Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die aktuellen staatlichen Förderungen für einen Wintergarten im Jahr 2024. Regionale Förderprogramme oder Zuschüsse für Wintergärten gibt es derzeit nicht.
Wer fördert? | Bundesweit oder regional? | Art der Förderung | Förderhöhe |
---|---|---|---|
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) | bundesweit | zinsgünstiger Kredit im Rahmen des klimafreundlichen Neubaus (Kredit 297) | bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für für Neubau und Erstkauf klimafreundlicher Wohngebäude, in die auch ein Wintergarten integriert werden kann |
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) | bundesweit | zinsgünstiger Kredit im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (Kredit 261) | bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierungen, inkl. Wintergärten; Tilgungszuschuss zwischen 5 und 45 % möglich |
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) | bundesweit | zinsgünstiger Kredit im Rahmen des Altersgerechten Umbaus (Kredit 159) | bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit |
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) | bundesweit | Zuschuss im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) | bis zu 15 % der förderfähigen Kosten + 5 % durch einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) möglich |
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für Wintergärten genutzt werden können. Diese Wintergarten-Förderungen der KfW sind vor allem auf energieeffiziente Neubauten und Sanierungen ausgerichtet.
Der KfW-Kredit 297 richtet sich vor allem an den Neubau von Wohnhäusern, die besonders klimafreundlich sind. Dazu gehören laut KfW Häuser des Effizienzniveaus 40, 55, 70 und 85. Bei Wintergärten wird meist nur eine neue Verglasung gefördert und diese auch nur, wenn sie Teil eines größeren Plans zur energetischen Sanierung ist. Damit der Wintergarten förderfähig ist, muss er zudem als Teil des beheizten Wohnbereichs gelten.
Der KfW-Kredit 297 stellt ein Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung.
Im Rahmen des KfW-Kredits 297 werden Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, Unternehmen sowie kommunale Unternehmen gefördert.
Der Wintergarten muss Teil eines energieeffizienten Neubaus sein. Dieser Neubau muss den Effizienzhaus-Standard erfüllen, wodurch der Wintergarten als integraler Bestandteil des Gesamtprojekts gefördert wird. Um für eine Förderung berücksichtigt zu werden, müssen Sie den Antrag vor beginnt der Arbeiten stellen.
Eine Wintergarten-Förderung der KfW kann dann erteilt werden, wenn der Wintergarten Teil einer größeren energetischen Sanierung ist, welcher das Wohngebäude energieeffizienter macht. Der KfW 261-Wohngebäude Kredit unterstützt in diesem Fall Maßnahmen, die das Haus auf einen Effizienzstandard von 85 oder besser bringen. Zum Beispiel kann ein Warmwintergarten gefördert werden, wenn er mit energieeffizientem Glas ausgestattet wird oder in das beheizte Gebäude integriert ist, um den Energieverbrauch zu senken.
Beachten Sie, dass auch im Rahmen einer Sanierung für den nachträglichen Anbau eines Warmwintergartens immer eine Wintergarten-Baugenehmigung erforderlich ist.
Der KfW 261-Wohngebäude Kredit bietet zinsgünstige Darlehen von bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energetische Sanierungen an, die auch Maßnahmen an Wintergärten umfassen können. Tilgungszuschüsse sind ebenfalls verfügbar und können bis zu 25 Prozent der Darlehenssumme betragen, abhängig von der erreichten Effizienzhausstufe. Der genaue Tilgungszuschuss orientiert sich daran, wie stark die energetischen Anforderungen übertroffen werden, wobei größere Einsparungen zu höheren Zuschüssen führen.
Es werden Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert. Somit richtet sich diese Förderung an alle, die bestehende Wohngebäude energetisch sanieren wollen, um die Energieeffizienz zu verbessern und die Anforderungen an Effizienzhausstandards zu erfüllen.
Der Wintergarten muss in eine energetische Sanierung integriert werden, die den Effizienzhaus-Standard erreicht. Die Sanierung sollte Maßnahmen umfassen, die zur Energieeinsparung und Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Gebäudes beitragen. Wichtig ist außerdem, dass Sie den Antrag für die Förderung bereits vor Beginn der Bauarbeiten stellen.
