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Steigende Einspeisevergütung durch EEG-Novelle 2023

Claudia Mühlbauer
16. Februar 2023

Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die EEG-Novelle 2023 wurden die Vergütungssätze für die Einspeisung von Strom wieder erhöht.

  • Die Einspeisevergütung erhalten Sie je Kilowattstunde eingespeisten Stroms in das öffentliche Netz.

  • Wie hoch die Einspeisevergütung ist, hängt davon ab, wann Sie Ihre PV-Anlage in Betrieb nehmen.

  • Der festgesetzte Vergütungssatz gilt ab Betriebsstart 20 Jahre lang.

Besitzen Sie eine Solaranlage, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz erhalten – dieser ist mit der Verabschiedung des Osterpakets und der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2023 gestiegen. Wir informieren Sie darüber, wie hoch die Einspeisevergütung aktuell ist und wie Sie diesen Zuschuss beanspruchen können.

Die Einspeisevergütung kurz erklärt

Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, kann überschüssigen Solarstrom ins Netz einspeisen. Dafür erhalten Sie vom Staat eine Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde. Das ist nicht nur relevant, wenn Sie sich dazu entschließen, Ihren selbsterzeugten Strom vollständig einzuspeisen, denn die meisten Betreiber:innen nutzen ihren Strom zumindest anteilig selbst. Die Einspeisevergütung ist für Sie ebenfalls wichtig, wenn Sie einen Solarspeicher haben. Damit können Sie tagsüber erzeugten Strom zwar vorhalten, aber eine hundertprozentige Eigennutzung kann in der Regel nicht erreicht werden – der überschüssige Solarstrom muss deshalb ins öffentlich Netz eingespeist werden.

Der Vergütungssatz richtet sich nach dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage und gilt anschließend für 20 Jahre. Bis Juli 2022 ist die Einspeisevergütung mit jedem Monat der Inbetriebnahme gesunken. Mit der EEG-Novelle der Bundesregierung gab es allerdings einige Anpassungen.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung aktuell?

Ist Ihre Solaranlage einmal angeschlossen, bleibt der zum Anmeldezeitpunkt festgelegte Förderungssatz 20 Jahre gleich für Sie. Die Höhe der Einspeisevergütung wird allerdings regelmäßig vom Staat angepasst. Diese sogenannte Degression betrug bis Juli 2022 monatlich 1,4 Prozent. Das heißt, dass die Einspeisevergütung bei einer Inbetriebnahme im Juni 2022 zum Beispiel noch 1,4 Prozent höher war.

Die aktuellen Vergütungssätze finden Sie bei der Bundesnetzagentur unter „Fördersätze für Solaranlagen“. Wie sich die Einspeisevergütung in den letzten Monaten vor dem Greifen der EEG-Novelle entwickelt hat, sehen Sie in folgender Tabelle:

Wichtig:

Die Einspeisevergütung erhalten Sie 20 Jahre lang, nachdem Sie Ihre Photovoltaikanlage in Betrieb genommen haben. Danach entfällt die EEG-Förderung. Daher ist die Anschaffung eines Solarspeichers besonders wichtig, denn Sie können den Strom nach wie vor selbst nutzen.

Änderungen durch das EEG 2023

Mit ihrem Osterpaket hat die Bundesregierung im April 2022 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) und damit verbundene Ziele sowie Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien formuliert. Die Vorschläge wurden am 07. Juli 2022 vom Bundestag beschlossen und tags darauf vom Bundesrat gebilligt. Damit ist der Weg für zwei wesentliche Änderungen bei der Einspeisevergütung frei:

Neue Vergütungssätze bei Überschusseinspeisung

Wer den erzeugten Solarstrom selbst nutzt und den Überschuss ins Netz einspeist, erhält zukünftig wieder eine höhere Vergütung. Als Vergütungswerte wurden folgende festgelegt:

Bei einer Anlage mit beispielsweise 15 kW Leistung erhalten Sie für die ersten 10 kW eine Vergütung von 8,2 Cent/kWh. Für die verbleibenden 5 kW gilt der Vergütungssatz von 7,1 Cent/kWh. Die Degression soll außerdem bis Beginn des Jahres 2024 ausgesetzt werden. Anschließend ist geplant, die Vergütung halbjährlich um ein Prozent zu senken.

