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Wasserhahn auf, Kosten runter: So senkt ein Gartenwasserzähler die Rechnung

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An heißen Tagen brauchen Rasen, Beete und Sträucher viel Wasser – und das kommt oft aus dem Gartenschlauch. Doch wer Leitungswasser nutzt, zahlt häufig doppelt. Was viele nicht wissen: Mit einem Gartenwasserzähler lässt sich das einfach vermeiden.

Gartenschlauch auf einem Schlauchwagen im Garten

Gartenwasserzähler: Wenn fürs Gießen doppelt gezahlt wird

Gerade an heißen Tagen benötigen die Pflanzen im Garten viel Wasser. Fehlen gefüllte Regentonnen oder ein eigener Gartenbrunnen, bleibt aber oft nur die Nutzung von Leitungswasser. Dabei zahlen viele Gartenbesitzer:innen unbewusst doppelt: Zum einen für das bezogene Trinkwasser, zum anderen für die Abwasser- bzw. Schmutzwassergebühren. Denn die Gebühr basiert üblicherweise auf dem gesamten Trinkwasserverbrauch – inklusive des Wassers, das ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt wird und gar nicht in die Kanalisation gelangt.

Ein Gartenwasserzähler kann hier Abhilfe schaffen. Er misst separat den Verbrauch, der ausschließlich für die Bewässerung des Gartens genutzt wird. Die erfasste Wassermenge können Sie bei der Abrechnung mit dem Wasserversorgungsunternehmen angeben und so Ihre Abwassergebühren entsprechend reduzieren lassen. Gerade bei höherem Wasserverbrauch kann das eine spürbare finanzielle Entlastung bedeuten.

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Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Bevor Sie einen Wasserzähler in Ihrem Garten installieren, sollten Sie sich bei Ihrer Stadt oder Gemeinde und beim örtlichen Wasserversorger informieren. Denn ob und wie der Zähler anerkannt wird, ist in den Satzungen der Kommunen geregelt – und die unterscheiden sich zum Teil deutlich. Idealerweise berücksichtigen Sie den Zähler bereits bei der Gartenplanung – so lassen sich spätere Umbauten vermeiden. Meist gelten folgende Vorgaben:

  • Der Zähler muss von einem Fachbetrieb installiert und vorab beim Versorger angemeldet werden.

  • Manche Versorger verlangen ein bestimmtes Zählermodell oder stellen eigene Geräte zur Verfügung.

  • Der Einbau ist fest an der Außenwasserleitung im Haus vorzunehmen – Zapfhahnwasserzähler werden oft nicht anerkannt.

  • Nur geeichte und zugelassene Wasserzähler werden akzeptiert. Die Eichung muss den Vorgaben des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entsprechen.

  • Kaltwasserzähler müssen gemäß den gesetzlichen Vorgaben alle sechs Jahre erneuert oder nachgeeicht werden.

  • Der Zählerstand muss jährlich gemeldet werden – entweder durch Sie selbst oder durch den Versorger.

Trinkwasserentnahme aus dem Gartenanschluss

Soll über den Außenanschluss nicht nur gegossen, sondern auch Trinkwasser entnommen werden, gelten strengere Hygienevorgaben. In stehenden Wasserschläuchen können sich bei sommerlichen Temperaturen Keime wie Legionellen vermehren. Um gesundheitliche Risiken zu vermeiden, kann ein Rückflussverhinderer oder eine spezielle Sicherungseinrichtung erforderlich sein – je nach Anschlussart und Nutzung.

Noch deutlich weitergehende technische und rechtliche Anforderungen gelten, wenn Sie Regenwasser zu Trinkwasser aufbereiten wollen. In jedem Fall ist eine Abstimmung mit dem Wasserversorger oder einem Fachbetrieb erforderlich.

Was kostet ein Gartenwasserzähler?

Die Kosten für einen Gartenwasserzähler setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Neben dem Messgerät selbst fallen Gebühren für die Anmeldung und Freigabe des Zählers bei der Erstinstallation an. Zusätzlich entstehen alle sechs Jahre Kosten für den Zählerwechsel oder die Nacheichung.

Häufig wird eine Wechselpauschale angeboten, die sowohl den neuen Zähler als auch den Arbeitsaufwand für den Einbau durch einen Fachbetrieb umfasst. Wird der Einbau separat beauftragt, liegen die Kosten dafür meist zwischen 100 und 200 Euro, abhängig vom Aufwand und der Region. Die behördlichen Gebühren für die Abnahme und Freigabe erhebt der Wasserversorger. Typische Kostenpositionen sind:

Kostenposition

Kosten*

Gartenwasserzähler (Messgerät)

ca. 30 – 80 Euro

Verwaltungsgebühr bei Neuinstallation (erste Messeinrichtung)

ca. 50 – 60 Euro

Verwaltungsgebühr bei Neuinstallation (weiterer Zähler an gleicher Verbrauchsstelle)

ca. 25 – 30 Euro

Zählerwechselpauschale (inkl. Arbeitsaufwand und Zähler)

ca. 150 – 160 Euro

Verwaltungsgebühr für Folgeabnahme (nach Zählerwechsel)

ca. 25 – 30 Euro

Verwaltungsgebühr für Folgeabnahmen weiterer Zähler an gleicher Verbrauchsstelle

ca. 12 – 15 Euro

* Kosten sind Durchschnittswerte und dienen zur Orientierung.

Wann lohnt sich ein Gartenwasserzähler?

Der Einbau eines Gartenwasserzählers rechnet sich vor allem, wenn im Garten größere Wassermengen verbraucht werden – zum Beispiel bei großen Rasenflächen, automatischen Bewässerungsanlagen, Pools oder Teichen. Ob sich die Investition lohnt, hängt auch davon ab, ob Ihr Verbrauch über dem Freibetrag oder der Minimalgrenze liegt, die je nach Kommune unterschiedlich sein kann. Typischerweise lohnt sich ein Gartenwasserzähler ab etwa 15 bis 20 Kubikmetern Wasserverbrauch im Jahr. Für kleinere Gärten oder gelegentliches Gießen ist der Aufwand meist nicht gerechtfertigt.

Haben Sie beispielsweise einen Verbrauch von 25 Kubikmetern Wasser pro Jahr, entspricht das über die maximale Eichgültigkeitsdauer von sechs Jahren insgesamt 150 Kubikmetern. Für diese Menge zahlen Sie zwar Trinkwassergebühren, sparen aber die Abwassergebühren, wenn Sie einen Gartenwasserzähler nutzen. Bei Abwassergebühren von 3,50 Euro pro Kubikmeter bedeutet das:

  • Jährliche Ersparnis: 25 m³ × 3,50 Euro = 87,50 Euro

  • Ersparnis über sechs Jahre: 150 m³ × 3,50 Euro = 525 Euro

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