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Photovoltaikanlagen gebraucht kaufen - lohnt sich das?

Redaktionsbild von der Autorin
Undine Tackmann
13. Februar 2023

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Kauf von gebrauchten Photovoltaikanlagen lohnt sich dann, wenn die Module technisch einwandfrei sind und Sie noch einige Jahre von einer hohen Einspeisevergütung profitieren.
  • Sie sollten sich bei einem Gebrauchtkauf immer rechtlich absichern, am besten durch einen schriftlichen, rechtsgültigen Vertrag.
  • Lassen Sie die Photovoltaikanlage vor dem Kauf von einem Solarteur bzw. einer Solarteurin oder einem Fachbetrieb einschätzen. Diese können Ihnen genau sagen, ob sich der Gebrauchtkauf lohnt.

Die Anschaffungskosten für Solaranlagen nehmen aufgrund der sinkenden Modulpreise stetig ab. Dennoch kann sich der Kauf einer gebrauchten Photovoltaikanlage unter Umständen lohnen. Informieren Sie sich jetzt, worauf Sie beim Kauf einer gebrauchten Anlage achten sollten.

Sinkende Kosten für Photovoltaik

Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in elektrischen Strom um. Gegenüber konventionellen Energien hat das sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile. Auch Privatpersonen profitieren von den Vorteilen einer Photovoltaikanlage, denn die sinkenden Anschaffungskosten machen Solaranlagen für nahezu jeden erschwinglich. Zusätzlich dazu wird der Erwerb sowie die Erweiterung von Photovoltaikanlagen auf unterschiedliche Weise durch staatliche Fördermittel unterstützt.

Warum sich der Gebrauchtkauf lohnen kann

Angesichts der sinkenden Kosten für eine neue Anlage investieren viele Eigenheimbesitzer:innen in neue Photovoltaikanlagen. Doch auch ein Gebrauchtkauf kann unter Umständen lohnenswert sein. Dabei ist sind zwei Faktoren besonders wichtig:

Hohe Einspeisevergütung für ältere Anlagen

Ältere Anlagen profitieren von einer höheren Einspeisevergütung. Dabei handelt es sich um eine staatliche Provision pro eingespeister Kilowattstunde ins öffentliche Stromnetz. In den letzten Jahren ist die Einspeisevergütung für Anlagen immer weiter gesunken, zuletzt auf 6,24 Cent/kWh im Juli 2022 bei einer Anlage bis 10 kW. Ist die Anlage jedoch einmal angemeldet, bleibt der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültige Vergütungssatz 20 Jahre konstant. Anlagenbetreiber:innen von älteren Photovoltaikanlagen profitieren demzufolge von höheren Vergütungssätzen. Zum Vergleich: Wurde eine Anlage beispielsweise im Jahr 2010 registriert, erhalten die Besitzer noch bis 2030 eine Einspeisevergütung von ca. 35,24 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde.

Vergütung an Anlage, nicht an Betreiber:in gekoppelt

Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung für den erzeugten Strom ist meist an die Photovoltaikanlage gekoppelt, nicht an ihre Betreiber:innen. Wechseln die Eigentümer:innen oder der Standort, hat dies somit keine Auswirkungen auf die Förderung des erzeugten Stroms.

Änderungen durch das EEG 2023

Um das Betreiben von PV-Anlagen attraktiver zu machen, wurde am 07. Juli 2022 die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) beschlossen. Demnach wurde die monatliche Absenkung des Vergütungssatzes (Degression) bis 2024 ausgesetzt. Bis dahin gelten folgende Vergütungssätze für neue PV-Anlagen:

  • für Anlagen mit Überschusseinspeisung bis 10 kW 8,2 Cent/kWh und über 10 kW 7,1 Cent/kWh.
  • für Anlagen mit Volleinspeisung bis 10 kW 13,0 Cent/kWh und über 10 kWh 10,9 Cent/kWh.

PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen. Alle Änderungen des EEG 2023 können Sie bei uns nachlesen.

Was Sie bei gebrauchten Photovoltaikanlagen beachten sollten

Vergangene Betriebsjahre

Natürlich gilt es auch zu beachten, dass die Anlage noch einige Jahre funktionstüchtig sein sollte. Eine Photovoltaikanlage ist ein technisches System, dessen Leistung über die Jahre aufgrund von Verschleiß abnimmt. Beachten Sie demzufolge auch die Abnahme der technischen Anlagenleistung beim Gebrauchtkauf.

