Treppenlift: Welche baulichen und rechtlichen Voraussetzungen gibt es?
Vor dem Einbau eines Treppenlifts sollten Sie die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen prüfen. Ein Treppenlift benötigt einen Platzbedarf von ca. 70 cm auf der Treppe. Wenn eine Treppe jedoch als Rettungsweg dient, darf die vorgegebene Mindestlaufbreite von 80 bzw. 100 cm nicht unterschritten werden. Lesen Sie im Überblick, welche Einbaumaße ein Treppenlift erfordert und welche rechtlichen Auflagen Sie erfüllen müssen.
Welche Voraussetzungen müssen für einen Treppenlift erfüllt sein?
Ein Treppenlift lässt sich auf fast jeder Treppe installieren. Dennoch gibt es einige bauliche Voraussetzungen für einen Treppenlift. Die Treppe muss z. B. breit genug und die Wand oder Stufen tragfähig genug für den Lift sein. Zum anderen gibt es rechtliche Auflagen der Landesbauordnung (LBO) des jeweiligen Bundeslandes und der DIN 18065 „Gebäudetreppen“, die gewahrt werden müssen. Die Tabelle zeigt die wichtigsten Treppenlift-Voraussetzungen im Überblick:
Eine notwendige Treppe ist eine baurechtlich vorgeschriebene Treppe, die als Rettungsweg dient.
Eine nicht notwendige Treppe ist eine zusätzliche Treppe im selben Gebäude.
Die Mindestlaufbreite ist der nutzbare Bereich auf der Treppe zwischen begrenzenden Bauteilen, z.B. zwischen einer Treppenliftschiene und dem Handlauf.
Die meisten Auflagen sorgen dafür, dass eine Treppe auch nach baulichen Veränderungen komfortabel und sicher nutzbar bleibt. Das ist besonders wichtig, wenn die Treppe als erster Rettungs- und Fluchtweg dient. Ihre Fachfirma prüft daher, ob alle baulichen Voraussetzungen für den Einbau eines Treppenlifts erfüllt sind und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden können.
Voraussetzungen für einen Treppenlift im Einfamilienhaus
Es gibt nur wenige Voraussetzungen für einen Treppenlift im Einfamilienhaus. Die meisten Treppen eignen sich für einen Lift, sowohl gerade als auch kurvige Treppen, Wendeltreppen oder Leitertreppen mit einer Steigung von bis zu 70°.
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die Treppe auch nach dem Einbau des Lifts breit genug ist, damit andere sie sicher nutzen können. Dafür muss die Norm DIN 18065 für Gebäudetreppen eingehalten werden:
Eine notwendige Treppe muss eine Mindestlaufbreite von 80 cm im Ein- und Zweifamilienhaus aufweisen.
Eine nicht notwendige Treppe muss eine Mindestlaufbreite von 50 cm haben.
Diese Laufbreiten dürfen nicht (dauerhaft) durch einen Treppenlift oder dessen Schienen unterschritten werden.
Das Material der Treppenstufen spielt als Voraussetzung für einen Treppenlift dank moderner Bohrtechniken dagegen kaum eine Rolle. Es muss lediglich stabil genug für einen Treppenlift mit einer Tragkraft von mindestens 160 kg sein. Bei Holztreppen ohne Unterbau oder Marmortreppen, die beim Bohren reißen könnten, kann eine Wandmontage sinnvoller sein.
Voraussetzungen für einen Treppenlift im Mehrfamilienhaus
Für den Einbau eines Treppenlifts im Miets- oder Mehrfamilienhaus gelten strengere Auflagen, da auf der Treppe mit mehr Durchgangsverkehr zu rechnen ist:
Nach DIN 18065 muss die nutzbare Mindestlaufbreite einer notwendigen Treppe im Mehrfamilienhaus 100 cm betragen, bei einer nicht notwendigen Treppe mindestens 50 cm.
Wenn Sie eine Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus besitzen, benötigen Sie das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft für den Einbau eines Treppenlifts.
Der Treppenlift muss aus nicht brennbaren Materialien gefertigt sein.
Im geparkten Zustand darf der Treppenlift den Fluchtweg nicht versperren und muss gegebenenfalls eingeklappt oder zur Seite gefahren werden können.
Neben dem Treppenlift muss eine Restlaufbreite von mindestens 60 cm verbleiben. Andernfalls ist zwischen den Etagen ein Wartebereich erforderlich, damit entgegenkommende Personen das Passieren des Lifts abwarten können.
Der Handlauf der Treppe muss weiterhin uneingeschränkt benutzbar bleiben.
Der Treppenlift muss vor Vandalismus und missbräuchlicher Nutzung geschützt sein, zum Beispiel durch einen Schlüsselschalter.
Bei Stromausfall muss der Treppenlift manuell verschoben werden können.
Die baurechtlichen Vorschriften stellen sicher, dass der Treppenlift nicht zur Stolperfalle wird, die Treppe ohne Einschränkungen begehbar bleibt und die Rettungs- und Fluchtwege sicher sind.
