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Reduzierung der Fördersätze

BEG-Reform 2022: Diese BAFA- und KfW-Förderungen gelten jetzt

Redaktion Antonia
Antonia Rupnow
2. August 2022

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden erneut umfassend angepasst: Zum 28.07.2022 entfallen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Kreditförderungen für energetische Einzelmaßnahmen und die Effizienzhausstufe 100. Die Zuschussförderungen der Einzelmaßnahmen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bleiben aber bestehen. Des Weiteren werden zum 15.08.2022 die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen im Rahmen der BEG-Förderung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz angepasst.

Alle Änderungen im Überblick

  • Die Kreditförderung der Einzelmaßnahmen der KfW für Wohn- und Nichtwohngebäude (262, 263) wurde eingestellt.
  • Zuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden (461) und Nichtwohngebäuden (463) der KfW können nicht mehr beantragt werden. Nur eine ausschließliche Kreditförderung ist noch möglich.
  • Die Förderung der Effizienzhaus-Stufe 100 und des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP-Bonus) entfällt bei Sanierung.
  • Die Kredithöchstbeträge und Tilgungszuschüsse bei Sanierungen, Neubau und Kauf der KfW wurden ebenfalls angepasst.
  • Gasbetriebene Heizanlagen und damit einhergehende Umfeldmaßnahmen werden künftig nicht mehr gefördert.
  • Für den Austausch einer gasbetriebenen Anlage wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt.
  • Die Fördersätze für BEG Einzelmaßnahmen beim BAFA liegen künftig zwischen 20 und 40 Prozent.

Was passiert mit bereits gestellten Anträgen?

Laut Meldung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) können Anträge auf Einzelsanierung beim BAFA bis zum 14. August 2022 zu den alten Bedingungen gestellt werden. Ab dem 15. August 2022 greifen die neuen Förderbedingungen. Altanträge, die vor diesem Datum eingehangen sind, werden also trotzdem zu den alten Bedingungen bearbeitet.

Welche Förderprogramme sind weiterhin nutzbar?

Die KfW übernimmt künftig ausschließlich die Kreditförderung für Komplettsanierungen zum Erreichen einer Effizienzhausstufe. Weiterhin können auch Kredite und Zuschüsse der KfW für Solaranlagen sowie für barrierefreies Bauen genutzt werden. Ein großer Teil der BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen in Form eines BAFA-Zuschusses bleiben ebenfalls bestehen. In der folgenden Tabelle finden Sie alle weiterhin geltenden Förderprogramme rund ums energetische Sanieren:

Förderprogramm

Geförderte Maßnahmen

Wohngebäudekredit 261

  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus
  • Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses, wenn Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 mit Nachhaltigkeitsklasse erfüllt sind.

KfW-Förderkredit 270 für Strom und Wärme

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien inkl. Kosten für Planung, Projektierung und Installation:
  • PV-Anlagen mit Batteriespeichern
  • Anlagen zur Erzeugung, Aufbereitung und Einspeisung von Biogas, Biogasleitungen
  • Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
  • Anlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) auf der Basis von fester Biomasse, Biogas oder Erdwärme
  • Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden

BEG-Zuschuss

  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern oder von Anlagen zur Heizungsunterstützung wie:

  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung
  • Hackschnitzelheizung
  • Solarthermieanlage

BAFA-Zuschuss

  • Einzelmaßnahmen von Bestandsgebäuden, um die Energieeffizienz der Immobilie zu erhöhen wie:

  • Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
  • Einbau oder Austausch von Fenstern/Außentüren
  • Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet
  • Einbau eines Wärmeschutzes (Markisen, Fensterläden, Jalousien)
  • Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung, sogenanntes „Efficiency Smart Home“

Heizungs-Tausch-Bonus

(ab dem 15.08.2022)

  • Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen gegen wahlweise:

  • Gas-Hybridheizung
  • Biomasseheizung
  • Wärmepumpe
  • EE-Hybridheizung
  • Wärmeübergabestation eines Netzes mit Anteil

Zuschüsse für Gas-Heizungen entfallen

Zum 15.08.2022 entfallen die BEG-Zuschüsse der BAFA „Renewable Ready“ für Gas-Brennwertheizungen und der Zuschuss für Gas-Hybridheizungen.

Hintergründe der BEG-Reform

Hintergrund der Reform der Gebäudeförderung sei die derzeit angespannte Lage bei der Energieversorgung sowie die damit einhergehenden hohen Energiepreise. Zudem spiele die „Zuspitzung der Klimakrise“ eine entscheidende Rolle.

„Beides erhöht die Dringlichkeit, auch im Gebäudebereich fossile Technologien zügig zu ersetzen und einen höheren Fokus auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu legen. Weniger Energie zu verbrauchen, ist der günstigste und effizienteste Beitrag zu mehr Unabhängigkeit und Klimaschutz und hilft, bei den Energiekosten zu sparen“, so Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz.

Grafik zum Aufbau der Bundesförderung für effiziente Gebäude
Die Bundesförderung BEG wird weiterhin auf KfW und BAFA verteilt. Quelle: Darstellung in Anlehnung an © Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2021.

Historie der BEG-Anpassungen in 2022

  • Auslöser des Förderungsstopps zu Beginn des Jahres war laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unter anderem das enorme Antragsaufkommen seit November 2021 sowie in den ersten Wochen des neuen Jahres, das zu einer Erschöpfung der vom Bund bereitgestellten Haushaltsmittel führte. Im Zuge dessen wurden zum 28.01.2022 zunächst viele Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestoppt.

  • Anfang Februar kündigte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck in einem Pressestatement an, dass für 2023 ein neues Programm klimafreundliches Bauen“ mit einer neustrukturierten Förderkulisse erarbeitet werden soll.
  • Ab Ende Februar konnten wieder Anträge zum energieeffizienten Sanieren gestellt werden. Weiterhin ausgesetzt blieben zunächst Förderprogramme für den Neubau von Energieeffizienzhäusern. Das Förderungsprogramm Energieeffizienzgebäude EH 55 wurde endgültig gestoppt.

  • Ende April wurde die Neubauförderung im Rahmen der Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeitsklasse wieder aufgenommen. Diese ist jedoch bis Ende 2022 befristet.

  • Seit dem 28. Juli 2022 wurden die BEG-Förderungen wiederum neu aufgestellt mit dem Fokus auf energetische Sanierung.
  • Zum 15. August 2022 werden die BEG-Zuschüsse für Gas-Brennwertheizung und Gas-Hybridheizungen entfallen sowie der zusätzliche Bonus von fünf Prozent für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

  • Ab dem 22. September 2022 werden in der Sanierungsvariante zusätzlich „Worst Performing Buildings“ (WPB) in den Effizienzhaus-/ Effizienzgebäude-Stufen 55 WPB, 55 EE WPB oder 55 NH WPB sowie 40 WPB, 40 EE WPB oder 40 NH WPB für Nichtwohngebäude gefördert. Unter „Worst Performing Buildings“ sind Gebäude zu verstehen, die aufgrund des energetischen Sanierungsstandes zu den energetisch schlechtesten 25 Prozent des deutschen Gebäudebestandes gehören.

Wer sind KfW und BAFA?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine der führenden Förderbanken weltweit. Im Auftrag des Bundes und der Länder stellt sie Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für Projekte zur Verfügung, welche die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Lebensbedingungen verbessern. Dafür hat die KfW allein im Jahr 2021 ein Fördervolumen 107 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Die BAFA-Zuschüsse werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für energetische Einzelsanierungen vergeben. Im Jahr 2021 wurden Fördermittel über 5,6 Milliarden Euro ausgezahlt.