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Das änderte sich 2022 für Immobilienbesitzer:innen

Redaktionsbild von der Autorin
Undine Tackmann
2. Januar 2023

Neues Jahr, neue Regelungen: 2022 brachte wieder einige Veränderungen für die Baubranche sowie Hauskäufer:innen und Eigenheimbesitzer:innen mit sich. Gesetzesänderungen, Preisanstiege, Veränderungen der Fördermittel: Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Anpassungen der BEG-Förderung

Für Neubauten war nur noch der EH-40 Standard mit Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen möglich. Das bedeutet, eine spezielle Nachhaltigkeitszertifizierung war erforderlich. Die Effizienzhaus-Stufe 55 für Neubauten wurde endgültig eingestellt. Gebäudesanierungen im Rahmen der Effizienzhaus-Stufe 55 sowie weiterer Effizienzhaus-Stufen wurden weiter unterstützt.

Zum 28. Juli 2022 war die KfW-Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) bei der Sanierung entfallen. Die KfW-Kreditförderung der Einzelmaßnahmen (262, 263) wurde eingestellt. Zuschüsse für die Komplettsanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) konnten über die KfW nicht mehr beantragt werden. Die Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse bei Komplettsanierungen, Neubau und Kauf wurden angepasst.

Die Zuschussförderung der Einzelmaßnahmen beim BAFA blieben bestehen. Die maximalen Fördersätze lagen hier seit 15. August 2022 zwischen 15 und 40 Prozent. Gasbetriebene Anlagen wurden nicht mehr gefördert. Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wurde ein Heizungs-Tausch-Bonus über 10 Prozent zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.

Gesetzänderungen für Immobilienbesitzer:innen 2022

Anstieg der CO2-Steuer

2022 wurde der CO2-Preis um 5 Euro angehoben. Statt bisher 25 Euro je Tonne CO2 werden nun 30 Euro veranschlagt. Pro Liter gerechnet kostete Öl nun etwa 1 Cent mehr, der Erdgas-Preis erhöhte sich um etwa 0,5 Cent pro Kilowattstunde.

Aufgrund der hohen Energiekosten hatte die Bundesregierung im September 2022 als Teil des Entlastungspakets beschlossen, die Erhöhung der CO2-Steuer im Jahr 2023 auszusetzen. Erst ab Januar 2024 soll der Steuersatz wieder erhöht werden.

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Kündigung von Laufzeitverträgen

Wollen Sie Ihren Energie-Anbieter wechseln, profitieren Sie von den neuen Regelungen des Gesetzes für faire Verbraucherverträge. Seit dem 1. Juli 2022 müssen Online-Anbieter von Laufzeitverträgen einen Kündigungsbutton auf ihrer Homepage platzieren.

Zudem gilt seit März 2022, dass die Kündigung von Laufzeitverträgen monatlich möglich sein muss. Bisher verlängerten sich Laufzeitverträge oft um ein ganzes Jahr oder auf unbestimmte Zeit, wenn sie nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt wurden. Neuverträge, die ab März 2022 geschlossen wurden, laufen zwar auch weiter, wenn die fristgerechte Kündigung vergessen wurde, können danach aber problemlos monatlich gekündigt werden.

Versicherungsverträge sind von den neuen Regelungen zu Vertragskündigungen ausgenommen. Für diese gibt es aber eine andere Maßnahme, die seit dem 28. Mai 2022 greift: Haustürgeschäfte und Kaffeefahrten wurden eingeschränkt. So dürfen Händler nicht mehr direkt am Tag der Vertragsunterzeichnung abkassieren. Die Möglichkeit des Widerrufs muss eingeräumt werden. Außerdem dürfen Versicherungen, Bausparverträge und Medizinprodukte seit dem 28. Mai nicht mehr auf Kaffeefahrten verkauft werden.

Solarpflicht in den ersten Bundesländern

Seit Beginn des Jahres gilt die Solarpflicht für alle neu gebauten Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg, seit dem 1. Mai 2022 müssen auch neue Wohngebäude über eine Photovoltaikanlage zur Stromerzeugung verfügen. Diese Pflicht soll ab dem 1. Januar 2023 auch für grundlegende Dachsanierungsarbeiten an Bestandsgebäuden gelten.

In Nordrhein-Westfalen müssen seit dem 1. Januar 2022 Parkflächen mit mehr als 35 Stellflächen überdacht und mit Photovoltaikanlagen versehen werden. Parkflächen, die zu Wohngebäuden gehören, sind von der Solarpflicht ausgenommen.

Andere Bundesländer planen bereits ähnliche Regelungen, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Berlin, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen sehen eigene Gesetze zur Solarpflicht für 2023 vor.

Mindestlohn für Handwerker:innen steigt

Wer aktuell ein Haus bauen möchte, muss mit steigenden Kosten rechnen. Einerseits aufgrund der höheren Materialkosten, die sich unter anderem aus einer erhöhten Nachfrage und Lieferengpässen durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine ergeben. Andererseits auch durch zum Jahreswechsel gestiegene Mindestlöhne im Handwerk.

Für Dachdecker:innen steigt der Branchenmindestlohn von 12,60 Euro auf 13 Euro pro Stunde für ungelernte Kräfte sowie von ehemals 14,10 Euro auf 14,50 Euro pro Stunde für Gesellen. Auch Elektriker:innen profitieren von einer Erhöhung um 50 Cent die Stunde von 12,40 Euro auf 12,90 Euro. Gerüstbauer:innen ziehen zum Oktober 2022 nach und erhöhen den Mindestlohn von 12,55 Euro auf 12,85 Euro pro Stunde.

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Höhere Schornsteine bei Neubauten

Um die Feinstaubbelastung in Wohngebieten zu senken, müssen sich neu errichtete Schornsteine ab sofort in der Nähe des Dachfirsts befinden und diesen um mindestens 40 Zentimeter überragen. Dadurch sollen Abgase in ausreichendem Maße verdünnt und verteilt werden. Zudem soll durch den gegebenen Abstand zu Fenstern und Türen verhindert werden, dass beim Lüften Schadstoffe ins Haus gelangen. Die Änderung wurde 2021 vom Bundestag und Bundesrat im Rahmen der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) beschlossen.

Volkszählung durch den Zensus 2022

Mit dem 15. Mai 2022 hat der Zensus 2022 begonnen. Laut EU-Verordnung ist Deutschland verpflichtet, so eine Volkszählung alle zehn Jahre durchzuführen. Im Zensus wird erhoben, wie viele Menschen in Deutschland leben und wie sie wohnen und arbeiten. Dazu werden auch der Bestand an Wohnungen und Gebäuden sowie die Wohnsituation der einzelnen Haushalte erhoben. Die Daten werden dann unter anderem für Planungen in Bund, Ländern und Gemeinden genutzt.

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Verwaltungsregister bzw. die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder dienen dem Zensus in der Regel als Quelle, sodass der Großteil der Bevölkerung nicht extra Auskunft geben muss. Eine Stichprobe in Höhe von circa 10,2 Millionen Menschen wurde mithilfe eines Zufallsverfahrens ausgewählt, bereits im Oktober 2021 kontaktiert und ab dem Zensusstichtag am 15. Mai 2022 befragt.

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