diesem Fall wäre der Ergänzungskredit 359 zur Finanzierung des Eigenanteils nutzbar. Ein Wintergarten als solcher ist nicht förderfähig. Gefördert werden ausschließlich energetische Einzelmaßnahmen wie z. B. Heizungstausch, Dämmung, Fenster oder Lüftungsanlagen.
Der KfW-Ergänzungskredit 358/359 ist kein eigenständiges Förderprogramm, sondern ein ergänzender Kredit zur Finanzierung energetischer Einzelmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden. Er setzt zwingend eine bereits bewilligte Zuschussförderung, den KfW-Zuschuss oder BAFA-Bescheid nach der BEG EM-Richtlinie, voraus.
Wie hoch ist die Förderung?
Kreditbetrag: bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit (für beide Varianten 358 und 359)
Finanzierung von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Der bewilligte Zuschuss (KfW oder BAFA) wird vom Kreditbetrag abgezogen – eine Doppelförderung für dieselben Kosten ist nicht zulässig
Der Zuschussbetrag kann bei Bedarf zwischenfinanziert und nach Auszahlung zurückgeführt werden
Wer wird gefördert?
Es gibt zwei Varianten:
KfW 359 – Ergänzungskredit (Standard):
Privatpersonen, WEGs, Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Einzelunternehmen, Freiberuflich Tätige
Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen
Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften
KfW 358 – Ergänzungskredit Plus (günstigere Konditionen):
Ausschließlich Privatpersonen, die:
Eigentümer:in eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung sind
die Wohneinheit als Hauptwohnsitz selbst bewohnen
ein Haushaltsjahreseinkommen von max. 90.000 Euro haben
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Es muss eine gültige Zuschusszusage der KfW und/oder ein Zuwendungsbescheid des BAFA vorliegen – ausgestellt nach den ab 1. Januar 2024 geltenden BEG EM-Förderbedingungen
Die Zuschusszusage/-bewilligung darf zum Zeitpunkt der Kreditantragstellung nicht älter als 12 Monate sein
Der Antrag muss innerhalb von 12 Monaten nach der Zuschusszusage über einen Finanzierungspartner (Bank, Sparkasse, Bausparkasse oder Versicherung) gestellt werden
Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen
Für KfW 358 zusätzlich erforderlich: Grundbuchauszug, Meldebescheinigung und Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung
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Steuerliche Förderung für Wintergärten
Wer seinen Wintergarten energetisch sanieren lässt, kann die Kosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.
Das geht entweder über
die Steuerermäßigung nach § 35c EStG für energetische Einzelmaßnahmen oder
den Handwerkerbonus nach § 35a EStG für Lohnkosten.
Beide Wege schließen sich gegenseitig aus. Welcher Steuervorteil sich mehr lohnt, hängt von der Art der Maßnahme und der eigenen Steuersituation ab.
Voraussetzungen: Selbstnutzung, Gebäudealter und Fachunternehmen
Damit § 35c EStG greift, müssen alle drei Bedingungen erfüllt sein:
Selbstnutzung: Das Gebäude muss von den Eigentümer:innen selbst zu Wohnzwecken genutzt werden. Mietobjekte sind ausgeschlossen.
Gebäudealter: Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme mindestens 10 Jahre alt sein.
Fachunternehmen: Die Maßnahme muss von einem zugelassenen Fachbetrieb ausgeführt werden. Dieser stellt eine amtliche Bescheinigung nach dem BMF-Muster aus. Ohne diese Bescheinigung gibt es keine Steuerermäßigung.
Für Wintergärten bedeutet das: Nicht der Wintergartenbau als solcher wird gefördert, sondern konkrete energetische Maßnahmen daran wie beispielsweise der Einbau einer hochwertigen Wärmeschutzverglasung, welche die Anforderungen der Energetischen Sanierungsmaßnahmen-Verordnung (ESanMV) erfüllt.
Förderhöhe: Bis zu 40.000 Euro über drei Jahre
Der § 35c EStG ermöglicht eine direkte Steuerermäßigung. Also keinen Abzug von der Bemessungsgrundlage, sondern vom tatsächlich zu zahlenden Steuerbetrag:
20 Prozent der förderfähigen Kosten werden direkt von der Steuerschuld abgezogen
Verteilt auf 3 Jahre: im 1. und 2. Jahr je 7 Prozent der Kosten, im 3. Jahr 6 Prozent
Maximal anrechenbare Kosten: 200.000 Euro pro Objekt
Maximale Steuerersparnis: damit bis zu 40.000 Euro über alle drei Jahre
§ 35c vs. BAFA/KfW – was lohnt sich mehr?