Der KfW 159-Kredit bietet günstige Kredite für Umbauten, die das Zuhause altersgerechter gestalten. Wintergärten können gefördert werden, wenn sie helfen, Barrieren zu reduzieren. Das bedeutet, wenn beim Bau oder Umbau des Wintergartens zum Beispiel breitere Türen oder ebenerdige Zugänge eingebaut werden, um die Barrierefreiheit zu verbessern. Im Förderprogramm wird nicht explizit festgelegt, ob es sich um einen Warmwintergarten handeln muss, oder ob auch ein Kaltwintergarten förderfähig ist.
Es wird ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit für altersgerechte Umbaumaßnahmen angeboten.
Der Kredit richtet sich an Eigentümer:innen und Vermieter:innen von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die ihre Wohnräume barrierefrei gestalten möchten.
Der Wintergarten muss zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Wohnqualität beitragen. Er kann als Maßnahme im Rahmen eines altersgerechten Umbaus gefördert werden, insbesondere wenn er Bewegungsflächen schafft oder den Wetterschutz verbessert. Beachten Sie zudem, dass der Förderantrag gestellt werden muss, bevor die Arbeiten beginnen.
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Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ein Förderprogramm, das darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden durch spezifische Maßnahmen zu verbessern.
Die BAFA-Förderung gilt nur für beheizte Wintergärten, die fest ans Haus angebaut und ins Heizsystem integriert sind, um die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes zu verbessern. Dabei müssen bestimmte Anforderungen erfüllt werden:
eine gute Isolierung des Wintergartens,
energieeffiziente Materialien wie mehrfach verglaste Fenster und thermisch getrennte Rahmen,
eine luftdichte Konstruktion, um Wärmeverluste zu minimieren sowie
das Hinzuziehen eines Energieberaters oder eine Energieberaterin, um die Förderkriterien zu bestätigen und bei der Planung und Umsetzung zu unterstützen.
Die Förderhöhe beträgt für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle jeweils bis zu 20 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn der Wintergarten beispielsweise zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt, könnten bis zu 20 Prozent der Kosten für Maßnahmen an der Gebäudehülle gefördert werden. Zu den förderfähigen Kosten zählen dabei die Material- und Arbeitskosten sowie die Ausgaben für die energetische Planung und Baubegleitung durch Fachpersonal. Dabei sind die förderfähigen Investitionskosten auf maximal 30.000 Euro pro Jahr und Gebäude begrenzt, können jedoch mit dem iSFP-Bonus auf bis zu 60.000 Euro pro Jahr und Gebäude erhöht werden.
Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der BAFA-Förderung für BEG Einzelmaßnahmen umfassen folgende Kriterien:
Das Gebäude, an dem die Arbeiten durchgeführt werden, muss bereits bestehen und der Bauantrag muss mindestens fünf Jahre alt sein.
Die Investitionen müssen in Deutschland stattfinden.
Die Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen erfüllen, die in den Förderrichtlinien stehen, einschließlich bestimmter Dämmwerte und Effizienzstandards. Dazu gehören beispielsweise die U-Werte für Fenster und Türen, die gemäß DIN EN ISO 10077-1 ermittelt werden müssen.
Der Förderantrag muss gestellt werden, bevor die Arbeiten beginnen.
Ein technischer Projektnachweis ist erforderlich. Diesen erhalten Sie von der Baufirma oder den Architekt:innen, welche den Bau durchgeführt haben sowie durch ein unabhängiges Gutachten.
Sie haben weitere Sanierungsarbeiten geplant oder möchten erneuerbare Energien nutzen, um Ihre Immobilie möglichst energieeffizient zu gestalten? Werfen Sie einen Blick in die aktuellen Förderungen für energieeffizientes Wohnen und profitieren Sie von staatliche Förderungen und Zuschüssen für Ihre Projekte.
Der Bau eines Wintergartens kann nicht nur förderfähig sein, sondern auch steuerliche Vorteile mit sich bringen. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für einen Wintergarten steuerlich geltend zu machen:
Wenn Sie einen Wintergarten bauen, können die Kosten unter bestimmten Umständen bei Ihrer Einkommensteuer berücksichtigt werden. In Deutschland können Sie Handwerkerleistungen bis zu 6.000 Euro pro Jahr angeben. Davon können 20 Prozent direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden, was bedeutet, dass Sie bis zu 1.200 Euro an Steuern sparen können. Es ist wichtig, alle Rechnungen und Belege aufzubewahren, damit Sie diese bei Ihrer Steuererklärung vorlegen können.