Mehr Fokus auf Volleinspeisung

Wer sich dazu entschließt, den gesamten Solarstrom einzuspeisen, soll in Zukunft höher vergütet werden als bei einer bloßen Überschusseinspeisung. Die Vergütungssätze sehen dann folgendermaßen aus:

Hat Ihre Anlage mehr als 10 kW Leistung, gilt der niedrigere Vergütungssatz ebenfalls nur für den Teil der Anlagenleistung, der die 10 kW überschreitet.

Damit beide Modelle der Einspeisung nutzbar sind, ist es möglich, jeweils eine Anlage zum Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren. Dafür brauchen Sie zwei gesonderte Messeinrichtungen. Außerdem können Sie mit Ihrer Anlage vom einen ins andere Modell wechseln, wenn Sie die dafür nötigen Zähler haben. Die neuen Regelungen und Vergütungssätze treten mit Übernahme ins Amtsblatt des Bundestags in Kraft.

Wann ist das Einspeisen von Strom sinnvoll?

Eine Stromeinspeisung ist immer dann sinnvoll, wenn Sie keinen Stromspeicher haben. Denn ohne Speicher müssten Sie Ihren Solarstrom direkt verbrauchen, um ihn nicht ungenutzt zu lassen. Doch nicht immer benötigen Sie gerade dann den Strom, wenn die Sonne scheint und die Solarmodule auf Hochtouren laufen. Damit er nicht einfach verfällt, können Sie ihn in das öffentliche Stromnetz einspeisen und dafür eine Einspeisevergütung erhalten. Diese ist in den letzten Jahren zwar drastisch gesunken, wurde mit dem EEG 2023 aber zumindest wieder etwas erhöht.

Besitzen Sie einen Stromspeicher, ist es meist sinnvoller, den Solarstrom selbst zu nutzen. Mit einem Speicher haben Sie die Möglichkeit, Ihren selbst erzeugten Strom auch noch zu einem späteren Zeitpunkt zu verwenden und sind somit unabhängiger vom öffentlichen Netzstrom. Unter Betrachtung der sinkenden Einspeisevergütung und der steigenden Netzstrompreise (aktuell etwa 48 Cent je Kilowattstunde) ist das Einsparpotenzial so höher. Ob es sinnvoll ist, eine zusätzliche Anlage zur Volleinspeisung auf dem Dach zu installieren, hängt wiederum davon ab, wie viel Dachfläche Ihnen überhaupt zur Verfügung steht.

Was ist für die Stromeinspeisung nötig?

Wollen Sie eine Solaranlage installieren und Ihren gewonnenen Solarstrom vollständig oder teilweise ins öffentliche Netz einspeisen, müssen Sie einige Registrierungen und Meldungen vornehmen, um die Einspeisevergütung zu erhalten:

  • Anmeldung beim Netzbetreiber: Bevor Sie Ihre Solaranlage anschließen, muss sie beim Netzbetreiber angemeldet werden. Zukünftig müssen die Netzbetreiber dafür Webportale anbieten, über die Sie die nötigen Unterlagen einreichen können. Anschließend erhalten Sie eien schriftliche Anschlusszusage.

  • Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR): Ist Ihre Anlage in Betrieb, haben Sie einen Monat Zeit, sie über das MaStR bei der Bundesnetzagentur zu registrieren. Für Solarspeicher ist eine eigene Registrierung nötig.

  • Meldung bei der Bundesnetzagentur: Einmal im Jahr müssen Sie der Bundesnetzagentur mitteilen, wie viel Solarstrom Sie erzeugt haben und wie hoch Ihr Eigenverbrauch war.

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