Gartenarbeiten steuerlich absetzen – So sparen Sie bei der Steuer
Manche Gartenarbeiten können Sie steuerlich geltend machen. Begünstigt sind ausschließlich Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten externer Fachfirmen. Wir erklären, welche Gartenarbeiten genau absetzbar sind, wo Sie diese in der Steuererklärung eintragen und welche Höchstbeträge gelten.
Welche Gartenarbeiten lassen sich von der Steuer absetzen?
Sie können bestimmte Arbeiten bei der Gartenplanung als haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen steuerlich absetzen, sofern die Arbeitskosten per Überweisung bezahlt und in der Rechnung getrennt ausgewiesen sind. Materialkosten sind nicht begünstigt.
Haushaltsnahe Dienstleistungen (wiederkehrende Pflegearbeiten)
Rasenmähen, Vertikutieren
Heckenschneiden, Sträucherschnitt, Formschnitt
Baumschnitt kleinerer Bäume (ohne Spezialfällung)
Unkrautjäten, Beetpflege
Laubkehrung und Laubentsorgung
Bewässerung und gießen (durch Dienstleister)
Rasenpflege: Düngen, Nachsäen, Rasenkanten schneiden
Pflege von Stauden- und Blumenbeeten
Reinigung von Gartenwegen und Terrassen (hochdruckreinigen als Pflege)
Schädlingsbekämpfung im Garten (z. B. gegen Blattläuse, Wühlmäuse) als laufende Pflege
Winterdienst auf dem Grundstück: Schneeräumen, Streuen
Kompostpflege, einfache Gartenordnung und Entsorgung von Schnittgut
Handwerkerleistungen (einmalige Bau-, Montage- und Instandhaltungsarbeiten)
Anlegen oder Sanieren von Wegen und Terrassen (Pflaster, Platten, Holz/WPC-Unterkonstruktion)
Bau, Montage oder Reparatur von Zäunen, Toren, Sichtschutzwänden
Errichten, Instandsetzen oder Sanieren von Mauern (z. B. Klinker, Naturstein)
Bau und Instandhaltung von Pergolen, Carports, Gartenüberdachungen
Installation, Reparatur und Wartung von Bewässerungssystemen
Bau, Montage oder Sanierung von Gartenhütten/Schuppen
Bau und Instandsetzung von Hochbeeten und Beetumrandungen
Anlage neuer Beete inklusive Bodenvorbereitung (als Handwerkerleistung, nicht Material)
Erneuerung/Versetzen von Randsteinen und Einfassungen
Aufbau, Montage und Instandhaltung von Gewächshäusern
Bau, Sanierung oder Reparatur von Teichen und Wasseranlagen
Poolbau, Pooltechnik-Montage und Sanierung (Filter, Heizung, Abdeckung)
Einbau und Wartung von Außenbeleuchtung (Elektrikerarbeiten auf dem Grundstück)
Drainage-, Entwässerungs- und kleine Erdarbeiten im Bestand
Reparaturen und Instandhaltung an Gartenbauwerken (z. B. Fundamente, Beläge)
Montage und Reparatur von Wintergärten/Freisitzen, sofern am bestehenden Grundstück und nicht als Neubau
Nicht absetzbar:
Materialkosten (Pflanzen, Erde, Steine, Holz etc.)
Neubau-Maßnahmen im Erstbezug oder reine Herstellungskosten
Barzahlungen ohne Rechnung/Überweisung
Können Sie Ihre eigene Gartenarbeit von der Steuer absetzen?
Nein, Ihre eigene Gartenarbeit können Sie steuerlich nicht absetzen. Begünstigt sind ausschließlich die Arbeitskosten externer Dienstleister oder Handwerker mit ordnungsgemäßer Rechnung und unbarer Zahlung.
Gärtnerkosten von der Steuer absetzen – so geht’s
Fachbetrieb beauftragen: Beauftragen Sie einen gewerblichen Gärtner/Dienstleister. Prüfen Sie bei Bedarf die Gewerbeanmeldung oder den Handelsregistereintrag.
Angebot einholen: Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben, in dem die Positionen klar getrennt sind: Arbeitslohn, Fahrtkosten, Maschinenkosten. Materialkosten (z. B. Pflanzen, Steine) sind nicht absetzbar.
Rechnung prüfen: Achten Sie darauf, dass die Rechnung die absetzbaren Kosten (Lohn/Fahrt/Maschinen/Entsorgung) separat vom Material ausweist. Ohne diese Trennung ist die steuerliche Anerkennung gefährdet.
Bezahlung: Zahlen Sie ausschließlich per Überweisung. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an.