Wenn die Kosten für den Bau eines Wintergartens sehr hoch sind, können sie nicht immer in einem einzigen Jahr vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Stattdessen besteht die Möglichkeit, diese Kosten über mehrere Jahre hinweg abzuschreiben. Dies bedeutet, dass Sie jedes Jahr einen Teil der Kosten von Ihrer Steuer abziehen können. Diese Vorgehensweise ist besonders nützlich, wenn die Kosten so hoch sind, dass sie in einem Jahr nicht vollständig genutzt werden können, um Ihre Steuerlast zu senken. So profitieren Sie über einen längeren Zeitraum von einer kontinuierlichen Steuerentlastung.
Wie viel Sie steuerlich gefördert werden können, hängt davon ab, wie Sie den Wintergarten nutzen – privat oder geschäftlich – und welche Förderprogramme es von der Regierung oder den Bundesländern gibt. Förderungen und steuerliche Vorteile lassen sich oft kombinieren, um den finanziellen Nutzen zu maximieren. Dabei kann es sehr hilfreich sein, Steuerberater:innen oder Finanzexpert:innen zu konsultieren. Sie können Ihnen dabei helfen, die besten Strategien zu entwickeln und sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Vorteile optimal nutzen.
Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Vorteile und Fördermöglichkeiten optimal ausschöpfen, empfiehlt es sich, Ihren Wintergarten gemeinsam mit Fachfirmen zu planen und umzusetzen. Diese kennen sich mit den aktuellen Fördermöglichkeiten aus und helfen Ihnen, die Vorteile von Förderungen bestmöglich für Ihren Wintergarten zu nutzen.
Es ist möglich, den BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit zu kombinieren. Während BAFA insbesondere Zuschüsse für spezifische Maßnahmen wie energieeffiziente Verglasungen bietet, können KfW-Programme wie der Kredit 261 zinsgünstige Darlehen für umfassende Sanierungen bereitstellen. Beide Programme werden oft kombiniert, um die finanziellen Vorteile zu maximieren, sofern die jeweiligen Bedingungen eingehalten werden.
Zusätzlich zu diesen Förderungen können Sie auch steuerliche Vorteile nutzen, indem Sie die Kosten für energieeffiziente Renovierungen von der Steuer absetzen. Diese Kombination von Förderungen und steuerlichen Vorteilen hilft, die Gesamtkosten der Sanierung zu reduzieren.
Bevor Sie eine Förderung beantragen, ist es wichtig, gut vorbereitet zu sein. Dazu sollten Sie genau festlegen, welche Arbeiten Sie durchführen lassen möchten und Angebote von Fachfirmen einholen. Eine genaue Planung hilft Ihnen nicht nur, die Kosten besser einzuschätzen, sondern ist auch notwendig für den Förderantrag.
Außerdem sollten Sie einen Termin mit einer Energieberaterin oder einem Energieberater vereinbaren, um die geplanten Verbesserungen und die möglichen Energieeinsparungen zu besprechen. Das ist wichtig, um zu zeigen, dass Ihre Maßnahmen förderfähig sind und die Anforderungen der Förderprogramme erfüllen.
Um das richtige Förderprogramm für Ihr Projekt auszuwählen, sollten Sie sich online oder telefonisch über die Anforderungen und Vorteile der verschiedenen Programme informieren. Ihre Hausbank oder ein:e Energieberater:in kann Ihnen auch helfen, den passenden Kredit zu finden. Die KfW bietet außerdem einen kostenlosen Vorab-Check an, mit dem Sie prüfen können, ob Sie die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen.
Für die Beantragung von Fördermitteln ist es entscheidend, den Antrag vor Beginn der Maßnahme zu stellen. Für KfW-Kredite erfolgt die Antragstellung über Ihre Hausbank. Bei BAFA-Förderungen können Sie den Antrag online auf der Webseite einreichen. Wichtig ist, dass alle erforderlichen Unterlagen, wie technische Nachweise und Kostenvoranschläge, vollständig sind.
Für die Beantragung von Fördermitteln für einen Wintergarten werden folgende Unterlagen benötigt:
Kostenvoranschläge: Detaillierte Angebote von Fachunternehmen für die geplanten Maßnahmen, wie z. B. den Bau oder die energetische Sanierung des Wintergartens.
