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Jedes Stockwerk überwinden:

Mit behindertengerechten Personenaufzügen für Barrierefreiheit sorgen

Undine Tackmann, Online-Redakteurin
Undine Tackmann
9. September 2019

Behindertengerechte Aufzüge garantieren körperlich eingeschränkten Menschen eine Bewegungsfreiheit im Gebäude. Damit ein Fahrstuhl als behindertengerecht gilt, muss er bestimmte Anforderungen erfüllen. Wir informieren Sie über die besonderen baulichen Bedingungen, geben einen Überblick zu den Preisen und stellen Förderungsmöglichkeiten vor.

Ein Personenaufzug sollte im besten Fall immer barrierefrei gestaltet sein, damit jeder selbstständig Höhenunterschiede in Gebäuden überwinden kann. Dabei sollten Sie darauf achten, dass Aufzüge immer stufenlos erreichbar sind und einen ebenso stufenlosen Zugang zu allen Gebäudeteilen ermöglichen.

Personenaufzug Zugang
Barrierefreie Zugänge zu den Aufzügen müssen garantiert sein.

Welche Vorschriften müssen beachtet werden?

Um den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern oder anderweitig eingeschränkten Personen gerecht zu werden, muss ein barrierefreier Fahrstuhl gewisse Rahmenbedingungen erfüllen. In Deutschland wird die Barrierefreiheit von Aufzügen in verschiedenen Normen und Richtlinien geregelt, beispielsweise mit der Norm DIN EN 81-70. Diese Norm definiert eine Reihe von Merkmalen, die ein behindertengerechter Aufzug erfüllen muss. Dabei wird zwischen drei Aufzugtypen unterschieden:

Kabinengrößen barrierefreier Aufzüge nach der Norm DIN EN 81-70

Typ 1

Typ 2

Typ 3

Tragkraft: bis 450 kg

Fahrkorbbreite: 1.000 mm

Fahrkorbtiefe: 1.250 mm

Benutzung durch einen Rollstuhlfahrer

Tragkraft: bis 630 kg

Fahrkorbbreite: 1.100 mm

Fahrkorbtiefe: 1.400 mm

Benutzung durch einen Rollstuhlfahrer + eine Begleitperson

Tragkraft: bis 1.275 kg

Fahrkorbbreite: 2.000 mm

Fahrkorbtiefe: 1.400 mm

Benutzung durch einen Rollstuhlfahrer + mehrere Begleitpersonen

Einzuhaltende DIN-Normen

Sobald Aufzüge gemäß der Landesbauordnung barrierefrei oder rollstuhlgerecht gebaut werden sollen, ist die Norm DIN EN 81-70 verbindlich. Zudem ist sie Bestandteil der neuen Normen DIN 18040-1 und DIN 18040-2 für barrierefreies Bauen in öffentlichen Gebäuden und Wohnungen.

Bundeslandspezifische Vorgaben beachten!

In Landesbauordnungen vieler Bundesländer finden sich zum Teil von der Norm DIN EN 81-70 abweichende Vorgaben zu den Maßen der Aufzugskabinen. Diese Vorgaben sind für alle Aufzüge verbindlich und müssen berücksichtigt werden.

Fachfirmen für Personenaufzug in Ihrer Region.

Wir finden die passenden Fachfirmen für Sie.

Einen Fahrstuhl behindertengerecht planen und bauen

Um als barrierefrei eingestuft zu werden, müssen Aufzugsanlagen einige Voraussetzungen innerhalb und außerhalb der Kabine erfüllen. Wir zeigen Ihnen anhand eines Planungsbeispiels, auf welche Besonderheiten beim Bau behindertengerechter Aufzüge zu achten ist:

Aufbau behindertengerechter Aufzug

Fläche vor dem Aufzug

Barrierefreiheit beginnt bereits mit dem Bereich unmittelbar vor dem Fahrstuhl. Dieser sollte mindestens 150 mal 150 Zentimeter betragen, um eine ausreichende Bewegungsfreiheit zu garantieren. Grenzt der Wartebereich vor dem Aufzug an abwärtsführende Treppen, sollte die Bewegungsfläche auf mindestens 200 Zentimeter Tiefe vergrößert werden, um die Absturzgefahr zu verringern.

