Welche Möglichkeiten der Fensterförderung gibt es?
Alte, undichte Fenster führen nicht nur zu hohen Heizkosten, sondern belasten durch einen erhöhten CO2-Ausstoß auch das Klima. Der Austausch gegen moderne Wärmeschutzfenster mit besserer Dämmung lohnt sich gleich doppelt – für die Umwelt und Ihre Finanzen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie von attraktiven Förderungen für den Fenstertausch Sie profitieren können.
Übersicht: Förderungen des Bundes für neue Fenster
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie energieeffiziente Umbauten an Ihrem Gebäude fördern lassen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert einzelne energetische Maßnahmen wie einen Fenstertausch mit Zuschüssen.
Zusätzlich zum BAFA-Zuschuss können Sie einen Ergänzungskredit für Einzelmaßnahmen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Sie vergibt ebenfalls Kredite für eine Komplettsanierungen zum Effizienzhaus.
In unserer Tabelle finden Sie mehr Details zu den aktuellen Förderungen für Fenster:
Wann werden Fenster gefördert?
Sparsamer Umgang mit Heizenergie und energieeffiziente Sanierungen werden vom Staat gezielt gefördert. So können Sie Zuschüsse oder Kredite erhalten, wenn Sie in neue Fenster investieren, die Energie sparen. Beim Fenstereinbau sind sowohl die Materialien – also das Fensterglas, der Rahmen und das passende Zubehör – und auch die Montagearbeiten förderfähig. Die Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb ausgeführt werden. Wichtig ist außerdem, dass Sie vor dem Fensterkauf und vor Beginn der Baumaßnahme einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen und die Fördergelder beantragen. Der Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung in Bezug auf die Förderzusage enthalten, sodass er bei einer negativen Förderentscheidung nichtig wird.
Voraussetzungen für eine Fensterförderung
Damit Ihre neuen Fenster tatsächlich förderungswürdig sind, müssen sie technische Mindestanforderungen erfüllen. Dabei geht es um die Fensterdämmung und den energetisch wichtigen Wärmedurchgangskoeffizienten oder U-Wert, der beschreibt, wie viel Raumwärme durch das Fenster nach außen gelangt. Je niedriger der Wert ist, desto besser ist der Wärmeschutz.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für neue Fenster einen Wert von höchstens 1,3 W/(m²k) vor. Dachflächenfenster dürfen einen U-Wert von 1,4 W/(m²k) haben. KfW und BAFA haben allerdings strengere Anforderungen: Wollen Sie ein Förderprogramm nutzen, dürfen Fenster in einem Wohngebäude lediglich einen U-Wert von 0,95 W/(m²K) aufweisen. Für Dachflächenfenster gilt eine Grenze von 1,0 W/(m²K).
Eine Alternative zum kompletten Fenstertausch ist die „Ertüchtigung“ von bestehenden Fenstern. Dabei werden beispielsweise alte Fenstergläser durch moderne Wärmeschutzverglasungen ersetzt, wenn die Fensterrahmen noch in gutem Zustand sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Rahmen zu überarbeiten, die Fugendichtheit oder Schlagregendichtheit zu verbessern und die Gang- und Schließbarkeit wiederherzustellen. Die Ertüchtigung der Fenster kann ihre Lebensdauer verlängern und die Energieeffizienz verbessern. Ob diese Maßnahmen förderfähig sind, hängt davon ab, ob sie nachweislich die energetischen Standards verbessern. Der U-Wert eines ertüchtigten Fensters darf höchstens 1,3 W/(m²k) betragen.
Geförderte Energieberatung und Baubegleitung durch BAFA & KfW
Die KfW und das BAFA unterstützen die Energieberatung durch zertifiziertes Fachpersonal. Der Berater oder die Beraterin muss in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) eingetragen sein. Die Förderung erfolgt direkt an die Energieeffizienz-Expert:innen und wird mit dem Beratungshonorar verrechnet.
Der Fördersatz beim BAFA beträgt 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser können bis zu 650 Euro und bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten maximal 850 Euro bezuschusst werden. Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten zusätzlich 250 Euro, wenn die Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung erläutert werden.
Die KfW fördert die Baubegleitung durch Energieeffizienz-Expert:innen während der Umsetzung der geförderten Maßnahmen. Das geschieht allerdings nicht durch direkte Zuschüsse oder eine separate Förderung, sondern durch einen zusätzlichen Kreditbetrag und einen Tilgungszuschuss:
Ein- und Zweifamilienhäuser: 10.000 Euro Kredit je Vorhaben mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent bzw. bis zu 5.000 Euro
Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten : 4.000 Euro Kredit je Wohneinheit bzw. bis zu 40.000 Euro je Vorhaben mit einem Tilgungszuschuss von 50 Prozent bzw. bis zu 2.000 Euro je Wohneinheit
Fenster-Förderungen der Länder und Kommunen
Neben dem Bund bieten auch die Bundesländer privaten Bauverantwortlichen Fördermöglichkeiten bei Fenstereinbauten und -sanierungen. Informieren Sie sich im Zuge der Energieberatung, welche Fördermittel für Ihre Maßnahme am besten geeignet sind und klären Sie, ob unterschiedliche Förderprogramme miteinander kombinierbar sind.
Auch lohnt es sich, bei Ihrer Kommune nach regionalen Förderungsmöglichkeiten zu fragen. Je nach Region gibt es attraktive Programme, die Verbandsgemeinden, Gemeinden und Stadtverwaltungen eingerichtet haben. Exemplarisch haben wir einige Länderprogramme zur finanziellen Förderung neuer Fenster im Eigenheim zusammengestellt:
Bevor Sie in neue Fenster investieren, sollten Sie einen Fachbetrieb zurate ziehen. Eine Fensterfachfirma kann Sie nicht nur bei der Auswahl der geeigneten Fenster unterstützen und Auskunft über notwendige Maßnahmen der Dämmung geben. Sie können sich hier auch über die Fördermöglichkeiten informieren, die für Ihre Baumaßnahme infrage kommen und welche Fördermöglichkeiten es in Ihrer Region gibt. Die verschiedenen Länderinitiativen unterscheiden sich teils stark voneinander und haben jeweils eigene Zugangsvoraussetzungen und Förderinhalte.
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Wann muss ich die Förderung beantragen?
Die Förderung muss vor dem Fensterkauf und vor Beginn der Baumaßnahme beantragt werden. Außerdem müssen Sie einen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen, der eine auflösende oder aufschiebende Bedingung bezüglich der Förderzusage enthält. Das bedeutet, dass der Vertrag im Falle einer negativen Förderentscheidung ungültig wird.
Welche Fenster-Förderprogramme gibt es nicht mehr?
Zum 28. Juli 2022 wurden die KfW-Programme 262, 263, 461 und 463 eingestellt. Dadurch werden für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden keine Kredite mehr vergeben. Bei Komplettsanierungen gibt es von der KfW außerdem keine Zuschüsse mehr. Kredite sind infolgedessen nur noch für Effizienzhaus-Maßnahmen über die KfW zu beantragen, Zuschüsse gibt es nur noch bei Einzelmaßnahmen über das BAFA.