Technische Nachweise: Dokumente, die die technischen Spezifikationen der geplanten Maßnahmen belegen, wie z. B. Pläne zur Verglasung oder Dämmung.
Energieberatungsbericht: Ein Bericht eines Energieberaters, der die energetischen Verbesserungen und die erwarteten Energieeinsparungen beschreibt.
Bestätigung durch einen Energieeffizienz-Expert:innen: In einigen Fällen ist eine Bestätigung zertifizierter Energieeffizienz-Expert:innen erforderlich, um die Förderfähigkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.
Eigentumsnachweis: Dokumente, die belegen, dass Sie Eigentümer:innen der Immobilie sind, an der die Maßnahmen durchgeführt werden sollen.
Antragsformular: Das vollständig ausgefüllte Antragsformular des jeweiligen Förderprogramms (BAFA oder KfW).
Weitere spezifische Unterlagen: Je nach Förderprogramm können zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, wie z. B. Nachweise über die Einhaltung bestimmter Bauvorschriften oder Umweltstandards.
Die Überprüfung, ob Ihr geplanter Wintergarten förderfähig ist, lohnt sich in jedem Fall. Durch die Nutzung von Förderprogrammen können Sie die Kosten für den Bau oder die energetische Optimierung Ihres Wintergartens erheblich senken. Indem Sie den Bau eines Wintergartens mit weiteren Sanierungsprojekten kombinieren, können Sie die Fördermöglichkeiten maximieren und noch mehr Geld sparen. Eine sorgfältige Planung und die Einbindung von Fachleuten wie Wintergarten-Fachfirmen und Energieberater:innen helfen Ihnen dabei, das volle Potenzial der verfügbaren Fördermittel auszuschöpfen.
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Ja, Wintergärten können förderfähig sein, insbesondere wenn sie als beheizter Teil der Gebäudehülle betrachtet werden und zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes beitragen. Dazu gehört beispielsweise der Einbau energieeffizienter Verglasungen. Zusätzlich können Wintergärten förderfähig sein, wenn sie zur Barrierefreiheit und Sicherheit beitragen, beispielsweise sie den Zugang im Eingangsbereich erleichtern oder die Sicherheit erhöhen.
Ein Wintergarten muss zur beheizten Gebäudehülle gehören, um förderfähig zu sein. Dies bedeutet, dass er energetisch in das Gesamtkonzept des Gebäudes integriert ist und zur Energieeinsparung beiträgt. Im Rahmen einer energetischen Sanierung kann eine nachträgliche, neue Verglasung des Wintergartens gefördert werden, insbesondere wenn die neuen Fenster hohe Wärmeschutzanforderungen erfüllen. Darüber hinaus bestehen bei einem altersgerechten Umbau, vor allem bei Mehrfamilienhäusern, Chancen auf Fördermittel. Hierbei muss der Wintergarten zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Wohnqualität beitragen. Kaltwintergärten, die nicht beheizt werden, sind hingegen nicht förderfähig.
Da die meisten Förderprogramme ausschließlich Wintergärten fördern, wenn diese zur Energieeffizienz des Gebäudes beitragen, sind Kaltwintergärten meist nicht förderfähig. Eine Ausnahme bildet jedoch der KfW-Kredit 159 zur Reduzierung von Barrieren und Verbesserung der Sicherheit im Alter. In diesem Förderprogramm wird nicht explizit festgelegt, ob es sich um einen Warmwintergarten handeln muss, oder ob auch ein Kaltwintergarten förderfähig ist.
Ein Wintergarten kann Teil einer energetischen Sanierung sein, wenn er zur Verbesserung der Energieeffizienz eines Gebäudes beiträgt. Dies ist der Fall, wenn der Wintergarten beheizt wird und in die Gebäudehülle integriert ist, sodass er die Wärmeverluste reduziert oder zusätzliche Energieeinsparungen ermöglicht. Maßnahmen wie der Einbau energieeffizienter Verglasungen oder die Integration des Wintergartens in das bestehende Heizsystem können als energetische Sanierung betrachtet werden. Ein reiner Kaltwintergarten, der nicht beheizt ist, würde hingegen nicht als energetische Sanierung gelten, da er nicht zur Reduzierung des Energieverbrauchs beiträgt.