Restlicher Vergütungszeitraum

Informieren Sie sich zudem vor dem Kauf, wann die Anlage bei der Bundesnetzagentur registriert wurde und wie hoch die Einspeisevergütung ist. Meist lohnt sich der Gebrauchtkauf nur, wenn Sie mit der alten Anlage noch einige Jahre von einer hohen Einspeisevergütung profitieren können.

Zustand der Anlage

Auch den Zustand der Anlage sollten Sie überprüfen. Bedenken Sie, dass die Anlage komplett abmontiert und woanders wieder aufgebaut werden muss. Ist die Photovoltaikanlage noch so gut in Schuss, dass sie einen Umzug schadenfrei übersteht? Lassen Sie sich im besten Fall von einem Solarteur oder einer Solarteurin beraten. Füllen Sie jetzt unseren Online-Fragebogen aus und wir empfehlen Ihnen bis zu drei passende Fachfirmen für Solaranlagen aus Ihrer Umgebung.

Solaranlage auf einem Hausdauch
Eine gebrauchte Solaranlage sollten den Umzug auf Ihr Dach unbeschadet überstehen können!

Was kosten gebrauchte Photovoltaikanlagen?

Für viele Interessent:innen ist der Preis einer gebrauchten Anlage oft nur schwer einzuschätzen. Grundsätzlich gilt: Eine Photovoltaikanlage ist ein Wirtschaftsgut, mit dem Einnahmen erzielt werden. Wie teuer eine gebrauchte Anlage ist, hängt also auch immer davon ab, was sie einbringt.

Wenn es sich jedoch um gebrauchte Photovoltaikanlagen handelt, gestaltet sich die Wertermittlung etwas schwieriger. Um den Kaufpreis zu ermitteln, können also nicht einfach die Kilowattstunde pro Kilowatt Peak pro Jahr mal der Restlaufzeit der Anlage gerechnet werden. Zusätzlich müssen auch der technische Zustand, die notwendigen Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Reparaturmaßnahmen sowie die laufenden Kosten berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage bei gebrauchten Photovoltaikanlagen

Wenn Sie eine gebrauchte Solaranlage kaufen, sollten Sie sich in jedem Fall vertraglich absichern. Ziehen Sie im Zweifelsfall eine juristische Fachkraft hinzu und lassen den Kaufvertrag rechtlich absichern. Unter anderem sollten im Vertrag folgende Punkte geregelt sein:

Zustand der Anlage

Vor einem Gebrauchtkauf sollte immer sichergestellt werden, dass sich die Solarmodule in einem einwandfreien Zustand befinden und der angegebenen Leistung entsprechen. Vertrauen Sie nicht nur auf das Wort der Verkäufer:innen, sondern lassen Sie sich die Qualität der Anlage schriftlich geben. Seriöse Verkäufer:innen lassen ihre Module vor dem Verkauf von Prüfinstituten untersuchen. Verkäufer:innen sollten im Kaufvertrag garantieren, dass ihnen nach bestem Wissen und Gewissen keine technischen Mängel oder andere Umstände, die zur Ertragsminderung führen, bekannt sind.

Gewährleistung und Garantie

Ein Gebrauchtkauf erfolgt meist von Privatanbieter:innen, die gern „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ verkaufen und weitgehende Garantien vermeiden. Besteht allerdings noch die Gewährleistung des Installateurbetriebs, weil seit der Installation noch keine zwei Jahre vergangen sind, sollten Sie sich beim Kauf diese Rechte unbedingt abtreten lassen. Auch sämtliche Garantierechte und -unterlagen für die Photovoltaikkomponenten können beim Kauf auf Sie übertragen werden.

Übernahme der Verbindlichkeiten

Viele Photovoltaikanlagen sind mit Krediten finanziert worden. Beim Gebrauchtkauf besteht die Möglichkeit, die Verbindlichkeiten von den Verkäufer:innen zu übernehmen. Das ist insbesondere dann zu empfehlen, wenn das Eigentum an der Anlage und die Abtretung der Einspeisevergütung als Sicherheit gedient haben. Die Bank sollte in einem solchen Fall frühzeitig kontaktiert werden, da die Übernahme an ihrem Veto scheitern kann.

Rechtsbeziehung zum Netzbetreiber

Die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung ist immer an die Photovoltaikanlage gekoppelt und unabhängig von den Besitzer:innen. Im Kaufvertrag sollte also geregelt sein, dass der oder die Käufer:in in die Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer:in und dem Netzbetreiber eintritt.

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