Bei höheren Investitionssummen und ausreichender Steuerlast lohnt sich oft § 35c EStG mehr. Bei kleineren Maßnahmen oder wenn schnelle Liquidität wichtig ist, ist der BAFA-Zuschuss attraktiver Eine Kombination beider Wege ist nicht möglich.
Handwerkerbonus nach § 35a EStG (max. 1.200 €/Jahr)
Als Alternative zu § 35c, oder für Maßnahmen, die die energetischen Mindestanforderungen nicht erreichen, greift der Handwerkerbonus nach § 35a EStG:
20 Prozent der Lohnkosten können steuerlich abgesetzt werden; gilt nicht für Material
Maximal anrechenbare Lohnkosten: 6.000 Euro pro Jahr
Maximale Ersparnis: 1.200 Euro pro Jahr
Gilt auch für Mietobjekte und ohne Gebäudealter-Voraussetzung
Voraussetzung: Rechnung per Überweisung bezahlt
Wichtig: § 35a und § 35c können nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Pro Maßnahme gilt immer nur einer der beiden Wege.
Förderprogramme für Wintergärten kombinieren – so holen Sie das Maximum heraus
Mit der richtigen Strategie lassen sich Zuschüsse, zinsgünstige Kredite und steuerliche Vorteile für Wintergärten gezielt kombinieren. Wichtig dabei ist, dass Sie pro Maßnahme und Bauteil immer nur ein Förderprogramm nutzen.
Welche Kombinationen sind erlaubt?
Welche Kombinationen sind ausgeschlossen?
Rechenbeispiel: Maximale Förderung für einen Wintergarten
Ausgangssituation:
Selbstnutzer:in, Bestandsgebäude Baujahr 2005, Haushaltseinkommen unter 90.000 Euro
Geplante Maßnahme: Erneuerung der Wintergartenverglasung mit Dreifachverglasung (Uw \leq 0,95 W/m²K)
Gesamtkosten: 25.000 Euro, förderfähig im Rahmen BEG EM
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) liegt vor; 20 % Förderquote
Ergebnis:
Direkter Zuschuss (nicht rückzahlbar): 5.000 Euro
Restfinanzierung über günstigen KfW-Kredit: bis zu 20.000 Euro
Effektive Einsparung gegenüber Marktfinanzierung: mehrere Tausend Euro je nach Zinsdifferenz zur Hausbank
Wichtig: §35c EStG wäre für diese Maßnahme nicht zusätzlich nutzbar, da bereits ein BAFA-Zuschuss geflossen ist. §35c könnte jedoch für eine andere energetische Maßnahme am selben Gebäude, wie z. B. eine Dachdämmung, parallel beantragt werden.
So beantragen Sie Ihre Wintergarten-Förderung
Die meisten Förderungen für Wintergärten folgen demselben Grundprinzip: Antrag vor Baubeginn, sonst gibt es kein Geld. Wer die richtige Reihenfolge einhält, spart sich Ärger und sichert sich die maximale Förderung.
1. Energieberatende beauftragen (dena-Expertenliste)
Für BAFA- und KfW-Förderungen sind zugelassene Energieeffizienz-Expert:innen (EEE) Pflicht. Diese prüfen, ob Ihre geplante Maßnahme förderfähig ist, welche technischen Mindestanforderungen gelten und welches Programm für Sie am sinnvollsten ist.
Zugelassene Expert:innen finden Sie in der offiziellen dena-Expertenliste.
2. Angebote von Fachfirmen einholen
Holen Sie mindestens ein, besser zwei bis drei Angebote von zugelassenen Fachbetrieben ein.
Wichtig hierbei ist, dass das Angebot zwar vorliegen , der Auftrag aber noch nicht erteilt sein darf. Sobald Sie einen Vertrag unterschreiben, verlieren Sie in der Regel den Anspruch auf Förderung.
3. Förderantrag stellen (vor Baubeginn!)
Je nach Förderweg läuft die Antragstellung über unterschiedliche Stellen und Zeitpunkte. Wichtig ist vor allem die Reihenfolge, damit Ihnen keine Förderung wegen eines zu frühen Vertragsabschlusses verloren geht.
