Fensterförderung bei BAFA und KfW: Mit welcher Summe Sie rechnen können
Alte, undichte Fenster führen nicht nur zu hohen Heizkosten, sondern belasten durch einen erhöhten CO2-Ausstoß auch das Klima. Der Austausch gegen moderne Wärmeschutzfenster mit besserer Dämmung lohnt sich gleich doppelt – für die Umwelt und Ihre Finanzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von attraktiven Förderungen für den Fenstertausch profitieren können.
Förderhöhe: 15 % Zuschuss + 5 % Bonus bei individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP)
Technische Anforderungen: Uw-Wert des Fensters ≤ 0,95 W/m²K
Voraussetzungen: Maßnahme an einem Bestandsgebäude, EEE-Pflicht (Energie-Effizienz-Experte muss eingebunden sein)
Antrag immer vor Beauftragung stellen
Übersicht der Förderprogramme für Fenster
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie energieeffiziente Umbauten an Ihrem Gebäude fördern lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne energetische Maßnahmen wie einen Fenstertausch mit Zuschüssen.
Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Sie einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Sie vergibt ebenfalls Kredite für eine Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.
In unserer Tabelle finden Sie mehr Details zu den aktuellen Förderungen für Fenster:
Fenstertausch, Fenstererneuerung, erstmaliger Einbau: Was wird vom BAFA gefördert?
Gefördert werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) alle Arbeiten an der Gebäudehülle, die zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen. Dazu gehören:
Förderfähige Maßnahmen
Erneuerung oder Ersatz bestehender Fenster, Fenstertüren oder Dachflächenfenster
Erstmaliger Einbau neuer Fenster in bisher geschlossene Wandflächen
Austausch oder Erneuerung von Außentüren (Haus-, Balkon- und Terrassentüren)
Einbau von Sonnenschutzeinrichtungen am Fenster, sofern sie in Verbindung mit neuen Fenstern erfolgen und der Energieeinsparung dienen
Wichtige Abgrenzungen
Gefördert werden nur Maßnahmen an Bestandsgebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegt.
Neubauten sind nicht förderfähig.
Der Uw-Wert der neuen Fenster darf höchstens 0,95 W/m²K betragen.
Die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE) ist verpflichtend.
Der Antrag muss vor der Beauftragung der Maßnahme gestellt werden.
BAFA-Fördersätze für Fenster 2025
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) unterstützt den Austausch oder Einbau energieeffizienter Fenster mit attraktiven Zuschüssen. Die Förderhöhe beträgt:
15 Prozent Grundförderung
+ 5 Prozent iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt
Die Förderung wird prozentual auf die förderfähigen Investitionskosten berechnet. Der Kostendeckel liegt bei 30.000 Euro pro Wohneinheit, bzw. 60.000 Euro bei Umsetzung eines iSFPs.
Rechenbeispiele: So viel Förderung für Ihre Fenster ist drin
BAFA-Fensterförderung: Das sind die Voraussetzungen
Gefördert werden Fensteraustausch oder erstmaliger Einbau an Bestandsgebäuden (oft ≥ 5 Jahre). Voraussetzung ist, dass die Fenster einen Uw-Wert ≤ 0,95 W/m²K haben (typisch für Dreifachverglasung) und die Montage durch ein fachkundiges Unternehmen erfolgt.
Ein Energieeffizienz-Experte (EEE) muss eingebunden sein, prüft die Förderfähigkeit und erstellt die erforderlichen Nachweise.
Der Antrag muss vor Beauftragung gestellt werden und die Maßnahme muss einen Mindestinvest erreichen. Wichtig: Uw beschreibt den Wärmedurchgang des gesamten Fensters inklusive Rahmen, während Ug nur das Glas betrifft.
EEE-Nachweis (Energieeffizienz-Experte)
Technischer Projektnachweis
Fachunternehmerbescheinigung
Spezifizierte Angebote oder Rechnungen
Produktdatenblätter der Fenster (inkl. Uw-Wert)
Häufige Fehler, die zum Förderausschluss bei Fenstern führen
Antrag nach Auftrag: Antrag muss immer vor Beauftragung gestellt werden
Fehlender Uw-Nachweis: Der Wärmedurchgangskoeffizient des Fensters muss dokumentiert sein
EEE nicht eingebunden: Energieeffizienz-Experte muss beteiligt sein
Nicht-konforme Angebote/Rechnungen: Nur spezifizierte Angebote und fachgerechte Nachweise werden akzeptiert
KfW-Kredit: Wann kann er für Fenster genutzt werden?
Die Förderung von Fenstern hängt davon ab, ob Sie nur einzelne Fenster austauschen oder eine umfassende Sanierung planen. Die Zuschüsse des BAFA eignen sich für Einzelmaßnahmen, die KfW-Förderung für umfassende Sanierungen, bei denen Fenster nur ein Teil der Maßnahme sind.
Nur Fenstertausch: Für den Austausch einzelner Fenster ist der BAFA-Zuschuss die passende Förderung. Hier erhalten Sie direkt einen prozentualen Zuschuss auf die Investitionskosten. Ein Kredit über die KfW ist in diesem Fall normalerweise nicht notwendig.
Gesamtsanierung oder Effizienzhaus: Wenn der Fenstertausch Teil einer kompletten Effizienzhaus-Sanierung ist, können Sie die KfW-Kredite 358, 359 oder 261 nutzen. Diese Kredite bieten zusätzlich Tilgungszuschüsse und können in vielen Fällen finanziell attraktiver sein als die reine BAFA-Förderung.