Bedienelemente am Aufzug

Die Ruftaste des Fahrstuhls sowie eine tastbare Stockwerksnummerierung sollten in einer Höhe von 90 bis 110 Zentimetern und mit einem Seitenabstand von 50 Zentimetern zur Raumecke oder zu einer eventuell vorhandenen Möbelierung installiert werden. Alle Bedienelemente des Aufzugs sind auf einem abgeschrägten Tableau anzuordnen, damit sie gut erreichbar sind, auch bei Bewegungseinschränkungen der Arme oder Hände. In 150 Zentimetern Höhe wird eine optische und akustische Stockwerksanzeige angebracht.

Die mechanischen Tasten in der Fahrstuhlkabine müssen einen farblichen Kontrast zum Hintergrund aufweisen, ausreichend groß sein und einen fühlbaren Höhenunterschied zum Untergrund haben, um sehbehinderten Personen die Bedienung zu erleichtern. Die Schriftzeichen auf den Tasten müssen groß und mithilfe von Relief- oder Punktschrift angebracht werden, damit Sie auch für Blinde gut lesbar sind.

Fahrstuhltür

Die Mindestbreite für die Aufzugstür beträgt 90 Zentimeter, damit auch Rollstuhlfahrern mit zum Teil erschwerter Steuerung des Rollstuhls eine ungehinderte Einfahrt ermöglicht wird. In Gebäuden mit großen Besucherzahlen ist eine Breite der Tür von 110 Zentimetern für Aufzüge vorgesehen. Als Türart sind ausschließlich Schiebe- und Teleskoptüren zu verwenden. Wichtig: Die Kabine des Fahrstuhls muss ohne Barriere mit einem Rollstuhl oder einer anderen Gehhilfe befahrbar sein.

Fahrstuhlkabine

In diesem Beispiel ist die Kabine 110 Zentimeter breit, 140 Zentimeter tief und bietet Platz für einen Rollstuhl und eine Begleitperson. Das entspricht dem zweiten Aufzugstyp aus der Norm DIN EN 81-70. Die Kabine ist mit einer umlaufenden Griffstange ausgerüstet, die den Fahrgästen Sicherheit gibt. Die Griffstange hat einen Umfang von vier Zentimetern und befindet sich bestenfalls in einer Höhe von 90 Zentimetern. In der Fahrkabinenecke kann ein Klappsitz installiert sein, der älteren oder gehbehinderten Personen eine Sitzgelegenheit bietet. Gegenüber der Tür sollte sich ein großflächiger Spiegel zur besseren Orientierung und Koordination in der Kabine befinden. Die Fahrgäste werden über eine optische Anzeige sowie eine akustische Ansage über Stockwerk und Fahrtrichtung informiert. Die Beleuchtung innerhalb der Fahrstuhlkabine ist blendfrei.

Mann im Rollstuhl vor Aufzug
Um als behindertengerecht eingestuft zu werden, muss Ihr Aufzug einige Auflagen erfüllen.

Preise und Kosten für einen Behindertenaufzug

Die Preise für behindertengerechte Personenaufzüge variieren und hängen von unterschiedlichen Faktoren ab:

  • Materialien
  • Antriebsart
  • Ausstattung
  • Förderhöhe
  • Haltepunkte
  • Tragkraft

Behindertenlifte sind je nach Situation und Anforderungen meist individuell anzufertigen und an den vorhandenen Raum anzupassen. Als Richtwert für einen senkrechten Behindertenaufzug für ein Einfamilienhaus mit zwei bis drei Etagen gilt ein Kaufpreis von ungefähr 40.000 bis 50.000 Euro. Meist ist auch der Einbau im Preis inbegriffen.

Förderungen für Behindertenaufzüge

Informieren Sie sich vor dem Neukauf eines Behindertenlifts über finanzielle Fördermöglichkeiten. Ab der Pflegestufe zwei sind Zuschüsse von bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse möglich. Eine weitere Möglichkeit ist der zinsgünstige Kredit 159 der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Diese unterstützt Sie bei Ihrem Projekt mit bis zu 50.000 Euro für Baumaßnahmen, die der Barrierefreiheit entsprechen. Dazu gehören auch der Einbau, die Nach­rüstung oder Ver­besserung von Aufzugs­anlagen.

Den passenden Anbieter finden

Der Kauf eines behindertengerechten Personenaufzugs sollte gut geplant sein. Aroundhome unterstützt Sie bei der Suche nach dem optimalen Anbieter für Ihre Bedürfnisse. Anhand Ihrer Vorstellungen stellen wir Ihnen kostenlos und unverbindlich* bis zu drei Angebote von geprüften Fachfirmen aus Ihrer Region zusammen.