Belege aufbewahren: Heben Sie Originalrechnungen und Zahlungsnachweise mindestens zwei Jahre auf (besser länger, bis zum bestandskräftigen Bescheid).
Steuererklärung ausfüllen: Tragen Sie die Kosten in den richtigen Bereichen ein:
Haushaltsnahe Dienstleistungen wie laufende Gartenpflege mit bis zu 20 Prozent aus max. 20.000 Euro.
Handwerkerleistungen wie bauliche/monteurliche Arbeiten mit bis zu 20 Prozent aus max. 6.000 Euro.
Fügen Sie Kopien der Rechnung und den Zahlungsnachweis bei.
Auf Nachfragen reagieren: Beantworten Sie Rückfragen des Finanzamts zeitnah und legen Sie die angeforderten Belege vor.
Können Gartengeräte von der Steuer abgesetzt werden?
Nein, privat gekaufte Gartengeräte und Zubehör sind nicht steuerlich absetzbar. Auch Materialien können nicht von der Steuer absetzen.
Zum Beispiel beim Zaunbau: Sie können nicht die Zaunfelder, Pfosten oder Beschläge absetzen, sondern nur die Dienstleistung des Fachbetriebs für Aufbau und Montage (Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten) bei ordnungsgemäßer Rechnung und unbarer Zahlung.
Absetzbar:
Arbeitskosten externer Dienstleister wie laufende Gartenpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen, Bau und Montage als Handwerkerleistungen
Maschinenkosten des Dienstleisters z. B. Einsatz von Profi-Rasenmäher, Bagger
Fahrtkosten des Dienstleisters
Entsorgungskosten im Rahmen des Auftrags z. B. Grünschnitt
Installation, Reparatur und Wartung von Bewässerungssystemen und Pumpen durch eine Fachfirma (nur Arbeits-/Fahrt-/Maschinenkosten)
Fachgerechte Montage, Reparatur oder Sanierung von Sichtschutz, Rankhilfen und Zaunanlagen (nur Arbeitsanteile)
Nicht absetzbar:
Kauf von Gartengeräten z. B. Rasenmäher, Mähroboter, Heckenscheren, Pumpen
Reparatur oder Wartung eigener Geräte
Materialkosten z. B. Rohre, Sprüher, Zaunfelder, Pflanzen, Saatgut, Dünger, Teichzubehör
Barzahlungen oder Rechnungen ohne getrennten Ausweis von Arbeits- und Materialkosten
Welche Gartenanlagen oder Teiche sind steuerlich absetzbar?
Sie können Gartenanlagen oder Teiche steuerlich geltend machen – aber ausschließlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten der Fachfirma. Die Materialien z. B. Steine, Folien, Pflanzen, Pumpen, Technik sind nicht absetzbar, ebenso wenig eigene Arbeitsleistung. Voraussetzung sind eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrenntem Ausweis der Arbeitskosten und eine unbare Zahlung.
Absetzbar (nur Arbeits-/Fahrt-/Maschinenkosten):
Anlage, Sanierung und Reparatur von Gartenwegen, Terrassen und Einfassungen wie eine gepflasterte Einfahrt
Bau, Sanierung oder Reparatur von Zäunen, Sichtschutzwänden und Rankhilfen
Errichtung, Instandsetzung und Sanierung von Stützmauern und Natursteinmauern
Teich- und Wasseranlagen: Bau, Folien-/Dichtungsarbeiten, Filter- und Technikmontage, Instandsetzung
Installation, Wartung und Reparatur von Bewässerungssystemen und Pumpen
Aufbau, Sanierung und Reparatur von Wintergärten, Terrassenüberdachung, Gartenhütten, Gewächshäusern
Drainage-, Entwässerungs- und Erdarbeiten im Bestand
Reparaturen und Instandhaltungen an bestehenden Gartenbauwerken
Nicht absetzbar:
Materialkosten z. B. Steine, Folien, Zaunfelder, Pflanzen, Technik
Eigene Arbeitsleistung
Barzahlungen oder Rechnungen ohne getrennten Ausweis der Arbeitskosten
Sind Gartenanlagen, die für Barrierefreiheit sorgen, steuerlich absetzbar?
Gartenanlagen zur Barrierefreiheit wie z. B. stufenlose Wege, Rampen, Handläufe, angepasste Terrassen können Sie wie andere Gartenbauarbeiten steuerlich nur über §35a EStG nutzen. Absetzbar sind ausschließlich die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten einer Fachfirma. Die Materialkosten und eigene Arbeit sind nicht begünstigt. Wichtig sind eine ordnungsgemäße Rechnung mit getrenntem Ausweis der Arbeitskosten und die unbare Zahlung.
