Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als Heizungsgesetz bekannt, ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Eingebaut werden sollen künftig nur noch Heizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden – vorerst allerdings nur im Neubau. Erfahren Sie die wichtigsten Details zum Heizungsgesetz und welche neuen Förderungen Eigenheimbesitzer:innen entlasten sollen.
Die Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP konnte sich in den letzten Streitpunkten des Gebäudeenergiegesetzes einigen. Folgende Details, die für Eigentümer:innen interessant sind, wurden bekannt gegeben:
Das GEG hat das Ziel, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Es wird auch Heizungsgesetz genannt, da der Fokus auf dem Ausbau einer klimafreundlichen Heiztechnik liegt. Auf folgende Regelungen zum Thema Heizungen haben sich die Politiker:innen geeinigt:
Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) soll eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze vorantreiben. Demnach sollen die Kommunen einen Fahrplan ausarbeiten, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Größere Städte haben dafür bis zum Jahr 2026 Zeit, kleiner Städte bis 2028. In Bezug auf das Gebäudeenergiegesetz wurde vereinbart, dass niemand zur Entscheidung für eine neue Heizart verpflichtet wird, bevor die Kommunen ihre Wärmeplanung nicht erarbeitet haben. Denn wer eine neue Heizung einbaut, sollte die Möglichkeit haben, die günstigste Heizungsvariante zu wählen. Dafür ist wichtig zu wissen, ob die Kommunen die Versorgung mit Nah- oder Fernwärme oder mit Wasserstoff vorsehen. Wenn zum Beispiel Fernwärme in einem Wohngebiet verfügbar ist, kann sich die Anschaffung einer teuren Wärmepumpe erübrigen.
Der Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung kann teuer werden. Für eine Wärmepumpe müssen Sie zum Beispiel mit Kosten in Höhe von etwa 30.000 Euro rechnen. Um die finanzielle Belastung abzufedern und einen Anreiz zum klimafreundlichen Heizungstausch zu schaffen, sind im Rahmen des Heizungsgesetzes mehrere Förderungen freigegeben worden, die auf maximal 70 Prozent der Gesamtkosten begrenzt wurden:
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