Treppenlift – Modelle, Preise und Förderungen
Ein Treppenlift ermöglicht es körperlich eingeschränkten Menschen, in den eigenen vier Wänden mobil zu bleiben – auch in Haushalten mit mehreren Etagen. Es gibt Steh- oder Sitzlifte sowie spezielle Liftsysteme, z. B. für Rollstühle. Beliebte Anbieter sind z. B. Sonilift, Hiro Lift oder TK Elevator. Erhalten Sie einen Überblick über Modelle, Kosten und Förderungen von Treppenliften.
Welche Treppenlift-Modelle gibt es?
Es gibt für nahezu alle Situationen den passenden Treppenlift oder auch Rollstuhllift. Um das richtige Treppenlift-Modell zu ermitteln, sollten Sie sich vor dem Kauf die folgenden Fragen stellen:
Haben Sie Gelenkprobleme in den Knien oder in der Hüfte?
Ist das Hinsetzen und Aufstehen problematisch oder das Stehen selbst?
Möchten Sie den Lift selbstständig oder mit einer Hilfsperson bedienen?
Soll mit dem Treppenlift ein Rollstuhl oder eine Gehhilfe transportiert werden?
Wie schmal und verwinkelt ist die Treppe?
Soll der Lift fest installiert werden oder auch an anderen Orten zum Einsatz kommen?
Anhand dieser Fragen planen Treppenlift-Anbieter Ihr individuelles Liftsystem. Folgende Treppenlifte stehen zur Auswahl:
Im folgenden Video werden die verschiedenen Arten von Treppenliften vorgestellt:
Ein Treppenlift ist ein fest installiertes System, das Personen sitzend oder stehend zwischen Stockwerken transportiert oder Rollstuhlfahrer:innen dabei hilft, Treppen zu überwinden. Ein Patientenlifter ist dagegen ein Hebegerät, das dazu dient, Personen beispielsweise aus dem Bett oder Rollstuhl zu heben und zu bewegen. Es wird vorwiegend in Pflege- oder medizinischen Kontexten eingesetzt.
Anbieter von Treppenliften
Um den idealen Treppenlift für Ihr Zuhause zu finden, sollten Sie sich am besten von einer Fachfirma vor Ort beraten lassen. Beliebte Treppenlift-Anbieter sind z. B. Sonilift, Hiro Lift oder TK Elevator.
Fachfirmen wissen, worauf es ankommt und welche Lösungen umsetzbar sind. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach dem passenden Treppenlift-Hersteller. Wir vermitteln Ihnen bis zu drei Angebote von regionalen Fachfirmen.
Bauliche Voraussetzungen für einen Treppenlift
Die Montage eines Treppenlifts ist in fast jedem Zuhause möglich und dauert in der Regel nur wenige Stunden. Wichtig sind folgende baulichen Voraussetzungen für Treppenlifte:
Treppenverlauf: Ein Treppenlift ist sowohl bei geraden als auch bei kurvigen und Wendeltreppen möglich.
Treppenbreite: Die Treppe sollte mindestens 70 cm, in Mehrfamilienhäusern mindestens 100 cm breit sein.
Baugenehmigung: In Privathäusern ist keine Baugenehmigung für einen Treppenlift nötig.
Treppenlift im Mietshaus einbauen
Mieter:innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch darauf, einen Treppenlift im Mietshaus einbauen zu lassen. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise bei einer körperlichen Einschränkung vor. Allerdings müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. So dürfen beispielsweise Fluchtwege nicht versperrt werden und es muss auf der Treppe mindestens ein Meter Platz bleiben.
Was kostet ein Treppenlift?
Die Kosten für einen Treppenlift beginnen je nach Modell zwischen 1.000 und 18.000 Euro.
* Preise sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.
Die Wartungskosten für Treppenlifte belaufen sich auf ca. 150 bis 200 Euro im Jahr. Bei vielen Treppenlift-Herstellern können Sie einen Wartungsvertrag abschließen.
Bei Fachfirmen erhalten Sie konkrete Preise für einen Treppenlift nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen. Vergleichen Sie am besten unterschiedliche Angebote miteinander.
Alternative: Treppenlift gebraucht kaufen oder mieten
Wenn Sie eine gerade Treppe haben, kann der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts eine Alternative zum Neukauf sein. So können Sie etwa 10 Prozent sparen. Bei kurvigen Treppenverläufen ist dagegen immer eine Sonderanfertigung nötig. Wenn Sie das Gerät nur übergangsweise benötigen, können Sie einen Treppenlift auch mieten. Für den langfristigen Gebrauch lohnt sich der Kauf jedoch mehr.
Zuschüsse und Förderungen für Treppenlifte
Die an Ihre Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse übernimmt die Kosten für einen Treppenlift bis zu einem Betrag von 4.180 Euro pro Person, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn ein Treppenlift für mehrere Personen in einer Wohnung notwendig ist, kann die Pflegekasse mehr Kosten übernehmen; bis zu 16.720 Euro bei 4 Personen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet zwei verschiedene Förderprogramme für Treppenlifte und barrierefreies Wohnen an. Im Rahmen des Investitionszuschusses 455-B werden bis zu 12,5 Prozent bzw. maximal 6.250 Euro bezuschusst. Daneben gibt es mit dem Förderprogramm 159 die Möglichkeit, einen Kredit von bis zu 50.000 Euro aufzunehmen.
Aktuell gilt ein Antrags- und Zusagestopp für das Programm Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B) der KfW. Bis auf Weiteres können keine neuen Anträge für das Förderprogramm gestellt werden und eingereichte Anträge werden nicht mehr bewilligt. Bereits genehmigte Zuschüsse sollen weiterhin ausgezahlt werden.
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Wie finde ich den passenden Treppenlift?
Ein Treppenlift sollte den Anforderungen und Bedürfnissen der betroffenen Person entsprechen und zu den räumlichen Gegebenheiten vor Ort passen. Aufgrund der großen Auswahl an Treppenlift-Modellen, Anbietern und Preisen ist es empfehlenswert, sich von einer lokalen Fachfirma individuell beraten zu lassen.
Zahlt die Krankenkasse für einen Treppenlift?
Die an die Krankenkasse angeschlossene Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je Person für den Einbau des Treppenlifts, wenn ein Pflegegrad vorliegt. Nutzen den Treppenlift mehrere pflegebedürftige Personen im Haushalt, kann der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro erhöht werden.
Wie breit muss die Treppe für einen Treppenlift sein?
Die Mindestbreite der Treppe unterscheidet sich je nach Treppenlift-Modell und Hersteller. Für einen Sitzlift genügen meist etwa 70 bis 80 Zentimeter. Bei schmaleren Treppen kann z. B. ein Stehlift zum Einsatz kommen, wenn die Decke über der Treppe hoch genug ist.
Bei welchem Pflegegrad bekommt man einen Treppenlift?
Sie können bereits ab Pflegegrad 1 einen Zuschuss für einen Treppenlift von der Pflegekasse erhalten.
Gilt ein Treppenlift als außergewöhnliche Belastung?
Ja, der Einbau eines Treppenlifts gilt gemäß § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung, sofern er aus medizinischen Gründen notwendig ist, das Erfordernis gerechtfertigt ist und die Kosten angemessen sind. Unter diesen Umständen lässt sich der Treppenlift steuerlich absetzen.