4. Erforderliche Unterlagen und Nachweise
Halten Sie folgende Dokumente bereit:
Angebot des Fachbetriebs mit Beschreibung der Maßnahme und Materialangaben
Bestätigung des Energieeffizienz-Experten mit Fachplanung/iSFP
Technische Produktnachweise z. B. Datenblatt mit Uw-Wert der Verglasung
Grundbuchauszug oder Eigentumsnachweis
Bei §35c: Bescheinigung des Fachunternehmens nach amtlichem BMF-Muster
5. Auszahlung und Verwendungsnachweis
Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Unterlagen ein:
Rechnung des Fachbetriebs mit Aufschlüsselung von Material- und Lohnkosten
Zahlungsnachweis als Kontoauszug oder Überweisungsbeleg
Bestätigung nach Durchführung (BnD) durch den Energieeffizienz-Experten (bei BAFA)
Fachunternehmererklärung (bei §35c EStG)
Wie erhalte ich das Förder-Geld?
Die BAFA überweist den Zuschuss nach Prüfung direkt auf Ihr Konto.
Der KfW-Kredit läuft über Ihre Hausbank.
Die Steuerermäßigung nach §35c wird mit der nächsten Einkommensteuererklärung verrechnet.
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Häufig gestellte Fragen
Wird die Sanierung eines Wintergartens gefördert?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Energetische Maßnahmen wie der Austausch der Verglasung gegen eine hochwärmedämmende Dreifachverglasung werden über die BAFA (BEG EM) als Zuschuss oder steuerlich über § 35c EStG gefördert. Der Wintergarten muss dafür Teil des beheizten Wohnbereichs sein.
Sind Wintergarten förderfähig?
Nicht pauschal. Ein Wintergarten ist als Bauvorhaben kein eigenständig förderfähiger Posten. Förderfähig sind jedoch konkrete energetische Maßnahmen daran, wie etwa eine neue Wärmeschutzverglasung oder die Dämmung angrenzender Bauteile, sofern sie die technischen Mindestanforderungen der jeweiligen Förderprogramme erfüllen.
Welche Wintergärten werden von der KfW gefördert?
Die KfW fördert Wintergärten nicht direkt als eigenständige Maßnahme. Im Rahmen des KfW-Kredits 297 (Klimafreundlicher Neubau) kann ein Wintergarten jedoch als integraler Bestandteil eines förderfähigen Neubaus berücksichtigt werden, sofern das gesamte Gebäude den Effizienzhaus-40-Standard erreicht. Für Bestandsgebäude kann der KfW-Ergänzungskredit 358/359 genutzt werden. Dies ist allerdings nur in Kombination mit einem vorherigen BAFA-Zuschuss möglich.
Wird ein Kaltwintergarten gefördert?
Nein, ein unbeheizter Kaltwintergarten ohne thermische Anbindung an das Wohngebäude wird von keinem der gängigen Förderprogramme erfasst. Eine Förderung setzt immer voraus, dass der Wintergarten als dauerhaft beheizter Wohnraum gilt und zur Energieeffizienz des Gebäudes beiträgt.
Ist ein Wintergarten eine energetische Sanierung?
Das hängt von der Ausführung ab. Ein beheizter Wintergarten mit hochwertiger Wärmeschutzverglasung, durch den sich die Gebäudehülle verbessert, kann als energetische Maßnahme im Sinne der BEG EM oder des § 35c EStG gelten. Ein reiner Anbau ohne energetischen Mehrwert zählt dagegen nicht als Sanierungsmaßnahme.
Gibt es regionale Förderprogramme für Wintergärten?
Aktuell gibt es keine spezifischen regionalen Förderprogramme für Wintergärten. Zwar bieten einzelne Bundesländer wie NRW oder Baden-Württemberg ergänzende Programme für energetische Sanierungen an, diese richten sich jedoch an die Gebäudesanierung insgesamt und nicht speziell an Wintergärten. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihre Energieberater:innen vor Ort.
Wird eine nachträgliche Verglasung gefördert?
Ja, das ist sogar der häufigste Förderfall bei Wintergärten. Wer die bestehende Verglasung eines beheizten Wintergartens gegen eine Dreifachverglasung mit Uw ≤ 0,95 W/m²K austauscht, kann einen BAFA-Zuschuss von 15 bis 20 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten. Voraussetzung ist, dass der Antrag vor der Auftragserteilung gestellt wird und die Arbeiten von einem Fachbetrieb ausgeführt werden.