Zusätzliche Hinweise:
Eine „besondere Zweckbestimmung“ (Barrierefreiheit) ändert die Regelung nach §35a EStG nicht: Es bleibt bei der Absetzbarkeit der Dienstleistungskosten, nicht der Materialien.
Unabhängig davon können in Einzelfällen andere Förderwege greifen. Beispielsweise Pflegekasse-Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen oder kommunale Förderprogramme. Diese sind jedoch separat zu prüfen und unabhängig von der Steuerermäßigung nach §35a.
So tragen Sie Gartenarbeiten in die Steuererklärung ein
1. Rechnungen prüfen
Kontrollieren Sie, dass Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten separat vom Material ausgewiesen sind.
Stellen Sie sicher, dass Sie per Überweisung gezahlt haben und der Zahlungsnachweis vorliegt.
2. Belege sortieren
Trennen Sie Ihre Rechnungen in zwei Stapel: laufende Pflegearbeiten (haushaltsnahe Dienstleistungen) und Bau-/Montage-/Instandhaltungsarbeiten (Handwerkerleistungen).
3. Richtige Anlage/Zeilen öffnen
In der Einkommensteuererklärung zum Abschnitt „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ wechseln (je nach Software/Elster benannt).
Für Pflegearbeiten die Zeile „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ verwenden.
Für Bau-/Montagearbeiten die Zeile „Handwerkerleistungen“ verwenden.
4. Beträge eintragen
Jeweils nur die Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten eintragen, inkl. Umsatzsteuer.
Materialkosten, Entgelte für Waren, Pflanzen, Steine, Technik etc. nicht eintragen.
5. Höchstbeträge beachten
Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent Ermäßigung, höchstens 4.000 Euro pro Jahr aus max. 20.000 Euro Arbeitskosten.
Handwerkerleistungen: 20 Prozent Ermäßigung, höchstens 1.200 Euro pro Jahr aus max. 6.000 Euro Arbeitskosten.
6. Belege hochladen
Rechnungskopien und Zahlungsnachweise wie Kontoauszug und Überweisungsbeleg beifügen oder für Rückfragen bereithalten.
7. Prüfung und Versand
Angaben noch einmal kontrollieren.
Steuererklärung elektronisch übermitteln.
8. Rückfragen beantworten
Bei Nachforderung des Finanzamts die angeforderten Belege zeitnah einreichen wie Rechnung, Zahlungsnachweis und ggf. Leistungsbeschreibung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Arbeiten gelten als haushaltsnahe Dienstleistungen?
Als haushaltsnahe Dienstleistungen gelten beim Garten:
Rasenmähen, Vertikutieren
Heckenschneiden, Sträucherschnitt, Formschnitt
Baumschnitt kleinerer Bäume (ohne Spezialfällung)
Unkrautjäten, Beetpflege
Laubkehrung und Laubentsorgung
Bewässerung und gießen (durch Dienstleister)
Rasenpflege: Düngen, Nachsäen, Rasenkanten schneiden
Pflege von Stauden- und Blumenbeeten
Reinigung von Gartenwegen und Terrassen (hochdruckreinigen als Pflege)
Schädlingsbekämpfung im Garten (z. B. gegen Blattläuse, Wühlmäuse) als laufende Pflege
Winterdienst auf dem Grundstück: Schneeräumen, Streuen
Kompostpflege, einfache Gartenordnung und Entsorgung von Schnittgut
Welche Rechnungsangaben verlangt das Finanzamt?
Zu dem Pflichtangaben auf Rechnungen zur steuerliche Anerkennung zählen:
Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens sowie des Kunden
Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Unternehmens
Ausstellungsdatum
Fortlaufende, einmalige Rechnungsnummer
Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistungszeitraum
Eindeutige, nachvollziehbare Leistungsbeschreibung (ggf. mit Einzelpositionen)
Netto-Betrag (Entgelt)
Umsatzsteuerbetrag und angewendeter Steuersatz (regelmäßig 19 % oder 7 %)
Gesamtbetrag inkl. Umsatzsteuer
Hinweis auf Steuerbefreiung, falls zutreffend
Vereinbarte Entgeltminderungen (z. B. Rabatt/Skonto), sofern nicht im Rechnungsbetrag enthalten
Wie trage ich Gartenkosten in die Steuererklärung ein?
Tragen Sie regelmäßige Gartenpflege in der „Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen“ als haushaltsnahe Dienstleistungen und einmalige/bauliche Arbeiten als Handwerkerleistungen ein. Achten Sie darauf, dass Rechnungen die Arbeits-, Maschinen- und Fahrtkosten getrennt ausweisen, da nur diese absetzbar sind. Zahlen Sie per Überweisung und bewahren Sie Rechnungen sowie Überweisungsbelege auf.