BAFA-Förderung vs. KfW-Kredit: Wann greift welche Maßnahme für Fenster?
Für den Fenstertausch stehen mehrere Fördermöglichkeiten zur Verfügung – wichtig ist: Doppelförderung desselben Postens ist ausgeschlossen.
BAFA-Zuschuss: Fördert den Austausch oder erstmaligen Einbau von Fenstern als Einzelmaßnahme. Ideal, wenn Sie nur einzelne Fenster sanieren möchten.
KfW-Kredit / Tilgungszuschuss: Kommt zum Einsatz, wenn Fenster Teil einer umfassenden Effizienzhaus-Sanierung sind oder als Ergänzungskredit genutzt werden. Hierbei können Sie von Tilgungszuschüssen profitieren. Partnerbanken wie z. B. Schwäbisch Hall unterstützen die Abwicklung.
Steuerbonus (EStG): Zusätzlich können bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Achtung: Förderungen dürfen nicht doppelt für denselben Posten beansprucht werden.
Eine Energieberatung vor der Maßnahme ist empfehlenswert. Sie klärt, welche Fördermaßnahme für Ihr Projekt den größten Vorteil bietet und stellt sicher, dass alle Voraussetzungen eingehalten werden.
Eine Alternative zum kompletten Fenstertausch ist die „Ertüchtigung“ von bestehenden Fenstern. Dabei werden beispielsweise alte Fenstergläser durch moderne Wärmeschutzverglasungen ersetzt, wenn die Fensterrahmen noch in gutem Zustand sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rahmen zu überarbeiten, die Fugendichtheit oder Schlagregendichtheit zu verbessern und die Gang- und Schließbarkeit wiederherzustellen. Die Ertüchtigung der Fenster kann ihre Lebensdauer verlängern und die Energieeffizienz verbessern. Ob diese Maßnahmen förderfähig sind, hängt davon ab, ob sie nachweislich die energetischen Standards verbessern. Der U-Wert eines ertüchtigten Fensters darf höchstens 1,3 W/(m²k) betragen.
Fenster-Förderungen der Länder und Kommunen
Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer privaten Bauverantwortlichen Fördermöglichkeiten bei Fenstereinbauten und -sanierungen. Informieren Sie sich im Zuge der Energieberatung, welche Fördermittel für Ihre Maßnahme am besten geeignet sind und klären Sie, ob unterschiedliche Förderprogramme miteinander kombinierbar sind.
Auch lohnt es sich, bei Ihrer Kommune nach regionalen Förderungsmöglichkeiten zu fragen. Je nach Region gibt es attraktive Programme, die Verbandsgemeinden, Gemeinden und Stadtverwaltungen eingerichtet haben. Exemplarisch haben wir einige Länderprogramme zur finanziellen Förderung neuer Fenster im Eigenheim zusammengestellt:
Bevor Sie in neue Fenster investieren, sollten Sie einen Fachbetrieb zurate ziehen. Eine Fensterfachfirma kann Sie nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Fenster unterstützen und Auskunft über notwendige Maßnahmen der Dämmung geben. Sie können sich hier auch über die Fördermöglichkeiten informieren, die für Ihre Baumaßnahme infrage kommen und welche Fördermöglichkeiten es in Ihrer Region gibt. Die verschiedenen Länderinitiativen unterscheiden sich teils stark voneinander und haben jeweils eigene Zugangsvoraussetzungen und Förderinhalte.
Wir von Aroundhome unterstützen Sie dabei, Ihre Hausprojekte erfolgreich und stressfrei umzusetzen – durch individuelle Beratung und die Vermittlung passender Fachfirmen. Unser Service ist für Sie komplett kostenfrei und unverbindlich, wir finanzieren uns über die Zusammenarbeit mit den Fachfirmen.
Jetzt Fensterfirma finden- > 500.000
erfolgreich an Fachfirmen vermittelte Aufträge pro Jahr
- 15
Jahre Markterfahrung in verschiedensten Branchen
- > 40
Produkte und Dienstleistungen rund ums Eigenheim
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich die Förderung beantragen?
Die Förderung muss vor dem Fensterkauf und vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden. Außerdem müssen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthält. Das bedeutet, dass der Vertrag im Falle einer negativen Förderentscheidung ungültig wird.
Welche Fenster-Förderprogramme gibt es nicht mehr?
Zum 28. Juli 2022 wurden die KfW-Programme 262, 263, 461 und 463 eingestellt. Dadurch werden für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden keine Kredite mehr vergeben. Bei Komplettsanierungen gibt es von der KfW außerdem keine Zuschüsse mehr. Kredite sind infolgedessen nur noch für Effizienzhaus-Maßnahmen über die KfW zu beantragen, Zuschüsse gibt es nur noch bei Einzelmaßnahmen über das BAFA.
Weiterführende Artikel
Fensterbauer in Ihrer Nähe finden
- Fensterbauer Berlin
- Fensterbauer Bielefeld
- Fensterbauer Bochum
- Fensterbauer Bonn
- Fensterbauer Bremen
- Fensterbauer Dortmund
- Fensterbauer Dresden
- Fensterbauer Duisburg
- Fensterbauer Düsseldorf
- Fensterbauer Essen
- Fensterbauer Frankfurt am Main
- Fensterbauer Hamburg
- Fensterbauer Hannover
- Fensterbauer Köln
- Fensterbauer Leipzig
- Fensterbauer Mannheim
- Fensterbauer München
- Fensterbauer Nürnberg
- Fensterbauer Stuttgart
- Fensterbauer Wuppertal