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Zuschüsse für Treppenlift: Welche Kosten übernehmen Krankenkasse und Pflegeversicherung?

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Im Alltag wird oft fälschlicherweise von einem Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse gesprochen. Dabei ist es die Pflegekasse, die einen Treppenlift mit bis zu 4.180 Euro pro Person bezuschusst. Die Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 1 und dass der Einbau als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt wird. Erfahren Sie, wie die Kostenübernahme funktioniert und wie Sie den Treppenlift-Zuschuss beantragen.

Lina Strauss, Online-Redakteurin
Lina Strauss
Aktualisiert am
Treppenlift am unteren Ende einer Treppe im Wohnhaus
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Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kosten für einen Treppenlift werden nicht von den Krankenkassen bezahlt, da diese laut Gesetz nicht zu den Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln zählen (Entscheidung des Bundessozialgerichts B 3 KR 14/ 97). Stattdessen können Sie einen Treppenlift-Zuschuss von der Pflegekasse erhalten, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist. Sie erhalten den sogenannten „Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“ von 4.180 Euro pro Person für Umbauarbeiten oder fest verbaute technische Hilfen, die die häusliche Pflege im eigenen Wohnumfeld erleichtern. Dazu zählt auch der Einbau eines Treppenlifts, sofern die entsprechenden Voraussetzungen – wie ein anerkannter Pflegegrad – erfüllt sind.

Krankenkasse zahlt mobilen Treppenlift als Hilfsmittel

Anders als der fest installierte Treppenlift gilt eine mobile Treppensteighilfe als Hilfsmittel oder Pflegehilfsmittel. Daher können Produkte wie eine Treppenraupe oder ein elektrischer Treppensteiger direkt von der Krankenkasse bezuschusst werden. Voraussetzung ist ein ärztliches Rezept.

Wie hoch ist die Kostenübernahme für einen Treppenlift durch die Pflegekasse?

Für einen Treppenlift beträgt die Kostenübernahme der Pflegekasse einmalig bis zu 4.180 Euro pro Person mit Pflegegrad. Der Zuschuss kann für bis zu vier pflegbedürftige Personen in einem Haushalt vergeben werden. Leben also vier Personen zusammen, die alle auf den Treppenlift angewiesen sind, steigt der Pflegekassenzuschuss auf bis zu 16.720 Euro.

Antragberechtigte Personen in einem Haushalt

Höhe des Treppenlift-Zuschusses

1 Person

bis zu 4.180 €

2 Personen

bis zu 8.360 €

3 Personen

bis zu 12.540 €

4 Personen

bis zu 16.720 €

Wie viel zahlt die Pflegekasse für einen Treppenlift pro Pflegegrad?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nicht nach dem Pflegegrad. Bereits ab Pflegegrad 1 können Sie den Zuschuss in voller Höhe erhalten. Pro Person und Maßnahme können Sie also folgende Summer erhalten:

  • 4.180 € Zuschuss für Treppenlift mit Pflegegrad 1

  • 4.180 € Zuschuss für Treppenlift mit Pflegegrad 2

  • 4.180 € Zuschuss für Treppenlift mit Pflegegrad 3

  • 4.180 € Zuschuss für Treppenlift mit Pflegegrad 4

  • 4.180 € Zuschuss für Treppenlift mit Pflegegrad 5

Individuelle Regelung bei privater Pflegeversicherung

Wenn Sie privat versichert sind, können Sie die Kosten für einen Treppenlift ebenfalls von der Pflegekasse, die Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, anteilig übernehmen lassen. Die Zuschusshöhe und die Voraussetzung für die Kostenübernahme werden individuell von der privaten Pflegekasse festgesetzt.

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Ist eine Zuzahlung beim Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse notwendig?

Ja, wenn die Kosten für den Treppenlift höher sind als der Zuschuss von 4.180 Euro pro Person, dann ist eine Zuzahlung notwendig. Da die Preise für einen Treppenlift meist darüber liegen, müssen Sie die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Zuschuss als Eigenanteil selbst bezahlen. Einen Treppenlift erhalten Sie ab etwa 5.000 Euro für eine gerade Treppe, während ein Kurvenlift oder ein Rollstuhllift mindestens 10.000 Euro inklusive Montage kosten.

Das Beispiel zeigt, wie der Eigenanteil für den Treppenlift durch die anteilige Kostenübernahme der Pflegekasse für Sie deutlich sinkt:

Kostenpunkt

Kosten*

Sitzlift für kurvige Treppe (eine Etage)

13.500 Euro

Montagekosten

1.500 Euro

Zwischensumme

15.000 Euro

Zuschuss Pflegeversicherung

- 4.180 Euro

Gesamtkosten

10.820 Euro

* Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.