Mieter:innen haben laut § 554 BGB (Barrierefreiheit) einen Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zur Wohnung. Vermieter:innen müssen also ihr Einverständnis für einen Treppenlift geben, wenn eine körperliche Behinderung oder andere Einschränkung nachgewiesen wird. Die Kosten müssen die Mieter:innen übernehmen. Zusätzlich können Vermieter:innen eine Kaution verlangen, die etwaige Schäden nach dem Rückbau absichern soll. Sie können dem Liftbau widersprechen, falls sie Bedenken bezüglich der Sicherheit der anderen Hausbewohner:innen haben oder ein berechtigtes Interesse daran haben, das Mietobjekt baulich nicht zu verändern.
Wann ist ein Treppenlift nicht möglich?
Ein Einbau ist nicht möglich, wenn die baulichen Voraussetzungen selbst für einen Treppenlift für schmale Treppen nicht ausreichen, z. B. bei weniger als 60 cm breiten Treppen in Altbauten oder Maisonettewohnungen.
Ein Treppenlift kann auch nicht eingebaut werden, wenn die Treppe steiler als 70 Grad ist.
Ein Ausschlusskriterium für einen Treppenlift ist es auch, wenn die Wand oder Treppe zu instabil ist oder aus einem nicht tragfähigen Material besteht; ein Treppenlift kann z. B. nicht an einer nicht tragenden Wand aus Rigips montiert werden.
Ein Treppenlift ist nicht realisierbar, wenn rechtliche Voraussetzungen nicht erfüllt werden, zum Beispiel wenn die vorgegebene Mindestlaufbreite durch den Lift unterschritten wird.
Im Mehrfamilienhaus ist ein Treppenlift nicht möglich, wenn es keine Wartebereiche zwischen den Etagen gibt und die vorgegebene Restlaufbreite von 60 cm neben dem Treppenlift nicht eingehalten werden kann oder wenn der Handlauf nicht freibleibt.
Wenn Sie die baulichen oder rechtlichen Voraussetzungen für einen Treppenlift nicht einhalten können, kann Ihre Fachfirma Ihnen andere Lösungen aufzeigen. Mögliche Alternativen für einen Treppenlift sind z. B. Hublifte oder Senkrechtlifte.
Wie viel Platz benötigt ein Treppenlift?
Je nach Treppenliftmodell liegt der Platzbedarf zwischen 50 cm für einen Steh- oder Sitzlift und 100 cm für einen Plattformlift. Die Tabelle zeigt, wie viel Platz die einzelnen Lifttypen im Betrieb und im eingeklappten Zustand benötigen:
Bei der Planung sollten Sie die Einbaumaße genau prüfen lassen. Eine Treppe sollte auch mit einem Treppenlift für andere nutzbar bleiben, sei es für Mitbewohner:innen, Gäste oder als Flucht- und Rettungsweg. Kann die empfohlene Restlaufbreite von 60 cm neben dem Treppenlift nicht eingehalten werden, können folgende Lösungen für Sie infrage kommen:
Wählen Sie einen klappbaren Sitz- oder Plattformlift.
Entscheiden Sie sich für einen platzsparenden Stehlift.
Planen Sie abseits des Treppenverlaufs einen Parkplatz für den Lift ein.
Ist der Einbau eines Treppenschrägaufzugs nicht möglich, ist vielleicht ein Senkrechtlift oder Hublift eine mögliche, treppenunabhängige Alternative.
Haben Sie nur wenig Platz im Bereich vor der Treppe, wählen Sie aufklappbare Schienen, die sich nach dem Ausstieg wieder einklappen.
Je nach Raumsituation und Platzbedarf gibt es verschiedene Treppenliftmodelle, die sich zum Ein- und Aussteigen drehen oder den Haltepunkt auf der Treppe haben.
Wie breit muss eine Treppe sein, um einen Treppenlift einzubauen?
Eine Treppe für einen Stehlift muss mindestens 60 cm breit sein. Ein klassischer Sitzlift benötigt eine Treppe von mindestens 70 cm. Ein Plattformlift für Rollstühle benötigt eine Treppe, die mindestens 100 cm breit ist. Die erforderliche Treppenbreite ist vom Liftmodell abhängig und wird vom Treppenlift-Anbieter beim Aufmaß geprüft. Außerdem sollten Sie genug Platz am Anfang und Ende der Treppe einplanen. Für einen Rollstuhl wird ein Wartebereich von mindestens 100 x 140 cm empfohlen.
Welche gesetzlichen Voraussetzungen gelten für Treppenlifte?
Die gesetzlichen Voraussetzungen für Treppenlifte beziehen sich bei Einfamilienhäusern vor allem auf die Mindestlaufbreite der Treppe von 80 cm. Bei Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden gibt es mehr Auflagen. So müssen Sie beim Einbau eines Treppenlifts zusätzlich strengere Brandschutzvorschriften und Regeln für den Fluchtweg beachten. Die genauen Bauvorschriften entnehmen Sie der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes.
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Häufig gestellte Fragen
Kann man einen Treppenlift überall einbauen?
Nein, ein Treppenlift kann nicht überall eingebaut werden, da bestimmte bauliche und rechtliche Voraussetzungen wie ausreichend Platz, tragfähige Materialien und die Einhaltung von Mindestlaufbreiten erfüllt sein müssen.
Ist eine Baugenehmigung für Treppenlifte nötig?
Ja, für den Einbau eines Treppenlifts in öffentlichen Gebäuden ist eine Baugenehmigung erforderlich. In privaten Wohnhäusern ist eine Baugenehmigung hingegen meist nicht notwendig.