Altersgerechter Umbau - Welche Anforderungen gibt es?
Wer sein Zuhause altersgerecht bzw. barrierefrei umbauen will, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, um Förderungen zu erhalten. Erfahren Sie, welche Bedingungen mit den einzelnen DIN-Normen verbunden sind und worauf Sie beim Umbau achten müssen.
Altersgerechter oder barrierefreier Umbau?
Der Begriff „altersgerecht“ ist nicht genau definiert und auch an keine konkreten Anforderungen geknüpft. Am ehesten lässt er sich synonym zu den Bezeichnungen „barrierearm“ oder „barrierereduziert" verwenden. Ein Zuhause, das altersgerecht gestaltet wurde, erleichtert den Alltag von Senior:innen und macht ein komfortables und selbstbestimmtes Wohnen im Alter möglich. Achten Sie bei der Planung vor allem auf die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person. Im Allgemeinen sollte der Fokus darauf liegen, das Risiko für Stürze gering zu halten und die Räume für Rollstühle und Rollatoren anzupassen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderung.
Wer barrierefrei umbauen will, ist hingegen an klar definierte Vorgaben gebunden. Diese sind hauptsächlich in der DIN-18040-2 festgelegt worden. Planen Sie Förderungen in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die Bedingungen zwingend einhalten.
Welche Maßnahmen zählen zu einem altersgerechten Umbau?
Es gibt viele Umbauten, die sich für Personen, die durch Alterserscheinungen oder Erkrankungen in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind, empfehlen. Im Badezimmer sollte die herkömmliche Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche getauscht werden. Haltegriffe und ein rutschhemmender Bodenbelag sorgen für Sicherheit. Toilettensitzerhöhungen und ein Duschklappsitz in der barrierefreien Dusche ermöglichen eine eigenständige und komfortable Körperpflege.
Um Treppenstürze zu verhindern, kann ein Treppenlift eingebaut werden. Zudem sollten Schwellen reduziert werden und auf eine Türbreite von mindestens 80 cm geachtet werden. So ist das Benutzen von Gehhilfe oder Rollstuhl problemlos möglich.
Mit diesen Projekten können Sie Ihr Zuhause oder Ihren Alltag altersgerecht gestalten:
DIN-18040-2: Welche konkreten Anforderungen gibt es?
Die DIN-Norm 18040-2 unterscheidet zwischen dem Mindeststandard für eine barrierefreie Wohnung und dem erweiterten R-Standard, der Rollstuhlfahrer:innen eine ungehinderte Nutzung der Räumlichkeiten ermöglicht. Verankert sind exakte Maße und Bestimmungen, aber auch allgemeine Empfehlungen. Die wichtigsten Punkte finden Sie in unserer Tabelle zusammengefasst:
Kosten und Förderungen
Je nach Umfang der Maßnahmen, die Sie für sich oder Ihre Angehörigen planen, kommen unterschiedliche hohe Kosten für den altersgerechten Umbau auf Sie zu. Für einen barrierefreien Badumbau müssen Sie beispielsweise ungefähr mit 3.500 bis 4.000 Euro pro Quadratmeter kalkulieren. Die Preise für Treppenlifte beginnen bei 2.000 Euro, können aber auch bei bis zu 15.000 Euro liegen, wenn es sich um eine sehr komplexe Treppe mit vielen Kurven handelt. Informieren Sie sich im Vorfeld genau und legen individuell fest, welche Maßnahmen umgesetzt werden sollen.
Förderungen für altersgerechtes Wohnen können helfen, diese hohen Kosten zu senken. Kredite sowie Zuschüsse von der Kranken- und Pflegekasse sind möglich. Informieren Sie sich auf unseren Detailseiten, um sich einen umfassenden Überblick zu verschaffen.
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Was zählt zu einem altersgerechten Umbau?
Im Gegensatz zum barrierefreien Umbau gibt es für den altersgerechten Umbau keine passende DIN-Norm, die genau regelt, welche Umbaumaßnahmen umgesetzt werden müssen. Trotzdem gibt es allgemeine Empfehlungen. So ist es zum Beispiel sinnvoll, im Badezimmer die Badewanne gegen eine ebenerdige Dusche auszutauschen, Haltegriffe zu installieren und auf einen rutschhemmenden Bodenbelag zu achten. Die Türbreite sollte auf mindestens 80 cm in der Breite angepasst werden, um den Zugang mit Gehhilfe zu ermöglichen. Um die Sturzgefahr gering zu halten, kann der Einbau eines Treppenlifts sinnvoll sein.
Was versteht man unter altersgerechtem Wohnen?
Ein altersgerechtes Zuhause macht ein komfortables und eigenständiges Wohnen bis ins hohe Alter möglich. Altersgerecht bedeutet dabei nicht automatisch barrierefrei, aber in der Regel barrierereduziert.
Welche Umbauten werden gefördert?
Förderungen können Sie unter anderem für den altersgerechten Umbau des Badezimmers erhalten. Zur Verfügung stehen etwa der Kredit 159 und der Investitionszuschuss 455-B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Aber auch durch die Kranken- und Pflegekasse sind Zuschüsse für Treppenlifte, Haltegriffe und ähnliche Hilfsmittel möglich.