Was sich durch das neue Gebäudeenergiegesetz für Sie ändert
Undine Tackmann
16. Februar 2022
Bauherr:innen und Hauseigentümer:innen müssen sich künftig an das Gebäudeenergiegesetz halten. Dieses regelt unter anderem die Vorgaben zur Heizungs- und Klimatechnik sowie zum Wärmedämmstandard.
Was ist das GEG?
Das Gebäudeenergiegesetz gilt für alle Bauvorhaben seit dem 1. November 2020. Es löst die Energieeinsparverordnung (EnEV) ab und verbindet inhaltlich das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einer einheitlichen Vorschrift. Somit ersetzt und vereinheitlicht das GEG die bisherigen Regelungen im Energierecht.
Prinzipiell trägt das Gesetz dazu bei, ein behagliches Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und den Bedarf an Heizenergie zu begrenzen. Demzufolge beziehen sich die Vorgaben des GEG vorwiegend auf die Heizungstechnik und den Wärmedämmstandardeines Gebäudes. Um den Energiehaushalt zu ermitteln, werden neben der Raumheizung und -kühlung auch die Warmwassererzeugung, der Betrieb von Lüftungsanlagen und der Strom berücksichtigt, den diese Geräte im Betrieb benötigen.
Zusätzlich dazu muss ein Gebäude bestimmte Vorgaben zum Luftaustausch und zur Minimierung von Wärmebrücken erfüllen. Häufig handelt es sich dabei um Gebäudeecken oder Stellen, die weniger gut gedämmt sind. Das GEG formuliert zudem Anforderungen an vorhandene Klimatechniken sowie an Hitzeschutzmaßnahmen für den Sommer.
Wenn Sie nicht wissen, welche Sanierungsarbeiten auf Sie zukommen, fragen Sie einen Fachmann.
Das Wichtigste in Kürze:
Bauherren und Bauherrinnen müssen sich für mindestens eine Form erneuerbarer Energien entscheiden.
Ein Einbau von Ölheizungen ist ab 2026 nur noch unter bestimmten Bedingungen gestattet. Zudem ist der Betrieb von vor 1991 eingebauten Öl-Heizkesseln ab 2026 untersagt.
Gebäudenah erzeugter und vorwiegend selbst genutzter Photovoltaikstrom kann unter bestimmten Umständen auf den Primärenergiebedarfangerechnet werden.
Die Beratung durch einen qualifizierten Energieberater oder eine Energieberaterin ist bei wesentlichen Renovierungen erforderlich.
Eigentümer:innen werden dazu verpflichtet, bei der Ausstellung von Energieausweisen die Berechnungen und Angaben zuvor sorgsam zu prüfen. Eine Vor-Ort-Prüfung ist erforderlich.
Immobilienmakler:innen müssen einen Energieausweis vorlegen. Im Energieausweis müssen auch die CO2-Emissionen angegeben werden.
Die staatliche Förderung für energetische Sanierung sind um 10 Prozent gestiegen.
Nachrüst- und Austauscharbeiten
Gegebenenfalls müssen Sie durch die Änderungen im Gesetz als Eigentümer einer Bestandsimmobilie bestimmte Nachrüst- und Austauscharbeiten durchführen. Informieren Sie sich dazu bei einer Fachfirma oder Ihrem zuständigen Bauamt.
Wieso wurde das Gesetz geändert?
Die Bundesregierung setzt mit dem neuen Gesetz die Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 sowie die Beschlüsse des Koalitionsvertrags und des Wohngipfels 2018 um. Im Vergleich zu den vorigen Verordnungen bleiben die Mindestanforderungen an Neubauten aber im Wesentlichen gleich.
Geplante GEG-Überarbeitung in 2022
Im Rahmen der "Eröffnungsbilanz Klimaschutz" kündigte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima (BMWK) an, gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das Gebäudeenergiegesetz in 2022 zu überarbeiten. Dazu gehören unter anderem die Maßnahmen in 2025, jede neu eingebaute Heizung mindestens zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben sowie der Ausbau von Solarenergie. Des Weiteren sollen die staatlichen Förderungsprogramme überarbeitet werden.
Im Zuge des Förderungsstopps der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde die Effizienzhausstufe 55 bereits frühzeitig zum Mindeststandard erklärt und wird somit nicht mehr gefördert. Gleiches gilt für die EH 40, die nur noch bis zum Ende des Jahres 2022 gefördert wird. Stattdessen soll die Effizienzhausstufe 70 zum verpflichtenden Neubau-Standard sowie als Mindestandard für Aus- und Umbauten gelten.
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