Voraussetzungen für den Treppenlift-Zuschuss der Krankenkasse

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Pflegekassenzuschuss für einen Treppenlift zu erhalten:

  • Sie haben einen anerkannten Pflegegrad zwischen 1 und 5.

  • Sie waren innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens zwei Jahre lang bei der Pflegekasse versichert.

  • Die Anschaffung des Treppenlifts wird als wohnumfeldverbessernde Maßnahme anerkannt.

  • Sie haben den Treppenlift noch nicht einbauen lassen und noch keinen Kaufvertrag unterschrieben.

Sie sind sowohl als Eigentümer:in als auch als Mieter:in antragsberechtigt. Es spielt keine Rolle, ob Sie sich für einen neuen oder einen gebrauchten Treppenlift entscheiden. Selbst wenn Sie einen Treppenlift mieten, gewährt die Pflegekasse den Zuschuss, sofern Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Bezuschusst wird nicht nur der klassische Sitzlift, sondern jedes Treppenliftmodell wie Stehlift, Plattformlift, Hublift oder Senkrechtlift.

Wann gilt der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme?

Ein Treppenlift gilt als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wenn er pflegebedürftigen Personen hilft, sich sicher und selbstständig zu Hause zu bewegen und die Pflege erleichtert. Ein Lift zu wichtigen Wohnbereichen wie Schlafzimmer, Bad oder Küche wird z. B. eher bezuschusst als einer, der nur zu einem Lagerkeller führt.

Treppenlift-Zuschuss der Pflegekasse für Mieter:innen

Auch Mieter:innen können einen Zuschuss von der Pflegekasse für den Einbau eines Treppenlifts im Mietshaus erhalten. Mieter:innen haben laut § 554 BGB das Recht, ihre Wohnung barrierefrei zu erreichen. Sofern eine medizinische Notwendigkeit besteht, müssen Vermieter:innen den Treppenlift erlauben. Die Kosten müssen allerdings die Mieter:innen selbst übernehmen und können dafür den Pflegekassenzuschuss für den Treppenlift beantragen.

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Wann bezuschusst die Pflegekasse den Einbau eines Treppenlifts nicht?

Nicht immer ist für Ihren Treppenlift-Einbau ein Zuschuss der Pflegeversicherung möglich. Das ist einerseits der Fall, wenn Sie keinen Pflegegrad erhalten oder Sie die Vorversicherungszeit bei der Kasse nicht erfüllen. Andererseits gibt es aber auch Fälle, in denen die Pflegekasse nicht zuständig ist. Beispiele, in denen andere Stellen einspringen, sind folgende:

  • Private Unfallversicherung: Sie hatten einen Unfall, aus dem ein bestimmter Grad an Behinderung folgt.

  • Haftpflichtversicherung: Sie hatten einen Unfall, den eine andere Person verursacht hat.

  • Berufsgenossenschaft: Sie brauchen den Treppenlift wegen eines Arbeitsunfalls.

Wie beantrage ich einen Zuschuss der Pflegekasse für einen Treppenlift?

1. Pflegegrad prüfen oder beantragen

Um einen Zuschuss für einen Treppenlift zu erhalten, benötigen Sie einen anerkannten Pflegegrad. Wenn Sie noch keinen Pflegegrad haben, beantragen Sie einen bei Ihrer Pflegeversicherung.

2. Beratung und Kostenvoranschlag einholen

Lassen Sie sich von einer Fachfirma beraten, welcher Treppenlift zu den baulichen Voraussetzungen bei Ihnen zu Hause passt. Mit Vermittlungsportalen wie Aroundhome können Sie ganz einfach verfügbare Fachfirmen in Ihrer Nähe finden und sich bis zu drei Angebote erstellen lassen. Wichtig: Unterschreiben Sie noch keinen Kaufvertrag und starten Sie die Maßnahme erst nach der Bewilligung des Zuschusses!

3. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Stellen Sie den Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bei Ihrer Pflegekasse und fügen Sie folgende Unterlagen bei:

  • Nachweis des Pflegegrads

  • Einen oder mehrere Kostenvoranschläge für passende Treppenlifte

  • Begründung, warum der Treppenlift notwendig ist und wie er Ihr Wohnumfeld verbessert. Beschreiben Sie dabei genau, wie die Barrieren Ihren Alltag einschränken und wie der Treppenlift Abhilfe schafft. Es können auch Fotos der Wohnsituation und eine Treppenlift-Empfehlung von einem Arzt oder einer Ärztin beigelegt werden.

Den Treppenlift beantragen Sie meistens über ein spezielles Formular Ihrer Pflegekasse. Bei manchen Privatversicherungen müssen Sie einen formlosen Antrag auf den Treppenlift-Zuschuss stellen. Dafür können Sie sich an folgendem Muster orientieren:

Musterantrag

Absender

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-------------------------

-------------------------

Empfänger

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Versicherungsnummer: -------------------------

Antrag auf Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich im Rahmen der Pflegeversicherung den Zuschuss zu einer wohnumfeldverbessernden Maßnahme gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI. Bei der wohnumfeldverbessernden Maßnahme handelt es sich im vorliegenden Fall um einen Treppenlift.

Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir nicht möglich die Treppe selbstständig zu bewältigen. Ein Treppenlift würde mir die selbstständige Lebensführung sowie die häusliche Pflege ermöglichen.

Einen konkreten Kostenvoranschlag sowie Bilder der räumlichen Gegebenheiten finden Sie als Anlage.

Mit freundlichen Grüßen

-------------------------

-------------------------, den -------------------------

4. Prüfung durch den medizinischen Dienst

Es ist möglich, dass die Pflegekasse ein Gutachten anfordert. In diesem Fall prüft zum Beispiel der medizinische Dienst bei einem Vor-Ort-Termin, ob der Einbau eines Treppenlifts notwendig ist.

5. Bewilligung und Start der Maßnahme

Nach etwa 3 bis 5 Wochen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, dass die Pflegekasse Ihren Antrag auf den Treppenlift bewilligt. Erst jetzt sollten Sie den Vertrag mit der Fachfirma abschließen und den Treppenlift einbauen lassen.

6. Rechnungen einreichen und Zuschuss erhalten

Sammeln Sie alle Rechnungen und reichen Sie diese als Nachweis bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Pflegekasse prüft die Unterlagen und zahlt Ihnen anschließend den bewilligten Zuschuss aus.

So vermeiden Sie häufige Fehler bei der Antragstellung auf einen Treppenlift-Zuschuss

  • Lassen Sie den Treppenlift erst nach der Bewilligung des Zuschusses einbauen.

  • Stellen Sie erst den Antrag auf einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse und dann auf einen Treppenlift-Zuschuss.

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse vor der Antragstellung, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welches Antragsformular Sie einreichen müssen und welche Unterlagen erforderlich sind.

  • Begründen Sie nicht zu zögerlich, warum der Treppenlift als wohnumfeldverbessernde Maßnahme für Sie notwendig ist.

  • Beantragen Sie den Treppenlift-Zuschuss nicht nur für eine Person, wenn mehrere pflegebedürftige Personen im selben Haushalt wohnen.

  • Nutzen Sie den Antragsservice der Fachfirma, um alle Unterlagen vollständig einzureichen und ggfs. weitere Treppenlift-Förderungen zu finden.

  • Vergleichen Sie mehrere Angebote, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln und bei der Pflegekasse mehrere Kostenvoranschläge einzureichen.

Alternative Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte

Falls Ihr Antrag auf einen Zuschuss von der Pflegekasse abgelehnt wurde, gibt es noch andere Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte. Den Förderkredit Nr. 159 „Altersgerecht Umbauen“ der KfW können Sie z.B. ohne Pflegegrad erhalten, die Rentenversicherung bezuschusst einen Treppenlift, wenn er der Wiedereingliederung in das Berufsleben dient, und die Sozialhilfe hilft Personen, die über ein geringes oder kein Einkommen verfügen.

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Häufig gestellte Fragen

Wird ein Treppenlift von der Krankenkasse bezahlt?

Die Kosten für einen Treppenlift werden nicht von der Krankenkasse übernommen, da ein Treppenlift nicht zu den klassischen Hilfsmitteln zählt. Stattdessen können sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, zu denen auch der Einbau eines Treppenlifts gehört, von der Pflegekasse bezuschusst werden. Da die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse angegliedert ist, sind Sie automatisch pflegeversichert, wenn Sie eine Krankenversicherung haben.

Wie viel bezahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?

Die Pflegekasse, die der Krankenkasse angeschlossen ist, beteiligt sich mit bis zu 4.180 Euro pro Person an der Anschaffung eines Treppenlifts. Je Haushalt können diesen Zuschuss höchstens vier Personen erhalten – insgesamt gibt es dann also bis zu 16.720 Euro.

Zahlt die Kasse auch für gemietete Treppenlifte?

Ja. Wollen Sie einen Treppenlift mieten, zahlt die Pflegekasse der Krankenkasse ebenfalls einen Zuschuss, sofern die üblichen Voraussetzungen wie der Pflegegrad erfüllt sind.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei einem Treppenlift?

Der Eigenanteil bei einem Treppenlift entspricht der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Zuschuss der Pflegekasse, der pro Person bis zu 4.180 Euro betragen kann.

Was muss ich tun, wenn ich keinen Pflegegrad habe?

Wenn Sie keinen Pflegegrad haben, müssen Sie zunächst einen Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads bei Ihrer Pflegekasse stellen, um einen Zuschuss für den Treppenlift erhalten zu können.

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